Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gehört zu den umstrittensten und – auch deswegen – unübersichtlichsten Themen des Steuerrechts.
Dies gilt sowohl für die Definition der vGA als solche, der sich bereits zahlreiche Bearbeitungen widmen, als auch und insbesondere für die Ausgestaltung des Rechtsinstituts in der Rechtspraxis. Schrittmacher der Entwicklung sind seit jeher der I. Senat des BFH, und in jüngerer Zeit der VIII. Senat des BFH, der seine Definition der vGA von derjenigen des I. Senats abweicht, und sich teilweise bewusst von einigen vom I. Senat aufgestellten Rechtssätzen abgrenzt. Insbesondere hat der VIII. Senat deutlich gemacht, dass die vGA nach § 20 Abs. 1 EStG nicht zwingend eine vGA nach § 8 Abs. 3 KStG voraussetzt. Diese Entwicklung ist von der Finanzverwaltung bislang noch nicht aufgegriffen worden.
In der Beratungspraxis ist es zum einen entscheidend, bereits im Vorfeld zu erkennen, wo ein vGA-Problem drohen könnte – und gegenzusteuern. Zum anderen muss ein bereits aufgetretenes vGA-Problem in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden, damit die Situation zutreffend eingeschätzt werden kann. Aber schon im Rahmen der Gründungsberatung ist auf mögliche vGA-Sachverhalte zu achten, denn bereits in der Gründungsverfassung einer Körperschaft können die Wurzeln für spätere vGA liegen.
Die Rspr. zur vGA nach § 8 Abs. 3 KStG ist weitestgehend gefestigt. Dies führt im Regelfall zu kalkulierbaren Ergebnissen und verbessert die Steuerplanungssicherheit.
Allerdings ist in Spezialgebieten eine so ausdifferenzierte
Kasuistik entstanden, dass eine Beratung und Gestaltung ohne
hinreichende Berücksichtigung der Rspr. zur vGA zu erheblichen steuerlichen Risiken führt. Es ist allerdings nicht absehbar, dass der BFH die insoweit praktizierte enge Auslegung des hypothetischen Fremdvergleichs lockern wird.
DEFINITION UND TATBESTANDSMERKMALE DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNG.
Tatbestandsmerkmal Vermögensminderung oder
verhinderte Vermögensmehrung.
Tatbestandsmerkmal der Veranlassung durch das
Gesellschaftsverhältnis.
Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter.
Fremdvergleich.
RECHTSFOLGEN DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNG.
Rechtsfolgen der vGA auf Ebene der Gesellschaft.
Rechtsfolgen der vGA auf Ebene des Gesellschafters.
RÜCKGÄNGIGMACHUNG UND VERMEIDUNG VON VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN.
HAUPTFÄLLE DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN.
Anstellungsvertrag.
Kaufvertrag.
Darlehensvertrag.
Miet- und Pachtverträge.
ZUSAMMENFASSUNG.
Inhaltsverzeichnis
1 EINFÜHRUNG
2 DEFINITION UND TATBESTANDSMERKMALE DER VGA
2.1 Definition
2.2 Tatbestandsmerkmale der vGA
2.2.1 Tatbestandsmerkmal Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung
2.2.2 Tatbestandsmerkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis
2.2.2.1 Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter
2.2.2.1 Nahe stehende Person
2.2.2.3 Fremdvergleich
3 RECHTSFOLGEN DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNG
3.1 Rechtsfolgen der vGA auf Ebene der Gesellschaft
3.2 Rechtsfolgen der vGA auf Ebene des Gesellschafters
4 RÜCKGÄNGIGMACHUNG UND VERMEIDUNG VON VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN
5 HAUPTFÄLLE DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN
5.1 Anstellungsvertrag
5.2 Kaufvertrag
5.3 Darlehensvertrag
5.4 Miet- und Pachtverträge
6 ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) im deutschen Steuerrecht. Ziel ist es, die komplexen gesetzlichen und rechtsprechungsinternen Voraussetzungen zu strukturieren, die steuerlichen Rechtsfolgen darzulegen und praxisrelevante Gestaltungsoptionen zur Vermeidung solcher steuerlichen Risiken aufzuzeigen.
- Definition und systematischer Aufbau der vGA-Merkmale
- Analyse des Fremdvergleichs als Indiz für die gesellschaftliche Veranlassung
- Steuerliche Konsequenzen für die Gesellschaft sowie für den Gesellschafter
- Diskussion der Möglichkeiten zur Rückgängigmachung vollzogener vGA
- Praxisnahe Untersuchung typischer Problemfelder wie Anstellungsverträge, Darlehen und Mietverhältnisse
Auszug aus dem Buch
2.2.2.1 Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter
Auch die Hinzurechnung der Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist eine bloße Vermutungsregel. In der ständigen Rechtsprechung nehmen BFH und Instanzgerichte eine Veranlassung in der Sonderstellung an, wenn ein ordentlicher und gewisser Geschäftsleiter den in Frage stehenden Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewandt hätte. Ziel einer vGA ist nicht, Fehlentscheidungen, die jedem ordentlichen und gewissen Geschäftsleiter unterlaufen können, zu sanktionieren, sondern die betriebliche von der gesellschaftsrechtlichen Sphäre abzugrenzen. Das Eingehen von Risiken, z. B. durch Devisentermingeschäfte, könnte lediglich eine vGA begründen, wenn diese in die private Sphäre der Gesellschafter fallen, wenn bspw. die Spekulationsverluste von der Gesellschaft getragen werden, die Gewinne hingegen an die Gesellschafter abgeführt werden oder wenn bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Risiken konkrete Anhaltspunkte für dauerhafte Verluste gegeben sind.
Über den gewissen und ordentlichen Geschäftsleiter finden sich Vorschriften im Zivilrecht, und zwar in den §§ 43 Abs. 1 GmbHG, 93 Abs. 1 S. 1 AktG und 34 Abs. 1 S. 1 GenG.
Als Leitlinie für das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gilt:
Er würde keine Kosten im Verhältnis zu Gesellschaftern übernehmen, zu deren Tragung die Gesellschaft nicht vertraglich oder gesetzlich verpflichtet ist.
Er würde Verträge nur zu Bedingungen abschließen, die für die Gesellschaft nicht nachteilig sind.
Er würde Vorteile und Chancen nicht ohne angemessenen finanziellen Ausgleich aus der Hand geben.
Er würde Verlustgeschäfte zugunsten eines Gesellschafters nur tragen, wenn der Gesellschafter hierfür einen Ausgleich leistet.
Die Rechtsprechung verlangt hierfür einen angemessenen Gewinnzuschlag.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINFÜHRUNG: Die Einleitung beleuchtet die hohe Relevanz und Komplexität des Themas vGA im Steuerrecht sowie die Dynamik der aktuellen BFH-Rechtsprechung.
2 DEFINITION UND TATBESTANDSMERKMALE DER VGA: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen, insbesondere die Begriffe der Vermögensminderung und die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis.
3 RECHTSFOLGEN DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNG: Es werden die Auswirkungen einer vGA auf die steuerliche Behandlung der Gesellschaft sowie die einkommensteuerlichen Folgen für den Gesellschafter dargestellt.
4 RÜCKGÄNGIGMACHUNG UND VERMEIDUNG VON VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN: Hier wird diskutiert, unter welchen Voraussetzungen eine Korrektur bereits vollzogener Sachverhalte möglich ist und welche Bedeutung steuerliche Schutzklauseln haben.
5 HAUPTFÄLLE DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN: Anhand konkreter Beispiele wie Geschäftsführergehälter, Darlehen und Mietverträge wird die praktische Anwendung der vGA-Kriterien demonstriert.
6 ZUSAMMENFASSUNG: Ein kurzer Ausblick auf die zukünftige Entwicklung und die Einschätzung der steuerlichen Gestaltungssicherheit.
Schlüsselwörter
Verdeckte Gewinnausschüttung, vGA, Körperschaftsteuer, Gesellschaftsverhältnis, Fremdvergleich, Gesellschafter-Geschäftsführer, Vermögensminderung, Steuergestaltung, Anstellungsvertrag, Darlehensvertrag, Mietverhältnis, Bundesfinanzhof, Bilanzkorrektur, Steuerklausel, Gewinnverteilung
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kern der verdeckten Gewinnausschüttung?
Die vGA ist ein steuerliches Korrektiv, das greift, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter Vermögensvorteile zuwendet, die sie einem fremden Dritten unter vergleichbaren Umständen nicht gewährt hätte.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit deckt die Definition und Tatbestandsmerkmale der vGA, die daraus resultierenden Rechtsfolgen sowie spezifische Anwendungsbeispiele in der Unternehmenspraxis ab.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, dem Leser ein strukturiertes Verständnis für die steuerliche Risikobewertung von Leistungsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter zu vermitteln.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie einer Auswertung relevanter steuerrechtlicher Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen für eine vGA, die steuerlichen Konsequenzen für beide Beteiligten und erörtert Detailfragen zu Verträgen, Darlehen und Mietverhältnissen.
Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie vGA-Definition, Fremdvergleichsprüfung, Geschäftsführervergütung und steuerliche Gestaltungssicherheit beschreiben.
Kann eine vGA nachträglich geheilt werden?
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist eine Rückgängigmachung einer vollzogenen vGA rechtlich nicht zulässig, weshalb der Fokus stark auf der präventiven Vermeidung liegt.
Welche Rolle spielt die Person des ordentlichen Geschäftsleiters?
Sie dient als fiktiver Maßstab zur Prüfung, ob eine Transaktion betrieblich veranlasst ist oder auf dem Gesellschaftsverhältnis beruht.
Warum sind Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter kritisch?
Bei fehlender Besicherung oder mangelnder Bonität des Gesellschafters wird das Darlehen oft als vGA gewertet, da ein fremder Dritter unter diesen Umständen kein Kapital zur Verfügung gestellt hätte.
- Quote paper
- Hisni Zena (Author), 2009, Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142882