Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der ersten Investitur des Normannen Robert Guiskards im Jahre 1059 als Herzog über Apulien, Kalabrien und Sizilien durch den Papst Nikolaus II..
Es stellt sich hierbei die Frage, wie es zu einer solchen Belehnung gekommen ist, zumal die päpstliche Politik den Normannen gegenüber zunächst eine feindliche war, welche die Eindringlinge aus der Normandie über Jahre hinweg auch mit byzantinischer Unterstützung bekämpft hatte. Interessanter ist jedoch, was den normannischen Eroberer Robert Guiskard dazu bewog, die von ihm unterworfenen Gebiete ausgerechnet der päpstlichen Kurie als Lehen aufzutragen.
Vielfach wird in der Forschungsliteratur darauf hingewiesen, dass die päpstliche Belehnung die normannische Usurpation auf eine legale Rechtsgrundlage stellte und die faktische Hegemonie gegenüber der langobardischen Bevölkerung legitimierte – insofern sei der Belehnungsakt entscheidende Voraussetzung für die Konstitution einer dauerhaften Herrschaft in Süditalien und für die Normannen von höchster Wichtigkeit gewesen.
Bei der Beschäftigung mit dem geleisteten Lehnseid und den erzählenden Quellen eröffnet sich jedoch ein differenzierteres Bild von der Bedeutung, welche die normannischen Herrscher einer Legitimierung durch den Papst beimaßen. Die internormannische Ausrufung Robert Guiskards zum Herzog vor dem Heer im eroberten Reggio, der letzten byzantinischen Bastion in Apulien, drängt sich dabei in den erzählenden Quellen in den Vordergrund, während die Belehnung durch den höchsten kirchlichen Glaubensträger in zwei der drei Quellen mit keinem Wort erwähnt wird.
Struktur der Arbeit
1. Einleitung
2. Der Papst als Lehnsherr
2.1. Die Reformer in Bedrängnis
2.2. Der Eid von Melfi
3. Der Normanne als Vasall
3.1. Roberts Guiskards Aufstieg in der normannischen Herrschaftsstruktur
3.2. Investiert durch den Papst
4. Robert Guiskards Herrschaftsauffassung
4.1. Zwischen Melfi und Reggio
4.2. Gottunmittelbarkeit und Eroberungsrecht
4.3. Das Lehen als Erbherzogtum
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Hintergründe der Investitur des Normannen Robert Guiskard durch Papst Nikolaus II. im Jahr 1059 und analysiert das ambivalente Spannungsfeld zwischen päpstlicher Legitimierung und dem normannischen Anspruch auf eine eigenständige, durch Eroberung begründete Herrschaft.
- Analyse des Wandels in der päpstlichen Normannenpolitik
- Bedeutung der Investitur von Melfi als rechtliche Grundlage
- Kontrastierung der päpstlichen Belehnung mit der Herzogsausrufung in Reggio
- Untersuchung der normannischen Herrschaftslegitimation (Gottunmittelbarkeit vs. Vasallität)
- Rolle zeitgenössischer erzählender Quellen bei der Konstruktion historischer Herrschaftsansprüche
Auszug aus dem Buch
4.2. Gottunmittelbarkeit und Eroberungsrecht
Vor allem Deér vertritt den Standpunkt, dass die Investitur durch die Kurie nur von „untergeordneter Bedeutung“ gewesen sei und dass in der internormannischen Wahl in Reggio die Auffassung zum Ausdruck käme, Guiskard verdanke seine Erhebung zum Herzog „nicht der Belehnung durch den Papst, sondern dem Erfolg seiner Waffen [...], in welchen sich der göttliche Beistand offenbare.“ Die Grundpfeiler seiner Herrschaft bilden demnach die Gottunmittelbarkeit und das Eroberungsrecht.
Einen Beweis dafür sieht Deér in der Intitulatio der guiskardschen Urkunden: Robert nannte sich in seinen eigenen Urkunden „nie Herzog von Gottes und Sankt Peters Gnaden, wie in den von der päpstlichen Kanzlei formulierten Eiden des Jahres 1059, sondern nur von Gottes Gnaden“. Hinzu kommt, dass sein Lehnseid von 1080 an Gregor VII. seine Rechtsansprüche um all jene Territorien ergänzte, die er seit 1073 – also in den sieben Jahren die er durch Gregor exkommuniziert war – auch gegen päpstlichen Protest erobert hatte. „Sein Rechtstitel ist also einfach das Recht der Eroberung.“
Strittig bleibt, ob die Dei gratia der normannischen Fürstenurkunden tatsächlich „bewusster und gewollter Ausdruck des Anspruchs [...] auf Gottunmittelbarkeit und Eigenständigkeit sowohl gegenüber einer anderen weltlichen Gewalt wie auch gegenüber der kirchlichen des Papsttums“ ist. Hoffmann, der am schärfsten gegen Deér insistiert, relativiert die Bedeutung der Dei-Gratia-Formel: (1) wären die Normannen nur dem Vorbild ihrer langobardischer Vorgängern gefolgt, die sich seit zweieinhalb Jahrhunderten zwar auf Gottunmittelbarkeit beriefen, „obwohl [sie] der Theorie nach immer von einem Kaiser, oströmisch oder weströmisch, abhängig gewesen“ waren, (2) habe „die Dei-Gratia-Formel jene stolze Bedeutung, die ihr in der Forschung zugeschrieben wird, oft oder sogar durchweg nicht gehabt.“ „Die Devotationsformel sagt in allen diesen Fällen nur aus, dass der Urkundenaussteller sein Amt [...] Gott verdankt“, aber eben nicht in ausschließlicher Bedeutung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Fragestellung der Investitur Robert Guiskards ein und erläutert die Bedeutung der verwendeten erzählenden Quellen.
2. Der Papst als Lehnsherr: Dieses Kapitel analysiert die kirchenpolitische Notlage des Papsttums, die zu einer Annäherung an die Normannen führte.
2.1. Die Reformer in Bedrängnis: Es wird der militärische und politische Druck auf die Reformpartei im Papsttum nach dem Tod Leos IX. beschrieben.
2.2. Der Eid von Melfi: Dieses Kapitel behandelt den konkreten Anlass der Synode von Melfi und die inhaltlichen Verpflichtungen des Lehnseides.
3. Der Normanne als Vasall: Hier wird der Status Robert Guiskards als Lehnsmann im Kontext der normannischen Eroberungsgeschichte beleuchtet.
3.1. Roberts Guiskards Aufstieg in der normannischen Herrschaftsstruktur: Dieses Kapitel zeichnet den Weg Guiskards vom Heerführer zum Herzog nach.
3.2. Investiert durch den Papst: Es wird die strategische Bedeutung der päpstlichen Investitur als „Sieg normannischer Politik“ bewertet.
4. Robert Guiskards Herrschaftsauffassung: In diesem Kapitel wird das Selbstverständnis des Normannenherrschers und dessen Konkurrenz zur päpstlichen Autorität untersucht.
4.1. Zwischen Melfi und Reggio: Dieses Kapitel kontrastiert die formale Investitur in Melfi mit der symbolischen Herzogsausrufung in Reggio.
4.2. Gottunmittelbarkeit und Eroberungsrecht: Hier wird die argumentative Basis von Guiskards Herrschaftsanspruch, die Gottunmittelbarkeit, analysiert.
4.3. Das Lehen als Erbherzogtum: Dieses Kapitel behandelt die Spannungen zwischen der normannischen Auffassung von Erbfolge und dem lehnsrechtlichen Verständnis der Kurie.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Investitur primär ein politisches Bündnis war, das Guiskard geschickt zur Etablierung einer unabhängigen Herrschaft nutzte.
Schlüsselwörter
Robert Guiskard, Investitur, Papst Nikolaus II., Melfi, Normannen, Vasalleneid, Gottunmittelbarkeit, Kirchenreform, Herrschaftslegitimation, Süditalien, Eroberungsrecht, Reggio, Reformpapsttum, Lehnsverhältnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die historische Bedeutung der Investitur des Normannen Robert Guiskard durch Papst Nikolaus II. im Jahr 1059 und die daraus resultierenden Herrschaftsverhältnisse.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind das Verhältnis zwischen dem Reformpapsttum und den normannischen Eroberern in Süditalien, die Legitimierung von Herrschaft sowie die Interpretation normannischer Herrschaftsansprüche.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu klären, warum Papst Nikolaus II. eine Lehnsbeziehung zu den Normannen einging und wie Robert Guiskard dieses Bündnis zur Festigung seiner Macht und Unabhängigkeit nutzte.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?
Die Autorin/der Autor stützt sich auf eine Analyse zeitgenössischer erzählender Quellen (wie Amatus von Montecassino, William von Apulien und Gottfried Malaterra) sowie auf die moderne Forschungsliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die politische Ausgangslage des Papsttums, die Analyse des Lehnseides von Melfi, den Aufstieg Robert Guiskards sowie dessen spezifische Auffassung von Herrschaft und Gottunmittelbarkeit.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind Investitur, Gottunmittelbarkeit, Vasallität, Reformpapsttum und Herrschaftslegitimation.
Warum spielt die Herzogsausrufung in Reggio eine so zentrale Rolle für die Argumentation?
Die Ausrufung in Reggio wird als konkurrierender Akt zur päpstlichen Investitur gewertet, der unterstreichen sollte, dass Guiskards Herrschaft vorrangig auf eigenen militärischen Erfolgen und Gottunmittelbarkeit beruhte.
Wie bewertet die Arbeit die Diskrepanz zwischen päpstlicher Investitur und normannischem Selbstverständnis?
Die Arbeit zeigt auf, dass Guiskard die päpstliche Belehnung vor allem instrumentell nutzte, während er gleichzeitig bestrebt war, seine Souveränität gegenüber dem Papsttum durch den Verweis auf die Gnade Gottes zu wahren.
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- Student Angela Kunze (Autor), 2008, Legitimierung der Herrschaft durch den Papst oder bloße Anerkennung faktischer Hegemonie?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141859