Kreditrisikomanagement unter Basel II

Credit Risk Management under the terms of Basel II


Master's Thesis, 2007

66 Pages, Grade: passed


Excerpt


INHALTSVERZEICHNIS

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Basel II - Die neuen Eigenkapitalanforderungen
2.1 Quantitative Mindestkapitalanforderungen
2.2 Qualitative Bankenaufsicht und Offenlegungspflichten
2.3 Wesentliche Änderungen

3 Management von Kreditrisiken aus regulatorischer Sicht
3.1 Kreditrisikomessung und –steuerung
3.1.1 Definitionen und Erläuterungen relevanter Begriffe
3.1.2 Risikogewichte im Standardansatz
3.1.3 Risikogewichte im IRB-Ansatz
3.2 Eigenkapitalanforderung als Risikopuffer
3.3 Risikokosten in der Kreditkalkulation

4. Auswirkungen für die deutsche Kreditwirtschaft
4.1 Quantitativer Vergleich der Ansätze im Einzelnen
4.1.1 Basel-I-Ansatz versus Standardansatz
4.1.2 Standardansatz versus IRB-Ansatz
4.1.3 Wirkungsweise und Interpretation der IRB-Formeln
4.2 Risikokosten und Kreditkonditionen
4.3 Weitere gesamtkreditwirtschaftliche Implikationen

5 Zusammenfassende Würdigung

Summary

Literaturverzeichnis

Anhang

Anhang A: Verschiedene Eigenkapitalanforderungen im Vergleich und dazugehörige Wertetabellen

Abbildungsverzeichnis

Abb. 2.01: Das Drei-Säulen-Modell

Abb. 2.02: Basel-II-Umsetzung in deutsches Bankenrecht

Abb. 2.03: Quantitative Eigenkapitalunterlegung und -quote nach Basel I

Abb. 2.04: Die Ziele von Basel-II

Abb. 2.05: Quantitative Eigenkapitalanforderung und –quote nach Basel-II

Abb. 2.06: Gewichtete Risikoaktiva im IRB-Ansatz

Abb. 3.01: Berechnung des erwarteten Verlustes

Abb. 3.02: Berechnung des unerwarteten Verlustes

Abb. 3.03: Berechnung der gewichteten Risikoaktiva (RWA)

Abb. 3.04: Kreditkostenkalkulationsschema mit Kostenkomponenten

Abb. 4.01: Eigenkapitalanforderungen im Vergleich

Abb. A.01: Verschiedene Eigenkapitalanforderungen im Vergleich Anhang A

Tabellenverzeichnis

Tab. 2.01: Wesentliche Änderungen Basel-I versus Basel-II

Tab. 3.01: Risikogewichte im Standardansatz

Tab. 4.01: Beispielrechnung - EKA für unterschiedliche Restlaufzeiten M

Tab. 4.02: Kreditkosten in Abhängigkeit von Risikokosten

Tab. 4.03: Ergebnisübersicht: Basel-II und seine Auswirkungen

Tab. A.01: EKA-Wertetabelle - Punktweise Bestimmung der Eigenkapitalanforderung Anhang A

Tab. A.02: Rating-Kategorien nach Standard & Poor´s Anhang A

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Themenstellung

Die Themenstellung lässt sich nach folgenden Gesichtspunkten abgrenzen: zum einen das Kreditrisiko und zum anderen das Managen[1] (Ermitteln, Bemessen, Überwachen und Steuern) solcher Risiken, das im Allgemeinen dem sog. Risikomanagement subsummiert werden kann, vor dem Hintergrund der neuen Basler-Eigenkapitalvereinbarung (Basel-II). Ein erster Blick in das Basler-Regelwerk lässt weiterhin erkennen, dass sich die Themenstellung sowohl in quantitative als auch in qualitative Aspekte unterteilen lässt. Der qualitative Schwerpunkt liegt dabei in der Regulierung aufsichtsrechtlicher Bewertungs- und Prüfprozesse und stellt organisatorische und disziplinarische Anforderungen an die Gesamtbanksteuerung bzw. das Risikomanagement. Dagegen liegt der quantitative Aspekt in der Regelung zur Messung und Unterlegung solcher Risikopositionen mit Eigenkapital, die sog. Mindestkapitalanforderungen.

Erste Eingrenzung für die Bearbeitung

Erste Erkenntnisse zeigen, dass die Themenstellung nahezu das gesamte Basler-Regelwerk erfasst, dessen Schwerpunkt vor allem quantitative Aspekte regelt. Die zugrunde liegenden umfangreichen und komplexen Regelungen und „last not least“ die vielfältigen Besonderheiten können im Rahmen dieser Arbeit nicht mit der gebotenen Ausführlichkeit untersucht werden. Daher erschien es für sinnvoll, einen Schwerpunkt zu setzen und den Blick auf den quantitativen Bereich zu lenken.

Ausgangssituation

Die Grundidee der Basler-II-Regulierung, die Krisen vorbeugend abwenden will, besteht gegenüber den bisherigen Regelungen (Basel-I) darin, Verlustrisiken, die zwangsläufig mit Finanzgeschäften verbunden sind, möglichst genau und risikogerecht zu erfassen und mit angemessenem Eigenkapital zu unterlegen.[2] Dabei entstehen den Instituten Risikokosten für die eingegangene Risikobereitschaft, die im Rahmen der Kreditkonditionierung[3] angemessen vergütet werden sollten.

Die neuen Methoden zur Kreditrisikomessung, die der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung zugrunde liegen, auf denen Basel-II basiert, bilden dabei die Grundlage innerhalb des Kreditrisikomanagements (KRM)[4].

Vor diesem Hintergrund wird folgende Arbeitsthese formuliert, die als eine Konkretisierung und Eingrenzung des Masterthemas zu sehen ist. Sie soll den Schwerpunkt der Untersuchung bilden.

Arbeitsthese

Die neuen Basel-II-Regelungen zur Kreditrisikomessung tragen zu einer „verbesserten“[5] Eigenkapitalanforderung zur Kreditrisikodeckung bei und führen zu risikoadäquaten Kreditkonditionen in der Kreditwirtschaft.

Weitere Abgrenzung für die Bearbeitung

Obwohl durch Basel-II unterschiedliche Risiken eines Kreditinstituts geregelt werden, sind gemäß der Themenstellung nur Risiken aus Kreditgeschäften gemeint. Als weitere Eingrenzung werden nur Kreditrisikopositionen des Anlagebuchs, insbesondere das sog. „klassische Kreditgeschäft“ (Geldleihegeschäft)[6] betrachtet. Im weiteren Verlauf der Untersuchung liegt der Fokus ausschließlich auf Unternehmenskredite und vergleichbare Retailkredite (Massenkreditgeschäft).

Kern der Masterarbeit bildet eine Vergleichs- und Auswirkungsanalyse bezogen auf die Risikodifferenzierung und die Höhe der Eigenkapitalanforderungen sowie die Kreditkonditionierung.

Die Ausführungen werden sich überwiegend auf die Vorschriften der Mindestkapitalanforderungen[7] beziehen. Grundlage hierfür ist die aktuelle deutsche Fassung der Basler-Rahmenvereinbarung aus Juni 2004[8] sowie das nationale Regulativ für das Kreditwesen[9] in der jeweils aktuellen Fassung.

Gang der Arbeit

Vor dem Hintergrund des Masterthemas, ist im ersten Einleitungskapitel eine Themeneingrenzung vorausgegangen, die in einer aufgestellten Arbeitsthese mündet und den Untersuchungsgegenstand der Arbeit bildet.

Das zweite Kapitel soll einen möglichst komprimierten Überblick über die bisherigen und aktuellen aufsichtsrechtlichen Veränderungen der neuen Eigenkapitalanforderungen, die angestrebten Ziele und den Reformweg aufzeigen. Dabei liegt der Fokus auf den Mindestkapitalanforderungen.

Das dritte Kapitel widmet sich, vorbereitend für die Vergleichs- und Auswirkungsuntersuchung, dem methodischen Konzept der Kreditrisikomessung, der Berechnung der Eigenmittelunterlegung und dem Aufbau der Kreditkostenkalkulation.

Im vierten Kapitel werden die unterschiedlichen quantitativen Auswirkungen der Eigenkapitalanforderungen für ausgewählte Forderungsklassen analysiert, verglichen und die Wirkungsweise fortg. Messmethoden beleuchtet, zum einen auf den Einzelfall bezogen und zum anderen auf die gesamte Kreditwirtschaft. Bezüglich der Kreditkonditionierung soll ein Beispiel den Zusammenhang zwischen Eigenkapitalanforderung und Risikokosten verdeutlichen sowie die Auswirkung auf die Kreditwirtschaft aufzeigen. Abschnittsweise werden Zwischenresümees gezogen und auf die Arbeitsthese reflektiert.

Die Arbeit schließt im fünften Kapitel mit einer Quintessenz, reflektiert noch einmal die Arbeitsthese und wagt einen kurzen Ausblick auf künftige Entwicklungen.

2 Basel II - Die neuen Eigenkapitalanforderungen

Überblick[10]

Kreditinstitute spielen eine besondere Rolle in der Finanzwirtschaft und tragen eine wesentliche Verantwortung im Umgang mit Risiken gegenüber dem Einleger. Bankenkrisen sind meist durch Nichtbeachtung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen ausgelöst worden. Dies macht es notwendig, vor allem zum Schutz der Gläubiger, das Vertrauen auf Sicherheit ihrer Einlagen zu sichern und die Institute zu einer angemessenen Risikovorsorge zu verpflichten. Hierfür wurden besondere Aufsichtsregeln geschaffen unter denen die Eigenkapitalanforderungen (EKA) eine herausragende Rolle einnehmen.[11]

Unter dem Synonym Basel-II wird die neue Rahmenvereinbarung der internationalen Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht verstanden. Die darin enthaltenen Regelungsempfehlungen haben Basel-I aus dem Jahre 1988 abgelöst.

Wesentliche Ziele von Basel-II sind die Sicherung einer risikogerechten Mindesteigenkapitalausstattung von Banken zur Risikoabsicherung, die sich quantitativ noch stärker am eingegangenen Risiko aus Finanzkontrakten richtet und die Schaffung einheitlicher Banken- sowie Umsetzungsrichtlinien. Dabei sollen weitere Risikokategorien, aktuelle Entwicklungen in den Finanzmärkten und das Risikomanagement noch stärker Berücksichtigung finden. Weitere Schwerpunkte liegen in der Vorgabe von Grundsätzen für die qualitative Bankenaufsicht, dem aufsichtlichen Überprüfungsprozess sowie einer Erweiterung der Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin. Dieser neue Ansatz wird von drei Säulen getragen (s. Abb. 2.01).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle in Anlehnung an: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:AMA-Basel2.JPG.

Abb. 2.01: Das Drei-Säulen-Modell

Die neue Basel-II-Rahmenvereinbarung ist mittels EU-Verordnungen und
-Richtlinien in nationale Rechts-, Verordnungs- und Richtliniensysteme äquivalent überführt worden und ist seit dem 1. Januar 2007 in den EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Die nachfolgende Darstellung (Abb. 2.02) illustriert die äquivalente Umsetzung von Basel-II in das deutsche Kreditwesengesetz (KWG) und weitere Verordnungen.[12]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Deutsche Bundesbank (2006), S. 71.

Abb. 2.02: Basel-II-Umsetzung in deutsches Bankenrecht

Nachfolgend soll ein vereinfachter Abriss über den institutionellen und funktionellen Rahmen, die Entwicklung von Basel-I bis zum derzeitigen Stand und die Zielsetzungen gegeben werden, ohne dabei auf alle Details einzugehen.

Institutionelle und funktionelle Aspekte des Basler Ausschusses

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basler Committee on Banking Supervision) wurde 1997 von den Zentralbanken und nationalen Bankaufsichtsbehörden der führenden G10-Staaten als Reaktion auf eine Reihe von Bankenpleiten gegründet. Er setzt sich aus den jeweiligen Landesvertretungen, beispielsweise der Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) für Deutschland, zusammen. Zu den 12 Staaten gehören Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Spanien, Schweden, Schweiz und England. Der Bankensitz für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) befindet sich in Basel. Der Ausschuss trifft sich zu Beratungszwecken in regelmäßigen unterjährigen Abständen und besteht zudem aus einer Vielzahl von Arbeitsgruppen, die unterstützend mitwirken. Die Aufgaben sind die Entwicklung und Vereinbarung einheitlicher Bankenaufsichtstandards als Empfehlung für international tätige Banken. Inhaltlich bezieht sich der Ausschuss auf die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Basler-II-Modells und besitzt keinerlei verbindlichen Charakter. Jedoch ist der Basler Ausschuss aufgrund seiner Kompetenzen zum einflussreichsten Gremium innerhalb der internationalen Bankenlandschaft geworden, dessen Empfehlungen nahezu weltweite Akzeptanz erlangen und überwiegend unverändert in die jeweiligen Rechts- und Verordnungssysteme übernommen werden. Grundlage der letzten Reformierungsbestrebungen war der Basler Akkord von 1988 (Basel I).[13]

Die bisherigen Eigenkapitalanforderungen nach Basel-I

Im Jahr 1998 hatte der Basler Ausschuss eine Empfehlung zur „Internationalen Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ herausgegeben. Er verlangte von den Mitgliedern zwecks Stabilisierung des Finanzsystems und zur Kreditrisikoabsicherung eine einheitliche Eigenkapitalunterlegung, die allein nur vom Forderungsbestand (sog. Risikoaktiva) bestimmt werden sollte. Die Grundidee bestand darin, die Kreditrisiken mit dem Eigenkapital (EK) der Bank zu koppeln. Insofern war das maximal auszugebende Kreditvolumen durch das verfügbare Eigenkapital bestimmt.[14]

Basel-I konzentrierte sich zunächst auf das Kreditrisiko, wobei die EKA andere Risiken pauschal mit abdecken sollte. Die Regulierung sah vor, dass Banken im Verhältnis zu gewichteten Risikoaktiva mindestens 8%[15] EK vorhalten müssen. Die Risikoaktiva wurde entsprechend einer Schuldnerkategorie risikogewichtet (s. Formel, Abb. 2.03). Beispielsweise wurden Forderungen an Staaten mit 0 % gewichtet. Forderungen an Unternehmen / Privatkunden dagegen wurden pauschal zu 100 % gewichtet und demzufolge mit 8 % Eigenkapital unterlegt.[16]

Die Berechnung der EKA basiert auf folgender Grundstruktur:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2.03: Quantitative Eigenkapitalunterlegung und -quote nach Basel-I

Die Grundstruktur zeigt, wie unflexibel bzw. risikoundifferenziert diese EKA war. D. h., gute bzw. schlechte Kreditrisiken wurden gleich gewichtet und gegenüber dem Kreditnehmer weder belohnt noch sanktioniert. Auch blieben risikomindernde Techniken (z. B. Sicherheiten, Garantien) oder weitere Risikoklassifizierungen nahezu unberücksichtigt.

Die Basel-I-Regelung wurde einige Male ergänzt. Wesentliche Änderungen und Neuerungen betrafen die Handelsbuchpositionen und die Berücksichtigung von Marktrisiken.

Basel II - Reformen und Ziele

Basel-I war dem Stand des Risikomanagements nicht mehr gerecht. Ein wesentlicher Grund hierfür war die vonseiten der Aufsicht vorgegebene risikoundifferenzierende Berechnung der EKA, mit der das tatsächliche Risiko unzureichend abgebildet wurde. Hinzu kam, dass in diesem Regulierungsrahmen neuere Entwicklungen kaum berücksichtigt wurden. Auch entsprach die eingeschränkte Berücksichtigung von Kredit- und Marktpreisrisiken nicht dem tatsächlichen Risikoprofil einer modernen Bank.[17] Der Basler Ausschuss erkannte, dass es an der Zeit war, den Reformweg einzuleiten, um die Defizite von Basel-I zu beseitigen. 1999 begann der Ausschuss mit der Neuaufnahme der Verhandlungen mit dem Ziel einer risikogerechteren Ausrichtung der Eigenkapitalanforderung, die heutige Basel-II-Rahmenvereinbarung.[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2.04: Die Ziele von Basel-II

Ein weiteres erklärtes Ziel ist es, trotz neuer Risikoarten das bisherige Gesamtniveau der EKA von 8 % zu halten. Daher soll ein Anreizsystem[19] die Institute zum Einsatz fortschrittlicher Risikomessverfahren bewegen, um eine differenziertere Ermittlung des Risikopotenzials zu ermöglichen, das tendenziell auch zu einer Absenkung der EKA führen soll.[20] Ob sich eine EKA von durchschnittlich 8 % EKA halten lässt oder sich doch unerwartete Abweichungen ergeben, ist eine Fragestellung der Auswirkungsanalyse unter Abschnitt 4.

Inhaltliche Aspekte von Basel-II

Das neue Regelwerk sieht unverändert vor, dass Institute ihre Risiken mit regulatorischem Eigenkapital zu unterlegen haben. Die grundsätzliche Berechnung der EKA bleibt im Wesentlichen unverändert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2.05: Quantitative Eigenkapitalanforderung und –quote nach Basel-II

Neu an dieser Relation sind die im Hintergrund stehenden Methoden zur Risikoerfassung. Neben den Kredit- und Marktrisiken sind noch die operationellen Risiken hinzugekommen, deren Bestimmungen durch die Mindestkapitalanforderungen in Säule I geregelt werden. Ergänzt wird Basel-II durch Säule II, Überprüfungsverfahren mit Leitlinien für die qualitative Bankenaufsicht und Säule III, Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin (s. auch Abb. 2.01).[21]

2.1 Quantitative Mindestkapitalanforderungen

Säule I - Berechnung der Mindestkapitalanforderungen

Wie oben ausgeführt, stehen im Mittelpunkt von Basel-II die quantitativen Mindestkapitalanforderungen, die sich aus unterschiedlichen komplexen Methoden zur Risikomessung bzw. -erfassung ergeben und sich nun stärker an die bankinternen Verfahren anlehnen sollen. Generell soll sich die Berechnung der Eigenkapitalanforderung (EKA) stärker an den tatsächlichen Risiken, insbesondere den Kreditrisiken, ausrichten.[22]

Methoden zur Messung des Kreditrisikos

Um die Risikogewichtung der gewährten Kredite stärker nach der individuellen Bonität des Schuldners (Kreditnehmers) zu differenzieren, stehen zur Berechnung der EKA zwei grundlegende Methoden der Kreditrisikomessung zur Verfügung:

(1) Der Standardansatz (StA)

Mit dieser Methode legen die Kreditinstitute für die Risikogewichtung ihrer Kreditnehmer die Bonitätseinstufung einer von der Aufsichtbehörde anerkannten externen Ratingagentur zugrunde. Dieses externe Rating[23] bestimmt danach das Risikogewicht innerhalb einzelner Forderungsklassen.[24]

Je nach Bonitätseinstufung erhalten einzelne Forderungen (sog. Risikopositionen) ein Risikogewicht zwischen 0% und 150 %. Kreditnehmer ohne Rating erhalten, mit wenigen Ausnahmen[25], ein Risikogewicht von 100%.[26] Diese Risikogewichtung ist eine Modifikation der bisherigen pauschalen Methode. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass eine weitere Unterteilung der bisherigen Schuldnerkategorie in Forderungsklassen vorgenommen wird und innerhalb dieser eine weitere Differenzierung mittels Risikogewichtung möglich sein soll.

(2) Der interne Ratingansatz (IRB-Ansatz)

Im Gegensatz zum StA soll der IRB-Ansatz die Möglichkeit einer stärkeren risikodifferenzierten Risikogewichtung auf Basis bankinterner Verfahren anbieten. Danach beruhen die Risikogewichte nicht auf einem externen, sondern auf einem bankinternen Ratingsystem. Grundvoraussetzung zur Verwendung dieser Methode ist die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Mindestanforderungen[27] und dessen Funktionieren sowie die Fähigkeit der Bank, eine konsistente, zuverlässige und zutreffende Kreditrisikomessung durchzuführen.

Auch im IRB-Ansatz differenzieren Forderungsklassen die Bedingungen zur Bestimmung des Risikogewichts.[28] Anhand qualitativer und quantitativer Kriterien werden Kreditnehmer je Forderungsklasse einer internen Ratingklasse zugeordnet, um die erforderlichen Risikoparameter, beispielsweise die Ausfallwahrscheinlichkeit zu schätzen, die als Determinanten in die Risikogewichtungsfunktion der jeweiligen Forderungs-klassen einfließen.[29]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2.06: Gewichtete Risikoaktiva im IRB-Ansatz[30]

Die Risikoparameter[31] können je nach verwendetem Ansatz bankintern ermittelt bzw. bedingt aufsichtlich vorgegeben werden. In jedem Fall muss mindestens die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) bankintern bestimmt werden. Weitere Parameter sind: Verlust bei Ausfall bzw. Verlustquote (LGD), effektive Restlaufzeit (M), erwartete Forderungshöhe (EAD) und für Unternehmenskredite der Jahresumsatz (S).

Die Banken haben die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Ansätzen:

(a) Basisansatz (Basis-IRB)

Hier bestimmen die Banken nur die Variable PD und für Unternehmenskredite zusätzlich die Größe S. Die weiteren Risiko-parameter werden bankenaufsichtlich vorgegeben.

(b) Fortgeschrittener Ansatz (fortg. Ansatz)

Die Kreditinstitute ermitteln hierfür alle Risikokomponenten bankintern, die zur stärkeren Risikodifferenzierung beitragen sollen. Allerdings sind daran hohe aufsichtliche Mindestanforderungen [32] gestellt.

Dieser anreizkompatible zweistufige Aufbau soll den Banken eine allmähliche Weiterentwicklung ihrer genehmigungspflichtigen Kreditrisiko-messsysteme ermöglichen, die je nach Methodeneinsatz zu einer verbesserten EKA führen könnten.

Anzumerken sei, dass die unterschiedlichen Ansätze im Vergleich zur bisherigen Pauschalbemessung eine sachgerechtere Ermittlung der Kreditrisiken erlauben sollen. Hierzu zählen auch die erweiterten Möglichkeiten von Kreditrisikominderungstechniken (z. B. Sicherheiten, Garantien) und von Wertberichtigungen, auf die nicht weiter eingegangen wird.

Verfahren zur Bemessung des Marktrisikos

Bis auf wenige Ausnahmen sind die Regelungen gleich lautend mit Basel-I. Erfasst werden hier u. a. Fremdwährungs-, Zinsänderungsrisiken und jene auf Handelsbuchpositionen. Es sind hier zwei unterschiedliche Ansätze zur Risikomessung zulässig, ein Standardverfahren und ein internes Modell.[33]

Ansätze zur Bemessung des operationellen Risikos

Operationelle Risiken sind eine neue Risikoart. Hierbei handelt sich um Verlustrisiken einer Bank, die sich aus Unzulänglichkeiten oder dem Versagen interner Prozesse, von Personen oder Systemen ergeben. Die Bestimmung der EKA ist analog zum Kreditrisiko aufgebaut. Es werden drei Messansätze unterschieden: Basisindikatoransatz, Standardansatz, ambitionierter Messansatz. Auch dieser Ansatz soll anreizkompatibel sein und könnte je nach Methodeneinsatz zu einer verbesserten EKA führen.[34]

2.2 Qualitative Bankenaufsicht und Offenlegungspflichten

Aufgrund der Themeneingrenzung wird dieser Abschnitt nicht wesentlich vertieft. Ein Kurzüberblick soll dem Leser aber ein rundes Bild geben.

Säule II - bankenaufsichtliche Überprüfungsverfahren

Die zweite Säule befasst sich mit vier zentralen Grundsätzen des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens. Es stellt qualitative Anforderungen und Empfehlungen an die Transparenz, an die Verantwortlichkeit, an eine verbesserte Kommunikation und an das Risikomanagement u. v. m.

Grundsätzlich soll sichergestellt werden, dass Banken über ausreichendes Eigenkapital zur Risikoabdeckung verfügen. Sie sollen ermutigt werden, ihre Verfahren zur Risikoerfassung weiter zu entwickeln und zu verbessern. Weiterhin ist die Bankenaufsicht befugt, jede Bank auf ihre spezifische Risikosituation und ihre Fähigkeiten hinsichtlich des Risikomanagements zu überprüfen. Das Überprüfungsverfahren schließt die Einhaltung der quantitativen Mindestkapitalanforderungen ebenfalls mit ein. Weiterhin erhalten die jeweiligen Aufsichtbehörden die Befugnis, bei festgestellten Defiziten einzuschreiten und ggf. zu sanktionieren. Die Aufsicht erhält damit weitreichende Befugnisse, um in das Bankgeschehen einzugreifen.[35]

[...]


[1] Im Kern umfasst das Kreditrisikomanagement die Aufgaben das Kreditrisiko zu ermitteln, bemessen, überwachen und zu steuern, sowie festzustellen, dass ausreichend Eigenkapital zur Risikodeckung verfügbar ist; weiterhin soll die Risikobereitschaft angemessen kompensiert bzw. vergütet werden; vgl. Basler Ausschuss (2000), Grundsätze für das Kreditrisikomanagement, Tz. 4. S. 1, 3 - 26.

[2] Vgl. Hartmann-Wendels (2003), S. V.

[3] Die Kreditkonditionierung könnte innerhalb des KRM der Steuerungsfunktion zugeordnet werden. Allerdings ist das KRM ein vielschichtiger Prozess und in der vorliegenden Literatur keine eindeutige Zuordnung und Abgrenzung erkennbar; soll hier als Aufgabe des KRM verstanden werden, s. auch Fußnote 1.

[4] S. auch Fußnote 1.

[5] Der Begriff „verbesserte“ soll i. S. v. „risikodifferenzierten“ und „verminderten“ Eigenkapitalunterlegung im Vergleich zu Basel-I verstanden werden.

[6] Zum Geldleihebegriff vgl. Bitz (2005), S. 41.

[7] Für einen grundlegenden Überblick vgl. Hartmann-Wendels (2002), S. 9 - 13.

[8] S. hierzu Basler Ausschuss (2004).

[9] Bestehend aus dem Kreditwesengesetz KWG und die Verordnungen SolvV, MaRisk, die GroMiKV und Rundschreiben in der jeweils aktuellen Fassung.

[10] Zur Vertiefung vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 1 - 7; vgl. BMF (2006), S. 1 - 67; ferner Becker, Peppmeier (2006), S. 59 - 60; Gabler / Wirtschafts-Lexikon (2005), S. 318 - 320; auch Schneck (2003), S. 13 - 16.

[11] Vgl. Hartmann-Wendels et al. (2007), S. 355 - 358.

[12] Vgl. Deutsche Bundesbank (2006), S. 69; vgl. auch Bankrecht (2007), S. XXI.

[13] Zu Einzelheiten siehe www.bis.org; ferner zur Geschichte vgl. in: http://www.bis.org/bcbs/history.htm; vgl. auch Hose (2002), S. 31 - 35.

[14] Vgl. Schneck (2003), S. 13 - 18.

[15] Die Höhe der Eigenkapitalquote (sog. Solvabilitätskoeffizient) ist ein Kompromiss zwischen Aufsichtsbehörden und Banken. Dem Wert liegen weder ein theoretisches Konzept noch empirische Befunde zugrunde; s. Hartmann-Wendel (2007), S. 542.

[16] Vgl. Basler Ausschuss (2001), S. 11; ferner Basler Ausschuss (2004), S. 1

[17] Vgl. Basler Ausschuss (2001), S. 11 - 12; vgl. Deutsche Bundesbank (2004), S. 76.

[18] Vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 1 - 6; vgl. auch Schneck (2003), S. 18 - 19.

[19] Vgl. Becker, Peppmeier (2006), S. 61.

[20] Vgl. Glatzl (2007), S. 15; vgl. auch Hartmann-Wendels (2003), S. 9.

[21] Vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 1 - 7, 14 - 15.

[22] Vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 2.

[23] Unter Rating (Kreditrating) versteht man die kategoriale Einschätzung der Bonität eines Kreditnehmers; vgl. Wolf (2005), S. 14 - 15.

[24] Vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 15 - 25.

[25] Zu den Ausnahmen s. Basler Ausschuss (2004), S. 17 f; vgl. auch Abschnitt 3.1.2

[26] Vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 15 - 22.

[27] Zur Vertiefung vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 53, ferner, S. 76 - 105.

[28] Vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 45 - 52.

[29] Vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 56 - 73; vgl. BMF (2006), S. 58.

[30] Die Formel ist hier einfach gehalten; eine Detaillierung wird sukzessive vorgenommen; vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 54 - 73.

[31] Die Risikoparameter werden unter Abschnitt 3 im Einzelnen definiert und erläutert.

[32] Vgl. ferner Basler Ausschuss (2004), S. 86 - 106.

[33] Für weitergehende Informationen s. Basler Ausschuss (2005), „Änderung der Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung der Marktrisiken“.

[34] Für weiterführende Informationen s. Basler Ausschuss (2004), S. 127 - 139.

[35] Vgl. Basler Ausschuss (2004), S. 180 - 188; vgl. ferner Glatzl (2007), S. 41 - 43; vgl. Deutsche Bundesbank (2004), S. 88; zur weiteren Vertiefung s. auch Basler Ausschuss (2004), S. 189 - 198.

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Details

Title
Kreditrisikomanagement unter Basel II
Subtitle
Credit Risk Management under the terms of Basel II
College
University of Hagen
Course
Masterstudiengang, Master of Business Administration Nr. 30080; Studienzug 2
Grade
passed
Author
Year
2007
Pages
66
Catalog Number
V143258
ISBN (eBook)
9783640524761
ISBN (Book)
9783640524570
File size
727 KB
Language
German
Notes
Anmerkung des Prüfers: Der Autor hat ein anspruchvolles Thema sorgfältig und verständlich bearbeitet. Zu loben ist die eigenständige Analyse der Bedeutung der Berechnungsparameter für die Eigenkapitalunterlegung.
Keywords
BASEL-II, BASEL-III, Finanzmanagement, Bankenaufsicht, Kreditrisiko, Risikomanagement, BaFin, Baseler Ausschuss, Eigenkapitalanforderungen, IRB-Ansatz, Standardansatz, Marc Howland, Masterarbeit
Quote paper
Marc Howland (Author), 2007, Kreditrisikomanagement unter Basel II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143258

Comments

  • Dogan Günes on 2/14/2010

    Die Arbeit von Hr. Howland geht auf die wesentlichen Themen des Basel II Abkommens und den damit verbundenen Kreditrisiken ein. Die Arbeit bzw. das Buch eignet sich sehr gut für Bank und Finanzwirtschaft studierende, die einen guten Einstieg und einen guten Überblick über dieses Thema haben wollen sehr gut. Vor allem in der aktuellen Situation, in der diese Themen immer wichtiger werden ist es auch für Praktiker ein gutes Buch. Sehr empfehlenswert.

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Title: Kreditrisikomanagement unter Basel II



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