Tiberius Gracchus und die lex Sempronia agraria

Der Versuch einer Agrarreform


Dossier / Travail de Séminaire, 2009

23 Pages, Note: 2

Hermann D. Janz (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Krise der römischen Agrarwirtschaft

3. Der Reformversuch des Tiberius Gracchus

4. Folgen des Reformansatzes

5. Schluss

6. Quellenverzeichnis

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Diese wissenschaftliche Arbeit innerhalb des Hauptseminars ,,Die Entstehung der antiken politischen Theorie und Verfassungstheorie’’ soll die Thematik des Versuchs einer Agrarreform von Tiberius Sempronius Gracchus komplex darstellen und dem Leser veranschaulichen, wie sich die Krise der römischen Agrarwirtschaft auf die römische Gesellschaft auswirkte, welche geschichtlichen Umstände Tiberius Gracchus zum politischen Kampf für eine Agrarreform bewegten und letztendlich die Folgen des Reformversuchs untersuchen. Im Bezug auf das Seminarthema nimmt die Zeit der Gracchen eine durchaus wichtige Rolle ein, da mit ihr die römische Gesellschaft in eine schwere Krise geriet, die häufig als die Epoche der Römischen Bürgerkriege bezeichnet wird. Diese Krise endete mit dem Untergang der Römischen Republik und der Einrichtung einer Monarchie in Form eines Prinzipats unter dem ersten römischen Kaiser Augustus.

Als Einstieg beginnt diese Arbeit mit der Krise der römischen Agrarwirtschaft, danach wird der Kreis der Reformer vorgestellt und schließlich auf die von Tiberius angestrebte lex Sempronia agraria und deren Folgen eingegangen. Den Kern dieser Arbeit stellt in den letzten Kapiteln die Untersuchung der Beweggründe für die politische Agitation des Tiberius Gracchus an Hand von Quellen dar. Überdies wird das Ziel der angestrebten Reformen genauer betrachtet und die Bedeutung der Gracchen für die römische Geschichte herausgestellt.

Die Quellenlage zu diesem Thema ist durchaus umfangreich, da die antiken Geschichtsschreiber Appianos und Plutarch zahlreiche Schriften über die Brüder Tiberius und Gaius Gracchus verfassten. Allerdings lebten beide Personen weit nach den Ereignissen, die mit den gescheiterten Reformversuchen zusammenhängen.

Als Kernliteratur dienten unter anderem die Veröffentlichungen von Klaus Bringmann ,,Die Agrarreform des Tiberius Gracchus’’ und Karl Christ ,,Krise und Untergang der Römischen Republik’’. Ergänzend dazu wurde auch das aus dem Ausland stammende Standardwerk ,,Tiberius Sempronius Gracchus’’ von Alvin H. Bernstein bei der Ausarbeitung dieser Arbeit miteinbezogen.

Die behandelten Quellen wurden größtenteils aus der Quellensammlung von Walter Arend ,,Geschichte in Quellen: Das Altertum’’ und der 1911 veröffentlichten Dissertation ,,Die Quellen zur Geschichte des Tiberius Gracchus’’ von Georg Riecken entnommen.

2. Die Krise der römischen Agrarwirtschaft

Seit der Mitte des 2. Jahrhunderts befand sich die römische Herrschaft in einer Krise, welche die Ungleichheit zwischen der soziopolitischen Struktur Roms und dem gewaltigen Herrschaftsgebiet offenlegte. Das Herrschaftsgebiet war zwar seit der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts ein völlig passiver Körper, es hatte jedoch trotzdem weiterhin große Einflüsse auf die inneren Verhältnisse Roms. Dies zeigte sich im Wirtschaftsleben vor allem bei der Agrarwirtschaft, die sich unter den veränderten Verhältnissen einschneidend zu wandeln begann.[1] Die wohlhabenden Bürger, primär der Senatorenstand, dem durch das Claudische Gesetz aus dem Jahre 218 aus standespolitischen Rücksichten das Handelsgeschäft ausdrücklich untersagt und damit das Land als die ihm angemessene Einkommensquelle zugewiesen worden war, legten die erworbenen Gelder meist in Grund und Boden an. Da in Italien Ackerland zum Kauf nicht unbegrenzt zur Verfügung stand, bemächtigten sich insbesondere die römischen Senatoren, aber auch andere reiche Römer und die Honoratioren[2] der bundesgenössischen Städte des Staatslandes, ager publicus, in Mittel- und besonders in Unteritalien.

Das Staatsland stammte zum überwiegenden Teil aus Annexionen, die der römische Staat bei den im Hannibalkrieg abgefallenen Bundesgenossen vorgenommen hatte. Nicht selten annektierten die Römer etwa ein Drittel des feindlichen Territoriums. Weil die Verluste des Krieges die Bauernschaft verkleinert hatten und in den darauf folgenden Jahrzehnten des 2.Jahrhunderts alle landsuchenden Römer in der groß angelegten Kolonisation Obertialiens weitgehend versorgt worden waren, wurde das Staatsland zunächst nicht verteilt.

Nach römischen Gewohnheitsrecht durften alle Bürger das Staatsland zu persönlichen Zwecken besetzen (okkupieren) und nutzen, doch waren es erwartungsgemäß die Reichen und Vornehmen, die in der Lage waren, diese Möglichkeit auch in die Tat umzusetzen.[3] Die Okkupanten durften das von ihnen beanspruchte Gebiet dann für sich nutzen, wenn sie eine meistens geringe Anerkennungsgebühr[4] an die römische Staatskasse entrichteten und damit das staatliche Eigentumsrecht an dem betreffenden Grund und Boden bestätigten.[5] Zugleich werden in den Überlieferungen Höchstmaße von Flächen genannt, worüber hinaus eine Einzelperson oder eine Familie Staatsland nicht okkupieren und bewirtschaften durfte. Fast immer werden diese Grenzen in Zusammenhang mit den bedeutenden leges Liciniae Sextiae von 367 v.Chr. gebracht.[6]

In diesen Bestimmungen werden als Höchstgrenze des von einem römischen Vollbürger okkupierbaren Landes ein Gebiet von 500 iugera[7] festgesetzt. Überdies waren einem Einzelnen für die Weidenwirtschaft maximal 100 Stück Großvieh oder 500 Stück Kleinvieh gestattet und es gab die Verpflichtung, dass für die Bewirtschaftung des ager publicus neben Sklaven stets auch freie Arbeiter beschäftig werden mussten.[8]

Schließlich kam es dazu, dass vor allem die äußerst wohlhabenden Bürger Roms das Staatsland okkupierten und die übernommenen Äcker (ager publicus occupatorius) zusammen mit ihrem eigenen Land (ager privatus) bewirtschafteten, gleichzeitig jedoch weder Abgaben zahlten oder gar die festgesetzten Höchstgrenzen einhielten. Die dadurch entstandenen riesigen Großgüter (latifundia) wurden häufig von großen Sklavenscharen, welche die Kriege und der wachsende Sklavenhandel lieferten, bestellt und die Produktion nach dem Grundsatz ausgerichtet, mit möglich wenigen Arbeitskräften einen maximalen Gewinn zu erzielen.[9]

Unter dem wachsenden Großgrundbesitz litt die Masse der Bauern sowohl deswegen, weil sie an der Nutzung des ager publicus unverhältnismäßig schwach beteiligt war, als auch durch die Aggressivität der ökonomischen Expansion, die sich auch auf die in Privatbesitz stehenden kleinen Höfe richtete. Die Probleme der Bauern zeigten sich unter anderem darin, dass die Anzahl der Abhängigen unter ihnen stark anstieg und sich viele Großgüter aus einer Vielzahl von Pachtbauern zusammensetzten. Es kamen noch weitere schwerwiegende Gründe für den Niedergang des römischen Bauernstandes hinzu: Seit Oberitalien befriedet war, stagnierte die Kolonisationspolitik, denn sie hatte in erster Linie der militärischen Sicherheit, nicht der Versorgung der Mittellosen gedient. In Luna war 177 v.Chr. die letzte Bürgerkolonie angelegt worden, in den folgenden 40 Jahren kam es zu keiner weiteren Neugründung mehr. Die Kolonien waren vor allem Festungen, keine Auswandererstädte.

Sehr ungünstig wirkte sich für die Bauern auch der Militärdienst aus, der jetzt in Übersee und oft über längere Zeit hindurch, in welcher der Hof nicht angemessen versorgt werden konnte, abgeleistet werden musste. So trafen manche Ursachen zusammen, infolge derer sich ein wachsendes Reservoir von unbemittelten Römern bildete, die naturgemäß meist nach Rom wanderten. Dort erwarteten sie Hilfe von der Regierung, vor allem durch die Versorgung mit Land.

So stellte sich die Ausgangssituation dar, als man sich nach der Jahrhundertmitte dazu entschloss über Agrarreformen nachzudenken.

3. Der Reformversuch des Tiberius Gracchus

Über den ersten Reformansatz, welcher mit der Person des Laelius verknüpft ist, sind keinerlei Einzelheiten über den Inhalt oder die zeitliche Einordnung der Pläne bekannt. Es ist nicht abwegig, dass die Überlegungen aus dem Jahr 145 v.Chr. stammen, als Laelius Prätor war und die Entlassung der Kriegsteilnehmer von 146 v.Chr. unstreitig die genannten Probleme tangierte.[10] Es ist jedoch weitaus wahrscheinlicher, dass die geplante Initiative erst in dem Jahr 140 v.Chr. einsetzte, zum dem Zeitpunkt als Laelius das Konsulat bekleidete.

Obwohl man heute nicht genau weiß, was die Pläne des Laelius genau beinhalteten, so ist jedoch sicher, dass diese bei den Senatoren, von denen die meisten auch Großgrundbesitzer waren, auf massiven Widerstand stießen. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt wurde klar, dass die Agrarkrise wohl nicht über einen friedlichen Weg lösbar sein wird.

Jeder Politiker war sich nach diesem ersten Versuch bewusst, dass er den Bestand der inneren Ordnung Roms in Frage stellte, wenn er sich jenem Problemfeld annahm. Darin bestand auch die eigentliche Bedeutung des Reformversuches des Laelius für die Folgezeit. Offensichtlich hatte man im Umfeld des jüngeren Scipio zwar die Erkenntnis erlangt, dass die Agrarkrise Reformen erforderte, gleichwohl dann doch der Stabilität der inneren Ordnung höchste Priorität eingeräumt und deshalb von allen Eingriffen Abstand genommen. Dies war nicht sehr vorausschauend, weil ein Aufschub der nötigen Reformen an dem Widerstand der Großgrundbesitzer nichts ändern, die Not sich aber nur vergrößern konnte und durch die Neuregelungen im Abstimmungsverfahren eine Beeinflussung der Plebs bei den Wahlen wesentlich erschwert wurde.

Im Jahr 139 v.Chr. wurde für die Wahlen nämlich die geheime Abstimmung mit Stimmtäfelchen anstelle der öffentlichen Befragung unter vielen Zeugen eingeführt. Zwei Jahre später wurde dann das gleiche Verfahren auch auf die Gerichtsentscheidungen der Volksversammlungen ausgedehnt.

Zu Beginn der dreißiger Jahre stellte sich eine weitere Gruppe von Reformern den Problemen der Agrarwirtschaft und den damit verbundenen gesellschaftlichen Missständen.

Wie Laelius waren sie alle angesehene Mitglieder der römischen Aristokratie. Angeführt wurde der Kreis von dem sehr strebsamen princeps senatus[11] Appius Claudius Pulcher, welcher 143 v.Chr. das Konsulat bekleidete und dessen Tochter mit dem jungen Tiberius Gracchus verheiratet war.[12]

Appius Claudius Pulcher genoss hohes Ansehen in der römischen Gesellschaft und unterstütze die Reformer schon allein durch seinen geachteten Namen. Daneben gehörten der herausragende Adelsjurist Publius Mucius Scaevola und dessen Bruder Publius Licinius Crassus Dives Mucianus jener nach Neuerungen strebenden Gemeinschaft an.[13]

Des letzteren Tochter heiratete später Gaius Gracchus, so dass der Reformerkreis auch durch familiäre und verwandtschaftliche Beziehungen miteinander verflochten war. Dass die familiären Verbindungen eine nicht unbedeutende Rolle bei der Durchführung von Reformen spielten, war innerhalb des römischen Adels durchaus tolerierbar.

Zur historisch wichtigsten Person sollte jedoch Tiberius Sempronius Gracchus avancieren, der aus einer sehr angesehenen Familie der römischen Aristokratie, den Semproniern, stammte, die bereits seit dem 4.Jahrhundert v.Chr. zur römischen Nobilität gehörte. Sein Vater, der Censor Tiberius Sempronius Gracchus, erlangte großen Ruhm während der spanischen Kriege Roms, als ihm 179/178 v.Chr. ein Friedensschluss mit den Keltiberern gelang. Bis 153 v.Chr. blieb Rom deshalb dieser Kriegsschauplatz vorübergehend erspart. Im Jahr 177 v.Chr. kämpfte der Vater der Gracchen als römischer Konsul erfolgreich in Sardinien und gelangte zu hohem Ansehen während seiner Censur von 169 v.Chr., die er zusammen mit C. Claudius Pulcher innehatte. Dieser Tiberius Gracchus, der später wiederholt als politischer Gegner der Scipionen auftrat, heiratete im Alter von über fünfzig Jahren die dreißig Jahre jüngere Cornelia. Sie war die Tochter des Publius Cornelius Scipio Africanus, jenem Feldherrn, der Hannibal bei der Schlacht bei Zama während des zweiten Punischen Krieges bezwang. Die ,,Mutter der Gracchen’’ wurde zu einer der Frauen, deren Andenken in Rom noch nach Jahrhunderten weiter fortbestand. Cornelia schenkte Tiberius Gracchus im Laufe der Jahre zwölf Kinder, von denen allerdings nur drei am Leben blieben: Der 162. v.Chr. geborene Tiberius Gracchus, dessen neun Jahre jüngerer Bruder Gaius und eine Tochter mit dem Namen Sempronia, die 147 v.Chr. Scipio Aemilianus heiratete.

[...]


[1] Bleicken, Jochen, Geschichte der Römischen Republik, 5.Auflage, München 1999, S.61.

[2] Der Begriff ist aus dem Lateinischen und bedeutete wörtlich "die mehr als andere Geehrten" (vgl. auch honorig = ehrenhaft, freigebig).In der römischen Republik waren damit vor allem die Inhaber senatorischer Ämter (cursus honorum = Ämterlaufbahn) gemeint.

[3] Bleicken, Jochen, Geschichte der Römischen Republik, 5.Auflage, München 1999, S.61.

[4],,vectigal’’ genannt.

[5] Christ, Karl, Krise und Untergang der Römischen Republik, 3.Auflage, Darmstadt 1993, S. 117.

[6] Die Leges Liciniae Sextiae (Latein„Gesetze des Licinius und des Sextius“) sind die von den Volkstribunen Gaius Licinius Stolo und Lucius Sextius Lateranus 367 v. Chr. beantragten Gesetze, die, neben einem Ackergesetz, die wichtigsten, entscheidenden Bestimmungen für die Entwicklung der Staatsverfassung der römischen Republik enthielten

[7] 125 ha

[8] Christ, Karl, Krise und Untergang der Römischen Republik, 3.Auflage, Darmstadt 1993, S.118.

[9] Bleicken, Jochen, Geschichte der Römischen Republik, 5.Auflage, München 1999, S.62.

[10] Christ, Karl, Krise und Untergang der Römischen Republik, 3.Auflage, Darmstadt 1993, S.119.

[11] Der Princeps senatus war während der römischen Republik ein besonders angesehenes Senatsmitglied. Zu seinen Aufgaben gehörte normalerweise nicht der Vorsitz des römischen Senats, der jeweils dem höchstrangigen anwesenden Magistrat zustand, sondern er war der Meinungsführer des Gremiums. In der Regel war der princeps senatus ein ehemaliger Consul, oftmals ein früherer Zensor, der besonders großes Prestige besaß und daher als erster um seine Meinung gebeten wurde. Er wurde aus den Reihen der patrizischen Senatoren mit konsularischem Rang ausgewählt.

[12] Christ, Karl, Krise und Untergang der Römischen Republik, 3.Auflage, Darmstadt 1993, S.120.

[13] Heuss, Alfred, Das Zeitalter der Revolution, in: Propyläen Weltgeschichte, Band 4: Rom- Die römische Welt, Frankfurt am Main 1963, S.187.

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Tiberius Gracchus und die lex Sempronia agraria
Sous-titre
Der Versuch einer Agrarreform
Université
Ernst Moritz Arndt University of Greifswald  (Institut für Altertumswissenschaften)
Cours
Die Entstehung der antiken politischen Theorie und Verfassungstheorie
Note
2
Auteur
Année
2009
Pages
23
N° de catalogue
V141746
ISBN (ebook)
9783640495535
ISBN (Livre)
9783640495610
Taille d'un fichier
481 KB
Langue
allemand
Mots clés
Tiberius, Gracchus, Sempronia, Versuch, Agrarreform
Citation du texte
Hermann D. Janz (Auteur), 2009, Tiberius Gracchus und die lex Sempronia agraria, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141746

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