Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gehört zu den umstrittensten und – auch deswegen – unübersichtlichsten Themen des Steuerrechts.
Dies gilt sowohl für die Definition der vGA als solche, der sich bereits zahlreiche Bearbeitungen widmen, als auch und insbesondere für die Ausgestaltung des Rechtsinstituts in der Rechtspraxis. Schrittmacher der Entwicklung sind seit jeher der I. Senat des BFH, und in jüngerer Zeit der VIII. Senat des BFH, der seine Definition der vGA von derjenigen des I. Senats abweicht, und sich teilweise bewusst von einigen vom I. Senat aufgestellten Rechtssätzen abgrenzt. Insbesondere hat der VIII. Senat deutlich gemacht, dass die vGA nach § 20 Abs. 1 EStG nicht zwingend eine vGA nach § 8 Abs. 3 KStG voraussetzt. Diese Entwicklung ist von der Finanzverwaltung bislang noch nicht aufgegriffen worden.
In der Beratungspraxis ist es zum einen entscheidend, bereits im Vorfeld zu erkennen, wo ein vGA-Problem drohen könnte – und gegenzusteuern. Zum anderen muss ein bereits aufgetretenes vGA-Problem in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden, damit die Situation zutreffend eingeschätzt werden kann. Aber schon im Rahmen der Gründungsberatung ist auf mögliche vGA-Sachverhalte zu achten, denn bereits in der Gründungsverfassung einer Körperschaft können die Wurzeln für spätere vGA liegen.
Die Rspr. zur vGA nach § 8 Abs. 3 KStG ist weitestgehend gefestigt. Dies führt im Regelfall zu kalkulierbaren Ergebnissen und verbessert die Steuerplanungssicherheit.
Allerdings ist in Spezialgebieten eine so ausdifferenzierte
Kasuistik entstanden, dass eine Beratung und Gestaltung ohne
hinreichende Berücksichtigung der Rspr. zur vGA zu erheblichen steuerlichen Risiken führt. Es ist allerdings nicht absehbar, dass der BFH die insoweit praktizierte enge Auslegung des hypothetischen Fremdvergleichs lockern wird.
DEFINITION UND TATBESTANDSMERKMALE DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNG.
Tatbestandsmerkmal Vermögensminderung oder
verhinderte Vermögensmehrung.
Tatbestandsmerkmal der Veranlassung durch das
Gesellschaftsverhältnis.
Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter.
Fremdvergleich.
RECHTSFOLGEN DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNG.
Rechtsfolgen der vGA auf Ebene der Gesellschaft.
Rechtsfolgen der vGA auf Ebene des Gesellschafters.
RÜCKGÄNGIGMACHUNG UND VERMEIDUNG VON VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN.
HAUPTFÄLLE DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN.
Anstellungsvertrag.
Kaufvertrag.
Darlehensvertrag.
Miet- und Pachtverträge.
ZUSAMMENFASSUNG.
Inhaltsverzeichnis
- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
- 1 EINFÜHRUNG
- 2 DEFINITION UND TATBESTANDSMERKMALE DER VGA
- 2.1 Definition
- 2.2 Tatbestandsmerkmale der VGA
- 2.2.1 Tatbestandsmerkmal Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung
- 2.2.2 Tatbestandsmerkmal der Veranlassung durch das
Gesellschaftsverhältnis
- 2.2.2.1 Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter
- 2.2.2.2 Nahe stehende Person
- 2.2.2.3 Fremdvergleich
- 3 RECHTSFOLGEN DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNG
- 3.1 Rechtsfolgen der VGA auf Ebene der Gesellschaft
- 3.2 Rechtsfolgen der VGA auf Ebene des Gesellschafters
- 4 RÜCKGÄNGIGMACHUNG UND VERMEIDUNG VON VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN
- 5 HAUPTFÄLLE DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN
- 5.1 Anstellungsvertrag
- 5.2 Kaufvertrag
- 5.3 Darlehensvertrag
- 5.4 Miet- und Pachtverträge
- LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
- 6 ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Thema der verdeckten Gewinnausschüttung (VGA) und analysiert die Rechtsfolgen, die mit dieser Problematik verbunden sind. Die Arbeit beleuchtet verschiedene Fallbeispiele, die in der Praxis relevant sind und die Gestaltungsempfehlungen für Unternehmen und Gesellschafter erarbeitet werden.
- Definition und Tatbestandsmerkmale der VGA
- Rechtsfolgen der VGA auf Ebene der Gesellschaft und des Gesellschafters
- Möglichkeiten zur Vermeidung und Rückgängigmachung von VGAs
- Relevante Fallbeispiele aus der Praxis
- Gestaltungsempfehlungen für Unternehmen und Gesellschafter
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema der VGA und erläutert die Definition sowie die relevanten Tatbestandsmerkmale. Anschließend werden die Rechtsfolgen der VGA auf Ebene der Gesellschaft und des Gesellschafters beleuchtet. Im weiteren Verlauf der Arbeit werden Möglichkeiten zur Vermeidung und Rückgängigmachung von VGAs dargestellt. Die Arbeit endet mit der Analyse verschiedener praxisrelevanter Fallbeispiele, die aus den Bereichen Anstellungsvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag sowie Miet- und Pachtverträge stammen.
Schlüsselwörter
Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Unternehmensrecht, Rechtsfolgen, Gestaltungsempfehlungen, Anstellungsvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Miet- und Pachtverträge.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)?
Eine vGA liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der regulären Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil gewährt, den sie einem Fremden nicht gewährt hätte.
Was sind die Tatbestandsmerkmale einer vGA?
Dazu gehören eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf den Unterschiedsbetrag nach § 4 Abs. 1 EStG auswirkt.
Was ist der „Fremdvergleich“?
Ein Maßstab, bei dem geprüft wird, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die Leistung unter ansonsten gleichen Umständen auch einem Nichtgesellschafter zugestanden hätte.
Welche Rechtsfolgen hat eine vGA für die Gesellschaft?
Die vGA darf das steuerliche Einkommen der Gesellschaft nicht mindern; sie wird dem Gewinn außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet.
In welchen Verträgen treten vGAs häufig auf?
Häufige Fallbeispiele sind Anstellungsverträge (unangemessene Gehälter), Darlehensverträge (unübliche Zinsen) sowie Miet- und Kaufverträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.
- Quote paper
- Hisni Zena (Author), 2009, Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142882