Mediation. Grundlagen, Ziele, Techniken


Seminar Paper, 2009

30 Pages, Grade: 1,9


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Wesensmerkmale und Grundlagen der Mediation
2.1 Die geschichtliche Entstehung der Mediation
2.2 Definitionen der Mediation
2.3 Wichtige Prinzipien der Mediation
2.3.1 Prinzip der Freiwilligkeit
2.3.2 Das Prinzip der Neutralität
2.3.3 Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit
2.3.4 Prinzip der Informiertheit
2.3.5 Prinzip der Vertraulichkeit

3 Aufgaben des Mediators
3.1 Ethische Grundsätze der Mediation

4 Verlauf der Mediation
4.1 Phase I: Die Einleitungsphase
4.2 Phase II: Sichtweisen der einzelnen Konfliktparteien
4.3 Phase III: Konflikterhellung / Vertiefung
4.4 Phase IV: Problemlösung / Entwurf von Lösungen
4.5 Phase V: Übereinkunft

5 Techniken der Mediation im Überblick

6 Theoretische Grundlagen
6.1 Das Harvard-Konzept
6.1.1 Trenne Sache und Person
6.1.2 Konzentriere Dich auf Interessen nicht auf Positionen
6.1.3 Entwickle Optionen zum beiderseitigen Vorteil
6.1.4 Bewerte Optionen nach objektiven Kriterien
6.2 Der Transformationsansatz

7 Anwendungsfelder

8 Einbettung in die soziale Einzelfallhilfe:

9 Theorie- Praxis- Transfer
9.1 Die Anwendung der Mediation in meinem Praxisfeld
9.2 Vision

10 Zusammenfassung

11 Literaturverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Konflikte sind Teil des menschlichen Lebens und werden nicht selten durch das Zusammentreffen von unterschiedlichen Denk- und Handlungsweisen und das vielfältige Spektrum an Persönlichkeiten, Interessen und Formen der Lebensbewältigung, aus welchen unsere Gesellschaft erwächst, hervorgerufen. Wesentlich in diesem Kontext ist die Grundposition einzunehmen, Konflikte zunächst einmal als etwas Positives zu betrachten und nicht von vorneherein mit negativen Assoziationen in Verbindung zu bringen. Indessen ist die Erkenntnis, dass nicht die Existenz des Konflikts an sich die Problematik darstellt, sondern die Art und Weise, wie die Individuen mit diesem umzugehen pflegen, hervorzuheben.[1] Bei ineffizientem Umgang kann sich der Konflikt nicht selten zu einem dynamischen Prozess entwickeln, der zumeist eine Eskalationsdynamik aufweist. Dabei kann der Disput zu Beeinträchtigungen innerhalb der Beziehungen führen oder sogar die Lebensqualität des Einzelnen massiv einschränken. Falls diese Folgeerscheinungen ersichtlich werden, ist eine Lösung des Konflikts obligat. Als eine bedeutende Option eine Problembehebung herbeizuführen, ist die Mediation herauszukristallisieren,[2] welche ich in meiner Seminararbeit vorstellen möchte.

Diese beleuchtet zunächst einmal die Wesensmerkmale und die Grundlagen der Mediation, welche durch das Darlegen ihrer geschichtlichen Entstehung, einer Definition und ihrer Prinzipien erreicht wird. Da sich um diese Prinzipien viele Diskussionen und Dispute entwickelt haben, möchte ich auf diese noch näher eingehen und mich mit diesen kritisch auseinandersetzen. Innerhalb dieser wissenschaftlichen Arbeit werden des Weiteren die Rolle des Mediators und der Mediationsverlauf thematisiert. Anschließend möchte ich die Einbettung des Mediationsverfahrens in die Soziale Einzelfallhilfe darstellen. Letztlich werde ich den Blick auf die Anwendung der Mediation in meinem Praxisfeld lenken. Hier möchte ich vor allem meine persönliche Vision einer verbesserten Rollenbesetzung des Mediators in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung vorstellen und die Vorteile diesbezüglich hervorheben.

2 Die Wesensmerkmale und Grundlagen der Mediation

2.1 Die geschichtliche Entstehung der Mediation

Selbst wenn die Mediation erst seit den 80er Jahren in Deutschland als eine moderne, alternative Form der Konfliktlösung praktiziert wird, so weisen doch vergleichsweise ähnliche Konfliktlösungsmethoden in anderen Ländern eine jahrtausendealte Tradition auf.[3] Bereits im antiken Griechenland ist die Verwendung einer Methode, hinsichtlich der Beilegung von Disputen, durch eine Verhandlungs- und Vermittlungsstrategie unter Zuhilfenahme von Dritten erkennbar. In China und Japan und in vielen Dorfkulturen Afrikas werden solche mediativen, formlosen Vermittlungen bis heute zur Beilegung unterschiedlichster Kontroversen herangezogen. Mediation im Sinne einer Intervention durch eine dritte Person ist demnach weder neu noch unbekannt für uns. Das moderne Konzept allerdings, wie wir es nach heutigem Verständnis begreifen, nämlich als eine professionelle Dienstleistung unter Einbeziehung festgelegter Standards, ist hingegen noch sehr jung und findet ihren Ursprung in den USA. Dort wurde es seit den 60er Jahren entwickelt und durch Vietnam-Proteste, der Bürgerrechtsbewegung, der Studenten- Unruhen und nicht zuletzt auch durch die Neubestimmung der Geschlechterrolle beeinflusst. Gedanken und Ansätze aus diesen Bewegungen sowie Impulse von Kulturanthropologen und Wissenschaftlern führten letztendlich dazu, Alternativen auf das dort vorherrschende Rechts- und Gerichtssystem und das staatliche Prozessverfahren zu schaffen. Diese Bildung von weiteren Optionen war vor allem relevant, da diese von den Bürgen schon länger als langwierig, kostspielig, wenig flexibel und als unzulänglich auf ihre Interessen empfunden wurden.[4]

2.2 Definitionen der Mediation

Der Ausdruck „Mediation“ findet seinen sprachlichen Ursprung in dem lateinischen „medium“, was im Deutschen mit dem Begriff „Mitte“ übersetzt werden kann.[5] Er wurde zunächst während der 70er Jahre in den USA als Terminus eingeführt und etablierte sich nach geraumer Zeit, als feststehender Fachausdruck aus dem Englischen ins Deutsche mit der Bedeutung „Vermittlung“.[6]

Gemeint ist hiermit eine Konfliktlösungsstrategie, die nach Besemer idealerweise durch fünf Attribute charakterisiert werden kann.

(1) Die Vermittlung erfolgt immer unter Einbeziehung einer unparteiischen dritten Partei.
(2) Der Mediator verhält sich nach dem Prinzip der Neutralität und Allparteilichkeit.
(3) Der Mediator bringt keine eigenen Lösungsvorschläge vor, sondern bietet den Parteien Klärungshilfe.
(4) Das Verfahren soll den Beteiligten zu einer win-win-Lösung verhelfen.
(5) Die Durchführung des Verfahrens beruht auf Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und Konsens.[7]

Altmann, Fiebiger und Müller beschränken sich auf die für sie am relevantesten erscheinenden Attribute und fassen diese zur folgenden Definition zusammen: „Als Mediation bezeichnen wir alle Verfahren der Konfliktlösung, in denen ein neutraler Dritter ohne eigentliche Entscheidungsgewalt versucht, sich im Streit befindenden Parteien auf dem Weg zu einer Einigung zu verhelfen.“[8] Es wird demnach deutlich, dass es sich um ein Verfahren handelt, bei dem es obligat ist einen unparteiischen Dritten als Vermittler hinzuzuziehen, welcher auch als Mediator bezeichnet werden kann. Dieser versucht ohne jegliche Entscheidungsgewalt, den Konfliktparteien unterstützend zur Seite zu stehen, um mit ihnen in Kooperation eine einvernehmliche Lösung ihres Problems zu erzielen. Signifikant ist, dass dem Mediator nicht die Funktion, den Streit zu entscheiden, obliegt. Vielmehr wird das Ergebnis maßgeblich durch die Parteien selbst bestimmt, die eigenverantwortlich, freiwillig und im Konsens handeln. Der Mediator steuert den Vermittlungsprozess, in dem er neutral und überparteilich beiden Parteien gleichermaßen eine zugewandte Haltung zukommen lässt. Dabei liegt die besondere Relevanz vor allem darauf, dass es dem Mediator grundsätzlich untersagt ist, von sich aus Lösungsvorschläge vorzubringen. Vielmehr wird ihm hierbei die Rolle des Unterstützers und Beraters zugedacht. Um diesen Mediationsprozess zu fördern und letztendlich zu einer konstruktiven Lösung zu gelangen, ist es erforderlich, dass die neutrale dritte Partei sich den Prinzipien der Neutralität und der Allparteilichkeit unterwirft. Diese finden zwar keine Erwähnung innerhalb der Definition von Altmann, Fiebiger und Müller, aber sie sind dennoch von maßgeblicher Relevanz. Nach dem Verständnis von Dulabaum impliziert der

Terminus allparteilich, dass der Mediator für keine Konfliktpartei eine herausgehobene Position bezieht, sondern vielmehr für alle Beteiligten gleichermaßen Partei ergreift.[9]

Ich finde es in diesem Kontext wichtig zu erwähnen, dass gerade im Feld der Sozialen Arbeit sich „für die Belange aller Konfliktparteien“[10] einzusetzen, eine zentrale Haltung des Mediators sein sollte. Hierbei schließe ich mich Angelika Isers Standpunkt an, denn gerade in dieser Arbeit bestehen in der Regel ungleiche Machtverhältnisse, Sprach- oder Sozialkompetenzen zwischen denen eine Balance hergestellt werden muss, wenn eine Aushandlung auf Augenhöhe überhaupt ermöglicht werden soll.[11]

In diesem Verfahren werden möglichst umfassende Konfliktlösungen zum allseitigen Nutzen, sogenannte win-win-Lösungen angestrebt, die von allen Beteiligten getragen werden und dadurch zu einer dauerhaften Befriedung des gesamten Konflikts führen.[12] Der Inhalt und die Ergebnisse des Mediationsverfahrens werden in der Regel als vertraulich erachtet, insofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Zu den schon aufgezeigten Attributen fügen Faller, Kerntke und Wackmann noch eine Einigung hinzu, die von allen Konfliktparteien am Ende der Konfliktlösungsstrategie unterzeichnet und umgesetzt wird. Damit wird im Gegensatz zu den vorherigen Definitionen, auch erstmals eine schriftliche Verbindlichkeit innerhalb der Mediation aufgezeigt.[13]

Bei dem Versuch einer Begriffsbestimmung nach Proksch wird auch auf den präventiven Charakter des Mediationsprozesses hingewiesen. Dieses ergänzende Attribut findet seiner Ansicht nach dadurch Berechtigung, da während einer Mediation auf alle drei möglichen Dimensionen eines Konflikte – wie vorhandenes Konfliktpotenzial, maßgeblicher Konfliktprozess und die zu erwartenden oder bereits feststellbaren Konfliktfolgen – vorbeugend eingewirkt werden kann. Das positive Resultat einer selbst erarbeiteten Konfliktregelung animiert zum einen zur Konfliktregelungsfähigkeit und beeinflusst die Verhaltensgewohnheiten und Auffassungen der Konfliktpartner, welche sie im Fall eines neuen Konflikts zur entsprechenden Wiederholung motiviert. Außerdem verändert das kontinuierliche Einwirken auf das Kommunikationsverhalten die Beziehung und fördert die gegenseitige Wertschätzung der Konfliktpartner. Ferner etabliert sie dabei gleichzeitig Vertrauen und Respekt. Damit lernen die Konfliktpartner, gemeinsam Konflikte zu vermeiden, oder besser noch, sie für sich zufriedenstellend zu regeln. Dies kann ihr Agieren auch in anderen Konfliktsituationen positiv beeinflussen.[14] Die interessen- und bedürfnisorientierte Konfliktregelung schließlich schafft Zufriedenheit und stärkt das Selbstbewusstsein sowie das Selbstvertrauen des Einzelnen.[15]

2.3 Wichtige Prinzipien der Mediation

Neben der Verfahrensstruktur bietet vor allem die Einhaltung einzelner Prinzipien die Gewähr dafür, dass am Ende einer Mediation die Parteien dauerhaft befriedet sind.[16] Die Aufgabe, welche dem Mediator in diesem Prozess obliegt, ist, dafür Sorge zu tragen, dass diese Prinzipien in jeder Verfahrensphase Beachtung finden. Denn die Außerachtlassung dieser birgt immer auch die Gefahr einer möglichen oder tatsächlichen Benachteiligung einer Partei in sich.[17] Im Folgenden werden nun die wesentlichen Prinzipien dargestellt, wobei jedoch immer vom Prinzip in dogmatisch reiner Form ausgegangen werden soll, ohne auf die Erwähnung häufig auftretender Abweichungen zu verzichten.[18]

2.3.1 Prinzip der Freiwilligkeit

Als grundlegende Voraussetzung für die Durchführung eines Mediationsverfahrens gilt indes immer die freiwillige Teilnahme der Parteien. Dieses Verfahrenskriterium setzt primär voraus, dass die Parteien ohne äußeren Zwang bereit sind, das Verfahren durchzuführen, und befähigt werden, es jederzeit auch ohne Einigung zu beenden, ohne dass dies mit Nachteilen für sie verbunden wäre. Das Freiwilligkeitsprinzip ist vor allem in dem Anliegen, zwischen den Parteien eine weitestgehende offene Verhandlungsatmosphäre zu schaffen begründet. Ohne diese Gewährleistung wäre es wesentlich schwieriger zu erreichen, dass sich die Beteiligten auf die elementare Voraussetzung des Mediationsverfahrens einlassen und tatsächlich selbst die Verantwortung für das Verfahren und die Konfliktlösung übernehmen. Es wäre dann häufig das Fehlen der notwendigen Motivation ersichtlich, wodurch sie nicht in der

gebotenen Weise unbeschwert, konstruktiv, kreativ und mit einem ausgeprägten Einigungswillen verhandeln würden.[19]

Nach meinem Erachten stellt dieses Prinzip der Freiwilligkeit den wohl strittigsten Punkt innerhalb der Mediation dar. Einerseits ist dieses Prinzip immens wichtig, da es wie bereits oben skizziert, die Voraussetzung dafür darstellt, dass die Medianten sich überhaupt ernsthaft auf eine Vermittlung einlassen können. Anderseits geht hiermit aber sogleich auch die Frage einher, ob es eine reine Freiwilligkeit überhaupt gibt, beziehungsweise wo sich die Grenze zum Zwang ziehen lässt. Zur Beantwortung dieser diffizilen Fragestellung möchte ich mich in meinen weiteren Ausführungen vor allem auf Angelika Iser beziehen, die sich sehr kritisch damit auseinandersetzt und sie aus mehreren Perspektiven beleuchtet. Damit einhergehend ist es nicht minder relevant auch die Literatur und die Praxis ganz allgemein zu berücksichtigen, in der zu diesem Prinzip ein ganzes Spektrum an Positionen gefunden werden kann. So gibt es Vertreter eines reinen Freiwilligkeitsprinzips, die fast schon davor zurückschrecken, nach einer Anfrage einer Partei die andere selbst für das Verfahren „gewinnen“ zu müssen. Wohingegen Mediationsfelder existieren, in denen die Konfliktparteien oftmals mehr oder weniger „freiwillig“ in die Mediation geschickt werden. Hierzu wären Betriebe und Schulen zu zählen oder der Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem das Opfer die freie Wahl hat, meist aber unter einem immensen inneren moralischen Druck steht und demnach nicht wirklich zum freiwilligen Handeln befähigt ist. Und auch hinsichtlich des Täters ist die Freiwilligkeit durch die Alternative zwischen Täter-Opfer-Ausgleich und Strafverfahren nicht gegeben.

Selbst bei der rein freiwilligen Anfrage durch Konfliktparteien lässt sich immer auch die Frage aufwerfen, wie groß der Leidensdruck sein muss, um sich zu einer Mediation durchzuringen. Es scheint in der Realität also immer um eine Gemengelage von Freiwilligkeit und Zwang zu gehen, bei dem mal das eine und mal das andere mehr innerlich, beziehungsweise mehr äußerlich, vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund kann die Freiwilligkeit als absolutes Definitionsmerkmal einer Mediation fast nur im Sinne von Sartres Freiheitsbegriff verstanden werden, in jeder Situation zu einer Wahl befähigt zu sein, und diese bewusst treffen zu müssen.[20]

2.3.2 Das Prinzip der Neutralität

Das Neutralitätsprinzip impliziert zunächst die Unvoreingenommenheit des Mediators gegenüber den Parteien, dem Gegenstand des Konfliktes sowie gegenüber seiner möglichen Lösung. Diese Unvoreingenommenheit orientiert sich hierbei überwiegend an objektivierbaren persönlichen Merkmalen des Mediators, wobei Neutralität in diesem Zusammenhang vor allem meint, dass der Mediator an der Substanz des Konfliktes kein Eigeninteresse aufweist. Da der Begriff sehr stark personen- und persönlichkeitsorientiert verstanden wird, ist der Mediator hier besonders in seiner ganzen Professionalität gefragt.

Darüber hinaus ist es möglich, das Prinzip der Neutralität durch die Verfahrensneutralität zu ergänzen. Diese beinhaltet die Verfahrensführung beziehungsweise das Verhalten und die zu treffenden Verfahrensentscheidungen des Mediators innerhalb des Mediationsprozesses.[21] Die Bestimmung dieser ist jedoch sehr diffizil und wird in den divergentesten Mediationsstilen variantenreich interpretiert, weswegen ich mich an der Begriffsbestimmung der Autoren Haft und Schliefen orientieren möchte, die mit meinem Verständnis der Verfahrensneutralität am ehesten übereinstimmt. Der Mediator muss zwar im Mediationsverfahren Entscheidungen treffen, jedoch nicht über den Streitgegenstand selbst, wohl aber hinsichtlich Verfahrensfragen. Um die Frage nach der neutralen Gegebenheit dieser Verfahrensentscheidungen beantworten zu können, muss der Entscheidungsmaßstab herangezogen werden. Dieser sollte sich demnach immer an den in der Mediationsvereinbarung festgelegten Regeln orientieren. Das bedeutet folglich, wenn der Mediator zugunsten einer Partei eingreift, sich dies aber ihm Rahmen der Vereinbarung bewegt und demnach der richtige Entscheidungsmaßstab angelegt wurde, bleibt der Mediator neutral.[22]

Mir erscheint es vor allem relevant die Neutralität des Mediators hierbei kritisch zu diskutieren, da sie meines Erachtens ein erhebliches Risiko für den Mediationserfolg darstellt. Demnach besteht während des Verfahrens durchaus die Eventualität einer Sympathie- oder Antipathie- Entwicklung gegen eine Partei. Dadurch gerät die Neutralität des Mediators erheblich in Gefahr. Demungeachtet ist allerdings aufzuzeigen, dass es unmöglich ist, Neutralität auf der Dimension erlebter Sympathien oder Antipathien zu fordern, da dieses Erleben unterbewusst ist und nicht unter willentlicher Kontrolle steht. Eine ungleiche Verteilung von Sympathie und Antipathie müssen aber nicht sofort eine Störung des Mediationsprozesses nach sich ziehen. Der Mediator sollte sich vielmehr dieser eventuell empfundenen Aversionen und deren Quellen bewusst werden und diese reflektieren. Erst, wenn es ihm gelingt zu ergründen, worauf seine Emotionen zurückzuführen sind, wird es ihm möglich, diese zu steuern und dem Gebot der Neutralität

nachzukommen.[23] Kritisch wird die Situation erst dort, wo sich die persönliche Aversion des Mediators nicht mehr eindämmen lässt und diese ihn in seiner Haltung maßgeblich beeinflusst. In diesem Fall wäre es obligat, das Verfahren zu beenden. Der Mediator sollte dabei aber seine Gründe offen legen und damit den Parteien den Weg zu einem anderen Mediator eröffnen.[24]

[...]


[1] Vgl.: Faller, Kurt/ Kerntke, Wilfried/ Wackmann, Maria: Konflikte selber lösen. Trainingshandbuch für Mediation und Konfliktmanagement in Schule und Jugendarbeit. Mülheim an der Ruhr: Verlag an der Ruhr, 1996, S. 11.

[2] Vgl.: Paul, Christoph C./Zurmühl, Sabine: Mediation – was ist das? Ein Leitfaden für die Familienmediation. Kurze Fragen und Antworten. Aachen: Shaker Verlag, 2008, S.14.

[3] Vgl.: http://www.geschichte-der-mediation.de/hp5/Geschichte-der-Mediation.htm (Stand 2006)

[4] Vgl.: Besemer, Christoph: Mediation. Vermittlung in Konflikten. Stiftung gewaltfreies Leben. Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden. (Hrsg.). Darmstadt: Druckerwerkstatt Kollektiv GmbH, 1. Aufl., 1993, S. 46 ff.

[5] Vgl.: Hösl, Gerhard G.: Mediation die erfolgreiche Konfliktlösung. Grundlagen und praktische Anwendung. München: Kösel- Verlag, 3.Aufl., 2006, S. 15.

[6] Vgl.: Besemer, Christoph: Mediation. Vermittlung in Konflikten. Stiftung gewaltfreies Leben. Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden. (Hrsg.). Darmstadt: Druckerwerkstatt Kollektiv GmbH, 1. Aufl., 1993, S. 14.

[7] Vgl.: Besemer, Christoph: Mediation in der Praxis. Erfahrungen aus den USA. Werkstatt für Gewaltfreie Aktion, Baden. (Hrsg.). Darmstadt: Druckerwerkstatt Kollektiv GmbH, 1. Aufl. 1996, S.10 ff.

[8] Altmann, Gerhard/ Fiebiger, Heinrich/ Müller, Rolf: Mediation. Konfliktmanagement für moderne Unternehmen. Weinheim und Basel: Beltz Verlag, 1999, S. 18.

[9] Vgl.: Dulabaum, Nina L.: Mediation. Das ABC. Die Kunst, in Konflikten erfolgreich zu vermitteln. Weinheim und Basel: Beltz Verlag, 3. aktualisierte und neu ausgestattete Aufl., 2001,S. 18 f.

[10] Iser, Angelika: Supervision und Mediation in der Sozialen Arbeit. Eine Studie zur Klärung von Mitarbeiterkonflikten. Tübingen: dgvt-Verlag, 2008, S. 119.

[11] Vgl.: Iser, Angelika: a.a.O., S. 119f.

[12] Vgl.: Mayer, Claude-Héléne: Trainingshandbuch Interkulturelle Mediation und Konfliktlösung. Didaktische Materialien zum Kompetenzerwerb. Münster: Waxmann-Verlag, 1. Aufl., 2006, S. 69.

[13] Vgl.: Faller, Kurt/ Kerntke, Wilfried/ Wackmann, Maria: a.a.O. , S. 118.

[14] Proksch, Roland: Curriculum einer Mediationsausbildung, in: Zeitschrift für Konflikt-Management, 3.Jahrgang, 2000, S.269 f.

[15] Vgl.: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.). Fachlexikon der sozialen Arbeit. Stuttgart; Berlin; Köln: Verlag W. Kohlhammer , 4. vollst. überarb. Aufl., 1997, S. 631 f.

[16] Vgl.: Von Bargen, Jan Malte: Gerichtsinterne Mediation. Veröffentlichungen im Verfahrensrecht 57. Tübingen: Mohr Siebeck, 2008, S.17.

[17] Vgl.: Haft/ Schlieffen: Handbuch Mediation. München: Verlag C.H. Beck oHG, 2002, S. 383.

[18] Vgl.: Von Bargen, Jan Malte: ebd.

[19] Vgl.: Von Bargen, Jan Malte: a.a.O., S.18.

[20] Vgl.: Iser, Angelika: a.a.O., S. 119f.

[21] Vgl.: Haft/ Schlieffen: a.a.O., S. 367 f.

[22] Vgl.: Haft/ Schlieffen: a.a.O., S. 367 f.

[23] Vgl.: Montada, Leo / Kals, Elisabeth: Mediation. Ein Lehrbuch auf psychologischer Grundlage. Weinheim: Beltz Verlag, 2. vollst., übearb. Aufl., 2007. S. 49.

[24] Vgl.: Haft/ Schlieffen: a.a.O., S. 377.

Excerpt out of 30 pages

Details

Title
Mediation. Grundlagen, Ziele, Techniken
College
University of Cooperative Education Villingen-Schwenningen
Grade
1,9
Author
Year
2009
Pages
30
Catalog Number
V142176
ISBN (eBook)
9783640537945
ISBN (Book)
9783640552252
File size
631 KB
Language
German
Keywords
Mediation, Grundlagen, Ziele, Techniken, Thema Mediation
Quote paper
Rebecca Krämer (Author), 2009, Mediation. Grundlagen, Ziele, Techniken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142176

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