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Maqāṣid aš-šarīʿah und maṣlaḥa bei al-Ǧuwaynī und al-Ġazālī. Die Ansichten der beiden Gelehrten

Title: Maqāṣid aš-šarīʿah und maṣlaḥa bei al-Ǧuwaynī und al-Ġazālī. Die Ansichten der beiden Gelehrten

Term Paper , 2021 , 29 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Eniz Brkić (Author)

Orientalism / Sinology - Islamic Studies
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Summary Excerpt Details

Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen die beiden Gelehrten und deren Ansichten bzgl. der maqāṣid aš-šarīʿah im Allgemeinen und auf maṣlaḥa als dessen Teil im Spezifischen. Da die beiden Gelehrten sehr ähnliche Auffassungen, was das Thema anbelangt haben, und Imam al-Ġazālī sehr viel von seinem Lehrer übernommen hat, werden wir auf Imām al-Ǧuwaynī kurz eingehen und sein Fünfermodell erläutern. Im Anschluss wird auf die Rekonzeptualisierung der maqāṣid aš-šarīʿah und maṣlaḥa durch Imām al-Ġazālī ausführlicher eingegangen. Die hierzu erforderlichen Kenntnisse der Fachbegriffen, die hier verwendet werden sind von enormer Beudeutung. Aus Gründen die schon erwähnt worden, werden wir auf die Biographie des jeweiligen Gelehrten "verzichten" müssen, dafür lediglich auf die weiterführende Literatur hinweisen.

Für die Muslime gilt es als oberstes Prinzip, die Gerechtigkeit zu üben und das Rechte zu gebieten auf der einen Seite und das Verwerfliche und die Ungerechtigkeit zu unterbinden auf der anderen Seite (al-amr bi l-ʿadl wa l-maʿrūf wa n-nahy ʿani l-faḥšāʾ wa l-munkar). Dieses Prinzip schöpfen sie aus dem Koran und der Sunna, das als Leitfaden im Allgemeinen gilt. Daher thematisiert der Koran, der nach islamischem Verständnis ein Buch göttlichen Ursprungs (Offenbarung, ar. wahy) ist, einige Rechtsfälle und bestimmt auch einige Urteile – darunter auch Strafen – um das Leben der Muslime gemäß der Gerechtigkeit zu formen. Da der Koran für die Muslime als Maßstab für die Bestimmung des Guten und Bösen gilt, haben muslimische Gelehrte das islamische Rechtssystem erläutert, in dem der Koran und die Sunna als die primären Quellen gelten. Hierauf folgt der Konsens der Gelehrten (iǧmāʿ), der sich auf den Koran und die Sunna stützt.

Die islamischen Rechtsgelehrten (fuqahāʾ) später auch die Theologen (mutakallimūn), haben schon vor dieser dargestellten Ausprägung, früh erkannt, dass der reine Textbezug, sei es der Koran oder die Sunnah, und die stark literarisch-interpretative (in der arabischen Sprache) Herangehensweise nicht jede neu entstandene Situation "scharia-konform" beurteilen konnte. Diese Problematik führte zu der Fragestellung, welche Ziele (maqāṣid) die Scharia zu erreichen beabsichtigt, und ob die festgelegten Urteile im Koran oder Sunnah wortlautgetreu angewendet werden müssen, oder ob man die Grundsubstanz (die Essenz) und die Absicht beachtend die Ausführung ändern kann.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Erläuterung/Erklärung der Fachbegriffe

2.1 Maqāṣid aš-šarīʿah

2.2 Istiṣlāḥ

2.3 Al-Istiḥsān

2.4 Maṣlaḥa

2.5 Aḍ-Ḍarūriyyāt al-ḫamsa

3. Imām al-Ḥaramayn al-Ǧuwaynī (gest. 478/1085)

3.1 Das Fünfermodell al-Ǧuwaynīs

4. Abū Ḥāmid al-Ġazālī (450-505/1058-1111) und seine Rekonzeptualisierung von maqāṣid aš-šarīʿah und maṣlaḥa

4.1 Al-Ġazālīs Theologie in Uṣūl al-fiqh

4.2 Substantive maṣlaḥa: Der Zweck des Gesetzes

4.3 Rangordnung unter den maqāṣid

4.4 Verfahrens(rechtlich)orientierte maṣlaḥa: Tauglichkeit (Eignung) und Relevanz

4.5 Einschränkungen

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die theoretischen Ansätze der islamischen Rechtsgelehrten al-Ǧuwaynī und al-Ġazālī im Kontext der maṣlaḥa (Gemeinwohl) und der maqāṣid aš-šarīʿah (Zwecke der Scharia). Das primäre Ziel ist es, die systematische Rekonzeptualisierung dieser Prinzipien durch al-Ġazālī nachzuvollziehen, wobei insbesondere die methodologische Einbettung der maṣlaḥa in die Rechtstheorie analysiert wird.

  • Methodische Einordnung der maqāṣid und maṣlaḥa in der klassischen islamischen Rechtsphilosophie.
  • Analyse des Fünfermodells von al-Ǧuwaynī als Grundlage der Rechtszwecke.
  • Untersuchung der Rekonzeptualisierung von maqāṣid aš-šarīʿah durch al-Ġazālī in seinen Hauptwerken.
  • Verfahrensrechtliche Begründung legitimer maṣlaḥa durch die Kriterien Eignung und Relevanz.
  • Diskussion des Verhältnisses von Religion und weltlichen Gesetzen innerhalb des maṣlaḥa-Prinzips.

Auszug aus dem Buch

4.2 Substantive maṣlaḥa: Der Zweck des Gesetzes

In Al-Mustaṣfā betrachtet al-Ġazālī das Prinzip der maṣlaḥa unter der größeren, verwandten Überschrift von istiṣlāḥ. Muslimische Juristen setzen istiṣlāḥ ein, um Probleme zu lösen, wo sie keine klare Antwort in den kanonisch-islamischen Texten finden. Folglich sind Prinzipien von öffentlichem Interesse oder maṣlaḥa ein wesentlicher Bestandteil von istiṣlāḥ. Ein gültiges maṣlaḥa-Urteil muss die maqāṣid aš-šarīʿah,51 die von al-Ġazālī in fünf Kriterien unterteilt wurde, aufrechterhalten: Religion, Leben, Intellekt, Eigentum und Nachkommenschaft.52 Jede Handlung, die die Zwecke des Gesetzes untergräbt, ist verboten und wird als mafsada (Schaden) angesehen. Obwohl al-Ġazālī behauptet, dass die meisten Entscheidungen über maṣlaḥa aus den maßgeblichen Texten stammen könnten – dem Koran, Sunnah und Konsens (iğmāʿ), den drei Hauptkomponenten der Scharia (šarʿ) –, lässt er die Anwendung von maṣlaḥa zu Entscheidungen, wenn die kanonische (maßgebliche) Texte zu einem bestimmten Fall „schweigen“. Daher spielt maṣlaḥa eine wichtige Rolle in der Rechtstheorie von al-Ġazālī.

Allerdings, nach al-Ġazālī, nicht alle maṣlaḥa(s) sind gleich geschaffen. Al-Ġazālī unterteilt maṣlaḥa in drei Kategorien: (a) textuell bestätigte maṣlaḥa, (b) „ungültige“ maṣlaḥa und (c) „schweigende“ oder nicht bestätigtes maṣlaḥa. Textuell bezeugte maṣlaḥa(s) werden unter Bezugnahme auf die maßgeblichen Rechtsquellen abgeleitet, wie beispielsweise das aus Koran 5:91 abgeleitete Verbot von Wein.53 Der Zweck der textuell bestätigten maṣlaḥa ist der Schutz des menschlichen Intellekts. Eine ungültig gemachte maṣlaḥa liegt vor, wenn eine Entscheidung andere Entscheidung der maṣlaḥa gegenüber mehreren, gleichermaßen gültigen maṣāliḥ (pl.) begünstigt.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der Gerechtigkeit im islamischen Rechtssystem ein und stellt das rechtsphilosophische Spannungsfeld zwischen textueller Quellenbindung und dem Streben nach Gemeinwohl dar.

2. Die Erläuterung/Erklärung der Fachbegriffe: Hier werden die zentralen Termini der Arbeit, insbesondere maqāṣid aš-šarīʿah, maṣlaḥa und die Notwendigkeiten (aḍ-ḍarūriyyāt), wissenschaftlich definiert und in den Kanon der Rechtsmethodik eingeordnet.

3. Imām al-Ḥaramayn al-Ǧuwaynī (gest. 478/1085): Das Kapitel beleuchtet das Wirken al-Ǧuwaynīs als Pionier der theoretischen Diskussion über Rechtszwecke und erläutert seine systematisierende Einteilung rationaler Gründe.

3.1 Das Fünfermodell al-Ǧuwaynīs: Eine detaillierte Darstellung der fünf Stufenlehre al-Ǧuwaynīs, die als maßgebliches Instrument zur Kategorisierung von Notwendigkeiten und Werten in der Rechtstheorie dient.

4. Abū Ḥāmid al-Ġazālī (450-505/1058-1111) und seine Rekonzeptualisierung von maqāṣid aš-šarīʿah und maṣlaḥa: Eine Untersuchung des Einflusses von al-Ġazālī und seiner kritischen Weiterentwicklung der maṣlaḥa-Theorie unter Berücksichtigung theologische und juristischer Aspekte.

4.1 Al-Ġazālīs Theologie in Uṣūl al-fiqh: Dieses Unterkapitel analysiert das Zusammenspiel zwischen rationalistischem Objektivismus und theistischem Subjektivismus in der Rechtstheorie des Autors.

4.2 Substantive maṣlaḥa: Der Zweck des Gesetzes: Der Abschnitt erläutert die Typologie der maṣlaḥa-Anwendung, insbesondere im Hinblick auf textuell bestätigte und unbestätigte Rechtsherleitungen.

4.3 Rangordnung unter den maqāṣid: Eine Analyse, wie al-Ġazālī bei kollidierenden Interessen methodisch zwischen dem schwereren Nutzen und dem geringeren Übel unterscheidet.

4.4 Verfahrens(rechtlich)orientierte maṣlaḥa: Tauglichkeit (Eignung) und Relevanz: Hier werden die prozeduralen Anforderungen (munāsabah) und die Relevanzprüfung als methodisches Korrektiv für die maṣlaḥa-Anwendung dargelegt.

4.5 Einschränkungen: Das Kapitel diskutiert kritisch die Konsistenz von al-Ġazālīs Theorie, insbesondere bezüglich der Einbeziehung religiöser Belange in seine späteren Arbeiten.

5. Fazit: Eine abschließende Synthese der Ergebnisse über die Bedeutung der Rechtszwecke und die fortwährende Relevanz der Ansätze von al-Ǧuwaynī und al-Ġazālī für die islamische Rechtswissenschaft.

Schlüsselwörter

Maqāṣid aš-šarīʿah, Maṣlaḥa, Islamisches Recht, Uṣūl al-fiqh, Al-Ǧuwaynī, Al-Ġazālī, Rechtsmethodik, Öffentliches Interesse, Notwendigkeiten, Qiyās, Gerechtigkeit, Scharia, Religion, Rechtszwecke, Gemeinwohl.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Hausarbeit exploriert die Entwicklung der Konzepte maqāṣid aš-šarīʿah (Ziele der Scharia) und maṣlaḥa (Gemeinwohl) im klassischen islamischen Recht, fokussiert auf die Beiträge von Imām al-Ǧuwaynī und seinem Schüler al-Ġazālī.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf der Rechtsmethodologie (uṣūl al-fiqh), der begrifflichen Klärung islamischer Rechtsbegriffe und der Untersuchung, wie diese Gelehrten das Gemeinwohl in ein rechtliches System integrierten.

Was ist das Hauptziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, die historische und inhaltliche Rekonzeptualisierung von Rechtszwecken durch al-Ġazālī aufzuzeigen und zu analysieren, wie er dabei methodische Brücken zwischen kanonischen Texten und notwendigen sozialen Anpassungen schlug.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Publikation verwendet?

Es handelt sich um eine rechts- und theologiegeschichtliche Analyse, die primäre Quellenwerke von al-Ǧuwaynī und al-Ġazālī im Kontext zeitgenössischer wissenschaftlicher Diskurse auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil widmet sich dem Fünfermodell al-Ǧuwaynīs sowie dem differenzierten System al-Ġazālīs, welches die Kriterien für eine legitime maṣlaḥa, wie Gewissheit, Universalität, Eignung und Relevanz, detailliert festlegt.

Welche Begriffe charakterisieren diese wissenschaftliche Arbeit?

Begriffe wie maqāṣid (Rechtszwecke), maṣlaḥa (Gemeinwohl), das Fünfermodell, uṣūl al-fiqh (Rechtsmethodik) und die Kategorisierung zwischen Notwendigem, Nützlichem und Verbesserndem (darūriyyāt, hādjiyyāt, tahsīniyyāt) stehen im Zentrum.

Wie unterscheidet sich die Auffassung von al-Ġazālī von seinem Lehrer al-Ǧuwaynī?

Während al-Ġazālī stark auf den Grundlagen seines Lehrers aufbaut, führt er eine systematischer ausgearbeitete prozedurale Prüfung der maṣlaḥa ein und intensiviert die Diskussion um die Rolle der Religion innerhalb der Rechtszwecke.

Welche Bedeutung kommt der "Relevanzprüfung" in der Theorie von al-Ġazālī zu?

Die Relevanzprüfung stellt sicher, dass eine Rechtsherleitung nicht nur logisch passend (eignungsgerecht) erscheint, sondern auch dem Geist und den ethischen Grundzügen der Scharia entspricht, um ein willkürliches Rechtsschaffen zu verhindern.

Warum spielt das "Fünfermodell" eine so wichtige Rolle?

Das Modell strukturiert die Bewahrung der fünf schutzwürdigen Rechtsgüter (Religion, Leben, Intellekt, Nachkommen, Besitz) und dient als das fundamentale normative Gerüst, an dem sich jede maṣlaḥa-basierte Entscheidung messen lassen muss.

Wird das Fazit der Arbeit bereits zu Beginn vorweggenommen?

Nein, die Arbeit baut systematisch von der Begriffsdefinition über die historische Einordnung der einzelnen Gelehrten bis hin zur Analyse spezifischer Fallbeispiele auf, um erst daraus das Fazit zur Bedeutung ihrer Ansätze zu ziehen.

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Details

Title
Maqāṣid aš-šarīʿah und maṣlaḥa bei al-Ǧuwaynī und al-Ġazālī. Die Ansichten der beiden Gelehrten
College
University of Osnabrück  (Institut für Islamische Theologie)
Course
Islamisches Recht
Grade
1,0
Author
Eniz Brkić (Author)
Publication Year
2021
Pages
29
Catalog Number
V1430809
ISBN (PDF)
9783346982032
ISBN (Book)
9783346982049
Language
German
Tags
Islamisches Recht Fiqh Maqāṣid aš-šarīʿah Maṣlaḥa al-Ǧuwaynī al-Ġazālī
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Eniz Brkić (Author), 2021, Maqāṣid aš-šarīʿah und maṣlaḥa bei al-Ǧuwaynī und al-Ġazālī. Die Ansichten der beiden Gelehrten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1430809
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