Die vorliegende Seminararbeit setzt sich mit dem Art. 82 EGV (ehemals Art. 86) auseinander. Sie verschafft eine Übersicht hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen, der Merkmale und der Rechtsfolgen und versucht diese anhand von Beispielen zu verdeutlichen.
Dozent. Ingo Michael Groß - Richter am OLG Braunschweig
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Abgrenzung des Art. 82 EGV von Art. 81 EGV
C. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 82 EGV
I. Der Unternehmensbegriff im Sinne des Art. 82 EGV
II. Weitere Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des Art. 82 EGV
1. Marktbeherrschende Stellung
2. Auf relevantem Markt im Gemeinsamen oder wesentlichen Teil dessen
a) Relevanter Markt
aa) In sachlicher Hinsicht
bb) In räumlicher Hinsicht
cc) In zeitlicher Hinsicht
b) Wesentlicher Teil des gemeinsamen Marktes
3. Marktanteil
4. Missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung
D. Die Arten des Wettbewerbsmissbrauchs
I. Ausbeutungsmissbrauch
1. Die Ausbeutung durch Anbieter
2. Die Ausbeutung durch Nachfrager
II. Behinderungsmissbrauch
1. Schaffung unfairer Handelsbedingungen
2. Durchführung von Boykotten
3. Kampfpreisunterbietungen
4. Preisdiskriminierung
5. Kopplungsgeschäfte sowie Ausschließlichkeitsgeschäfte
E. Die Beeinträchtigung und deren Auswirkung im Sinne des Art. 82 EGV
F. Europarecht vs. Nationales Recht
G. Die Spürbarkeit als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal
H. Rechtliche Auswirkungen
I. Hinsichtlich der Rechtsfolgen
II. Hinsichtlich des Rechtschutzes
I. Die Auswirkung der VO 1 / 2003
J. Die Fusionskontrolle vs. Markstrukturmissbrauch
K. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, eine fundierte Übersicht über den Art. 82 EGV zu vermitteln. Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, unter welchen Voraussetzungen das Verhalten von Unternehmen als missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung zu werten ist und welche rechtlichen Konsequenzen daraus resultieren.
- Tatbestandsvoraussetzungen für eine marktbeherrschende Stellung
- Abgrenzung zwischen Art. 81 EGV und Art. 82 EGV
- Klassifizierung verschiedener Arten des Wettbewerbsmissbrauchs
- Rechtliche Implikationen und Sanktionsmöglichkeiten
- Interaktion zwischen europäischem Wettbewerbsrecht und nationalen Regelungen
Auszug aus dem Buch
3. Marktanteil
Ein wesentliches Kriterium bei der Ermittlung, ob eine beherrschende Stellung eines Unternehmens vorliegt, ist der Marktanteil.55 Der Marktanteil gibt den tätigen Umfang eines Unternehmens auf dem jeweiligen Markt an. Er kann auf Basis verkaufter Stückzahlen ermittelt werden.56 Die EG – Freistellungsverordnungen verlangen dabei regelmäßig, dass der Marktanteil auf Basis des Absatzwertes der verkauften Produkte ermittelt wird.
Je größer ein Marktanteil des zu beurteilenden Unternehmens ist, umso unwichtiger sind für die Feststellung der Marktbeherrschung andere Indikatoren. Umso deutlicher der Abstand zum Marktanteil des Konkurrenten ist, umso geringere Prozentsätze reichen aus, um eine marktbeherrschende Stellung zu begründen.57 Es gibt zwar hinsichtlich der prozentualen Anteile keine festen Regeln. Eindeutig aber ist, dass ein Monopolist stets beherrscht.
Im Übrigen genügt der gefestigten Rechtsprechung ein Marktanteil von 75% - 87% für den klaren Nachweis, dass eine marktbeherrschende Stellung gegeben ist.58
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des Art. 82 EGV ein und umreißt die Struktur der Arbeit sowie die Definition des Missbrauchs.
B. Abgrenzung des Art. 82 EGV von Art. 81 EGV: Dieses Kapitel erläutert die unterschiedlichen Schutzrichtungen und Anwendungsbereiche der beiden zentralen Artikel des europäischen Wettbewerbsrechts.
C. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 82 EGV: Hier werden die kumulativen Merkmale für eine Anwendbarkeit des Artikels, insbesondere der Unternehmensbegriff und die Marktbeherrschung, detailliert analysiert.
D. Die Arten des Wettbewerbsmissbrauchs: Dieses Kapitel differenziert zwischen Ausbeutungs- und Behinderungsmissbrauch und gibt Beispiele für unzulässige Geschäftspraktiken.
E. Die Beeinträchtigung und deren Auswirkung im Sinne des Art. 82 EGV: Inhalt ist die Analyse, wann eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten vorliegt und ob diese nur potenziell bestehen muss.
F. Europarecht vs. Nationales Recht: Das Kapitel behandelt das Verhältnis zwischen europäischem Wettbewerbsrecht und nationalen Regelungen, insbesondere dem GWB.
G. Die Spürbarkeit als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal: Der Abschnitt diskutiert die Rolle der Spürbarkeit und die Anwendung der De-minimis-Regel im Kontext von Marktanteilen.
H. Rechtliche Auswirkungen: Hier werden die Rechtsfolgen eines Verstoßes sowie die Möglichkeiten des zivilrechtlichen Rechtschutzes für Konkurrenten beleuchtet.
I. Die Auswirkung der VO 1 / 2003: Das Kapitel beschreibt, wie die Verordnung 1/2003 das Kartellrechtssystem dezentralisiert und die Befugnisse der Kommission regelt.
J. Die Fusionskontrolle vs. Markstrukturmissbrauch: Dieses Kapitel setzt sich mit der Notwendigkeit einer Fusionskontrolle auseinander, um Lücken beim Schutz des Wettbewerbs zu schließen.
K. Fazit: Die Zusammenfassung resümiert die Wirksamkeit der Instrumente gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen.
Schlüsselwörter
Art. 82 EGV, Wettbewerbsrecht, marktbeherrschende Stellung, Missbrauch, Ausbeutungsmissbrauch, Behinderungsmissbrauch, Marktanteil, Europäische Kommission, Fusionskontrolle, Wettbewerb, Kartellrecht, VO 1/2003, zwischenstaatlicher Handel, Marktabgrenzung, Wettbewerbsbehörde.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne des Art. 82 EGV innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die Definition von Marktmacht, die Abgrenzung von Art. 81 EGV, die Klassifizierung von Missbrauchsarten sowie die Durchsetzung und rechtlichen Folgen von Verstößen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Tatbestandsmerkmale des Art. 82 EGV zu systematisieren und aufzuzeigen, wie das Europarecht gegen missbräuchliches Verhalten von Monopolen oder Oligopolen vorgeht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf der Analyse von Rechtsprechung, Gesetzeswortlauten und der einschlägigen Fachliteratur zum Europarecht basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt neben den Voraussetzungen einer marktbeherrschenden Stellung auch spezifische Missbrauchstatbestände sowie die Auswirkungen der europäischen Verordnungen auf den Wettbewerb.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie marktbeherrschende Stellung, Wettbewerbsmissbrauch, Art. 82 EGV, Kartellrecht und Fusionskontrolle charakterisiert.
Wie definiert die Arbeit den Unternehmensbegriff?
Die Arbeit nutzt einen funktionalen Unternehmensbegriff, bei dem es nicht auf die Organisationsform oder die Gewinnerzielungsabsicht ankommt, sondern auf die Teilnahme am Markt.
Was besagt die De-minimis-Regel im Zusammenhang mit Art. 82 EGV?
Die Regel besagt, dass bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung des Marktes, in der Regel bei Marktanteilen unter 15 %, keine Beeinträchtigung des Handels vorliegt und somit kein Verbot greift.
Welche Rolle spielt die Verordnung 1/2003?
Sie modernisiert das Kartellrechtssystem, indem sie eine dezentralisierte Anwendung der Wettbewerbsregeln durch nationale Behörden und Gerichte fördert und die Befugnisse der Kommission klarer definiert.
Warum wird im Kontext des Missbrauchs der Bananenfall von Chiquita genannt?
Dieser Fall dient als Beispiel dafür, wie der EuGH unbillige und unverhältnismäßige Geschäftspraktiken, wie etwa Boykotte, als missbräuchliche Ausnutzung einer Marktstellung sanktionieren kann.
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- Sirko Archut (Author), 2009, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen im Sinne des Art. 82 EGV, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143065