Erscheint den Gläubigern, insbesondere den Banken, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Kapitalgesellschaft, etwa die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, als nicht hinreichend genug im Hinblick auf eine Aufrechterhaltung oder etwaige Erweiterung ihres bisherigen Engagements, so werden sie, was Gang und Gäbe ist, vom Gesellschafter, der naturgemäß viel besser als die Fremdkapitalgeber über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft informiert ist, eine Risikobeteiligung erwarten und hierbei zumeist die Übernahme einer – selbstschuldnerischen – Bürgschaft verlangen. Scheidet die Kapitalgesellschaft später – insolvenzbedingt – aus dem Markt aus, woraufhin der Gesellschafter von den Unternehmensgläubigern aus seiner zugunsten der Gesellschaft abgegebenen Bürgschaft auf Zahlung in Anspruch genommen wird (bzw. eine solche Inanspruchnahme droht ernsthaft), so stellt sich für den Gesellschafter die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe er diese (drohende) Zahlung (wenigstens) ertragssteuerlich geltend machen kann. Nachvollziehbar ist sein Interesse, diese (drohende) Zahlung mit seinem sonstigen steuerpflichtigen Einkommen verrechnen zu können, um somit seine Steuerzahllast zu mindern. Diese Problematik ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Vorbemerkungen
II. Ausgangslage: Die Geburt der deutschen Einkommensteuer
III. Steuerliche Berücksichtigung der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
B. § 17 Einkommensteuergesetz
I. Historische Wurzeln des Steuertatbestandes
II. Steuersystematische Einordnung
III. Tatbestand und Rechtsfolgen des § 17 EStG im Überblick
1. Anteile an einer Kapitalgesellschaft
2. Relevante Beteiligung
3. Beteiligungsdauer
4. Veräußerung
5. Bemessungsgrundlage
a) Veräußerungspreis
b) Veräußerungskosten
c) Anschaffungskosten
d) Freibetrag
C. Die steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverpflichtungen als Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 Einkommensteuergesetz
I. Vorüberlegungen
II. Nachträgliche Anschaffungskosten
III. Gesellschafterdarlehen
1. Das in der Krise abgezogene Darlehen
2. Das in der Krise hingegebene Darlehen
3. Das in der Krise stehen gelassene Darlehen
4. Das Krisenbestimmte Darlehen
5. Das Finanzplandarlehen
IV. Bürgschaftsverpflichtungen
V. Änderungen durch das MoMiG?
D. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerliche Relevanz von Bürgschaftsverpflichtungen, die ein Gesellschafter gegenüber seiner Kapitalgesellschaft eingeht, im Kontext der nachträglichen Anschaffungskosten gemäß § 17 EStG. Ziel ist es zu klären, unter welchen Voraussetzungen solche Inanspruchnahmen steuermindernd geltend gemacht werden können.
- Systematik des § 17 EStG
- Abgrenzung zwischen privatem und betrieblichem Bereich
- Definition und Anwendungsbereich nachträglicher Anschaffungskosten
- Kriterien für Krisen- und Finanzplandarlehen
- Steuerliche Einordnung von Bürgschaftsverpflichtungen
Auszug aus dem Buch
I. Vorbemerkungen
Erscheint den Gläubigern, insbesondere den Banken, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Kapitalgesellschaft, etwa einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, als nicht hinreichend genug im Hinblick auf eine Aufrechterhaltung oder etwaige Erweiterung ihres bisherigen Engagements, so werden sie, was Gang und Gäbe ist, vom Gesellschafter, der naturgemäß viel besser als die Fremdkapitalgeber über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft informiert ist, eine Risikobeteiligung erwarten und hierbei zumeist die Übernahme einer – selbstschuldnerischen – Bürgschaft verlangen. Scheidet die Kapitalgesellschaft später – insolvenzbedingt – aus dem Markt aus, woraufhin der Gesellschafter von den Unternehmensgläubigern aus seiner zugunsten der Gesellschaft abgegebenen Bürgschaft auf Zahlung in Anspruch genommen wird (bzw. eine solche Inanspruchnahme droht ernsthaft), so stellt sich für den Gesellschafter die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe er diese (drohende) Zahlung – wenigstens – ertragssteuerlich geltend machen kann. Nachvollziehbar ist sein Interesse, diese (drohende) Zahlung mit seinem sonstigen steuerpflichtigen Einkommen verrechnen zu können, um somit seine Steuerlast zu mindern. Diese Problematik soll Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche Ausgangslage, in der Gesellschafter durch Bürgschaften für ihre Kapitalgesellschaft in die Haftung genommen werden, und führt in die steuerliche Problemstellung ein.
B. § 17 Einkommensteuergesetz: Dieses Kapitel erläutert die historischen Wurzeln sowie die systematische Einordnung des Tatbestands der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen und definiert die Voraussetzungen wie Anteile, Beteiligungshöhe und -dauer.
C. Die steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverpflichtungen als Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 Einkommensteuergesetz: Dieser Hauptteil analysiert, unter welchen Umständen Zahlungen aus Bürgschaften als nachträgliche Anschaffungskosten qualifiziert werden können, wobei die Abgrenzung zu Gesellschafterdarlehen und die Rolle von Krisensituationen zentral sind.
D. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die Bedingungen zusammen, unter denen ein Gesellschafter Inanspruchnahmen aus Bürgschaften steuermindernd nach § 17 EStG geltend machen kann.
Schlüsselwörter
Einkommensteuergesetz, § 17 EStG, Kapitalgesellschaft, Gesellschafter, Bürgschaftsverpflichtung, nachträgliche Anschaffungskosten, Veräußerungsgewinn, Krisendarlehen, Finanzplandarlehen, Steuerlastminderung, Risikobeteiligung, Beteiligungsdauer, wesentliche Beteiligung, Insolvenz, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Zahlungen, die ein Gesellschafter aufgrund einer Bürgschaft für seine Kapitalgesellschaft leisten muss, im Hinblick auf eine mögliche steuerliche Anerkennung als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 EStG.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder sind das Steuerrecht bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die Definition nachträglicher Anschaffungskosten sowie die spezielle Behandlung von Gesellschafterdarlehen und Bürgschaftsverpflichtungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen ein Gesellschafter seine Aufwendungen aus einer Bürgschaft steuermindernd geltend machen kann, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig geworden ist.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine fundierte Analyse der steuergesetzlichen Regelungen sowie der umfassenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu den Themen Gesellschafterdarlehen und Bürgschaften.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Einordnung von Bürgschaftszahlungen in das System des § 17 EStG, differenziert zwischen verschiedenen Darlehensarten in der Krise und erläutert die steuerlichen Konsequenzen aus der Inanspruchnahme des Gesellschafters.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Begriffe sind § 17 EStG, nachträgliche Anschaffungskosten, Gesellschafter, Bürgschaft, Kapitalgesellschaft und Krisendarlehen.
Wann liegt nach Ansicht des Autors keine nachträgliche Anschaffungskosten vor?
Keine nachträglichen Anschaffungskosten liegen vor, wenn der Gesellschafter die Bürgschaftsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme infolge eigener Zahlungsunfähigkeit gar nicht erfüllen kann oder wenn es sich lediglich um bloße Zahlungsschwierigkeiten handelt.
Welchen Einfluss hatte das MoMiG auf das Thema der Arbeit?
Das MoMiG hat das Eigenkapitalersatzrecht zwar vereinfacht und dereguliert, jedoch stellt sich die Frage, ob diese Reform eine Abkehr von den bisherigen Grundsätzen der Finanzrechtsprechung bewirkt, was der Autor kritisch hinterfragt.
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Steffen Salutzki (Autor:in), 2009, Die Berücksichtigung von Gesellschafterbürgschaften in Form nachträglicher Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 Einkommensteuergesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143060