Die Änderungskündigung ist eine ordentliche Kündigung, die wegen ihrer Gestaltungswirkung eindeutig, klar und bestimmt formuliert sein muss. Sie ist ein Druckmittel in der Hand des ArbG, die vertraglich geregelten Arbeitsbedingungen nach seinen Vorstellungen zu ändern. Die Änderungskündigung enthält als zweiaktiges Rechtsgeschäft zwei Willenserklärungen, die Kündigungserklärung und das Änderungsangebot. Für sie gilt das Schriftformerfordernis des § 623 BGB, das auch das Änderungsangebot umfasst. Die Kündigung ist aufschiebend bedingt durch die Ablehnung des Änderungsangebots des ArbN bzw. auflösend bedingt mit der vom ArbG gewünschten Änderung. Der ArbG kann das Änderungsangebot und die Kündigung miteinander in einer Änderungskündigung verbinden. Eine „überflüssige“ Änderungskündigung ist wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat
Inhaltsverzeichnis
- Aktuelle¹ Fragen zur Änderungskündigung²
- „Überflüssige“ Änderungskündigung
- Nachträgliche Befristung
- Verhältnismäßigkeit der Änderungskündigung
- Direktionsrecht
- Annahme des Änderungsangebotes
- Böswilliges Unterlassen der Annahme
- Vorrang der Änderungskündigung
- Entgeltabsenkungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text beleuchtet die rechtlichen Aspekte der Änderungskündigung im Arbeitsrecht. Er analysiert die Voraussetzungen und Grenzen der Änderungskündigung, insbesondere die Frage, wann eine Änderungskündigung als „überflüssig“ anzusehen ist und daher unwirksam wird.
- Verhältnismäßigkeitsprinzip bei Änderungskündigungen
- Abgrenzung des Direktionsrechts zur Änderungskündigung
- Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt
- Böswilliges Unterlassen der Annahme einer zumutbaren Arbeit
- Fiktive Prüfung der Annahme eines Änderungsangebots
Zusammenfassung der Kapitel
- Das Kapitel „Aktuelle¹ Fragen zur Änderungskündigung²“ behandelt die Rechtsprechung zur Änderungskündigung, wobei insbesondere der Fall einer „überflüssigen“ Änderungskündigung im Fokus steht. Diese ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat und der Arbeitgeber das Änderungsangebot hätte durch Ausübung seines Direktionsrechts erreichen können.
- Der Abschnitt „Nachträgliche Befristung“ erläutert, dass auch die nachträgliche Befristung eines zunächst unbefristeten Arbeitsvertrages mit einer Änderungskündigung durchgesetzt werden kann. Die sachliche Rechtfertigung der angebotenen Befristung ist dabei eine Vorfrage der sozialen Rechtfertigung.
- Das Kapitel „Verhältnismäßigkeit der Änderungskündigung“ befasst sich mit der Verhältnismäßigkeit des Mittels der Änderungskündigung. Diese ist nur dann verhältnismäßig, wenn sie erforderlich ist und dem Arbeitnehmer nicht unzumutbare Änderungen aufbürdet.
- Der Abschnitt „Direktionsrecht“ behandelt die Abgrenzung des Direktionsrechts zur Änderungskündigung. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen, um Änderungen im Arbeitsverhältnis vorzunehmen. Eine Änderungskündigung ist nur dann erforderlich, wenn das Direktionsrecht nicht ausreicht.
- Das Kapitel „Annahme des Änderungsangebotes“ analysiert die Folgen der Annahme des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer. Wird das Angebot unter Vorbehalt angenommen, betrachtet das BAG lediglich die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses als streitbefangen.
- Der Abschnitt „Böswilliges Unterlassen der Annahme“ erläutert, dass die Ablehnung eines zumutbaren Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer als böswilliges Unterlassen im Sinne des KSchG angesehen werden kann, wenn die Änderung dem Direktionsrecht entspricht.
- Das Kapitel „Vorrang der Änderungskündigung“ befasst sich mit dem Vorrang der Änderungskündigung vor anderen Mittel der Arbeitsgestaltung. Das BAG stellt fest, dass die Änderungskündigung bei einem an sich anerkennenswerten Anlass wirksam ist, wenn die Änderungen für den Arbeitnehmer zumutbar sind.
- Der Abschnitt „Entgeltabsenkungen“ behandelt die rechtlichen Grenzen von Entgeltabsenkungen im Rahmen einer Änderungskündigung. Das BAG orientiert sich hier am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und prüft, ob die Entgeltabsenkung geeignet und erforderlich ist.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieses Textes sind: Änderungskündigung, Direktionsrecht, Verhältnismäßigkeit, Änderungsangebot, Annahme, Böswilliges Unterlassen, Rechtfertigung, Sozialrechtfertigung, Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Arbeitsrecht.
- Citation du texte
- Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab (Auteur), 2009, Aktuelle Fragen zur Änderungskündigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142233