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Verbot wettbewerbsbeeinträchtigender Maßnahmen

Artikel 81 EG

Título: Verbot wettbewerbsbeeinträchtigender Maßnahmen

Trabajo de Seminario , 2008 , 26 Páginas , Calificación: 1,7

Autor:in: Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Steffen Salutzki (Autor)

Derecho - Derecho Civil - mercantil, de sociedades, comercial, de la competencia y económico
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Aus Sicht des Unternehmers ist Wettbewerb eine lästige Angelegenheit. Gelingt es ihm nicht, die Aufmerksamkeit der Abnehmer dauerhaft auf sich zu lenken, so wird er infolge eines rückläufigen Absatzes zunächst Anteile am relevanten Markt verlieren und schließlich vollständig aus selbigen heraus gespült. Verhindern kann er dies nur, wenn er mit seinen Produkten nachhaltig die Wünsche der Nachfrager befriedigt. Hierbei hat er sich nicht nur an deren – sich ständig ändernden – Bedürfnissen zu orientieren, er muss immer auch das Marktverhalten seiner Konkurrenten im Auge behalten, die ihm fortwährend Innovationen und Preissenkungen aufzwingen. Gewinner dieses freien Spiels der Marktkräfte sind letztlich die Verbraucher, was sich in einer hohen Konsumentenrente widerspiegelt.

Hieraus erwächst für den Unternehmer der Anreiz, den missliebigen Wettbewerb durch Abreden zu beschränken. Entgegen käme ihm beispielsweise eine Vereinbarung mit den Mitbewerbern, wonach ein bestimmtes Preisniveau künftig nicht unterschritten werden darf. Die Privatautonomie räumt dem Unternehmer die Möglichkeit ein, derartige Verträge zu schließen. Aufgabe der Rechtsordnung muss es aber sein, die Freiheit des Wettbewerbs zu erhalten. Die einschlägigen Regelungen hierzu werden dem Kartellrecht zugerechnet.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Vorbemerkungen

II. Grundlagen

III. Ausgangslage

IV. Europäisches Kartellrecht

1. Geschichtliche Hintergründe des europäischen Kartellrechts

2. Systematik des europäischen Kartellrechts

a) Primäres europäisches Kartellrecht

b) Sekundäres europäisches Kartellrecht

3. Geltungsbereich des europäischen Kartellrechts

4. Verhältnis von nationalem zu europäischem Kartellrecht

B. Art. 81 I EG

I. Normadressaten des Kartellverbots

1. Unternehmensbegriff

a) Unternehmen

b) Konzerne

c) Freie Berufe

d) Staat

e) Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts

2. Unternehmensvereinigungen

II. Verbotene Maßnahmen

1. Vereinbarungen von Unternehmen

2. Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen

3. Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen

III. Wettbewerbsbeschränkung

1. Überblick

2. Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung

3. Horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen

4. Bezwecken oder Bewirken

5. Zwischenstaatlichkeitsklausel

6. Regelungsbeispiele

C. Art. 81 II EG

D. Art. 81 III EG

I. Vorbemerkungen

II. Freistellungsvoraussetzungen

1. Beteiligung der Verbraucher am Gewinn

2. Beitrag zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts

3. Unerlässlichkeit

4. Ausschaltung des Wettbewerbs

III. Freistellung

1. Einzelfreistellung

2. Gruppenfreistellung

E. Schlussbemerkung

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Diese Seminararbeit untersucht das wettbewerbsrechtliche Verbot gemäß Art. 81 EG, das Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen untersagt, die den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt beeinträchtigen. Ziel ist es, die systematischen Voraussetzungen für ein solches Kartellverbot sowie die Bedingungen für eine mögliche Freistellung von diesem Verbot rechtlich fundiert darzulegen.

  • Rechtliche Grundlagen und Systematik des europäischen Kartellrechts
  • Definition und Anwendungsbereich des Kartellverbots nach Art. 81 EG
  • Analyse der Tatbestandsmerkmale: Normadressaten und verbotene Maßnahmen
  • Wettbewerbsbeschränkung und ihre verschiedenen Ausprägungen
  • Voraussetzungen und Verfahren der Freistellung von Wettbewerbsbeschränkungen

Auszug aus dem Buch

I. Vorbemerkungen

Aus Sicht des Unternehmers ist Wettbewerb eine lästige Angelegenheit. Gelingt es ihm nicht, die Aufmerksamkeit der Abnehmer dauerhaft auf sich zu lenken, so wird er infolge eines rückläufigen Absatzes zunächst Anteile am relevanten Markt verlieren und schließlich vollständig aus selbigen heraus gespült. Verhindern kann er dies nur, wenn er mit seinen Produkten nachhaltig die Wünsche der Nachfrager befriedigt. Hierbei hat er sich nicht nur an deren – sich ständig ändernden – Bedürfnissen zu orientieren, er muss immer auch das Marktverhalten seiner Konkurrenten im Auge behalten, die ihm fortwährend Innovationen und Preissenkungen aufzwingen. Gewinner dieses freien Spiels der Marktkräfte sind letztlich die Verbraucher, was sich in einer hohen Konsumentenrente widerspiegelt.

Hieraus erwächst für den Unternehmer der Anreiz, den missliebigen Wettbewerb durch Abreden zu beschränken. Entgegen käme ihm beispielsweise eine Vereinbarung mit den Mitbewerbern, wonach ein bestimmtes Preisniveau künftig nicht unterschritten werden darf. Die Privatautonomie räumt dem Unternehmer die Möglichkeit ein, derartige Verträge zu schließen. Aufgabe der Rechtsordnung muss es aber sein, die Freiheit des Wettbewerbs zu erhalten. Die einschlägigen Regelungen hierzu werden dem Kartellrecht zugerechnet.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die ökonomische Bedeutung des Wettbewerbs ein und erläutert die Notwendigkeit kartellrechtlicher Regelungen zum Schutz dieses Wettbewerbs.

B. Art. 81 I EG: Dieses Kapitel analysiert detailliert die Tatbestandsmerkmale des Kartellverbots, insbesondere den Unternehmensbegriff sowie die verschiedenen Formen der wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen.

C. Art. 81 II EG: Hier werden die zivilrechtlichen Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kartellverbot, insbesondere die Nichtigkeit der betroffenen Vereinbarungen, erörtert.

D. Art. 81 III EG: Dieses Kapitel widmet sich den Ausnahmen vom Kartellverbot und erläutert die Voraussetzungen, unter denen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen freigestellt werden können.

E. Schlussbemerkung: Die Schlussbemerkung fasst die Zielsetzung des Kartellrechts zusammen, nämlich den Schutz eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs zur Sicherung der unternehmerischen Freiheit.

Schlüsselwörter

Kartellrecht, Wettbewerbsbeschränkung, Art. 81 EG, Unternehmensbegriff, Europäische Gemeinschaft, Freistellung, Gruppenfreistellung, Marktwirtschaft, Wettbewerbsverbot, Privatautonomie, Verbraucherwohl, Kartellverbotsrecht, Wettbewerbsregeln, Gemeinsamer Markt

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das Verbot von wettbewerbsbeeinträchtigenden Maßnahmen nach Artikel 81 des EG-Vertrags im Rahmen des europäischen Kartellrechts.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die Tatbestandsvoraussetzungen für ein Kartellverbot, der Begriff des Unternehmens, Formen wettbewerbswidriger Absprachen sowie die Voraussetzungen für eine Freistellung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist die systematische Erläuterung der Bestimmungen des Art. 81 EG, um zu verdeutlichen, wie der Wettbewerb im Gemeinsamen Markt gegen unzulässige Beschränkungen geschützt wird.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse von Vertragstexten, Verordnungen des europäischen Rechts sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Adressaten des Kartellverbots, die verschiedenen verbotenen Maßnahmen, den Begriff der Wettbewerbsbeschränkung und die Bedingungen für die Freistellung vom Kartellverbot.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Schlagworte sind Europäisches Kartellrecht, Kartellverbot, Wettbewerbsbeschränkung, Freistellung, Unternehmen und Gemeinsamer Markt.

Wie unterscheidet sich das europäische vom nationalen Kartellrecht bei Kollisionen?

Bei Kollisionen geht das europäische Gemeinschaftsrecht grundsätzlich dem nationalen Recht vor; die Anwendung nationalen Rechts ist nur zulässig, sofern sie nicht zu einer Schwächung des EU-Kartellverbots führt.

Was bedeutet die "Freistellung" in diesem Kontext?

Eine Freistellung ermöglicht es Unternehmen, trotz bestehender Wettbewerbsbeschränkungen die Durchführung bestimmter Vereinbarungen zu erlauben, sofern diese der Verbesserung der Warenerzeugung oder technischem Fortschritt dienen und die weiteren Kriterien des Art. 81 Abs. 3 EG erfüllen.

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Detalles

Título
Verbot wettbewerbsbeeinträchtigender Maßnahmen
Subtítulo
Artikel 81 EG
Universidad
University of Applied Sciences Berlin
Calificación
1,7
Autor
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Steffen Salutzki (Autor)
Año de publicación
2008
Páginas
26
No. de catálogo
V143061
ISBN (Ebook)
9783640507924
ISBN (Libro)
9783640508105
Idioma
Alemán
Etiqueta
Kartellverbot EKGS GWB EG Europäisches Kartellrech Art. 81 EG wettbewerbsbeschränkung Zwischenstaatlichkeitsklausel Freistellungsvoraussetzungen Wettbewerb
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Steffen Salutzki (Autor), 2008, Verbot wettbewerbsbeeinträchtigender Maßnahmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143061
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Extracto de  26  Páginas
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