In der vorliegenden Arbeit wird die Konkurrenz von Wettbewerbs- und Markenrecht untersucht.
Diese sich „im Fluss befindliche Thematik“ hat eine lange Tradition. Wie nachfolgend gezeigt, reicht die historische Entwicklung der beiden Rechtsgebiete und ihre Verknüpfung miteinander schon an die hundert Jahre zurück.
Die Eckpfeiler dieses Konkurrenzverhältnisses sind neben der Historie das 1995 eingeführte Markengesetz und das Ende 2008 novellierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dabei sind im Besonderen der europarechtliche Einfluss auf diese Vorschriften und dessen Konsequenzen zu betonen. Nicht weniger Bedeutung gebührt der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu dem Verhältnis der Rechtsgebiete, der dadurch die sog. Vorrangthese des Markenrechts begründete.
Im Folgenden wird nach Darstellung wichtiger Grundlagen das generelle Konkurrenzverhältnis der Rechtsgebiete zueinander bestimmt. Davon ausgehend wird das gefundene Ergebnis anhand einer Reihe spezieller Konkurrenzen überprüft.
Ziel der Arbeit ist eine präzise Darstellung der Konkurrenz von Wettbewerbs- und Markenrecht sowie die Erarbeitung ihrer praxistauglichen Auflösung.
Der Kern dieser Aufgabenstellung erschließt sich schon aus der lateinischen Herkunft des Wortes Konkurrenz: concurro kann sowohl mit „zusammenlaufen“ als auch mit „zusammenstoßen“ übersetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
B. Einleitung
C. Grundlagen und Bestimmung der Konkurrenz zwischen den Rechtsgebieten
I. Historische Entwicklung von UWG und MarkenG
II. Das Verhältnis des UWG zum MarkenG
1. Vergleich: Schutzbereiche, Anspruchsberechtigte, Harmonisierungsgrade und Rechtsfolgen
a) Schutzbereiche und Anspruchsberechtigte
b) Harmonisierungsgrade
c) Rechtsfolgen
2. § 2 MarkenG
3. Kennzeichenrechtliche Benutzung als Schlüssel zum MarkenG
a) Meinungsstand im alten WZG
b) Meinungsstand im MarkenG
c) Stellungnahme
4. Die Vorrangthese des Markenrechts
5. Autonome bzw. konkurrierende Anwendung der Gesetze
6. Stellungnahme
III. Zusammenfassung und Konsequenzen für den Verlauf dieser Arbeit
D. Überprüfung anhand spezieller Konkurrenz situationen
I. Der „ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz“ gem. § 4 Nr. 9 UWG
1. Grundlagen des § 4 Nr. 9 UWG
a) Die grundsätzliche Freiheit der Nachahmung
b) Aktivlegitimation
2. Meinungsstand
3. Stellungnahme
a) § 4 Nr. 9 lit. a UWG
b) § 4 Nr. 9 lit. b UWG
4. Zwischenergebnis
II. Die vergleichende Werbung § 6 UWG
1. Vergleichende Werbung im UWG
2. Vergleichende Werbung als Markenverletzung
a) Meinungsstand
b) Stellungnahme
3. Einordnung der vergleichenden Werbung in UWG und MarkenG
a) § 6 UWG als „lex specialis“
b) Einordnungsmöglichkeiten unter Beibehaltung der Vorrangthese
c) Stellungnahme
4. Zwischenergebnis
III. Irreführung gem. § 5 Abs. 2 UWG
1. Abgrenzung zu anderen kennzeichenrelevanten Tatbeständen des UWG
a) § 4 Nr. 9 lit. a UWG
b) § 6 Abs. 2 Nr. 3 UWG
c) § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG
d) Anhang Nr. 13 zu § 3 Abs. 3 UWG
2. Das Verhältnis zum MarkenG
a) § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
b) Problembewusstsein in der Literatur
3. Die Rechtsprechung
a) OLG Köln
b) BGH
4. Zweifel an der Notwendigkeit des § 5 Abs. 2 UWG
5. Stellungnahme
a) Zur Notwendigkeit des § 5 Abs. 2 UWG
b) Lösungsvorschlag
6. Zwischenergebnis
IV. Weitere Konkurrenzen
1. Bösgläubige Markenanmeldung gem. § 4 Nr. 10 UWG
2. Herabsetzung und Verunglimpfung gem. § 4 Nr. 7 UWG
3. Zwischenergebnis
V. Endergebnis
E. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Konkurrenzverhältnis zwischen dem Wettbewerbsrecht (UWG) und dem Markenrecht (MarkenG). Ziel ist es, eine präzise Darstellung dieses Verhältnisses zu erarbeiten und die "Vorrangthese des Markenrechts" in ihrer praxistauglichen Anwendung unter Berücksichtigung europarechtlicher Einflüsse und der Rechtsprechung des BGH zu analysieren und aufzulösen.
- Historische Entwicklung und systematisches Verhältnis von UWG und MarkenG.
- Die Rolle der "kennzeichenrechtlichen Benutzung" als Schlüssel zum MarkenG.
- Analyse der "Vorrangthese des Markenrechts" und deren "Hintertürchen" für ergänzende UWG-Ansprüche.
- Überprüfung spezieller Konkurrenzsituationen: Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, vergleichende Werbung und Irreführung.
- Bewertung der neuen Irreführungstatbestände des UWG und deren Auswirkung auf das Markenrecht.
Auszug aus dem Buch
Die Vorrangthese des Markenrechts
Auf die dadurch entstehenden Überschneidungen im Anwendungsbereich der beiden Rechtsgebiete reagierte der BGH mit der Grundsatzentscheidung „MAC Dog“. Diese kann als „Geburt der Vorrangthese“ bezeichnet werden und wurde stetig vom BGH in seiner Rechtsprechung fortgeführt. Auf diese Weise versuchte der BGH, den oben beschriebenen § 2 MarkenG auszufüllen. Nach der Vorrangthese des Markenrechts stellen die Regeln des MarkenG eine umfassende in sich geschlossene Regelung dar. Diese verdrängt in ihrem Regelungsbereich den allgemeinen Wettbewerbsschutz.
Wohlwissend um die Vernetzung der Gesetze untereinander sehen die Vertreter der Vorrangthese, wie auch der BGH, in der parallelen Anwendung der Normen die Gefahr einer Aushöhlung des Markenrechts. Hier würden Schutzgrenzen des MarkenG unterlaufen. Sie verweisen darauf, dass das Markenrecht lt. Begründung der Regierung eine spezialgesetzliche Regelung darstelle. Eine parallele Benutzung des UWG umgehe bzw. unterwandere die im MarkenG normierten Regelungen.
Vor allem sei ein Eingriff in die Dispositionsfreiheit des Markeninhabers nicht hinnehmbar. Lediglich er dürfe darüber entscheiden, ob er Ansprüche, durch seine Marke begründet, geltend macht. Schließlich habe er ein ausschließliches Recht inne.
Unter den Vertretern der Vorrangthese ist umstritten, ob, und/oder in welchem Ausmaß ihr eine Begrenzungsfunktion hinsichtlich des UWG zukommt - d. h. inwieweit das UWG Anwendung finden kann. Während Sack eine solche pauschale Begrenzungsfunktion ablehnt und eine Einzelfallüberprüfung fordert, entwickelte Hacker einen Katalog mit Fallgruppen. Die Komplexität des Verhältnisses der beiden Rechtsgebiete zueinander erkennend, stellt der BGH klar, dass auf das UWG „lediglich ergänzend zurückgegriffen werden kann, wenn der Sachverhalt nicht vom Anwendungsbereich des MarkenG erfasst wird“. „Der Anspruch muss sich gegen wettbewerbswidriges Handeln richten, welches nicht Gegenstand der markenrechtlichen Prüfung ist“ bzw. es müssen „zusätzliche besondere Umstände vorliegen, die nicht schon durch eine Prüfung nach § 14 MarkenG berücksichtigt wurden“.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Einleitung: Einführung in die Thematik der Konkurrenz zwischen Wettbewerbs- und Markenrecht und Darlegung der Zielsetzung der Arbeit.
C. Grundlagen und Bestimmung der Konkurrenz zwischen den Rechtsgebieten: Erörterung der historischen Entwicklung, des Verhältnisses der Gesetze zueinander und Definition der Vorrangthese.
D. Überprüfung anhand spezieller Konkurrenz situationen: Praktische Analyse des Konkurrenzverhältnisses anhand spezifischer Fallgruppen wie Leistungsschutz, vergleichende Werbung und Irreführung.
E. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Vorrangthese und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung unter dem Einfluss des Europarechts.
Schlüsselwörter
Wettbewerbsrecht, Markenrecht, UWG, MarkenG, Vorrangthese, Kennzeichenrechtliche Benutzung, Konkurrenz, Vergleichende Werbung, Leistungsschutz, Irreführung, BGH, Europarecht, Immaterialgüterrecht, Schutzbereiche, Markenfunktionen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das rechtliche Verhältnis zwischen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Markengesetz (MarkenG) bei Überschneidungen ihrer Anwendungsbereiche.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Fokus stehen die historische Entwicklung der Rechtsgebiete, die Definition der "Vorrangthese des Markenrechts" sowie die kritische Analyse von Konkurrenzsituationen wie Nachahmungsschutz und Werbung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine präzise rechtliche Einordnung der Konkurrenz zwischen UWG und MarkenG sowie die Erarbeitung einer praxistauglichen Lösung zur Anwendung dieser Normen.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, die Gesetzestexte, die Rechtsprechung (insbesondere des BGH und EuGH) sowie die aktuelle Fachliteratur miteinander vergleicht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit spezifischen Konkurrenzsituationen, namentlich dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, der vergleichenden Werbung und Irreführungstatbeständen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind die Vorrangthese, die kennzeichenmäßige Benutzung, der ergänzende Leistungsschutz und die Harmonisierung durch europäische Richtlinien.
Warum ist die "Vorrangthese" für das Markenrecht so wichtig?
Die Vorrangthese stellt sicher, dass das Markengesetz als spezialgesetzliche Regelung den allgemeinen Wettbewerbsschutz verdrängt und somit der Sonderschutz des Markeninhabers gewahrt bleibt.
Wie bewertet der Autor die Rolle des "Hintertürchens" bei der Vorrangthese?
Der Autor sieht in den vom BGH formulierten "besonderen unlauteren Umständen" eine notwendige Flexibilität, um auf Sachverhalte zu reagieren, die nicht vom Markenschutz abgedeckt werden.
- Quote paper
- Daniel Damm (Author), 2009, Die Konkurrenz von Wettbewerbs- und Markenrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142635