Diese Arbeit umfasst drei Beiträge zu grundlegenden Problemstellungen des Völkerstrafrechts:
Andreas Mehlich behandelt die Fragestellung der Bedeutsamkeit der Strafzwecklehre im Völkerstrafrecht. Ausgehend von der klassischen Strafzwecklehre im nationalen Recht werden die einzelnen Zwecke auf die völkerstrafrechtliche Ebene projiziert. Hierbei werden die spezifischen völkerstrafrechtlichen Zielsetzungen analysiert und auf ihre Zweckmäßigkeit untersucht, ehe auf die Übertragbarkeit des gemeinhin bekannten klassischen Strafzweckkanons eingegangen wird. Schließlich werden sowohl dem nationalen Recht unbekannte, rein völkerstrafrechtliche Strafzwecke entwickelt als auch alternative Lösungsansätze jenseits der Bestrafung aufgezeigt sowie das Problem der Legitimation der Strafgewalt im Völkerstrafrecht diskutiert.
Natascha Ivonne Müller untersucht die rechtliche Stellung des Zeugen vom Hörensagen im deutschen Strafverfahren und vor dem ICTY. Dieser wird auf seine Funktion und Wirkung im Strafverfahren durchleuchtet, um eine entsprechende rechtstheoretische Einordnung vornehmen zu können. Unter Berücksichtigung der systemtypischen Abstufungen werden hierbei verschiedene Erklärungsmodelle dargestellt und die methodischen Konzeptionen miteinander verglichen.
Christian Friedrichs illustriert die tatbestandlichen Voraussetzungen und Schutzzwecke der
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei werden im Rahmen einer strikt normativen Betrachtung die einzelnen Deliktsmerkmale im Sinne der klassischen Strafrechtsdogmatik entwickelt und deren spezifischen Schutzwirkungen im jeweiligen Kontext erörtert. Die verschiedenen täterschaftlichen Konstituierungsmodi sind dabei ebenso Untersuchungsgegenstand wie die unterschiedlichen Begehungsformen, so dass insgesamt in die Ausgestaltung der völkerstrafrechtlichen Dogmatik eingeführt wird. Insofern wird ein Gesamtüberblick über die Systematik der völkerstrafrechtlichen Deliktsstrukturen gegeben und anhand der einschlägigen völker(straf)rechtlichen Verträge ein übergreifender Vergleich angestellt.
Inhaltsverzeichnis
Die Bedeutsamkeit der Strafzwecklehre im Völkerstrafrecht
Der Zeuge vom Hörensagen im ICTY-Statut und in der StPO
Tatbestandliche Voraussetzungen und Schutzzwecke der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegenden Beiträge analysieren grundlegende Fragen des Völkerstrafrechts, wobei der Fokus auf der Legitimation und den Zielen von Strafzwecken, der prozessualen Rolle von Hörensagen-Zeugen sowie den dogmatischen Voraussetzungen für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit liegt.
- Analyse der klassischen Strafzwecktheorien im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit im Völkerstrafrecht.
- Untersuchung der Beweiswürdigung von mittelbaren Zeugen ("Hearsay") vor dem ICTY im Vergleich zur deutschen StPO.
- Darstellung der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale für völkerrechtliche Kernverbrechen.
- Gegenüberstellung der Statuten von JStGH (Jugoslawien-Tribunal) und IStGH (Internationaler Strafgerichtshof).
Auszug aus dem Buch
Die absolute Straftheorie
Nach der absoluten Straftheorie beruht die Strafe per se auf dem Gedanken der Vergeltung respektive der Herbeiführung von Gerechtigkeit, so dass sie von jeglicher sozialer Wirkung auf das Individuum oder die Gesellschaft losgelöst ist. Ihr Zweck liegt danach in der Kompensation der begangenen Rechtsverletzung, indem sie das verübte Unrecht vergelten will und dessen Sühnung bewirkt, ohne dabei von Rachevorstellungen veranlasst zu sein. Vielmehr ist diese Theorie von der Idee der Herbeiführung von Gerechtigkeit getragen, da sie eine rigorose Proportionalität von Strafart und -höhe auf der einen Seite sowie Umfang der Verfehlung und persönliche Vorwerfbarkeit auf der anderen Seite gewährleistet.
Die absolute Straftheorie wurde von IMMANUEL KANT und GEORG WILHELM FRIEDRICH HEGEL etabliert, welche die Legitimation für die staatlicherseits gesetzte Strafe ausschließlich an der begangenen Straftat festmachten. So hielt KANT es mit der dem Täter qua Person zukommenden Menschlichkeit für unvereinbar, wenn der Mensch „als Mittel zu den Absichten eines anderen gehandhabt und unter die Gegenstände des Sachenrechts gemengt“ wird. Unisono propagiert HEGEL in Ablehnung der relativen Ansätze die Würde des Menschen, da der Mensch anderenfalls „nicht nach seiner Ehre und Freiheit, sondern wie ein Hund behandelt“ wird. Mithin manifestiert sich die Strafe als „die Wiederherstellung des Geltungsanspruchs der gebrochenen Norm“, was gemeinhin einen allein auf Vergeltung beruhenden Zweck von Strafe offenbart.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Bedeutsamkeit der Strafzwecklehre im Völkerstrafrecht: Diese Abhandlung erörtert, welche traditionellen Strafzwecke auf völkerrechtliche Verbrechen übertragbar sind und identifiziert dabei die positive Generalprävention als tragenden Pfeiler.
Der Zeuge vom Hörensagen im ICTY-Statut und in der StPO: Der Beitrag untersucht die prozessuale Zulässigkeit und den Beweiswert von mittelbaren Zeugen in internationalen Verfahren gegenüber dem deutschen Strafprozessrecht.
Tatbestandliche Voraussetzungen und Schutzzwecke der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Dieser Teil liefert eine detaillierte dogmatische Analyse der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale sowie der Begleitumstände dieser völkerrechtlichen Kernverbrechen.
Schlüsselwörter
Völkerstrafrecht, Strafzwecklehre, Generalprävention, Spezialprävention, ICTY, Hörensagen, StPO, Unmittelbarkeitsgrundsatz, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, JStGH, IStGH, Beweiswürdigung, Tatbestand, Vorsatz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtstheoretischen und dogmatischen Grundlagen des internationalen Strafrechts, insbesondere mit der Begründung von Strafe und der Beweisführung in internationalen Tribunalen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Poenologie, der Beweisrechtsthematik des mittelbaren Zeugenbeweises sowie der systematischen Erschließung von Straftatbeständen im Völkerrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, den Sinn des Strafens im völkerrechtlichen Kontext zu eruieren und die Anwendbarkeit nationaler Strafzwecktheorien und Beweisregeln auf supranationale Straftaten zu prüfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autoren nutzen eine rechtstheoretische Analyse unter Heranziehung von Primär- und Sekundärquellen des Völkerrechts sowie eine vergleichende Betrachtung der Rechtsprechung verschiedener internationaler Strafgerichte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden neben den Strafzwecktheorien die prozessualen Herausforderungen durch "Hearsay"-Beweise sowie die materiell-rechtlichen Voraussetzungen von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit detailliert untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Völkerstrafrecht, Generalprävention, IStGH/JStGH-Statut, Hörensagen-Beweis, Unmittelbarkeitsgrundsatz und Tatbestandsmerkmale.
Wie unterscheidet sich die Beweiswürdigung beim ICTY von der deutschen StPO?
Während die StPO stark an das Unmittelbarkeitsprinzip gebunden ist, zeigt der ICTY ein flexibleres Beweisrechtssystem, in dem auch Aussagen aus zweiter Hand unter Berücksichtigung ihrer Beweiskraft zugelassen werden.
Warum ist die positive Generalprävention für das Völkerstrafrecht so bedeutend?
Sie dient der Erzeugung eines internationalen Rechtsbewusstseins und signalisiert die Unverbrüchlichkeit des Rechts, was nach politischen Umbrüchen zur Stabilisierung der Rechtsordnung beiträgt.
- Citation du texte
- Andreas Mehlich (Hrsg.) (Auteur), Natascha Ivonne Müller (Auteur), Christian Friedrichs (Auteur), 2009, Völkerstrafrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141943