1. Einleitung
„Seit Beginn der Jugendgerichtsbewegung wurde gefordert, dem Gericht eine nichtjuristische Institution „zur Seite zu stellen“, um den besonderen Erfordernissen des täterorientierten Jugendstrafrechts gerecht zu werden. (Trenczek, 2003: 15)
Das erste Jugendgerichtshilfegesetz entstand 1923 mit der Begründung, der Staat könne sich gegenüber Jugendlichen die sich geistig und körperlich noch in der Entwicklung befinden, nicht damit begnügen einen Verstoß gegen das Strafgesetz mit Strafe zu belegen. Die bis dahin gängige Praxis, jugendliche Straftäter dem bestehenden Vergeltungs- und Abschreckungsrecht – wenn auch mit Milderungen – zu unterwerfen, wurde mit dem Beschluss beendet, von nun an dem Erziehungsgedanken durch das künftig geltende Jugendstrafrecht ein besonders Gewicht beizumessen. Die Bedeutung des Erziehungsgedankens resultiert aus der Annahme, junge Menschen seien aufgrund ihrer noch nicht endgültig gefestigten charakterlichen Entwicklung formbarer. So verlagerte sich die Aufmerksamkeit von der Tat hin zum Täter und dessen Persönlichkeit. Der entscheidende Unterschied zur früheren strafrechtlichen Verfolgung jugendlicher Straftäter ist, dass neben dem Aspekt der Strafe nun auch die Möglichkeit, erzieherisch Einfluss zu nehmen als ebenso wichtig erachtet wurde. An den grundsätzlichen nebeneinander existierenden Zielen des Jugendstrafrechts – Erziehung und Strafe – hat sich bis heute nichts geändert. (Bessler, 200: 7 f.)
Aus diesen Grundannahmen resultieren die Bedeutung und Aufgaben von Jugendgerichthilfe ebenso wie die Unterscheidungsmerkmale zur allgemeinen Gerichtshilfe. Diesen Aspekten der heutigen Praxis von Jugendgerichtshilfe werde ich mich in dieser Hausarbeit, im Kontext des JGG, widmen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Aufgaben von Jugendgerichtshilfe nach dem JGG
2.1 Die Ermittlungsfunktion
2.2 Die Beistandsfunktion
2.3 Der Rollenkonflikt
3. Die Unterschiede zwischen Jugendgerichtshilfe und allgemeiner Gerichtshilfe
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die zentralen Aufgabenbereiche der Jugendgerichtshilfe im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und analysiert deren theoretische sowie praktische Abgrenzung zur allgemeinen Gerichtshilfe, wobei insbesondere das Spannungsfeld zwischen erzieherischer Hilfestellung und kontrollierender Ermittlungsfunktion beleuchtet wird.
- Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (§ 38 JGG)
- Die duale Funktion der Jugendgerichtshilfe: Ermittlung und Beistand
- Der inhärente Rollenkonflikt zwischen Hilfe und Strafverfolgung
- Vergleichende Analyse: Jugendgerichtshilfe vs. allgemeine Gerichtshilfe
- Bedeutung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafverfahren
Auszug aus dem Buch
2.3 Der Rollenkonflikt
Durch das Spannungsfeld zwischen Erziehung und Strafe ergibt sich eine Art Rollenkonflikt für die Jugendgerichtshilfe, der aus den zuvor beschriebenen unterschiedlichen Funktionen resultiert. Auf der einen Seite ist es die Aufgabe eines Jugendgerichtshelfers zur Ermittlung einer gerechten Strafe des Beschuldigten beizutragen und auf der anderen Seite soll er ihm durch eine umfassende Betreuung Schutz und Förderung bieten. Zwar haben beide Aufgaben die Gemeinsamkeit, dass sie sich auf die Persönlichkeit des Beschuldigten beziehen, dennoch sind sie sehr unterschiedlicher Natur. Die größte Problematik, die sich aus den gegensätzlichen Funktionen von Jugendgerichtshilfe ergibt ist, dass sie stets den unterschiedlichen und oft divergierenden Erwartungen von Klient und Gericht gerecht werden muss.
Die im Auftrag von Staatsanwaltschaft und Gericht durchzuführenden Ermittlungen, durch welche die Jugendgerichtshilfe wahrheitsgetreue objektive Informationen über den Beschuldigten sammeln und weitergeben muss, sind sicherlich nicht gerade förderlich für das Vertrauensverhältnis zwischen Jugendlichem und Jugendgerichtshelfer. Vertrauen ist jedoch die Basis für eine erfolgreiche sozialpädagogische Betreuung und auch für die Erstellung eines aussagekräftigen Jugendgerichtshilfeberichts ist es vorteilhaft wenn der Jugendliche Vertrauen in den Jugendgerichtshelfer und seine Arbeit hat.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung des Jugendstrafrechts ein und erläutert die Bedeutung des Erziehungsgedankens im Kontext der Jugendgerichtshilfe.
2. Die Aufgaben von Jugendgerichtshilfe nach dem JGG: Dieses Kapitel detailliert die gesetzlichen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe, unterteilt in die Ermittlungsfunktion, die Beistandsfunktion sowie die kritische Reflexion des Rollenkonflikts.
3. Die Unterschiede zwischen Jugendgerichtshilfe und allgemeiner Gerichtshilfe: Hier werden die strukturellen, personellen und rechtlichen Differenzen zwischen der auf junge Menschen fokussierten Jugendgerichtshilfe und der für Erwachsene zuständigen allgemeinen Gerichtshilfe herausgearbeitet.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Bedeutung der Jugendgerichtshilfe zusammen und diskutiert kritisch, inwieweit die pädagogische Beistandsfunktion in der Praxis zugunsten der Ermittlungsfunktion vernachlässigt werden könnte.
Schlüsselwörter
Jugendgerichtshilfe, JGG, Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Ermittlungsfunktion, Beistandsfunktion, Rollenkonflikt, Strafverfahren, Jugendhilfe, allgemeine Gerichtshilfe, Sozialpädagogik, Kriminalprävention, Resozialisierung, Jugendamt, Jugenddelinquenz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Aufgaben, Funktionen und dem rechtlichen Rahmen der Jugendgerichtshilfe im deutschen Jugendstrafverfahren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Ermittlungs- und Beistandsfunktion der Jugendgerichtshilfe, der daraus resultierende Rollenkonflikt sowie der Vergleich zur allgemeinen Gerichtshilfe.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die spezifischen Anforderungen an die Jugendgerichtshilfe unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im JGG darzulegen und von der Arbeit der allgemeinen Gerichtshilfe abzugrenzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse und die Auswertung relevanter Gesetzestexte sowie fachspezifischer Quellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Doppelaufgabe der Jugendgerichtshilfe sowie die Unterschiede in Zielgruppe und gesetzlicher Grundlage im Vergleich zur allgemeinen Gerichtshilfe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte umfassen Jugendgerichtshilfe, Erziehungsgedanke, Rollenkonflikt und sozialpädagogische Betreuung.
Wie unterscheidet sich die Zielgruppe von Jugend- und allgemeiner Gerichtshilfe?
Während die Jugendgerichtshilfe für Jugendliche und Heranwachsende zuständig ist, wird die allgemeine Gerichtshilfe bei Strafprozessen gegen Erwachsene ab 21 Jahren herangezogen.
Warum entsteht ein Rollenkonflikt in der Jugendgerichtshilfe?
Der Konflikt entspringt der gleichzeitigen Anforderung, einerseits objektive Ermittlungen für das Gericht durchzuführen und andererseits eine vertrauensbasierte pädagogische Beistandsfunktion für den Jugendlichen auszuüben.
Welche Rolle spielt der Erziehungsgedanke bei der Abgrenzung der Dienste?
Der Erziehungsgedanke ist das Fundament der Jugendgerichtshilfe, während bei der allgemeinen Gerichtshilfe der Fokus stärker auf der reinen Unterstützung bei der Entscheidungsfindung für die Justiz liegt.
Welche Kritik äußert der Autor an der Umsetzung in der Praxis?
Es wird angeführt, dass sich die Jugendgerichtshilfe in der Praxis oft auf die formale Berichterstattung konzentriert und die tiefergehende pädagogische Beistandsfunktion zugunsten der Ermittlungsfunktion in den Hintergrund treten kann.
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- Theresa Reckstadt (Author), 2009, Jugendgerichtshilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142639