Die Neufassung des § 6 AStG hat hierbei zu einigen Veränderungen geführt, weshalb diese in der vorliegenden Arbeit kritisch dargestellt werden sollen. Die Besonderheit des § 6 AStG liegt in der Besteuerung von stillen Reserven, ohne dass eine tatsächliche Veräußerung stattfindet. Sich aus dieser Durchbrechung des Realisationsprinzip ergebende Probleme sowie die Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht und dem Unionsrecht sind daher von besonderer Bedeutung. Weiterhin sollen steuerplanerische Implikationen zur Vermeidung der Anwendung des § 6 AStG abgeleitet werden. Hierfür sollen die nachfolgenden Forschungsfragen untersucht werden: „Inwieweit ist die Neufassung des § 6 AStG verfassungskonform und mit den unionsrechtlichen Grundfreiheiten vereinbar?“ Sowie, um die Gestaltungsoptionen miteinander vergleichen zu können: „Welche Gestaltungsoptionen bieten sich für den Steuerpflichtigen und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesen?“
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit und Forschungsfragen
1.3 Gang der Untersuchung
2. Grundlagen zur Besteuerung des Vermögenszuwachses
2.1 Systematik und Zweck der Besteuerung
2.2 Doppelbesteuerung und Abkommensschutz
2.3 Entstrickung von Betriebsvermögen
2.3.1 § 12 KStG Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung
2.3.2 Aufgabe des Gewerbebetriebs i.S.d. § 16 Abs. 3a EStG
2.3.3 Verlegung des Sitzes oder Ort der Geschäftsleitung der KapGes gem. § 17 Abs. 5 EStG
2.4 Entstrickung von Privatvermögen
2.4.1 Einbringungsgeborene Anteile i.S.d. § 21 UmwStG 1995
2.4.2 Sperrfristbehaftete Anteile i.S.d. § 22 UmwStG
3. Die bisherige Rechtslage nach § 6 AStG a.F.
3.1 Historie des § 6 AStG
3.2 Unionsrechtliche Grundlagen
3.2.1 Europäische Grundfreiheiten
3.2.2 Rechtfertigung der Beschränkung von Grundfreiheiten
3.2.3 EuGH-Urteile zur Entstrickung von Betriebsvermögen
3.2.4 Folgerungen aus den EuGH-Urteilen
3.3 EuGH-Urteil Rechtssache Lasteyrie du Saillant
3.4 Einführung des § 6 AStG a.F.
3.5 EuGH-Urteil Rechtssache Wächtler
4. Die Neufassung des § 6 AStG
4.1 Begründung der Änderung
4.2 Anwendungsbereich des § 6 AStG n.F.
4.2.1 Aufbau der Vorschrift
4.2.2 Anwendungszeitraum
4.2.3 Verfassungskonformität und weitere Kritik
4.2.4 Unbeschränkt Steuerpflichtige i.S.d. § 6 AStG
4.2.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich
4.2.4.2 Steuerpflicht von Rechtsvorgängern
4.2.4.3 Sachlicher Anwendungsbereich
4.3 Auslösende Tatbestände gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AStG
4.3.1 Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts
4.3.2 Unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person
4.3.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts des Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile
4.3.3.1 Aktuelle Rechtsprechungen im Zusammenhang mit § 6 AStG
4.3.3.1.1 FG Köln, Urteil v. 17.06.2021
4.3.3.1.2 FG Köln, Urteil v. 10.08.2022
4.3.3.1.3 FG Köln, Urteil v. 28.03.2019
4.4 Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG
4.5 Gemeiner Wert i.S.d. § 9 BewG
4.6 Ermittlung des Vermögenszuwachses
4.6.1 Step-Up der Anschaffungskosten
4.6.2 Wertminderungen
4.6.3 Besteuerung des Vermögenszuwachses
4.6.4 Veräußerungsfiktion
4.7 Besondere Regelungsinhalte des § 6 AStG
4.7.1 Vorübergehende Abwesenheit
4.7.2 Ratenzahlung
4.7.2.1 Abschaffung der bisherigen Stundungsmöglichkeit
4.7.2.2 Die „One-fits-all-Lösung“
4.7.2.3 Besondere Regelungen bei vorübergehender Abwesenheit
4.7.2.4 Begründung der Vereinheitlichung
4.7.2.5 Kritik an dem Ratenzahlungskonzept und unionsrechtliche Vereinbarkeit
4.7.3 Sicherheitsleistung
4.7.4 Fälligkeit der Ratenzahlung
4.7.5 Mitteilungspflichten
5. Gestaltungsmöglichkeiten
5.1 Allgemeine Vorüberlegungen
5.2 Anknüpfungspunkte
5.3 Gestaltungsmöglichkeiten
5.3.1 Anknüpfungspunkt 1: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht
5.3.2 Anknüpfungspunkt 2: Ausschlusstatbestände
5.3.3 Anknüpfungspunkt 3: Anwendungsbereich des § 17 EStG
5.3.3.1 Wesentliche Beteiligung
5.3.3.2 Umwandlung in eine Personengesellschaft
5.3.3.3 Einlage in ein Betriebsvermögen
5.3.3.3.1 Abkommensrechtliche Unternehmensgewinne
5.3.3.3.2 Kriterien für die Gewerblichkeit
5.3.3.3.3 Betriebsstätte und funktionaler Zusammenhang
5.3.3.3.4 Einzelunternehmen
5.3.3.3.5 Einbringung in eine inländische Kapitalgesellschaft
5.3.3.3.6 Atypisch stille Beteiligung
5.3.3.3.7 Einlage in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft
5.3.3.3.8 Einlage in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft
5.3.3.3.9 Einlage in eine originär gewerblich tätige Personengesellschaft
5.3.3.4 Stiftungslösungen
5.3.3.4.1 Inländische Familienstiftungen
5.3.3.4.2 Ausländische Stiftungen
5.4 Erbfälle oder Schenkungen
5.5 Eigentumsübertragung
5.6 Bewertung der Gestaltungen und weitere Handlungsempfehlungen
6. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch die Neufassung des § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) zur Wegzugsbesteuerung. Das Hauptziel besteht darin, die Verfassungskonformität sowie die Vereinbarkeit der neuen Regelungen mit den unionsrechtlichen Grundfreiheiten zu prüfen und daraus steuerplanerische Implikationen zur Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung abzuleiten.
- Verfassungsmäßige und unionsrechtliche Würdigung der Neuregelung.
- Analyse der Tatbestände der Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG.
- Auswirkung der Verschärfungen, insbesondere bei Stundung und Ratenzahlung.
- Kritische Auseinandersetzung mit der "One-fits-all-Lösung".
- Darstellung von Gestaltungsalternativen bei einem geplanten Wegzug.
Auszug aus dem Buch
4.2.2 Anwendungszeitraum
Bei der Überprüfung des Anwendungsbereichs muss berücksichtigt werden, dass gem. § 6 Abs. 1 S. 1 AStG andere Vorschriften Vorrang haben können. Daher müssen stets die Vorschriften des Einkommen-, Körperschaft- sowie Umwandlungssteuergesetzes vorbehaltlich geprüft werden. Zu berücksichtigen sind vor allem die Vorschriften des § 17 Abs. 5 EStG, § 13 UmwStG sowie § 12 Abs. 2 KStG. Ist diese Überprüfung der vorbehaltlichen Vorschriften erfolgt, definiert § 6 Abs. 1 AStG den Anwendungsbereich.
Die Erfüllung eines der verschiedenen Tatbestandsmerkmale nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AStG durch unbeschränkt Steuerpflichtige i.S.d. § 6 Abs. 2 AStG wird einer Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert gleichgesetzt. Anzuwenden ist die Vorschrift somit auf unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 6 Abs. 2 AStG, die Anteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 EStG in ihrem Privatvermögen halten. Für die Anwendung müssen dabei die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein, die in Kapitel 4.2.4 genauer betrachtet werden sollen.
Außerdem muss berücksichtigt werden, in welchen Anwendungszeitraum der Wegzug bzw. die gleichgestellten Tatbestandsmerkmale fallen und nach welcher Rechtslage diese zu beurteilen sind. Dieser bestimmt sich nach den Anwendungsvorschriften des § 21 AStG. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 erfolgte eine Anpassung der Anwendungsvorschriften, wodurch sich eine „erfreuliche Klarstellung zur zeitlichen Abgrenzung von altem und neuem Wegzugsteuerregime“ ergibt. Die alte Fassung des § 21 Abs. 3 S. 1 AStG sah vor, dass § 6 AStG a.F. auf noch am 31.12.2021 laufende Stundungen i.S.d. § 6 Abs. 4 und 5 AStG anzuwenden war. Hieraus haben sich Fragen zur Abgrenzung des Anwendungszeitraums ergeben. Die bis dahin verwendete Formulierung hätte formalrechtlich einen Steuerbescheid erfordert, in dem die Steuer festgesetzt wurde, sowie eine anschließende Stundung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darlegung der Problemstellung, Zielsetzung sowie der Forschungsfragen und des methodischen Gangs der Untersuchung.
2. Grundlagen zur Besteuerung des Vermögenszuwachses: Erläuterung der Systematik der Entstrickungsbesteuerung, des Abkommensschutzes und der Abgrenzung von Entstrickung bei Betriebs- und Privatvermögen.
3. Die bisherige Rechtslage nach § 6 AStG a.F.: Darstellung der historischen Entwicklung des § 6 AStG sowie Analyse der relevanten EuGH-Rechtsprechung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit unionsrechtlichen Grundfreiheiten.
4. Die Neufassung des § 6 AStG: Ausführliche Analyse der gesetzlichen Neuregelungen, beginnend bei der Begründung, dem Anwendungsbereich bis hin zur detaillierten Erläuterung der Rechtsfolgen, Ratenzahlungsmodelle und Mitteilungspflichten.
5. Gestaltungsmöglichkeiten: Untersuchung von Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung, inklusive der Vor- und Nachteile von Umwandlungen, Einlagen in das Betriebsvermögen und Stiftungen.
6. Zusammenfassung und Ausblick: Resümee der Reform des § 6 AStG im Lichte der Mobilität Steuerpflichtiger und ein Ausblick auf die zukünftige verfassungs- und unionsrechtliche Entwicklung.
Schlüsselwörter
Wegzugsbesteuerung, § 6 AStG, Außensteuergesetz, Entstrickung, Vermögenszuwachs, ATAD-Umsetzungsgesetz, Grundfreiheiten, Stundung, Ratenzahlung, Steuerplanung, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, stille Reserven, Veräußerungsfiktion, Doppelbesteuerung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Neufassung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 Außensteuergesetz (AStG). Dabei wird untersucht, wie sich die steuerliche Behandlung von stillen Reserven an Kapitalbeteiligungen bei einem Umzug ins Ausland durch das ATAD-Umsetzungsgesetz verändert hat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf die unionsrechtliche Vereinbarkeit der Neuregelung, die komplexen Anforderungen an die Ratenzahlung, sowie auf verschiedene Strategien der steuerlichen Gestaltung zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung.
Was ist das Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist eine kritische Würdigung des neugefassten § 6 AStG. Dabei sollen insbesondere Fragen der Verfassungsmäßigkeit geklärt und Handlungsempfehlungen bzw. steuerplanerische Implikationen für die Beratungspraxis abgeleitet werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine dogmatische und rechtswissenschaftliche Analyse. Die Arbeit stützt sich auf eine detaillierte Auswertung von Gesetzestexten, Gesetzesmaterialien, Kommentarliteratur sowie einer umfassenden Prüfung der einschlägigen EuGH- und BFH-Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Anwendungsbereich der Norm, die auslösenden Tatbestände, die Ermittlung des Vermögenszuwachses nach der Neufassung und die besonderen Regelungsinhalte, insbesondere die neue "One-fits-all-Lösung" bei der Ratenzahlung.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Wegzugsbesteuerung, Stundung, Unionsrechtskonformität, Verhältnismäßigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten sind die zentralen Begriffe, die das Verständnis der materiellen steuerlichen Implikationen leiten.
Wie wirkt sich die Neuregelung auf die Ratenzahlung aus?
Die Neuregelung hat die frühere, oft unbegrenzte Stundungsmöglichkeit durch eine "One-fits-all-Lösung" ersetzt. Diese sieht vor, dass die Steuerschuld grundsätzlich auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten zu tilgen ist, wobei die erste Rate kurz nach Bekanntgabe des Bescheids fällig wird.
Welche Rolle spielt die Europäische Rechtsprechung (EuGH) für diese Arbeit?
Die EuGH-Urteile, etwa zu den Rechtssachen Lasteyrie du Saillant, Wächtler oder National Grid Indus, bilden das fundamentale Gerüst, um die unionsrechtliche Vereinbarkeit der deutschen Wegzugsbesteuerung kritisch zu messen und zu bewerten.
- Citation du texte
- Katharina Schmidt (Auteur), 2023, Der neugefasste § 6 AStG. Kritische Würdigung und steuerplanerische Implikation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1418031