Im Tübinger Vertrag wurden die Forderungen der Landschaft erfüllt. Sie bekam Anteil an der Regierung und konnte bei wichtigen Angelegenheiten mitentscheiden. Man findet keine revolutionären Gedanken im Tübinger Vertrag, aber die revolutionäre Situation hatte zusammen mit der hohen Staatsverschuldung die Ehrbarkeit instandgesetzt ihre langgehegten Wünsche in die Tat umzusetzen und einen Schritt hin zu moderner Politik zu wagen. Der Vertrag vom 08.07.1514 hatte die Vorraussetzung für inneren Frieden geschaffen. Die Landschaft hatte erreicht, was Eberhard im Bart ihnen in ähnlicher Form schon angeboten hatte. In Württemberg hatten sich Landstände spät entwickelt, aber sie haben ihre Ansprüche im Jahr 1514 geltend gemacht. Durch die Streitigkeiten der beiden Eberharde und die verschwenderischen Lebensweisen der Herzoge Württembergs, konnte eine ständische Mitwirkung an der Gesetzgebung erreicht werden, sowie eine starke finanzielle Abhängigkeit des Herzogs. Die Landstände haben ihre Position gefestigt.
Inhaltsverzeichnis
- Der erste württembergische Landtag von 1457
- Die ersten Beratungen der Uracher Regierung
- Die Uracher Landschaft und die Regierungsübernahme Eberhards
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entstehung des württembergischen Landtags im 15. Jahrhundert. Sie analysiert die politischen und gesellschaftlichen Prozesse, die zur Bildung dieser wichtigen Institution führten, und beleuchtet die Rolle der Landschaft in den ersten Jahren ihres Bestehens.
- Die politische Krise in Württemberg im 15. Jahrhundert
- Die Rolle der Landschaft in der Vormundschaftsfrage
- Die Entwicklung des Landtags als politisches Entscheidungsgremium
- Der Einfluss der Landschaft auf die Regierungspolitik
- Die Bedeutung des Landtags für die Entwicklung des württembergischen Verfassungsrechtes
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel behandelt den ersten württembergischen Landtag von 1457, der in Württemberg-Stuttgart stattfand. Es wird die politische Situation in Württemberg im 15. Jahrhundert beschrieben, die durch die Landesteilung und die Vormundschaft des Grafen Ulrich V. geprägt war. Der Landtag wurde einberufen, um die Unterstützung der Landschaft gegen die drohende Gefahr aus Baden zu gewinnen. Graf Ulrich versprach im Gegenzug, in Zukunft mit dem Rat von Ritterschaft, Prälaten und Landschaft zu regieren. Der Landtag von 1457 markierte den Beginn der Einbindung der Landschaft in die politische Entscheidungsfindung in Württemberg.
Das zweite Kapitel befasst sich mit den ersten Beratungen der Uracher Regierung nach dem Landtag von 1457. Es wird die Vormundschaftsfrage für den jungen Grafen Eberhard V. behandelt, die zu einem Konflikt zwischen Graf Ulrich und dem Pfalzgrafen Friedrich führte. Die Uracher Landschaft spielte eine wichtige Rolle bei der Lösung des Konflikts und sicherte Graf Ulrich die Vormundschaft über Eberhard V.
Der Abschnitt "Die Uracher Landschaft und die Regierungsübernahme Eberhards" beschreibt die politische Situation in Württemberg-Urach im Jahr 1459, als Eberhard V. mündig wurde. Es wird der Konflikt zwischen Graf Ulrich und Eberhard V. um die Regierungsgewalt dargestellt, in dem die Uracher Landschaft eine entscheidende Rolle spielte. Die Landschaft unterstützte Eberhard V. bei seiner Regierungsübernahme und sicherte ihm so die Macht in Württemberg-Urach.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen den ersten württembergischen Landtag, die Landschaft, die Vormundschaftsfrage, die politische Krise in Württemberg im 15. Jahrhundert, die Entwicklung des Landtags als politisches Entscheidungsgremium und die Bedeutung des Landtags für die Entwicklung des württembergischen Verfassungsrechtes.
- Quote paper
- Katharina Schmolke (Author), 2006, 08. Juli 1514 - Der Tübinger Vertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141570