Sozialstaat und Grundeinkommen

Eine Analyse der Eignung eines Grundeinkommens als mögliche Alternative zum gegenwärtigen System sozialer Sicherung in Deutschland


Trabajo de Seminario, 2009

28 Páginas, Calificación: 1,3

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der bundesdeutsche Sozialstaat
2.1. Geschichtliche Entwicklung
2.2. Die Struktur des bundesdeutschen Sozialsystems
2.3. Probleme des heutigen Sozialstaats

3. Das Konzept eines Grundeinkommens
3.1. Geschichtliche Entwicklung
3.2. Die Debatte um ein Grundeinkommen in Deutschland
3.3. Die Vorteile eines Grundeinkommens aus Sicht der Befürworter

4. Sozialstaat und Grundeinkommen

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die heutige Zeit ist geprägt durch hohe Arbeitslosigkeit, zurückgehendes Wirtschaftswachstum, gebrochene Lebensläufe sowie einer alternden und schrumpfenden Bevölkerung. Das deutsche Sozialsystem, dessen Fundamente in einer Zeit der Vollbeschäftigung und des Wirtschaftswachstums gelegt wurden, kann die aus diesen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen resultierenden Belastungen kaum noch auffangen. Die Probleme des bundesdeutschen Systems der sozialen Sicherung sind bereits seit der Weltwirtschaftskrise 1974/75 bekannt. Seitdem wurde wiederholt versucht, diesen Problemen mit Reformen und einem Um- oder Abbau des Sozialstaats zu begegnen. Ein kontrovers diskutiertes Kernthema der damit einhergehenden politischen sowie öffentlichen Debatte ist die Frage, ob drastische Leistungskürzungen nötig sind, um den Sozialstaat in seiner jetzigen Substanz zu erhalten oder ob es eines Systemwechsels bedarf, um den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht werden zu können.

Das Grundeinkommen1 ist eines der diskutierten Konzepte eines Systemwechsels. Es ist allerdings auch eines der weitreichendsten Vorschläge der gegenwärtigen Diskussion. Das System der Sozialversicherungen beruht auf der Vorstellung, jeder zur Arbeit fähige Mensch habe seinen Lebensunterhalt aus Erwerbsarbeit zu bestreiten. Das Grundeinkommen hingegen sagt sich von dieser, den Sozialstaat prägenden Annahme, los und trennt soziale Transferzahlungen und Erwerbsarbeit. Das Grundeinkommen fordert einen, das Existenzminimum sichernden Sozialtransfer, der jedem Gesellschaftsmitglied ohne eingeforderte Gegenleistung gewährt wird. Es wird ohne Ansehen des Einkommens einheitlich und bedingungslos gewährt, wohingegen sich der Schutz im gegenwärtigen Sozialsystem auf die kollektive Eigenvorsorge gleichartig Gefährdeter gründet.

Angesichts der hier nur kurz aufgezeigten grundlegenden Unterschiede zwischen dem Konzept des Grundeinkommens und dem bestehenden Sozialstaatssystem in Deutschland stellt sich die Frage, ob das Grundeinkommen eine realistische Option darstellt, um den gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Um die vorgestellte Fragestellung bearbeiten zu können, ist es zunächst notwendig, die Grundlagen und Strukturen des derzeitigen Sozialstaatsmodells darzustellen und aufzuzeigen auf welcher Basis gegenwärtig soziale Sicherung stattfindet. Darüber hinaus wird hierbei deutlich werden, wie sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen auf die einzelnen Bereiche unseres sozialen Sicherungssystems auswirken. Hierbei ist die Frage zu prüfen, ob überhaupt von einer Krise des Sozialstaats gesprochen werden sollte.

In einem zweiten Schritt wird das Konzept des Grundeinkommens näher beleuchtet. Es ist zunächst die Frage zu klären, wie ein Grundeinkommen genau definiert werden kann. Hierbei wird deutlich werden, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Konzepte des Grundeinkommens gibt. Die weitere Untersuchung stützt sich nicht auf ausgewählte Konzepte, sondern auf ein idealtypisches Konzept2. Anhand dieses Konzeptes, das die zentralen Annahmen und Forderungen der Gesamtdebatte um das Grundeinkommen weitestgehend bündelt, wird herausgearbeitet, wie das Grundeinkommen ausgestaltet werden soll. In diesem Zusammenhang sind zwei Aspekte von besonderer Bedeutung: Zum einen muss untersucht werden, wie die Finanzierung und Leistungsgestaltung geregelt sein soll und zum zweiten, wie die geforderte Trennung von sozialer Sicherung und Erwerbsarbeit begründet wird.

In einem dritten Schritt wird das bestehende bundesdeutsche Sozialstaatsprinzip mit dem Konzept des Grundeinkommens verglichen. Hierbei wird untersucht, ob und wo Ansatzpunkte zur Einführung eines Grundeinkommens in der Bundesrepublik Deutschland bestehen und ob diese beiden unterschiedlichen Systeme überhaupt sinnvoll miteinander zu verbinden sind. Die bereits kurz aufgezeigten Unterschiede hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Einkommen und Arbeit verweisen bereits auf grundlegende Differenzen bei den Prämissen und müssen daher genauer untersucht werden.

Abschließend kann auf der Grundlage der herausgearbeiteten Erkenntnisse diskutiert werden, ob die Konzeption eines Grundeinkommens das bestehende soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland ablösen kann und das Grundeinkommen damit eine zeitnahe praxistaugliche Lösung aktueller Probleme darstellt.

2. Der bundesdeutsche Sozialstaat

2.1. Geschichtliche Entwicklung

Bis ins 19. Jahrhundert prägten familiäre Unterstützung, kommunale Armenfürsorge und ständische Sicherungseinrichtungen die Gesellschaft. Sie verloren durch die sich zunehmend durchsetzende kapitalistische Produktionsweise jedoch an Bedeutung. Durch die Industrialisierung kam es zu einem starken Anwachsen lohnabhängiger Erwerbsarbeit, durch die sich wiederum die bestehende Sozialstruktur grundlegend veränderte und zu bisher unbekannten sozialen Problemen führte. Im Zuge dieser Entwicklung wandten sich Parteien und Gewerkschaften mit sozialpolitischen Forderungen an den Staat. In den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts wurden im Deutschen Kaiserreich Sozialversicherungsinstitutionen eingerichtet, die die Risiken der Lohnarbeit auffangen sollten. Da diese Sicherungssysteme nur die in lohnabhängiger Arbeit tätigen Menschen absicherten, kam der Armenfürsorge auf kommunaler Ebene weiterhin eine wichtige Funktion zu. Sie fing die Menschen auf, die nicht in lohnabhängiger Arbeit tätig waren und die keine Hilfestellungen des engsten Familienkreises hatten. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs fand ein nur zögerlicher Ausbau der staatlichen Sozialpolitik in Deutschland statt.3

In der nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Bundesrepublik Deutschland wurde vor dem Hintergrund von Krieg und Diktatur deutlich, dass durch freie Marktwirtschaft alleine keine stabile Demokratie geschaffen werden konnte. Diese verlangt nicht nur nach formaler Gleichheit, sondern darüber hinaus auch nach sozialer Gerechtigkeit und Bürgerrechten. Aufgrund dessen sind der wirtschaftliche Aufschwung der Nachkriegszeit und der Ausbau der Sozialpolitik eng verbunden mit einem grundlegenden gesellschaftlichen und sozialen Strukturwandel.4 Dieser Strukturwandel ist dadurch gekennzeichnet, dass es zu einer sozialen und politischen Tugend geworden ist, einen wesentlichen Teil seines Lebens am Erwerbsleben teilgenommen zu haben, um das System sozialer Sicherung zu finanzieren. Die noch heute im Sozialstaat verkörperte Gemeinschaftlichkeit gründet sich somit grundlegend auf Arbeitsleistung.5

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kam es zur Expansion der Sozialpolitik. Insbesondere das System der Sozialversicherungen wurde durch Leistungserweiterung, einem erweiterten Personenkreis und die Einführung der dynamischen Rente weiterentwickelt und nahm eine immer wichtigere Funktion bei der Lebensstandardsicherung ein. Der Staat übernahm immer mehr die Verantwortung für die soziale Absicherung der Menschen. Der starke wirtschaftliche Aufschwung in der Nachkriegszeit führte zu einer Steigerung des allgemeinen Wohlstands und hat den Ausbau der sozialstaatlichen Leistungen wesentlich erleichtert bzw. erst ermöglicht.6 Fast vierzig Jahre lang war die Sozialpolitik nicht durch eine einheitliche Richtung gekennzeichnet. Es kam sowohl zu Leistungskürzungen als auch Leistungsausweitungen. Die Grundlagen des Systems blieben jedoch weitgehend unberührt. In den 1990er Jahren kam es zu grundlegenden Veränderungen, die das System bis heute nachhaltig beeinflussen. Zum einen wurde die Sozialversicherung mit der Pflegeversicherung auf fünf Zweige erweitert.7 Zum zweiten war und ist der Sozialstaat durch die Folgen der Deutschen Widervereinigung stark gefordert. Er federte den wirtschaftlichen Transformationsprozess von der sozialistischen Planwirtschaft zur kapitalistischen Marktwirtschaft ab und begrenzte die sozialen Folgeprobleme des Systemwechsels. Die Finanzierung dieser expansiven Sozialpolitik zog steigende Steuer- und Beitragsbelastungen nach sich.8

2.2. Die Struktur des bundesdeutschen Sozialsystems

Das Solidaritätsprinzip, das Personalitätsprinzip und das Subsidiaritätsprinzip sind die wichtigsten Gestaltungsprinzipien des deutschen Sozialstaats. Das Solidaritätsprinzip begründet die institutionelle Existenz des Sozialstaats und Solidarität bildet das Leitmotiv für die Sozialpolitik. Sie begründet sich aus dem Ziel, für alle Mitbürger, die Teil eines Gemeinwesens sind, verantwortlich zu sein. Dabei schließt sie gegenseitige Unterstützung in Notlagen ebenso ein, wie den sozialen Ausgleich zwischen Besser- und Schlechtergestellten in der Gesellschaft. Auf dieser Grundlage bietet der Sozialstaat den Individuen durch Minimierung existenzieller Risiken ein hohes Maß an individueller Planungssicherheit. Das Personalitätsprinzip gibt die Wirkungsrichtung des sozialpolitischen Handels und dessen Reichweite an. Vorrangig besagt es, dass soziale Leistungen individuell zugeteilt werden müssen.9

Die Aufgabe der Vermittlung zwischen dem Solidaritäts- und dem Personalitätsprinzip kommt dem Subsidiaritätsprinzip zu. Dabei schlägt es die Brücke von der gesellschaftlichen zur individuellen Verantwortung. Für die gegenwärtig dominierende Rolle des Subsidiaritätsprinzip im deutschen System der sozialen Sicherung war entscheidend, dass es geeignet ist, die Verantwortung für den Schutz vor und die Hilfe in prekären Lebenslagen vom Staat auf kleinere Einheiten bzw. das einzelne Individuum zu verlagern.10 „Das Subsidiaritäts- ist dem Solidaritätsprinzip zu-, aber auch unter bzw. nachgeordnet, weil es bestimmt, wie dieses organisatorisch und institutionell verwirklicht werden kann. Es handelt sich also um ein „reines Zuständigkeitsprinzip“, das in der Tagespolitik häufig benutzt wird, um Ansprüche gegenüber der „übergeordneten Einheit“, nämlich dem Staat, abzuwehren.“11 Darüber hinaus besitzt das Subsidiaritätsprinzip einen ambivalenten Charakter, weil es zwar einerseits den Staat verpflichtet, einer niedrigeren Instanz Unterstützung zu gewährleisten, wenn diese nicht in der Lage ist, ein soziales Problem alleine zu lösen, ihm aber auch erlaubt, seine Hilfestellungen längst möglich zurückzuhalten und sich auf die Hilfe zur Selbsthilfe zu beschränken. Die grundlegende Bedeutung des Subsidiaritätsprinzip im Sozialstaat der BRD wird durch die Zurückhaltung der öffentlichen Ämter und Behörden bei der Organisation sozialer Dienste und der zentralen Stellung der Wohlfahrtsbände im Bereich der sozialen Dienste besonders deutlich. Der deutsche Sozialstaat kann deshalb als ein „konservativ-korporatistischer“12 Sozialversicherungs- und Wohlfahrtsverbändestaat bezeichnt werden.13

Den Aufbau und die Funktionsweise des Sozialstaats regeln im Allgemeinen die Struktur-, Organisations- oder Verfahrensprinzipien. Die Grundsätze, die der Sozialstaat bei der konkreten Ausgestaltung seiner Sozialpolitik anwendet, werden als Gestaltungsprinzipien bezeichnet. Strukturprinzipien sind Grundsätze, nach denen Sozialstaaten konstruiert sind.14 „Hinsichtlich der Organisationsstrukturen unterscheidet man zwischen Fürsorge, Versicherung und Versorgung. Fürsorge bezeichnet eine Leistungsart, die aus Steuermitteln finanziert und demjenigen gewährt wird, der Bedürftigkeit nachweist. Versicherung setzt Beitragszahlungen voraus und bindet die Sozialleistungen an den Eintritt des Versicherungsfalls. Versorgung schließlich leistet der Staat aus allgemeinen Steuermitteln, wenn die Empfänger sich um ihn verdient gemacht haben.“15 Der deutsche Sozialstaat und dessen Finanzierung sind durch das Versicherungsprinzip geprägt.16 Er finanziert sich zu etwas mehr als einem Drittel aus Steuergeldern und zu fast zwei Dritteln aus Versicherungsbeiträgen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern halbparitätisch gezahlt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen somit die Kosten des Systems zu gleichen Teilen. Die Einbindung der Arbeitgeber gehört zum spezifischen Profil der sozialen Sicherung in Deutschland.17 Jeder Sozialversicherungszweig18 ist unterschiedlich konstruiert und verwirklicht die Gestaltungsprinzipien des Sozialstaats auf eine spezifische Weise. Durch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für jeden Versicherungszweig soll vorrangig verhindert werden, dass Besserverdienende und ihre Arbeitgeber unverhältnismäßig stark belastet werden und die Sozialversicherungen den Charakter einer entschädigungslosen Enteignung einzelner Personengruppen annehmen. Diese degressive Wirkungsweise der Beitragsbemessungsgrenzen trägt jedoch nicht unwesentlich zu der aktuellen Finanzierungsproblematik der Sozialversicherungen bei.19 Im Hinblick auf Geldleistungen20 gilt in der Sozialversicherung das Äquivalenzprinzip, wodurch derjenige, der höhere Beiträge entrichtet, auch höhere Leistungsansprüche besitzt.21 Wann welcher Anspruch auf Leistung besteht, richtet sich im deutschen Sozialstaat nach dem Kausalitätsprinzip. Demnach werden Sozialleistungen nicht nach dem aktuellen Bedarf bemessen, sondern nach Anspruchsrechten, die in der Vergangenheit erworben wurden.22

2.3. Probleme des heutigen Sozialstaats

Deutschland erlebte nach der großen Rentenreform 1957 noch bis Mitte der 1970er Jahre eine Erweiterung des Sozialsystems. In allen Sozialversicherungszweigen wurden expansive Maßnahmen durchgeführt. Die Leistungen in der Unfallversicherung wurden dynamisiert und auf Hausfrauen, Studenten und Schüler erweitert. In der Krankenversicherung fand durch die volle Lohnfortzahlung für Arbeiter eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten statt. In der Rentenversicherung wurde ein Finanzausgleich zwischen den Arbeiter- und Angestelltenversicherungen geschaffen und die Rentenleistungen erfuhren eine erhebliche Erweiterung. Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung wurden das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe deutlich erhöht. Auch in anderen Politikbereichen expandierte der Wohlfahrtsstaat. In der Familienpolitik wurde das Kindergeld auf das erste Kind erweitert. Die Regelsätze der Sozialhilfe wurden angehoben und auch die Leistungen für Pflege- und Krankenhilfe wurden verbessert.23

[...]


1 Das Grundeinkommen wird auch als solidarisches Bürgergeld, bedingungsloses Grundeinkommen, Existenzgeld, garantiertes Grundeinkommen, Grundsicherung, Sozialdividende oder Negative Einkommenssteuer bezeichnet.

2 In Anlehnung an das von Prof. Dr. Thomas Straubhaar ausgearbeitete Konzept eines idealtypischen Grundeinkommens.

3 Vgl. Bäcker, Gerhard; Naegele, Gerhard; Bispinck, Reinhard; Hofemann, Klaus; Neubauer, Jennifer (2008): Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland - Band 1 - Grundlagen, Arbeit, Einkommen und Finanzierung, Wiesbaden, S. 57-61.

4 Ebd. S. 63.

5 Vgl. Nullmeier, Frank (1997): Gerechtigkeitsziele des bundesdeutschen Sozialstaats; IN: Montada, Leo (Hrsg.): Beschäftigungspolitik zwischen Effizienz und Gerechtigkeit, Frankfurt am Main, S. 224-225.

6 Vgl. Bäcker, Gerhard; Naegele, Gerhard; Bispinck, Reinhard; Hofemann, Klaus; Neubauer, Jennifer (2008): S. 61-63.

7 Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884), Rentenversicherung (1889 / 1957), Arbeitslosenversicherung (1927), Pflegeversicherung (1995).

8 Vgl. Bäcker, Gerhard; Naegele, Gerhard; Bispinck, Reinhard; Hofemann, Klaus; Neubauer, Jennifer (2008): S. 61-63.

9 Vgl. Butterwegge, Christoph (2006): Krise und Zukunft des Sozialstaates, Wiesbaden, S. 32-33.

10 Vgl. Neumann, Lothar F.; Schaper, Klaus (2008): Die Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt am Main, S. 62-63.

11 Vgl. Butterwegge, Christoph (2006): S. 34.

12 Vgl. Esping, Andersen (1990): The Three Worlds of Welfare Capitalism, Cambridge, S. 224.

13 Vgl. Butterwegge, Christoph (2006): S. 32-35.

14 Ebd. S. 28.

15 Ebd. S. 28.

16 Vgl. Neumann, Lothar F.; Schaper, Klaus (2008): S. 156-157.

17 Vgl. Butterwegge, Christoph (2006): S. 29.

18 Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung.

19 Vgl. Butterwegge, Christoph (2006): S. 30.

20 z.B. Altersrente oder Krankengeld.

21 Vgl. Butterwegge, Christoph (2006): S. 31-32.

22 Vgl. Neumann, Lothar F.; Schaper, Klaus (2008): S. 161.

23 Vgl. Schommer, Martin (2008): Wohlfahrt im Wandel - Risiken, Verteilungskonflikte und sozialstaatliche Reformen in Deutschland und Großbritannien, Wiesbaden, S. 56-57.

Final del extracto de 28 páginas

Detalles

Título
Sozialstaat und Grundeinkommen
Subtítulo
Eine Analyse der Eignung eines Grundeinkommens als mögliche Alternative zum gegenwärtigen System sozialer Sicherung in Deutschland
Universidad
University of Kassel
Curso
Normen, Steuerung, Struktur - Sozialstaat und Demokratie
Calificación
1,3
Año
2009
Páginas
28
No. de catálogo
V142117
ISBN (Ebook)
9783640529353
ISBN (Libro)
9783640529131
Tamaño de fichero
462 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Sozialstaat, Grundeinkommen, Götz Werner, Bürgergeld, Sozialversicherung
Citar trabajo
Anónimo, 2009, Sozialstaat und Grundeinkommen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142117

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