Vor wenigen Monaten hat der EuGH im Fall Hughes de Lasteryie du Saillant die Anwendungen der französischen Regeln zur Wegzugsbesteuerung einer natürlichen Person als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit angesehen. Diese Entscheidung hat vielfältige Aufsätze nach sich gezogen, die unterschiedliche Schwerpunkte und Auswirkungen beschreiben, insbesondere die offensichtliche Europarechtswidrigkeit des deutschen § 6 AStG, dies unterstützt durch eine Pressemeldung2
Obwohl sich das aktuelle Urteil auf die Niederlassungsfreiheit natürlicher Personen bezieht, wird dieses Urteil auch als wichtiger Meilenstein für die Wegzugsbesteuerung juristischer Personen gesehen und in die Fortsetzung der Urteilsreihe Daily Mail, Centros, Überseering und Inspire Art bzgl. eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission gegen Deutschland aufgrund der deutschen Regelungen des § 6 AStG.
Diese Arbeit will den Status der Wegzugsbesteuerung in Deutschland, der Niederlassungsfreiheit im Rahmen der Rechtsprechung des EuGH, unterschieden nach natürlichen Personen und Gesellschaften, beleuchten und mögliche Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des EuGH auf die deutsche Wegzugsbesteuerung darstellen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung und Themenabgrenzung
I. EG-Vertrag und direkte Steuern
II. Doppel- und Wegzugsbesteuerung
III. Durchsetzbarkeit der Grundfreiheiten im Steuerrecht
IV. Grundfreiheiten, insbesondere Niederlassungsfreiheit
1. Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
a) Gründungstheorie
b) Sitztheorie
c) Primäre und sekundäre Niederlassungsfreiheit
(1) Daily Mail
(2) Centros
(3) Überseering
(4) Inspire Art
(5) Status
2. Niederlassungsfreiheit natürlicher Personen
a) Hughes de Lasteyrie du Saillant
b) Status
B. Auswirkungen auf die deutsche Wegzugsbesteuerung
I. Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen (§ 6 AStG)
1. Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
2. Mögliche Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnis
II. Wegzugsbesteuerung juristischer Personen (§§ 12, 11 KStG)
1. Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
2. Mögliche Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnis
C. Ausblick
I. Aktuelles Schreiben des BMF zur Anwendung des AStG
II. Kapitalverkehrsfreiheit und Drittländer
III. Vorentwurf für eine Sitzverlegungsrichtlinie
IV. Mögliche weitere Auswirkungen
- Zuzug ausländischer Kapitalgesellschaften
- Grenzüberschreitende Umwandlung/Fusion und Europäische Aktiengesellschaft SE
- einbringungsgeborene Anteile (§21 UmwStG)
- Einkünfteberichtigung (§ 1 AStG)
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen (§ 2 AStG)
- Hinzurechnungsbesteuerung (§ 7-14 AStG)
- Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG)
- Dividendenbesteuerung (§ 8b Abs. 5 KStG)
- Entnahme von Wirtschaftsgütern durch Überführung in eine ausländische Betriebsstätte (§ 6 V 1 EStG)
- Erweiterte Dokumentationspflichten (§ 90 Abs. 3, 162 AO)
- Besteuerung von Alterseinkünften (§95 EStG)
- Verlustausgleich über die Grenze (§ 2a EStG) und grenzüberschreitende Organschaft
D. Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, die Vereinbarkeit der deutschen Wegzugsbesteuerung mit der europäischen Niederlassungsfreiheit im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisch zu untersuchen und dabei zwischen natürlichen und juristischen Personen zu unterscheiden.
- Analyse der Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften und natürliche Personen im europäischen Kontext.
- Untersuchung der deutschen Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG, §§ 12, 11 KStG) auf Diskriminierungs- oder Beschränkungspotenzial.
- Bewertung der Rechtfertigungsgründe und der Verhältnismäßigkeit der deutschen Regelungen nach Maßgabe des EU-Rechts.
- Ableitung von Schlussfolgerungen für den deutschen Gesetzgeber und die zukünftige Gestaltung von Steuergesetzen unter Berücksichtigung von EuGH-Urteilen wie "Daily Mail", "Centros" und "Hughes de Lasteyrie du Saillant".
Auszug aus dem Buch
(1) Daily Mail
In Daily Mail ging es um die Zulässigkeit einer englischen steuerrechtlichen Wegzugsbeschränkung. Auch wenn diese seinerzeit durch den EuGH akzeptiert wurde, so muss man die Kernsätze des Urteils doch im Detail betrachten und nicht nur das ablehnende Ergebnis im Einzelfall.
So hat der EuGH in Daily Mail ausgeführt:
„Im Gegensatz zu natürlichen Personen werden Gesellschaften aufgrund einer Rechtsordnung, beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts aufgrund einer nationalen Rechtsordnung, gegründet. Jenseits der jeweiligen nationalen Rechtsordnung, die ihre Gründung und Existenz regelt, haben sie keine Realität.“
„So betrachtet der EWG-Vertrag die Unterschiede, die die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der für ihre Gesellschaften erforderlichen Anknüpfung sowie der Möglichkeit gegebenenfalls der Modalitäten einer Verlegung satzungsgemäßen oder wahren Sitzes einer Gesellschaft nationalen Rechts von einem Mitgliedstaat in einen anderen als Probleme, die durch die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nicht gelöst sind, sondern einer Lösung im Wege der Rechtssetzung oder des Vertragsschlusses bedürfen; eine solche wurde noch nicht gefunden.“
Konkret wird festgestellt, dass „... die Artikel 52 und 58 EWG Vertrag (nach Änderung Art. 43 und 48 EG) beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechtes einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet ist und in diesem ihren satzungsmäßigen Sitz hat, nicht das Recht gewähren, den Sitz ihrer Geschäftsleitung in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen.“
Es wird also auf den Verwaltungssitz abgestellt, sicherlich vor dem Hintergrund des britischen Steuerrechts, das den steuerrechtlichen Sitz (nicht unbedingt den satzungsmäßigen Sitz) seinerzeit am Ort der Geschäftsleitung festmachte. Die Verlegung der Geschäftsleitung führte damit nach englischem Recht zur Sitzverlegung im steuerlichen Sinne, nicht im gesellschaftsrechtlichen Sinne. Die Sitzverlegung des Satzungssitzes war dabei gar nicht relevant. Das englische Steuerrecht wurde daraufhin geändert.
Das Gericht hat, möglicherweise zum damaligen Zeitpunkt auch politisch motiviert, dies zugelassen, aber unter Zuhilfenahme der Begründung „gegenwärtiger Stand des Gemeinschaftsrechts“ und damit gleichzeitig das Tor für weitergehende oder konträre Entscheidungen in der Zukunft offen gelassen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung und Themenabgrenzung: Einführung in die Thematik der Wegzugsbesteuerung im Kontext der Niederlassungsfreiheit und Darstellung der Zielsetzung der Arbeit.
B. Auswirkungen auf die deutsche Wegzugsbesteuerung: Untersuchung der spezifischen Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die deutschen Regelungen für natürliche (§ 6 AStG) und juristische Personen (§§ 12, 11 KStG).
C. Ausblick: Diskussion aktueller Entwicklungen, wie Vorentwürfe für Richtlinien und mögliche Auswirkungen auf weitere steuerrechtliche Normen und Drittstaaten-Regelungen.
D. Schlusswort: Zusammenfassende Kritik der derzeitigen deutschen Wegzugsbesteuerung und Empfehlung für eine Modernisierung des Steuerrechts im Einklang mit europäischen Vorgaben.
Schlüsselwörter
Niederlassungsfreiheit, Wegzugsbesteuerung, Europäischer Gerichtshof, AStG, KStG, Sitztheorie, Gründungstheorie, Gemeinschaftsrecht, Stille Reserven, Steuerumgehung, Rechtfertigung, Verhältnismäßigkeit, Niederlassung, Gesellschaftsrecht, Grenzübertritt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Spannung zwischen der europäischen Niederlassungsfreiheit und der deutschen Wegzugsbesteuerung bei der Verlegung von Wohn- oder Geschäftssitzen ins Ausland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Niederlassungsfreiheit für natürliche und juristische Personen, die Sitzverlegung, die Besteuerung stiller Reserven und die Vereinbarkeit nationaler Steuergesetze mit dem EU-Recht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, auf Basis der EuGH-Rechtsprechung zu prüfen, ob die deutsche Wegzugsbesteuerung europarechtskonform ist oder ob sie eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine juristische Analyse der einschlägigen EuGH-Urteile (z.B. Daily Mail, Centros, Hughes de Lasteyrie) und deren Anwendung auf die deutschen Steuergesetze.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit durch das AStG und das KStG sowie die Rechtfertigungsversuche Deutschlands hinsichtlich Steuerumgehung, Kohärenz und Steuerkontrolle.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Niederlassungsfreiheit, Wegzugsbesteuerung, Sitztheorie, Steuerumgehung und Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Wie bewertet der Autor die aktuelle deutsche Regelung zur Wegzugsbesteuerung?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige sofortige Besteuerung stiller Reserven bei einem grenzüberschreitenden Wegzug oft nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist und den Gesetzgeber zum Handeln zwingt.
Welche Rolle spielt die Sitztheorie in der Arbeit?
Die Sitztheorie wird als ein zentraler Konfliktpunkt zwischen dem deutschen Gesellschaftsrecht und der europäischen Niederlassungsfreiheit identifiziert, da sie Sitzverlegungen faktisch erschweren oder verhindern kann.
- Arbeit zitieren
- Dr. Frank Winnenbrock, MBL-HSG (Autor:in), 2005, Wegzugsbesteuerung versus Niederlassungsfreiheit natürlicher Personen in Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141356