Jeden Tag entsteht zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern in
Deutschland in einer speziellen Art und Weise Kreditbedarf. Die
Wirtschaftsteilnehmer werden gemeinhin in drei Kategorien unterteilt. Dies
sind die privaten Haushalte, die Unternehmen, sowie die öffentlichen
Haushalte1. Die einzelnen Mitglieder dieser Gruppen stehen in
wechselseitigen Beziehungen zueinander und ermöglichen somit das
System der Arbeitsteilung und generell das des Wirtschaftens.
Sollten jedoch bei einem Teilnehmer die zur Verfügung stehenden
Eigenmittel nicht ausreichen, um eine geplante Investition jeglicher Art zu
tätigen, so besteht durch das Mitwirken der Kreditinstitute am
Wirtschaftskreislauf die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen. Dabei
verzichtet das Kreditinstitut, der Kreditgeber, für einen bestimmten
Zeitraum auf die Nutzung des Geldes, des Kreditbetrages. Es erhält dafür
als Gegenleistung Zinsen, die somit das Entgelt für die Bereitstellung des
Kapitals darstellen.
Da ein Kreditinstitut aus Gründen der Gefahr des Kreditbetrugs und des
Nichtzurückführens des Kreditbetrages jedoch keinen Kredit ohne
vorherige Prüfung vergibt, werden im Regelfall vor der Entscheidung über
die Vergabe zwei Voraussetzungen geprüft.
Dies ist zum einen die Prüfung der Kreditfähigkeit, als Fähigkeit des
rechtswirksamen Schließens von Kreditverträgen, und der
Kreditwürdigkeit, welche zusammengesetzt wird aus den jeweiligen
wirtschaftlichen Verhältnissen und der persönlichen Bonität 2.
Zum Anderen ist dies die Kreditsicherung. Diese erfolgt aus dem Grund,
dass das Kreditinstitut mit der Gefahr rechnen muss, dass der
Kreditnehmer seine Verpflichtung zur Rückzahlung bei Fälligkeit des
Kredits nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann. Um bei Eintritt eines solchen
Falles nicht die gesamte Kreditsumme abschreiben zu müssen, werden
für die kreditgebende Bank dem Kreditbetrag entsprechende Sicherheiten
bestellt. 3 [...]
1 Vgl. Grill/Perczynski, 2001, Seite 338
2 Vgl. Grill/Perczynski, 2001, Seite 341
3 Vgl. Ohlmeyer/Gördel, 1990, Seite 283
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Das Pfandrecht an beweglichen Sachen
2.1 Das Wesen des Pfandrechts an beweglichen Sachen
2.2 Die Bestellung eines Pfandrechts
2.3 Die Beendigung eines Pfandrechts
2.3.1 Erlöschen eines Pfandrechts
2.3.2 Verwertung der verpfändeten Sache
3. Die Sicherungsübereignung
3.1 Das Wesen der Sicherungsübereignung
3.2 Die Verwertung von sicherungsübereigneten Sachen
4. Vergleich der Sicherungsübereignung und des Pfandrechts an beweglichen Sachen aus Sicht des Kreditinstituts
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten der Kreditbesicherung durch die Sicherungsübereignung und die Verpfändung von beweglichen Sachen, um deren praktische Eignung und Vorzüge für Kreditinstitute gegenüberzustellen und zu bewerten.
- Grundlagen des Pfandrechts an beweglichen Sachen
- Prozesse der Bestellung und Beendigung von Pfandrechten
- Wesen und rechtliche Einordnung der Sicherungsübereignung
- Methoden der Verwertung von Sicherungsgut
- Vergleichende Analyse beider Sicherungsarten aus Bankensicht
Auszug aus dem Buch
3.1 Das Wesen der Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung von Gütern wird in der Praxis im Wesentlichen im Bereich des Firmenkundengeschäfts durchgeführt, oftmals kommt sie jedoch auch im Privatkundengeschäft im Bereich der Übereignung von Personenkraftwagen (PKWs) vor. Primär wird diese Form der Kreditbesicherung genutzt bei Situationen des Kreditnehmers, in denen dieser das Sicherungsgut weiterhin notwendigerweise zur Ausübung seines Berufs oder Gewerbes benötigt, wie zum Beispiel der PKW eines Arbeitnehmers. Dabei ist es ersichtlich, dass dieser den unmittelbaren Besitz, sprich die körperliche Übergabe des PKWs, nicht an den Sicherungsnehmer übertragen kann.
Im BGB ist im Paragraphen 929, einem der zentralen Punkte des deutschen Schuldrechts, klar geregelt, dass eine Eigentumsübertragung durch Einigung und Übergabe des entsprechenden Stückes zu erfolgen hat.
Auch bei der Sicherungsübereignung ist die Einigung über die Übertragung erste Voraussetzung des Rechtsgeschäfts. Die Einigung muss sich über den Vorgang und die genaue Bezeichnung des Sicherungsgutes erstrecken. Dies wird wie generell üblich per Vertrag festgehalten. Hierin muss auch das Sicherungsgut genau bestimmt sein, welches als Bestimmtheitsgrundsatz bezeichnet wird. Dies kann bei einem PKW beispielsweise durch Bezeichnung der Fahrgestellnummer geschehen. Liegen als Sicherungsgüter Sachen vor, die keine individuellen Merkmale aufweisen oder die genaue Bezeichnung aus praktischen Gründen nicht durchführbar ist, so genügt eine Markierung der Sachen. Die Art der Markierung ist dabei irrelevant, es können Schilder, Zeichen oder ähnliches sein.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Es wird der allgemeine Kreditbedarf in der Wirtschaft erläutert sowie die Notwendigkeit von Kreditwürdigkeitsprüfungen und Kreditsicherheiten für Banken dargelegt.
2. Das Pfandrecht an beweglichen Sachen: Das Kapitel definiert das Pfandrecht als akzessorische Sicherheit und beschreibt detailliert die gesetzlichen Bedingungen für Bestellung, Erlöschen und Verwertung.
3. Die Sicherungsübereignung: Die Arbeit führt in die Sicherungsübereignung als praxisrelevante, nicht akzessorische Form der Kreditsicherung ein und beleuchtet das Wesen sowie die verschiedenen Verwertungsmöglichkeiten.
4. Vergleich der Sicherungsübereignung und des Pfandrechts an beweglichen Sachen aus Sicht des Kreditinstituts: Ein direkter Kosten-, Zeit- und Verwertbarkeitsvergleich stellt die Überlegenheit der Sicherungsübereignung für die Kreditinstitute heraus.
Schlüsselwörter
Kreditbesicherung, Pfandrecht, Sicherungsübereignung, bewegliche Sachen, Kreditinstitut, Kreditwürdigkeit, Sachsicherheiten, Verwertung, Faustpfandprinzip, Eigentumsübertragung, BGB, Sicherungszweckerklärung, Bonität, Darlehen, Rechtswirksamkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen und praktischen Aspekten der Absicherung von Krediten durch bewegliche Sachen, speziell durch die Instrumente Pfandrecht und Sicherungsübereignung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Entstehung, das Wesen und die Verwertungsverfahren dieser beiden Sicherungsarten sowie deren Vergleich in der Bankpraxis.
Welches ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Sicherungsübereignung und das Pfandrecht anhand von Kriterien wie Kosten, Dauer und Verwertbarkeit gegenüberzustellen, um ihre Eignung für Kreditinstitute zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-ökonomische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten (BGB) und Fachliteratur zur Bankwirtschaft basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung des Pfandrechts, die Analyse der Sicherungsübereignung und eine abschließende vergleichende Bewertung beider Instrumente.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kreditsicherung, Sicherungsübereignung, Pfandrecht, Verwertung und Bankpraxis bestimmt.
Warum ist das "Faustpfandprinzip" ein zentrales Element?
Es bildet die Grundlage für das klassische Pfandrecht, da es die körperliche Übergabe der Sache voraussetzt, was in der modernen Praxis oft unpraktikabel ist.
Welcher Vorteil ergibt sich aus der Sicherungsübereignung laut Fazit?
Die Sicherungsübereignung erweist sich aufgrund ihrer Flexibilität, Schnelligkeit und des günstigeren Verwertungsweges als das überlegene Instrument für Kreditinstitute.
- Quote paper
- Sven Reimer (Author), 2003, Die Sicherungsübereignung und die Verpfändung von beweglichen Sachen als Möglichkeiten der Kreditbesicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14142