In Zeiten globaler Bedrohungen werden multinationale Einsätze der deutschen Bundeswehr immer zahlreicher und die Handlungen deutscher Streitkräfte im Ausland reichen von Hilfsmaßnahmen bis hin zu Festnahmen. Gerade bei militärischen Zwangsmaßnahmen ist daher die Frage nach der Geltung bestimmter Rechtsgrundlagen und Rechtsschutzmöglichkeiten essentiell, allerdings immer noch nicht eindeutig gesetzlich geregelt.
Die vorliegende Seminararbeit entstand im Rahmen eines Seminars zum Europäischen und Internationalen Strafrecht an der Universität Passau, welches von Professor Dr. Robert Esser betreut wurde und beschäftigt sich mit der Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)bei Auslandseinsätzen, die im Falle ihrer Geltung für die betroffenen Personen einen effektiven Schutz gewährleisten könnte.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung und Konzeption der Arbeit
B) Entwicklung der Bundeswehr: Von der Landesverteidigung zur Armee im Einsatz
C) Anwendbarkeit EMRK auf militärische Auslandseinsätze
I) Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und EMRK
1) Definition und Anwendungsbereich des humanitären Völkerrechts
a) Theorienstreit zur kumulativen Anwendbarkeit von EMRK und humanitärem Völkerrecht
b) Auflösung im Kollisionsfall
c) Zwischenergebnis
II) Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der EMRK
1) Zeitliche Geltung (ratione temporis)
2) Räumliche Geltung (ratione loci)
a) Hoheitsgewalt
aa) Personalhoheit
bb) Gebietshoheit
aaa) Grundsatz: Territorialitätsprinzip
bbb) Möglichkeit der extraterritorialen Geltung
(1) Allgemeine völkerrechtlich anerkannte Ausnahmetatbestände
(2) Extraterritoriale Hoheitsakte in der Rechtsprechung des EGMR
(a) Hoheitsgewalt als Ausübung von Personalhoheit
(b) Hoheitsgewalt bei der Erstreckung inländischer Sachverhalte über das Territorium hinaus
(c) Hoheitsgewalt durch Kontrolle fremden Staatsgebietes
(aa) Actual authority and control
(bb) Effective control
(cc) Zusammenfassung der Ergebnisse
(3) Abweichungen der Rechtsprechung
(a) Art. 56 EMRK
(b) Die EMRK als regionaler völkerrechtlicher Vertrag – Der Fall Bankovic und andere v. Belgien und 16 andere Konventionsstaaten (2001)
(aa) Grundzüge der Entscheidung
(bb) Kritik
(cc) Abschließende Bewertung der Entscheidung Bankovic
b) Zusammenfassung der Rechtsprechung des EGMR
c) Methodische Überprüfung der Kriterien des EGMR
3) Sachliche Geltung (ratione materiae/ratione personae)
a) Rechtliche Voraussetzungen für die Durchführung militärischer Auslandseinsätze
aa) Internationale Voraussetzungen
bb) Nationale Voraussetzungen
b) Zurechnungsfähigkeit
aa) UNO
bb) NATO
cc) EU
dd) Zwischenergebnis
c) Befehls- und Kommandogewalt
aa) Peacekeeping
aaa) Allgemeines
bbb) Rechtsgrundlagen
ccc) Konkrete Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt
bb) Einsätze mit Mandat der UN unter Führung der NATO
aaa) Allgemeines
bbb) Rechtsgrundlagen
ccc) Konkrete Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt
cc) Einsätze mit Mandat der UN unter Führung der EU
aaa) Allgemeines
bbb) Rechtsgrundlagen
ccc) Konkrete Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt
dd) Einsätze ohne Mandat der UN
aaa) Lufangriffe auf Jugoslawien 1999 – Operation Allied Forces
(1) Allgemeines
(2) Rechtsgrundlage
(3) Konkrete Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt
bbb) Irakkrieg
(1) Allgemeines
(2) Rechtsgrundlagen
(3) Konkrete Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt
d) Zusammenfassung
e) Die Ansicht des EGMR: Der Fall Behrami v Frankreich/Saramti v Frankreich, Deutschland und Norwegen (2007)
aa) Argumente der Beschwerdeführer
bb) Argumente der beklagten Staaten und der Drittstaaten
cc) Entscheidung des Gerichtshofes
dd) Kritikpunkte an der Entscheidung Behrami/Saramati
ee) Zusammenfassung
III) Anknüpfungspunkte für eine indirekte Bindung an die EMRK
1) Grundrechte
2) EU-Grundrechte
3) Beitritt der EU zur EMRK
D) Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Kontext militärischer Auslandseinsätze, insbesondere unter dem Fokus der Dimensionen des Art. 1 EMRK. Dabei wird analysiert, inwieweit deutsche Streitkräfte bei Auslandseinsätzen an die Konvention gebunden sind, wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit extraterritorialen Hoheitsakten umgeht und welche Konsequenzen dies für die Zurechenbarkeit völkerrechtswidrigen Handelns hat.
- Verhältnis zwischen humanitärem Völkerrecht und EMRK in Konfliktsituationen
- Räumliche und sachliche Geltung der EMRK bei extraterritorialen Einsätzen
- Die Entwicklung der Rechtsprechung des EGMR zu "actual authority and control" sowie "effective control"
- Zurechnungsproblematiken im Rahmen von Einsätzen internationaler Organisationen (UN, NATO, EU)
- Kritische Analyse der EGMR-Entscheidungen Bankovic und Behrami/Saramati
Auszug aus dem Buch
A) Einleitung und Konzeption der Arbeit
War das klassische Völkerrecht ein Recht zwischen den Staaten, so änderte sich diese Situation mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die als multilateraler völkerrechtlicher Vertrag erstmals die Beziehungen zwischen Staat und Individuum zum Gegenstand hatte.
Innerhalb Deutschlands gilt die EMRK über Art. 59 II GG im Range einfachen Bundesrechts, wobei die Völkerrechtsfreundlichkeit des deutschen Grundgesetzes dafür sorgt, dass die Konvention nicht einfach über die Regel „lex posterior derogat lex priori“ einschränkt wird, sondern ihre Normen sowie der Entwicklungsstand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) bei der Auslegung der Grundrechte berücksichtigt werden.
Allerdings ist nicht die Geltung von Grund- und Menschenrechten auf dem eigenen Staatsgebiet entscheidend – in unserer globalisierten Welt mit vielfältigen internationalen Verpflichtungen kommt es vielmehr darauf an, ob Menschenrechtsverträge auch über das eigene Territorium hinaus ihren Schutz entfalten. Gerade bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr, die durch die Möglichkeit von Kampfhandlungen, Festnahmen, Tötungen oder Folter eine hohe Relevanz im Hinblick auf den Menschenrechtsschutz aufweisen, ist die Frage nach der Anwendbarkeit von Schutznormen bedeutsam.
Generelle Antworten und Regelungen über die Bindung deutscher Streitkräfte im Ausland an Grund- und Menschenrechte finden sich explizit weder im Grundgesetz noch in sonstigen Vertragswerken.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung und Konzeption der Arbeit: Diese Einführung erläutert den Übergang von einem zwischenstaatlichen zu einem menschenrechtsorientierten Völkerrecht und skizziert die Problematik der Bindung deutscher Streitkräfte an die EMRK bei Auslandseinsätzen.
B) Entwicklung der Bundeswehr: Von der Landesverteidigung zur Armee im Einsatz: Dieses Kapitel zeichnet den historischen Wandel der Bundeswehr von einem reinen Verteidigungsbündnis im Inland hin zu einer Armee, die international im Einsatz ist, sowie die damit verbundene verfassungsrechtliche Einordnung nach.
C) Anwendbarkeit EMRK auf militärische Auslandseinsätze: Hier werden das Verhältnis zum humanitären Völkerrecht, die Voraussetzungen der EMRK-Anwendbarkeit sowie die komplexe Rechtsprechung zu extraterritorialen Hoheitsgewalten detailliert analysiert.
D) Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und warnt vor einem "rechtlichen Niemandsland" bei Auslandseinsätzen, falls politische Notwendigkeiten den Menschenrechtsschutz zugunsten von Sicherheitsdenken aushebeln.
Schlüsselwörter
Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Militärische Auslandseinsätze, Bundeswehr, Humanitäres Völkerrecht, Extraterritoriale Geltung, Hoheitsgewalt, EGMR, Jurisdiktion, Effective Control, Zurechenbarkeit, UN-Sicherheitsrat, Parlamentsvorbehalt, Friedensmissionen, Völkerrechtssubjektivität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die EMRK auf militärische Auslandseinsätze deutscher Streitkräfte Anwendung findet.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Anwendbarkeit des Menschenrechtsschutzes in bewaffneten Konflikten, der Auslegung des Art. 1 EMRK in Bezug auf extraterritoriale Einsätze und der rechtlichen Zurechenbarkeit von Truppenhandlungen an internationale Organisationen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, ob deutsche Soldaten im Ausland an die menschenrechtlichen Garantien der EMRK gebunden sind, wenn sie im Rahmen internationaler Missionen agieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die völkerrechtliche Verträge, Rechtsprechung (insbesondere des EGMR) und staatsrechtliche Grundlagen Deutschlands systematisch auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen der Anwendbarkeit der EMRK, das Verhältnis zum humanitären Völkerrecht und die verschiedenen Befehlsstrukturen in UN-, NATO- und EU-geführten Missionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind die Begriffe EMRK, Auslandseinsätze, Hoheitsgewalt, Jurisdiktion, Zurechenbarkeit und Effective Control.
Welche Rolle spielt die Entscheidung "Bankovic" für die Argumentation?
Die Entscheidung Bankovic markiert eine Zäsur, in der der EGMR die extraterritoriale Anwendung der EMRK einschränkte und die Jurisdiktion primär territorial definierte, was die Arbeit kritisch hinterfragt.
Wie bewertet die Autorin die Entscheidung "Behrami/Saramati"?
Die Autorin bewertet die Entscheidung kritisch, da der EGMR hier politische Erwägungen über juristische Argumente stellte und damit das Risiko eines "rechtlichen Niemandslands" bei Auslandseinsätzen erhöhte.
- Citar trabajo
- Susanne Bettendorf (Autor), 2009, Die Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention bei militärischen Auslandseinsätzen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142488