Chancen und Risiken von atypischen Beschäftigungsverhältnissen


Thèse de Bachelor, 2009

46 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Atypische Beschäftigung
2.1 Definition atypische Beschäftigung
2.2 Formen von atypischen Beschäftigungsverhältnissen

3. Grundlagen der Teilzeitarbeit
3.1 Begriffsdefinition
3.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen

4. Formen von Teilzeitarbeit
4.1 Differenzierungsmöglichkeiten
4.2 Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle im Unternehmen

5. Entwicklung der Teilzeitarbeit
5.1 Entwicklung der Teilzeitarbeit in Deutschland
5.2 Teilzeitarbeit im europäischen Vergleich

6. Chancen und Risken des Modells Teilzeitarbeit
6.1 Chancen der Teilzeitarbeit aus betrieblicher Sicht
6.2 Risiken der Teilzeitarbeit aus betrieblicher Sicht
6.3 Chancen der Teilzeitarbeit aus der Sicht von Arbeitnehmern
6.4 Risiken der Teilzeitarbeit aus der Sicht von Arbeitnehmern

7. Ausblick und Zusammenfassung

Literaturverzeichnis:

1. Einleitung

Die heutige Gesellschaft befindet sich in einem Wandlungsprozess, welcher alle Faktoren menschlichen Lebens und Verhaltens betrifft und verändert.[1] „Die Gestaltung der Arbeitszeit ist eine klassische Managementaufgabe, bei der verschiedene Interessen berücksichtigt werden müssen: Auf der einen Seite steht das wirtschaftliche Interesse, welches sich an einer hohen Kapitalrentabilität orientiert. Dieses Interesse erfordert – aufgrund der zunehmenden Konkurrenz- die Flexibilisierung der Arbeitszeit, Betriebszeiten auszuweiten, Leerzeiten zu vermeiden etc. Auf der anderen Seite steht das Interesse der Beschäftigten (Frauen wie Männer), mehr Freiräume innerhalb ihres Beschäftigungsverhältnisses wahrzunehmen. […] Die Folge ist, dass heutzutage die Beschäftigten vielfältige Wünsche bezüglich der Arbeitszeitgestaltung haben“[2]

Mit diesem Zitat werden die unterschiedlichen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich, welche jedoch dasselbe Ziel, sprich eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, anstreben. Diese Flexibilisierung spiegelt sich in einem Wandel der Erwerbsformen wider, welcher seit Anfang der achtziger Jahre in Deutschland erkennbar ist. Gründe hierfür sind die konjunkturelle Entwicklung, der Produktivitätsfortschritt, der gesamtwirtschaftliche Strukturwandel, sowohl die steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen und, wie bereits erwähnt, die veränderte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberpräferenz.[3] Um diesen neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, mussten neue Beschäftigungsformen geschaffen werden. Die Lösung hierfür sind atypische Beschäftigungsverhältnisse, welche sich in verschiedenen Formen auf dem Arbeitsmarkt darstellen: Geringfügige Beschäftigung, befristete Arbeitsverhältnisse, Werkverträge, Leiharbeit durch Zeitarbeitsagenturen und vor allem die Teilzeitarbeit. Atypische Beschäftigung bietet somit höhere Flexibilität in einem ansonsten hoch regulierten Arbeitsmarkt.[4] Durch einen erhöhten Wettbewerbsdruck, bedingt durch unregelmäßige Produktnachfragen und unsichere Auftragslagen, müssen Unternehmen für flexiblere Arbeitszeiten sorgen. Im Zuge dessen entstehen immer mehr Arbeitsplätze mit einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Insbesondere durch Teilzeitarbeit und Überstunden, das heißt sogenannte „unsoziale Stunden“, wie Wochenend-, Spät- und Nachtarbeit, werden anpassungsfähigere Arbeitszeiten geschaffen. Dies führt dazu, einem unsteten Arbeitsvolumen entgegenzuwirken und den Arbeitseinsatz sich verändernden Nachfragebedingungen anzupassen.[5] Sowohl für Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer ist die Anpassung des Arbeitsvolumens ein wesentlicher Faktor. Ein wichtiger Aspekt im Wettbewerb für das Unternehmen ist die Höhe der Personalkosten. Für den Arbeitnehmer bietet sich durch Teilzeitarbeit die Möglichkeit, beruflichen und außerberuflichen Verpflichtungen besser nachkommen zu können.[6] Auch stellt sie für viele Beschäftigte eine Brücke für den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt dar.[7] Zu Unrecht ruft der Begriff „atypisch“ negative Assoziationen hervor, die Abweichung von der bisherigen Norm birgt nämlich vor allem Chancen, insbesondere auf Seiten des Arbeitsangebots, wie auch der Arbeitsnachfrage.

Ziel dieser Bachelor- Arbeit soll es vorrangig sein, dem Leser einen Einblick in die Thematik der Teilzeitarbeit zu verschaffen und insbesondere die Chancen und Risken dieses Modells aufzuzeigen. Zunächst definiert der Autor den Begriff der atypischen Beschäftigung und geht anschließend auf verschiedene Beschäftigungsformen ein. Im Nachfolgenden soll das Hauptaugenmerk auf dem Modell der Teilzeitarbeit liegen. Hierbei wird auf die historische Entwicklung der Teilzeitarbeit eingegangen, und anschließend werden gesetzliche Rahmenbedingungen näher erläutert. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Im vierten Teil dieser Arbeit soll auf einige ausgewählte Modelle der Teilzeitarbeit eingegangen werden, um dem Leser deren Einführung und Anwendung in der Praxis darzustellen. Zugleich werden unterschiedliche Differenzierungskriterien und Möglichkeiten vorgestellt. Anschließend wird die historische Entwicklung der Teilzeitarbeit präsentiert. Speziell auf die Entwicklung in Deutschland soll hierbei verstärkt eingegangen werden. Auch der europäische Raum wird betrachtet, und Unterschiede und Gemeinsamkeiten werden herausgearbeitet. Den zentralen Diskussionspunkt dieser Arbeit bildet die Frage, inwiefern durch Formen der Teilzeitarbeit Chancen oder auch Risiken entstehen können. Dazu wird eine Vielzahl von Vor- und Nachteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer herangezogen. Abschließend werden die Hauptaspekte der Arbeit ausgewertet, anhand welcher man die derzeitige und auch die zukünftige Rolle der Teilzeitarbeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt darstellen, beziehungsweise prognostizieren kann.

2. Atypische Beschäftigung

2.1 Definition atypische Beschäftigung

Zunächst einmal erscheint es erforderlich, die Erwerbsformen zu definieren und zu charakterisieren. „Atypisch“ definiert sich aus der Abgrenzung zum sogenannten „Normalarbeitsverhältnis“, unter dem man eine klassische sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsstelle versteht.[8] Atypische Arbeitsverhältnisse knüpfen klar an arbeitsvertragliche Regelungen an und schließen somit Selbständige aus. Die Begrifflichkeiten „Normalarbeitsverhältnis“ und „atypisches Arbeitsverhältnis“ lassen sich auf die 1980er und 1990er Jahre zurückführen, als ein Wandlungsprozess auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurde und von einer Krise des „Normalarbeitsverhältnisses“ die Rede war.[9] Zentrale Kriterien eines „Normalarbeitsverhältnisses“ sind vor allem eine Vollzeittätigkeit mit entsprechendem Einkommen, eine Integration in die wie bereits oben genannten sozialen Sicherungssysteme, das Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, sowie die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber.[10] Ausgehend von dieser Definition lassen sich befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit und speziell die Teilzeitarbeit als wichtigste Formen der atypischen Beschäftigung ausmachen, da sie mindestens eine der vorher genannten Kriterien nicht erfüllen. Anzumerken ist hierbei, dass geringfügige Beschäftigung eine Form der Teilzeitarbeit ist. Zu wissen, dass sich der Begriff „atypisch“ aus der Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis ergibt, reicht jedoch nicht aus, um zu verstehen, was in der Literatur eigentlich als „normal“ bezeichnet wird. Die oben genannten Kriterien bilden hierfür den entscheidenden Ansatz. Ein Arbeitsverhältnis gilt demnach dann als „normal“, wenn es weit verbreitet ist und es von dem Großteil der Bevölkerung als Normalität wahrgenommen wird.[11] Diese wahrgenommene Normalität spiegelt sich in den oben genannten Arbeitsverhältnissen wider. Beschäftigungsverhältnisse, die hiervon abweichen, werden somit als „atypisch“ (unnormal) bezeichnet. Das Normalarbeitsverhältnis wird somit gerne als Denkkonstrukt und Leitbild angesehen, an dem sich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Exekutive orientieren.[12]

Eine einheitliche Abgrenzung in der Literatur zu finden, erweist sich als sehr schwierig. Einige Autoren fassen den Begriff etwas weiter und zählen somit auch Arbeitszeitmuster, Werkverträge, Telearbeit und Fremdarbeitsfirmen mit zu den „Normalarbeitsverhältnissen“. Um einen besseren Einblick in die Thematik und die verschiedenen Formen von atypischen Arbeitsverhältnissen zu erlangen, wird der Autor nun einige Modelle vorstellen, die sich auf dem Arbeitsmarkt wiederfinden lassen und weit verbreitet sind.

2.2 Formen von atypischen Beschäftigungsverhältnissen

Eine der bekanntesten Formen von atypischen Arbeitsverhältnissen stellt die geringfügig entlohnte Beschäftigung dar. Entscheidend hierbei ist, dass das Arbeitsentgelt regelmäßig nicht 400 Euro übersteigt. Früher war dieser sogenannte „Minijob“ auf 15 Wochenstunden begrenzt, was durch die Rechtsprechung vom 01. April 2003 aufgehoben wurde.[13] Vorteilhaft für den Arbeitnehmer ist die Versicherungsfreiheit, sofern das tatsächliche Einkommen dieser Beschäftigung die 400 Euro Grenze nicht überschreitet. Nach der gesetzlichen Neuregelung zum 01. Juli 2006 hat der Arbeitgeber 30 % pauschale Abgaben zu tätigen statt der bisherigen 25 %. Diese ergeben sich aus 15 % gesetzlicher Rentenversicherung, 13 % gesetzlicher Krankenversicherung und 2 % Steuern und gegebenenfalls zusätzlich eine Umlage nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und dem Mutterschutzgesetz.[14] Wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kombiniert, so bleibt die erste geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei. Bei jeder weiteren Tätigkeit entsteht eine Versicherungspflicht, welche sich jedoch nur auf die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bezieht. Die Arbeitslosen Versicherung entfällt in diesem Fall.[15] Für Arbeitsentgelte, die oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wird eine Gleitzone eingeführt. Diese bezieht sich auf Beträge zwischen 400,01 Euro und 800 Euro. In diesen sogenannten „Midi- Jobs“ zahlt der Arbeitnehmer nur einen ermäßigten Sozialversicherungsbeitrag. Somit ergeben sich Ansprüche aus der Sozialversicherung. Auch der Arbeitgeber profitiert, denn Arbeitszeiten können variabler gestaltet werden, und es fallen niedrigere Abgaben an.

Mit der Einführung von „Midi- Jobs“ entwickelt sich ein größerer Anreiz für Arbeitnehmer, „Mini- Jobs durch Mehrarbeit zu erweitern und in versicherungspflichtige Beschäftigungen umzuwandeln um Ansprüche in der Sozialversicherung geltend zu machen.[16] Eine weitere Möglichkeit der atypischen Beschäftigung und einer Flexibilisierung der Arbeitszeit bietet das befristete Arbeitsverhältnis. Die rechtliche Grundlage hierzu stellt das am 01. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) dar, auf welches der Autor im Laufe dieser Arbeit noch genauer eingehen wird. Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz von 2001 ist ein Arbeitnehmer dann befristet beschäftigt, wenn er einen auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat.[17] Demnach liegt ein befristeter Arbeitsvertrag dann vor, wenn seine Dauer kalendermäßig bestimmt ist oder sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt (zweckbefristeter Arbeitsvertrag). Befristete Arbeitsverhältnisse sind mittlerweile auf dem Arbeitsmarkt keine Seltenheit mehr. Um flexibel bleiben zu können, schließen viele Unternehmen neue Arbeitsverträge befristet ab.[18] Durch die Einrichtung von befristeten Stellen sind die Arbeitgeber in der Lage, den Personalbestand flexibel an die jeweilige Nachfragesituation anzupassen. In Zeiten eines wirtschaftlichen Aufschwungs können somit neue Arbeitskräfte eingestellt werden und zwar zunächst auch nur für den Zeitraum, für den diese voraussichtlich benötigt werden. Zusätzlich bietet sich der Vorteil für Unternehmen, dass Arbeitskräfte in einem vorher vereinbarten Zeitraum getestet werden können, was einer verlängerten Probezeit gleichkommt.[19] Aus Arbeitnehmersicht stellt eine befristete Beschäftigung im Falle der Arbeitslosigkeit eine Möglichkeit dar, Kontakt zum Erwerbsleben zu halten. Ein Abbau des bestehenden Humankapitals wird somit verhindert, und gleichzeitig können neue Fähigkeiten erworben werden.[20] Zu erwähnen ist auch, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis in bestimmten Fällen eine Art Wunschlösung darstellen kann, wenn nur eine vorübergehende Beschäftigung gesucht wird.[21] Im Allgemeinen lässt sich jedoch feststellen, dass das befristete Arbeitsverhältnis eher Vorteile für den Arbeitgeber bietet, als für den Arbeitnehmer. So greifen Regelungen des Kündigungsschutzes bei befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nicht, und der Angestellte muss seine Arbeitskraft nach Fristablauf wieder neu am Arbeitsmarkt anbieten.[22] Hierdurch entstehen Kosten des Arbeitsplatzverlustes und eventuelle Einkommenseinbußen, sowie Kosten der Arbeitsplatzsuche, Umzugskosten und Kosten aufgrund des Verlustes des sozialen Umfeldes.

Die Relevanz von befristeten Beschäftigungsverhältnissen auf dem Arbeitsmarkt spiegelt sich in einer aktuellen Statistik des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wider. Laut dieser ist fast jede zweite Neueinstellung in Deutschland befristet. Der Anteil der befristeten Arbeitsverträge stieg zwischen 1996 und 2006 um 65 % an, ihr Beitrag am Gesamtbeschäftigungsmarkt beträgt inzwischen mehr als sechs Prozent.[23] Eine weitere Beschäftigungsform, die sich immer häufiger auf dem deutschen Arbeitsmarkt wiederfinden lässt, ist die sogenannte Leiharbeit, die auch unter dem Begriff der Zeitarbeit bekannt ist. Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihungsunternehmen beschreiben. Ein selbstständiger Unternehmer überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen. Die vertraglichen Grundsätze regelt ein Leiharbeitsvertrag, welcher zwischen Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen wird. Das Entleihunternehmen hat für die Überlassung des Arbeitnehmers eine Vergütung zu entrichten. Zwischen Leiharbeiter und Entleihunternehmen besteht keine vertragliche Beziehung, jedoch besitzt das Unternehmen ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.[24]

Die Leiharbeitsbranche hat in Deutschland seit dem Jahr 2004 einen gewaltigen Anstieg zu verzeichnen. In nur vier Jahren hat sich die Zahl der Leiharbeiter- und Leiharbeiterinnen mehr als verdoppelt.[25] Eine Erklärung hierfür bietet die 2004 in Kraft getretene Reform zur Deregulierung der Leiharbeit, nach welcher Unternehmen Leiharbeiter auch dauerhaft beschäftigen dürfen und gleichzeitig von anderen Risiken entlastet werden.[26] Ziel dieser neuen Regelung ist es unter anderem, den Beschäftigten in der Leiharbeit eine längerfristige Perspektive zu geben bzw. über die Leiharbeit Arbeitslose in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Aus personalstrategischer Sicht stellt Leiharbeit vor allem ein Flexibilisierungsinstrument dar, durch welches Unternehmen den quantitativen Einsatz von Arbeitskräften variieren können.[27] Es hat sich herausgestellt, dass Betriebe Leiharbeit nicht mehr vorrangig nutzen, um kurzfristigen Einzelbedarf im Personaleinsatz abzudecken, sondern vermehrt auch um neue Arbeitskräfte zu erproben.[28] Die Arbeitnehmer hingegen fühlen sich oft wie Beschäftigte zweiter Klasse, was vor allem an der Entlohnung liegt. Trotz der hohen Flexibilität einer solchen Arbeitskraft ist das Einkommen sehr niedrig; der Lohnabstand beträgt im Durchschnitt etwa 29 %, in bestimmten Fällen sogar 50 %. Da in der Leiharbeit der Wettbewerb über die Verrechnungspreise ausgetragen wird, bestimmt im Wesentlichen der niedrigste am Markt befindliche Tarifvertrag das Lohnniveau, wodurch die Gewerkschaften mit ihrer Tarifpolitik sehr schnell an ihre Grenzen stoßen.[29] Jedoch sind diese weiterhin bemüht, die Lage der Arbeitnehmer zu verbessern, indem sie Vereinbarungen schließen, die den Arbeitgeber verpflichten, nur mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die den gleichen Lohn oder zumindest den Branchentarifvertrag akzeptieren. In einer Bundestagsrede des ehemaligen Bundesministers Wolfgang Clement wird auch das Interesse der Politik zur Problematik der Leiharbeit deutlich. „Wir wollen mit prinzipiell gleicher Bezahlung für Leih- und Zeitarbeit, wie für die Stammbelegschaften der Unternehmen und mit Orientierung auf Tarifverträge, die Arbeitsbedingungen in diesem Bereich für ganz Deutschland grundlegend regeln. Wir wollen eine Regelung zum Nutzen aller.“[30] Gleiche Interessen verfolgt auch die IG Metall mit ihrer Kampagne „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“[31]. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass durch die Einführung eines Lohnprinzips nach Branchentarifvertrag der Einsatz von Leiharbeit begrenzt werden würde, da die Einstellung dieser Arbeitskräfte für den Arbeitgeber nicht mehr gleichbleibend rentabel wäre. Doch dies gilt es zu verhindern, denn gerade diese Form der Beschäftigung bietet für Arbeitslose eine Chance im Berufsleben, Anschluss zu finden und infolgedessen auch kein Hartz IV beziehen zu müssen[32] Somit stellt Leiharbeit eine flexible Alternative zur befristeten Beschäftigung dar, denn gerade durch die Lohndifferenz zwischen Leiharbeitnehmern und Stammbeschäftigten bleibt die Lukrativität für den Arbeitgeber gewahrt.[33]

Durch die oben beschriebenen Formen atypischer Arbeitsverhältnisse haben sich komplett neue Zeitstrukturen auf dem Arbeitsmarkt ergeben. Verantwortlich hierfür ist der gesellschaftspolitische Wandel und die Bewusstseinsentwicklung der Arbeitnehmer. Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts verlangten Arbeitgeberverbände eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung, die den Branchen, den Produktionsabläufen und der ökonomischen Ausgangslage entsprechend ausgerichtet sein sollte.[34] Die Flexibilisierung sollte dazu beitragen, dass die Arbeitszeit besser an kurzfristige Schwankungen des Personalbedarfs oder auch an die individuellen Zeitbedürfnisse sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer angepasst werden kann.[35] Jedoch bietet nur ein „Normalarbeitsverhältnis“ einen sicheren, planbaren und dauerhaften Erwerbsverlauf. Durch die Ablösung dieser Norm entstehen beim Arbeitnehmer vollkommen neue Erwerbsbiographien, welche individueller gestaltet sind. Diese ergeben sich vor allem aus dem eben nicht mehr aktuellen, aber traditionellen Normalarbeitszeitmodell, welches sich dadurch auszeichnet, dass der Mann Vollzeit arbeitet und die Frau sich um Haushalt und Kinder kümmert. Heute sind zumeist beide Partner berufstätig, wodurch der Mann seine Rolle als Alleinverdiener und Familienernährer verliert. Aus diesem entstandenen Familienbild resultieren die neuen Erwerbsbiographien.[36] Durch die nicht ausreichend vorhandenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Deutschland, ist es für viele nur schwer einzurichten, dass beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit ausüben. Der Wunsch nach flexiblen Arbeitszeitmodellen, mit denen sich die Betreuung und Erziehung von Kindern vereinbaren lassen, wird daher immer stärker. Hinzu kommt, dass auch Männer zunehmend die Möglichkeit haben möchten, Beruf und Familie zu vereinbaren.[37]

Der starke Beschäftigungszuwachs zwischen 1997 und 2007 ist besonders auf den Anstieg von atypischen Arbeitsverhältnissen zurückzuführen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnisse ging in diesem Zeitraum um gut 1,5 Millionen zurück.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Verhältnis zwischen normal- und atypisch Beschäftigten in Prozent[38]

Die Zahl der atypischen Beschäftigungen stieg hingegen um 2.6 Millionen. Bemerkenswert hierbei ist, dass sich dieser Anstieg auch zwischen 2005 und 2007 fortsetzte, obwohl in diesem Zeitraum ein Zuwachs von Normalarbeitsverhältnissen verzeichnet wurde.[39]

Nicht sicher ist jedoch, in welchem Umfang atypische Beschäftigung das Normalarbeitsverhältnis abgelöst hat. Denn nicht jeder atypische Job ist aus dem Abbau eines regulären Arbeitsverhältnisses entstanden. In Zeiten eines wirtschaftlichen Abschwungs erklärt es sich von selbst, dass Unternehmen Festeinstellungen vermeiden und auf die flexiblere atypische Arbeit setzen. Zu Beginn von wirtschaftlich besseren Zeiten und der daraus resultierenden erhöhten Auftragslage setzen Unternehmen vorerst weiterhin auf atypische Beschäftigungsverhältnisse. Erst wenn sich abzeichnet, dass der Aufschwung länger anhält, werden auch vermehrt Festeinstellungen vorgenommen.[40]

Durch Reformen auf dem Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel die verkürzte Bezugsdauer von Arbeitslosengeld oder die Deregulierung von Leiharbeit wurde die Entstehung atypischer Arbeitsformen begünstigt. Dies ermöglicht einen einfacheren Kontakt zum Erwerbsleben und ermöglicht somit auch schnell neue Berufserfahrungen. Auch der Verlust von zuvor erworbenen Qualifikationen kann durch den Verbleib auf dem Arbeitsmarkt vermieden werden. Nach einer abgeschlossenen Ausbildung ermöglicht besonders die befristete Beschäftigung und die Zeitarbeit einen erleichterten Ersteinstieg in das Arbeitsleben. Auch für ältere Wiedereinsteiger ist eine Rückkehr in die Erwerbstätigkeit auf diesem Wege wahrscheinlicher. Auf diese Weise soll Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden, indem mit atypischen Beschäftigungsformen die Hürde für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration schrittweise verringert wird.[41]

Die verbreitetste Form der atypischen Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt stellt die Teilzeitarbeit dar. Im Jahr 2008 gingen fast fünf Millionen Erwerbstätige einer Teilzeitarbeit, mit weniger als 21 Wochenstunden, als Haupttätigkeit nach.[42] Ziel dieser Arbeit soll es im Folgenden demnach sein, diese Form der Beschäftigung näher zu erläutern und die Grundlagen, die Formen und die Entwicklung von Teilzeitarbeit zu veranschaulichen.

[...]


[1] Vgl. Baillod, J. (2002), S. 1.

[2] Vgl. ebenda

[3] Vgl. Hinz, S. (2008), S. 1.

[4] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2009) , (s. Internetverzeichnis).

[5] Vgl. Hinz, S. (2008), S. 1.

[6] Vgl. Hinz, S. (2008), S. 2 .

[7] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2009), (s. Internetverzeichnis)

[8] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2009), (s. Internetverzeichnis)

[9] Vgl. Hinz, S. (2008), S. 6

[10] Vgl. Keller, B. & Seifert H. (2006), (s. Internetverzeichnis)

[11] Vgl. Hinz, S. (2008), S. 6

[12] Vgl. Hoffman, E. & Walwei, U. (1998), S. 410

[13] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (2003), (s. Internetverzeichnis)

[14] Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (2006), (s. Internetverzeichnis)

[15] Vgl. Genenger, A. & Urmersbach, T. (2004), (s. Internetverzeichnis)

[16] Vgl. IAB Kurzbericht Ausgabe Nr. 6 (2003), (s. Internetverzeichnis)

[17] Vgl. Teilzeit und Befristungsgesetz, § 3 Abs.1

[18] Vgl. Rheinische Post (2005), (s. Internetverzeichnis)

[19] Vgl. Giesecke, J. (2006), S. 19 f.

[20] Vgl. Fritsch, A. & Schank, T. (2002), S. 7, (s. Internetverzeichnis)

[21] Vgl. ebenda

[22] Vgl. Hoffmann, E. & Walwei, U. (2002), S. 140

[23] Vgl. IAB- Forum Ausgabe 1/2008

[24] Vgl. Glossar Förderland (2009), (s. Internetverzeichnis)

[25] Vgl. DGB-Bundesvorstand, Arbeitsmarkt aktuell (2008), S. 1, (s. Internetverzeichnis)

[26] ebenda

[27] Vgl. Seifert, H. & Brehmer, W. (2008), S. 335, (s. Internetverzeichnis)

[28] Vgl. Seifert, H. & Brehmer, W. (2008), S. 340, (s. Internetverzeichnis)

[29] Vgl. DGB-Bundesvorstand, Arbeitsmarkt aktuell (2008), S. 3, (s. Internetverzeichnis)

[30] Vgl. Bundestagsrede von Clement, W. (2002), (s. Internetverzeichnis)

[31] Vgl. DGB-Bundesvorstand, Arbeitsmarkt aktuell (2008), S. 4, (s. Internetverzeichnis)

[32] Vgl. Koch, M. (2007), S. 12, (s. Internetverzeichnis)

[33] Vgl. Seifert, H. & Brehmer, W. (2008), S. 341, (s. Internetverzeichnis)

[34] Vgl. Hinz, S. (2008), S. 106

[35] Vgl. ebenda

[36] Vgl. Hinz, S. (2007), S. 107

[37] Vgl. ebenda

[38] Quelle: in Anlehnung an Statistisches Bundesamt (2008), (s. Internetverzeichnis)

[39] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2009), (s. Internetverzeichnis)

[40] Vgl. ebenda

[41] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2009), (s. Internetverzeichnis)

[42] Vgl. Puch, K. Statistisches Bundesamt (2009), (s. Internetverzeichnis)

Fin de l'extrait de 46 pages

Résumé des informations

Titre
Chancen und Risiken von atypischen Beschäftigungsverhältnissen
Université
Berlin School of Economics and Law
Note
1,3
Auteur
Année
2009
Pages
46
N° de catalogue
V141960
ISBN (ebook)
9783640520145
ISBN (Livre)
9783640520718
Taille d'un fichier
625 KB
Langue
allemand
Mots clés
Chancen, Risiken, Beschäftigungsverhältnissen
Citation du texte
Hagen Wehrmeister (Auteur), 2009, Chancen und Risiken von atypischen Beschäftigungsverhältnissen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/141960

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