Gegenstand dieser Ausarbeitung ist das Persönlichkeitsrecht im Medienzeitalter.
Das Medienzeitalter bezeichnet den aktuellen und zukünftigen Stand der
Informationsgesellschaft, die in Zukunft noch stärker Informationen aus den
Medien nutzen wird. Durch die zunehmende Digitalisierung der Übertragungswege
und die damit einhergehende Konvergenz der Medien steigt die Gefahr
ernsthafter Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht
ist eng mit der Entwicklung der Mediengesellschaft verknüpft. Durch
die Entwicklung der Massenmedien entwickelten sich neue Möglichkeiten das
Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zu verletzen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
hat die Aufrechterhaltung der Grundbedingungen sozialer Beziehungen
zwischen dem Grundrechtsträger und seiner Umwelt zum Ziel1. Daher
kommt dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht eine immer größer werdende Bedeutung
zu. Diese Arbeit wird an Hand von Beispielen einige aktuelle rechtliche
Entwicklungen im Bereich der Massenmedien dokumentieren.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Caroline
I. BGH Entscheidung vom 19.12.1995
1. Absolute und relative Person der Zeitgeschichte
2. Beurteilungsspielraum der Medien
3. Das Urteil
II. Entscheidung des BVerfG 15.12.1999
1. Recht auf Privatsphäre
2. Das Kriterium der örtlichen Abgeschiedenheit
3. Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts
4. Schutz durch Art. 6 GG
III. Entscheidung des EGMR vom 24.06.2004
1. Ablehnung des Kriteriums der örtlichen Abgeschiedenheit
2. Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse
3. Die Person der Zeitgeschichte
4. Unterhaltungspresse
IV. Das Verhältnis der EGMR-Entscheidungen zum nationalen Recht
V. Kritik an der Entscheidung des EGMR
VI. Die weitere Entwicklung in der deutschen Rechtsprechung
1. Abgestuftes Schutzkonzept
2. Ereignis der Zeitgeschichte
3. Nachrichtenwert
4. Unterhaltungspresse
VII. Die Entscheidungen des BVerfG vom 26. Februar 2008
1. Abschied von der Person der Zeitgeschichte
2. Kernbereich der Privatsphäre
C. Comedy
I. Die Rolle der Öffentlichkeit
II. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
III. Kunstfreiheit
1. Materialer Kunstbegriff
2. Formaler Kunstbegriff
3. Offener Kunstbegriff
IV. Methodik der Bewertung von Comedy
1. Entkleidung des Sinngehalts
2. Mehrdeutige Aussagen
3. Kunstfreiheit vs Meinungsfreiheit
V. Beispielfälle
1. Sat 1 / Stahnke
a. Sachverhalt
b. Entscheidung des LG Hamburg
c. Abwägung zwischen Kunstfreiheit und aPR
d. Anspruch auf Entschädigung in Geld
2. Schröder/LPR Hessen
3. Einordnung der genannten Fälle
D. Abschließende Betrachtung
I. Das Persönlichkeitsrecht und das „Image“
II. Das Persönlichkeitsrecht und das „eigene“ Bild
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Freiheitsrechten der Medien (Presse- und Kunstfreiheit) im Medienzeitalter, unter besonderer Berücksichtigung der Caroline-Rechtsprechung und satirischer Comedy-Formate.
- Entwicklung der Rechtsprechung zur "Person der Zeitgeschichte" und dem "abgestuften Schutzkonzept"
- Einfluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf die deutsche Rechtsprechung
- Rechtliche Bewertung von satirischen Darstellungen und Comedy-Formaten
- Abwägung zwischen Kunstfreiheit und dem Schutz der persönlichen Ehre
- Die Rolle von "Image"-Inszenierungen durch Prominente in der Mediengesellschaft
Auszug aus dem Buch
Methodik der Bewertung von Comedy
Die Comedy liegt ihrer Natur nach dicht an dem herkömmlichen Stilmittel der Satire. Die hergebrachten Mittel zur Analyse des Aussagegehalts einer satirischen Äußerung sind daher auch auf die Comedy anwendbar.
Typischerweise arbeitet die Comedy, wie auch die Satire mit Methoden der Überspitzung, der Verfremdung und der Verzerrung. Um auf den eigentlichen Aussagegehalt zu schließen, ist es daher nötig die Äußerung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien. Sowohl die ermittelte Einkleidung der Aussage, als auch der Aussagekern selbst, sind dann daraufhin zu prüfen ob sie eine Kundgabe von Missachtung gegenüber der dargestellten Person darstellen. Hierbei ist der Kontext in dem das Werk steht, sowie der Umstand, dass Einkleidung und Aussagekern eine nicht spaltbare Einheit bilden, zu berücksichtigen. Die Einkleidung unterliegt bei dieser Überprüfung jedoch einem großzügigerem Maßstab als der Aussagekern, denn die ermittelte Einkleidung ist das Stilmittel und kann daher nicht schon selbst als Kundgabe von Missachtung betrachtet werden. Typisches Ziel der Satire ist es den Betrachter zum Lachen zu bringen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung skizziert die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts in einer zunehmend digitalisierten Mediengesellschaft und führt in die zwei Hauptthemenfelder der Arbeit ein: die Caroline-Rechtsprechung und rechtliche Fragen bei Comedy-Formaten.
B. Caroline: Dieses Kapitel analysiert die Entwicklung der deutschen und europäischen Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Fotos prominenter Personen, insbesondere den Wandel von der starren "Person der Zeitgeschichte" hin zu einem abgestuften Schutzkonzept durch den BGH und BVerfG unter Einbeziehung des EGMR.
C. Comedy: Dieser Abschnitt behandelt die rechtlichen Herausforderungen bei satirischen Fernsehformaten, wobei die Abwägung zwischen Meinungs-, Kunstfreiheit und dem Schutz der persönlichen Ehre sowie methodische Ansätze zur Interpretation satirischer Beiträge im Fokus stehen.
D. Abschließende Betrachtung: Die abschließende Betrachtung reflektiert, wie die bewusste Nutzung der Medien durch Prominente zur Imagebildung das Schutzbedürfnis beeinflusst und diskutiert die Praktikabilität der neuen rechtlichen Bewertungsmaßstäbe für die Mediengesellschaft.
Schlüsselwörter
Persönlichkeitsrecht, Medienrecht, Caroline-Rechtsprechung, Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit, Unterhaltungspresse, Person der Zeitgeschichte, KUG, EGMR, Comedy, Satire, Abgestuftes Schutzkonzept, Privatsphäre, Image, Medienzeitalter
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und der Presse- bzw. Kunstfreiheit in einer medienorientierten Gesellschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zwei Hauptbereiche sind die rechtliche Behandlung der Fotoberichterstattung über prominente Personen (Caroline-Rechtsprechung) und die rechtliche Einordnung von Comedy und Satire als Kunstformen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Dokumentation und Analyse aktueller rechtlicher Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und den Freiheitsrechten der Medien unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Gerichtsurteile.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Rechtsprechung (BGH, BVerfG, EGMR) und der Auswertung rechtswissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der Caroline-Rechtsprechung inklusive des Einflusses des EGMR auf deutsche Gerichte sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Kriterien zur Bewertung satirischer Comedy-Beiträge.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Persönlichkeitsrecht, Medienrecht, Kunstfreiheit, Caroline-Rechtsprechung, Satire und das abgestufte Schutzkonzept.
Wie hat sich die Einschätzung der "Person der Zeitgeschichte" durch das BVerfG geändert?
Das BVerfG hat sich durch Bestätigung des neuen BGH-Konzepts von der starren Kategorisierung in "absolute" und "relative" Personen der Zeitgeschichte verabschiedet und fordert stattdessen eine einzelfallbezogene Abwägung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen "Einkleidung" und "Aussagekern" bei Comedy so wichtig?
Diese Unterscheidung ist notwendig, um zu ermitteln, ob eine satirische Äußerung eine unzulässige Schmähung darstellt oder ob die Einkleidung als bloßes, durch Kunstfreiheit geschütztes Stilmittel zu werten ist.
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- Christian Kramarz (Author), 2008, Persönlichkeitsrecht im Medienzeitalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143071