Die Uno-Milleniumsentwicklungsziele: Wasser und Frieden

Eine Implementierungs-Studie anhand des Nahostkonflikts


Trabajo de Seminario, 2008

20 Páginas, Calificación: 1.0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

2. Vorwort

3. Einleitung

4. Die UNO Millennium Development Goals (MDGs)
4.1 Überblick
4.2 Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung

5. Die MDGs - soft oder hard law?
5.1 Zur Theorie von soft und hard law
5.2 Was heisst das für die MDGs?

6. Zur Theorie der Implementierung

7. Die Wasserproblematik im Nahen Osten
7.1 Überblick
7.2 Wasserquellen
7.2.1 Jordanbecken, Golanhöhen, See Genezareth
7.2.2 Aquifere im Westjordanland und Gaza
7.2.3 Wasserabkommen Israel-Türkei
7.3 Wassernutzung
7.4 Verteilung
7.5 Infrastruktur und Organisation
7.6 Mögliche Lösungsansätze

8. Die israelische Wasserpolitik im Lichte der MDGs
8.1 Geschichtlicher Überblick
8.2 Aktuelle Gesetze
8.3 Der Implementierungsprozess

9. Zusammenfassung

10. Ergebnis

11. Literatur- und Quellenverzeichnis

2. Vorwort

Es vergeht fast kein Tag, ohne dass wir vom Nahostkonflikt hören. Im Hintergrund dieser Streitigkeiten wird das Thema Wasser immer brisanter. Die Wasserfrage wird im Laufe dieser Jahre auch global noch bedeutungsvoller, denn das "blaue Gold" wird knapp. Darum habe ich mich entschieden, diesem Thema meine Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei wurde ich von verschiedenen Menschen unterstützt. An dieser Stelle will ich meinen Eltern und dem Dozenten des Proseminars für ihre Arbeit im Hintergrund danken.

3. Einleitung

Täglich sterben ca. 6000 Menschen - die meisten davon Kinder unter 5 Jahren -, weil ihr Trinkwasser verschmutzt ist. „[… eine unbedingt notwendige Verbesserung] im Wasserbereich ist nicht allein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für zahlreiche Entwicklungsziele. Ernährungssicherheit, Gesundheit, grundlegende Bildung, Gender, wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie unsere Ökosysteme - alle sind von einer funktionierenden Wasserversorgung und -entsorgung abhängig. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und kann durch nichts substituiert werden.“1 Im Jahre 2006 waren „noch 1,1 Milliarden Menschen von einer angemessenen Wasserversorgung abgeschnitten“2, Tendenz steigend. Der Bedarf ist aufgrund des Bevölkerungswachstums ebenfalls im Anwachsen begriffen. Wasser wird deshalb mit gutem Grund als eine der wichtigsten Ressourcen - wenn nicht sogar die wichtigste - des 21. Jahrhunderts angesehen. Es überrascht daher nicht, dass in vielen Konflikten das Wasser zu einem entscheidenden Aspekt und Faktor geworden ist. Wasser und Frieden bedingen einander gegenseitig. Kurz auf den Punkt gebracht: Ohne Wasser kein Frieden - ohne Frieden kein Wasser!

Die vorliegende Arbeit möchte diese Problematik anhand des Nahostkonflikts aufzeigen und vertiefen. Wie sich herausstellen wird, ist dieser Konflikt nämlich auch ein Krieg um Wasser. Als Richtlinien des Völkerrechts stehen vor allem die so genannten „UNO Millennium Development Goals“ (MDGs) im Zentrum. Zunächst werden diese rechtlichen Grundlagen erläutert und in einem weiteren Schritt eingegrenzt auf die Wasserproblematik. Dann wird geklärt, um welche Art von internationalem Recht es sich bei den MDGs handelt. Zudem erläutere ich die theoretischen Überlegungen zum Vorgang der Implementierung. Vor diesem theoretischen Hintergrund werde ich dann zunächst den Wasserkonflikt aufzeigen, um schliesslich der Frage nachzugehen, ob die israelische Wasserpolitik in den besetzten Gebieten im Einklang mit den Vorgaben der MDGs ist. Ich werde also versuchen, einen Zusammenhang zwischen den MDGs und innenpolitischen Bemühungen des Staates Israel herzustellen. Es lassen sich demnach folgende Variablen definieren: abhängige Variable = Implementierung; unabhängige Variable = das MDGs-Regime. Schliesslich folgen eine Zusammenfassung und das Ergebnis.

4. Die UNO Millennium Development Goals (MDGs)

4.1 Überblick

Ganz im Sinne des umfassenden Friedensverständnisses der Vereinten Nationen werden in der Charta „Gerechtigkeit“ und der wirtschaftliche und soziale Fortschritt aller Völker zu grundlegenden Bestandteilen des Zielkatalogs der Organisation erhoben. Deren Verwirklichung soll, wie es in Artikel 55 heisst, dazu dienen, jenen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den Nationen friedliche und freundschaftliche Beziehungen herrschen.

Das entwicklungspolitische Aufgabenspektrum der Vereinten Nationen ist im Zuge einer immer ganzheitlicheren Herangehensweise komplexer geworden. Das heute zugrunde gelegte Verständnis von Entwicklung umfasst die Dimensionen Frieden, Wirtschaft, Umwelt, Gerechtigkeit und Demokratie und wird vom Leitbild der nachhaltigen Entwicklung3 am vollständigsten verkörpert.

Somit geht es darum, sowohl auf der internationalen als auch auf der nationalen Ebene die politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen für das Wohlergehen des einzelnen Menschen zu schaffen.4

Aus diesen Überlegungen verabschiedeten am 18. September 2000 189 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit der Millenniumserklärung einen Katalog grundsätzlicher Zielsetzungen für alle UN-Mitgliedstaaten. Armutsbekämpfung, Friedenserhaltung und Umweltschutz wurden als die wichtigsten Ziele der internationalen Gemeinschaft bestätigt. Das Hauptaugenmerk lag hier beim Kampf gegen die extreme Armut: Armut wurde nicht mehr nur allein als Einkommensarmut verstanden, sondern umfassender als Mangel an Chancen und Möglichkeiten.

Im Vergleich zu früheren Entwicklungsdekaden und -konferenzen sind die Ziele umfassender, konkreter und mehrheitlich mit eindeutigem Zeithorizont versehen. Ausserdem ist zu erwähnen, dass sich nie zuvor neben Regierungen auch Unternehmen, internationale Organisationen, aber auch die Zivilgesellschaft so einstimmig zu einem Ziel bekannt haben und sich einig sind, dass der Ausbreitung der Armut Einhalt geboten werden muss.5

Die acht Millenniums-Entwicklungsziele im Überblick:6

1. Hunger und extreme Armut sollen reduziert werden, und zwar so, dass bis 2015 der Anteil der Menschen, die weniger als einen Dollar pro Tag haben, halbiert und der Anteil der Menschen, die Hunger leiden, ebenfalls halbiert wird.
2. Alle Kinder sollen bis 2015 eine Grundschule abschliessen können.
3. Die Gleichstellung und stärkere Beteiligung der Frauen soll gefördert werden, indem bis 2005 der Anteil der Mädchen an Grund- und Mittelschulen gleich hoch ist wie derjenige der Knaben und es bis 2015 auf allen Bildungsstufen keine Diskriminierung mehr gibt.
4. Die Kindersterblichkeit soll verringert werden, und zwar so, dass bis 2015 die Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren um zwei Drittel verringert wird.
5. Die Gesundheit der Mütter soll verbessert werden, und zwar so, dass bis 2015 die Sterblichkeitsrate von Müttern um drei Viertel gesenkt wird.
6. Aids, Malaria und andere Krankheiten sollen bekämpft werden, und zwar so, dass bis 2015 die Zahl der Neuinfektionen nicht mehr weiter anwächst, sondern zu sinken beginnt.
7. Ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt soll gesichert werden, indem bis 2015 der Anteil der Menschen (gegenüber 1990)7, die kein sauberes Trinkwasser haben, halbiert wird, die Lebensbedingungen von 100 Millionen SlumbewohnerInnen erheblich verbessert werden, Böden, Wald und Küstengewässer nachhaltiger bewirtschaftet werden und die Grundsätze von nachhaltiger Entwicklung in die Politik der Länder aufgenommen werden.
8. Eine weltweite Partnerschaft für Entwicklung soll aufgebaut werden, indem bis 2015 ein geregeltes, voraussehbares, nicht diskriminierendes internationales Handels- und Finanzsystem aufgebaut wird, armen Ländern vermehrt Schulden erlassen und die Budgets für Entwicklungszusammenarbeit erhöht werden.

„Nach Einschätzung des Sachs-Reports (2005, 2) sind die MDGs die am breitesten unterstützten, umfassendsten und konkretesten Vorgaben zur Verringerung der Armut, die die Welt je aufgestellt hat'.“8 Die MDGs überschreiten den deklaratorischen bzw. normativen Charakter vieler Vorgängerbemühungen.9 Nicht alle sind mit dieser Ansicht einverstanden - es gibt auch viel Kritik. Auf diese Debatte wird aber in dieser Arbeit nicht näher eingegangen.

Zudem ist bei diesem Katalog zu bemerken, dass die Verantwortung für die Problematik nicht mehr internationalen und der nationalstaatlichen Ebene hin und her geschoben, sondern dass eine Integration gemeinsamer Anstrengungen von Entwicklungs- und Industrieländer erreicht wird. Einerseits müssen die Entwicklungsländer Pläne zur Armutsbekämpfung ausarbeiten, andererseits „sollen ihnen die Geberländer und die internationalen Finanzinstitutionen Schuldenerlasse und Kredite gewähren, den Umfang der Entwicklungshilfe verdoppeln und sich um eine faire Welthandelspolitik bemühen“.10

4.2 Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung

Bei der Entwicklungsthematik kommt man heutzutage um den Begriff der „nachhaltigen Entwicklung“ (sustainable development) nicht mehr herum. Bei der Sicht der Vereinten Nationen auf dieses Konzept wurde eine Entwicklung definiert, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen“.11 Dabei soll dieses Leitbild nicht nur für die internationale Umweltpolitik massgeblich sein. Vielmehr verlangt es eine Integration sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Politikziele.

Bei den MDGs handelt Ziel 7 von der Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit. Dabei gibt es verschiedene Unterziele.12 Wie schon gesagt, wird in dieser Arbeit das Augenmerk auf die Wasserthematik gerichtet. Welche Herausforderung dabei auf die UNO und ihre Mitgliedsstaaten zukommt, soll folgendes Zitat verdeutlichen: „Rechnet man das Bevölkerungswachstum mit ein, dann müssen für [die von den MGDs angestrebte] Halbierung der Anzahl der Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Wasser haben, bis 2015 […] für 1,5 Milliarden Menschen neue Zugänge geschaffen werden - also jeden Tag für circa 275.000 Menschen.“13

Es gibt zahlreiche Akteure (NGOs, Think Tanks, z.B. der World Water Council, etc.) und vergangene Konferenzen (z.B. die „Internationale Süsswasserkonferenz“ 2001 in Bonn), die sich der Problematik rund ums Wasser angenommen haben. Der Fokus dieser Arbeit liegt jedoch bei der UNO einerseits und insbesondere beim israelischen Staat und den Palästinensern andererseits.14

5. Die MDGs - soft oder hard law?

5.1 Zur Theorie von soft und hard law

Die modernen internationalen Beziehungen sind zu einem beträchtlichen Teil verrechtlicht. Diese internationale Gesetzgebung ist meist „soft“, also weich. Die internationalen Akteure wählen bewusst weichere Formen von gesetzlicher Regierungsführung, wenn diese bessere institutionelle Lösungen zur Folge haben. Im Gegensatz dazu steht das „hard law“15. Dieser Begriff bezeichnet rechtlich bindende und präzise Verpflichtungen. Dabei wird die Interpretation und Implementierung an eine autorisierte Instanz delegiert. Der Nachteil: „hard law“ schränkt die Verhaltensmöglichkeiten der Akteure sowie möglicherweise sogar deren Souveränität ein.16

Der Bereich des „soft law“ beginnt, sobald rechtliche Abkommen in einer oder mehr der drei „Gesetzesdimensionen“ Verpflichtung, Präzision und Delegierung „geschwächt“ werden. Der Begriff „soft law“ bezeichnet demnach eine breite Palette von Abweichungen von „hard law“. Dabei kann eine weiche Gesetzgebung auch als Station zu einer härteren fungieren. Oft ist sie aber so oder so vorzuziehen. Dies darum, weil „soft law“ die Akteure nicht so sehr einschränkt und weil dessen Ziele meist einfacher zu erreichen sind. Zudem erleichtert „soft law“ die Kompromissfindung, da es oft dynamisch ist. Es werden dabei nämlich auch Lern- und Veränderungsprozesse ausgelöst.

In der Literatur stösst man auf zwei sich kontrastierende Erklärungsmodelle: zum einen die rationalistische, zum anderen die konstruktivistische Perspektive. Die Erstere sieht folgende Schwerpunkte: (1) relevante Akteure (meist Staaten) werden durch materielle Interessen motiviert; (2) internationale Abkommen sind Verträge, die Probleme der Koordination, der Kollaboration und der Innenpolitik zu lösen versuchen; (3) Verträge operieren durch wechselnde Anreizsysteme oder materielle Eigenschaften von Interaktionen.

[...]


1 Rechkemmer & Schmidt, 2006, S. 55

2 ebd.

3 Siehe Kapitel 4.2

4 Wolf, 2005, S. 90f

5 http://de.wikipedia.org/wiki/Millenniumsziele, Stand: 24.06.08

6 Niggli, 2008, S. 47

7 Rechkemmer & Schmidt, 2006, S.71

8 Nuscheler, 2006, S. 17

9 Rechkemmer & Schmidt, 2006, S.71

10 Wolf, 2005, S. 94f

11 Wolf, 2005, S. 96

12 Vgl. S. 5

13 Rechkemmer & Schmidt, 2006, S. 55

14 Siehe Literatur- und Quellenverzeichnis für weiterführende Lektüre.

15 Abbot & Sindal, 2000, S. 421-456

16 Hier ist auch die Rede von so genannten „Souveränitätskosten“; dies gilt insbesondere dann, wenn die Autorität einer supranationalen Körperschaft übertragen wird.

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Die Uno-Milleniumsentwicklungsziele: Wasser und Frieden
Subtítulo
Eine Implementierungs-Studie anhand des Nahostkonflikts
Universidad
University of Luzern  (Politikwissenschaftliches Seminar)
Calificación
1.0
Autor
Año
2008
Páginas
20
No. de catálogo
V142915
ISBN (Ebook)
9783640525416
ISBN (Libro)
9783640525737
Tamaño de fichero
527 KB
Idioma
Alemán
Notas
Meine erste Studie an der Uni Luzern. Kleine Anfängerfehler, aber doch Bestnote.
Palabras clave
UNO, Milleniumsentwicklungsziele, Nachhaltige Entwicklung, Wasser, Frieden, Nahost, Israel, Palästina, Implementierung, Compliance, internationale Politik
Citar trabajo
Samuel Schmid (Autor), 2008, Die Uno-Milleniumsentwicklungsziele: Wasser und Frieden, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142915

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Título: Die Uno-Milleniumsentwicklungsziele: Wasser und Frieden



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