08. Juli 1514 - Der Tübinger Vertrag


Presentación (Redacción), 2006

23 Páginas, Calificación: 2,5


Extracto


1. Der erste württembergische Landtag von 1457

Die Grafschaft Württemberg geriet durch Landesteilung im Jahre 1442 in eine Krise. Diese Teilung war ausschlaggebend für den ersten Landtag Württembergs.

Die südwestliche Hälfte, die Urach zur Hauptstadt hatte, wurde vom Grafen Ludwig I. regiert. Der Graf war zu dem Zeitpunkt vierzig Jahre alt.

Ludwig I. verstarb im Jahr 1450 und sein Bruder Ulrich V., der den nördlichen Teil des Landes mit der Hauptstadt Stuttgart seit 1442 regierte, wurde Vormund über die beiden. Söhne Eberhard1 I. und Ludwig II.

Die Söhne waren zu dem Zeitpunkt fünf und elf Jahre alt. Ein dritter Sohn, Andreas, verstarb im Alter von acht Tagen am 06.06.1445.

Ulrich V., der den Beinamen der Vielgeliebte hatte, war ein gutmütiger Landesherr, aber er hatte keinerlei Sinn für gute Haushaltung, noch war er ein guter Politiker.2 Ulrich V. musste seinen neu gewonnenen Einfluss, mit dem Uracher Adel und auch mit dem Bruder der hinterbliebenen Witwe Mechthild, dem Pfalzgrafen Friedrich, teilen..

Im Jahr 1453 erreichte Ludwig das achtzehnte Lebensjahr und wurde somit mündig. Da er aber durch schwere Krankheit nicht in der Lage war zu regieren wurde eine Regentschaft für Württemberg- Urach eingerichtet.

Pfalzgraf Friedrich gewann immer mehr an Bedeutung, da die Uracher Räte immer stärker auf die pfälzische Seite neigten .3

In dieser gespannten Situation gab es nebst den schon vorhandenen Spannungen auch noch Streitigkeiten um die Mitgift der dritten Ehefrau des Grafen Ulrichs, der Pfalzgräfin Margarete.

Jetzt vergrößerte sich der politische Gegensatz der beiden großen Fürstenparteien so stark, dass sich Ulrich im Frühjahr 1457 an die Städte des Uracher Landesteils wandte.

Das war das erste, aus heutiger Sicht, greifbare Mal, dass sich ein Regent an die Städte wandte, um Unterstützung zu bekommen.

Ulrich wollte, dass die ständische Ehrbarkeit gegen die ritterlichen Uracher Räte aktiv wird. Der Ausdruck Landschaft für die Korporationen der gräflichen Untertanen4 wird dabei zum ersten Mal in einem amtlichen Schriftstück gebraucht.

Weiterhin ist neu, dass die Landschaft als ein Ganzes in einer Frage der Landespolitik angesprochen wird.

Der Konflikt zwischen Württemberg- Stuttgart und dem Pfalzgrafen Friedrich verstärkte sich stark bis ins Jahr 1457, so dass ein Krieg unvermeidbar schien.

Ulrich war kein guter Politiker und konnte aus diesem Grund nur auf die Hilfe seiner eigenen Landeshälfte zählen. Seine Lage wurde zunehmend kritischer.

Pfalzgraf Friedrich dagegen verbündete sich mit dem Markgrafen von Baden. Als Folge auf das Handeln Friedrichs ließ Ulrich Vertreter seiner Ritterschaft und Landschaft zusammenrufen. Diese Zusammenkunft fand in Württemberg- Stuttgart statt und war der älteste württembergische Landtag, von dem man weiß.5

Ulrich hoffte auf Hilfe seiner Ritterschaft und Landschaft gegen die drohende Gefahr aus Baden. In dieser Situation versprach der Graf, dass er in Zukunft ausschließlich mit dem Rat von Ritterschaft, Prälaten und Landschaft regieren wolle.

Mit dieser Aussicht auf Herrschaftsbeteiligung willigte die Landschaft ein ihren Herrn zu unterstützen.

Letztlich konnte der drohende Krieg durch die Vermittlung des Markgrafen Albrecht von Bayern verhindert werden.

2. Die ersten Beratungen der Uracher Regierung

Kurze Zeit nach diesem ersten Uracher Landtag Württemberg- Stuttgarts, tritt auch die Landschaft des anderen Landesteiles, Württemberg- Urach, erstmalig in Erscheinung.

Der 18- jährige Graf Ludwig verstarb und sein jüngerer Bruder Eberhard, der gerade 12 Jahre alt was, war noch nicht in der Lage die Regierung zu übernehmen.

Aus diesem Grunde musste eine Vormundschafsregierung in dem Landesteil eingerichtet werden.

Erzherzogin Mechthild, die Mutter Eberhards, und die Uracher Räte luden zu den Verhandlungen über die Vormundschaft nicht die beiden streitenden Fürsten, den Pfalzgrafen Friedrich und Graf Ulrich, ein, da sie sich vor Überraschungen zu Schützen versuchte.

Der Stuttgarter Graf Ulrich war empört darüber keine Einladung zu den Vormundschaftsverhandlungen erhalten zu haben. Er klagte darüber bei der Uracher Landschaft, wie man ihn so übergehen und behandle konnte. Weiterhin entsetzte ihn, dass er nicht anders behandelt werde, als der verhasste Pfalzgraf Friedrich.

Er legte der Regierung nahe ihn als Vormund für den jungen Eberhard einzusetzen, für den Fall. dass sie das nicht einsehen, sollte doch die Landschaft auf Ulrichs Vormundschaft bestehen.

Die Uracher Räte beschlossen ihre Städte an der Vormundschaftsfrage zu beteiligen. Aus dem Grund schrieben sie einen Tag zu Leonberg aus, der am 16.11. 1457 stattfinden sollte.6

Zu diesem Tag lud man beide Grafen, Pfalzgraf Friedrich und Graf Ulrich, ein. Ulrich wurde mit Hilfe der Uracher Landschaft alleiniger Vormund des 12- jährigen Eberhards. Ulrich konnte sich nur mit der Hilfe der Uracher Landschaft gegen die Ansprüche des Pfalzgrafen Friedrich und seiner Partei durchsetzen.7

Bei der Vormundschaftsbestimmung hatte die Landschaft einen großen Einfluss auf die Politik des Landes genommen und damit auf die zukünftige Regierung, obwohl diese nur für ein paar Jahre angedacht war.

Das Ergebnis war eine große Errungenschaft für die Landschaft und dadurch gewann sie Einfluss, den Friedrich in Württemberg- Urach verloren hatte.

Die Landschaft war nach den Ergebnissen des Leonberger Landtages im Vormundschaftsrat vertreten, der die politisch entscheidende Instanz war.

Der Vormundschaftsrat bestand aus drei Gruppen. Diese setzten sich aus

den Uracher sowie den Stuttgarter Räten und Angehörigen der Uracher Landschaft zusammen.

Ulrich wurden die Rechte gestattet, dass er den Rat jederzeit einberufen konnte und er durfte auch an den Verhandlungen des Rates teilnehmen.

Graf Ulrich musste nach Mehrheitsbeschlüssen regieren und im entscheidenden Kollegium besaß er kein Stimmrecht, somit war der Anteil, den Ulrich an der Mitwirkung der Uracher Regierung hatte, gering.

Die Landschaft wirkte zum ersten Mal in der Geschichte Württembergs an der Bildung der Landesregierung mit. Nachdem die Landschaft jetzt einmal aktiv am politischen Leben Anteil nahm, wurde ihre Teilnahme am Staatsleben ein starker Grundzug württembergischen Verfassungsrechtes.8

2.1 Die Uracher Landschaft und die Regierungsübernahme Eberhards

Am 11.12.1459 wurde Eberhard 14 Jahre alt und damit mündig. Am 13.11.1459 wurde der Vormundschaftsrat zum letzten Mal von Ulrich einberufen. Es stand erneut ein Krieg bevor und die Kaiserliche Partei, an die sich Württemberg- Stuttgart angeschlossen hatte versuchte, wie das auch die pfälzische Gegenpartei wollte, ihren Einfluss in Württemberg- Urach zu sichern. Der Erfolg hing davon ab ob der junge Eberhard aus der Vormundschaft entlassen würde. Ziel des Uracher Landtages war es die Mündigkeit Eberhardts zu verhindern. Graf Ulrich hatte nicht vor die Vormundschaft zu diesem Zeitpunkt abzugeben.

Die beiden Hauptpersonen Mechthild und ihr Sohn Eberhard V. erschienen nicht auf dem Landtag und aus diesem Grund kam dieser auch nicht zu einem Ergebnis.

Eberhard V. war heimlich nach Baden gereist um so der Gewalt seines Vormundes zu entgehen. Bei dem Streit der beiden Fürsten hing es von der Entscheidung der Landschaft ab ob sich die Krise im Land verstärkte. Eberhards Mutter benachrichtigte die „gemeine Landschaft 9 von der Reise des Sohnes. Eberhard V. schrieb sofort nach der Ankunft an seine Städte und Landschaften einen Brief und versicherte ihnen, dass er sich ihrer Loyalität bewusst ist. Friedrich versuchte die Landschaft auch auf seine Seite zu bringen, indem er sie darauf aufmerksam machte, dass Ulrich ein furchtbarer Vormund sei und zu alledem auch noch die Vormundschaft länger behalten wolle, als ihm zusteht. Eberhard V. muss sich, laut Friedrich, dagegen wehren und die Landschaft soll zu ihm halten. Ulrich unternahm ebenfalls Anstrengungen die Uracher Landschaft für seine Ziele zu gewinnen. Ulrich erinnerte die Landschaft, dass sie einen Eid auf ihn als Vormund ablegte und zu dem muss sie jetzt stehen, denn Eberhard V. sei noch lange nicht in der Lage zu regieren. Er verlangte, dass die Landschaft sich der Schlösser bemächtige und Eberhard V. sowie seine Anhänger nicht in die Städte gelassen werden sollten. Hier beginnt ein Werben um die Gunst der Landschaft. Der Einfluss der Landschaft war so stark, dass es fast unmöglich schien ohne ihre Zustimmung etwas zu schaffen. Die Macht hatte derjenige, der die Landschaft auf seiner Seite hatte. Die Landschaft hatte in der Sache Zweifel, so dass sie sich vorerst noch nicht genau festlegte und abwartete. Eberhard V. protestierte dagegen, dass er nicht in die Städte gelassen werden sollte. Immerhin ist er der rechtmäßige Nachkommen Graf Ludwigs I. Die Landschaft bekannte langsam Farbe und stellte sich auf die Seite Eberhards V. Ulrich musste begreifen, dass eine Landschaft nicht mehr zu ihm hielt. Die politische Lage veränderte sich so stark, dass die Uracher Räte und die Landschaft einen Landtag in Tübingen über die Vormundschaftssache einberufen haben. Ulrich wurde nicht eingeladen und sollte auch noch die Beschlüsse in Stuttgart abwarten. Auf diesem Landtag wurde für Eberhard V. entschieden. Ulrich war darüber empört und äußerte dies, aber alles Beschweren brachte nicht. Ulrich erhielt lediglich ein Schreiben, in dem sich alle, von der Landschaft und die Uracher Räte Graf Eberhard V., unterstellten. Kurz nach dem Uracher Tag kehrte Eberhard V. in seine Landeshälfte zurück und übernahm, im Alter von 14 Jahren, die Regierung. Nur mit Hilfe der Landschaft konnte sich Eberhard V. gegen seinen Onkel durchsetzen. Die Landschaft war jedes Mal als dritte Kraft neben dem Adel und Landesherrn bei den wichtigen Entscheidungen vertreten.10

[...]


1 Von 1459-1495 Eberhard V. genannt, ab Juli 1495 Eberhard I., auch als Eberhard im Bart bekannt

2 Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 11

3 Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 11

4 Der Stuttgarter Landtag 1457- 1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 11

5 Der Stuttgarter Landtag 1457- 1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 12

6 Der Stuttgarter Landtag 1457- 1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 14

7 Der Stuttgarter Landtag 1457- 1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 17

8 Der Stuttgarter Landtag 1457- 1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 18

9 Der Stuttgarter Landtag 1457- 1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 18

10 Der Stuttgarter Landtag 1457- 1957, Walter Grube, Stuttgart 1957, Seite 24

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
08. Juli 1514 - Der Tübinger Vertrag
Universidad
University of Rostock
Calificación
2,5
Autor
Año
2006
Páginas
23
No. de catálogo
V141570
ISBN (Ebook)
9783640517978
ISBN (Libro)
9783640517701
Tamaño de fichero
445 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Juli, Tübinger, Vertrag
Citar trabajo
Katharina Schmolke (Autor), 2006, 08. Juli 1514 - Der Tübinger Vertrag, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141570

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