Zensur zur Zeit der Karlsbader Beschlüsse 1819-1848 und ihre Auswirkung auf die Augsburger „Allgemeine Zeitung“ im 19. Jahrhundert


Term Paper (Advanced seminar), 2004

25 Pages, Grade: 1


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Die Karlsbader Beschlüsse
1. Das Bundespressegesetz
1.1 Die Zensurbestimmungen
1.2 Verschärfung und Erweiterung des Bundespressegesetzes
1.3 „Das Jahr der bedingten Pressefreiheit“ in Preußen und erneute Verschärfung der Zensur
1.4 Die Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse und somit des Bundespressegesetzes

II. Die Zensur und deren Umgehung
1. Durchführung der Zensur
1.1 Mangelnde Informationen
1.2 Selbstzensur
2. Strategien des Ideenschmuggels
2.1 Schmuggel aus dem Ausland
2.2 Wahl des Druckortes
2.3 Berichte über das Ausland und Historisierung
2.4 Neue Formen der Meinungsäußerung

III. Die Augsburger „Allgemeine Zeitung“ und die Zensur
1. Einordnung und Geschichte der „Allgemeinen Zeitung“
2. Ausgewählte Zensur-Beispiele
2.1 Textänderungen
2.2 Zensurlücken
2.3 Widerrufe und Berichtigungen durch Nachzensur
2.4 Auseinandersetzung mit der Zensur in Artikeln der „Allgemeinen Zeitung
2.5 Der Pakt zwischen Zeitung und Leser
3. Das Hambacher Fest und die Berichterstattung in der AZ
3.1 Das Hambacher Fest
3.2 Berichterstattung in der AZ

Fazit

IV. Quellenverzeichnis

V. Literaturverzeichnis

Einleitung

In der vorliegenden Hausarbeit beschäftige ich mich mit dem Thema „Zensur zur Zeit der Karlsbader Beschlüsse 1819-1848 und ihre Auswirkung auf die Augsburger ‘Allgemeine Zeitung’ im 19. Jahrhundert“.

Nach einer Übersicht über die Zensurgeschichte von 1819-1848 und einer Erläuterung der Strategien des Ideenschmuggels, möchte ich anhand der Augsburger „Allgemeinen Zeitung (AZ)“ Beispiele für die Anwendung der Zensur geben. Neben verschiedenen Beispielen für den Einfluss der Zensur, habe ich mich näher mit der Berichterstattung der AZ zum Hambacher Fest befasst. Durch eine Untersuchung dieser Berichterstattung möchte ich darstellen, wie sich das Hambacher Fest unter der Zensurordnung in der Presse wiedergespiegelt hat. Im Rahmen dieser Hausarbeit ist es mir leider nur möglich, ein paar exemplarische Artikel oder Textpassagen vorzustellen, an denen sich die Zensur erkennen lässt. Ich bitte dies zu berücksichtigen.

Neben der Recherche in der AZ stütze ich mich besonders auf Elke Blumenauers „Journalismus zwischen Pressefreiheit und Zensur. Die Augsburger Allgemeine Zeitung’ im Karlsbader System 1818-1848“. Sie hat sich umfassend mit der den Karlsbader Beschlüssen zugrunde liegenden Zensur der AZ befasst. Ein weiteres Buch, das sich mit der AZ beschäftigt, ist Eduard Heycks Monographie „Die Allgemeine Zeitung 1798-1898“, eine Auftragsarbeit anlässlich des 100jährigen Jubiläums der AZ. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei Eduard Heyck um den Historiker der AZ handelt, und sich die Monographie, da eine Auftragsarbeit, manchmal doch sehr subjektiv mit der Geschichte und den Mitarbeitern der AZ auseinandersetzt.

Einen Überblick über die Pressegeschichte des 19. Jahrhunderts bot mir sowohl Kurt Koszyks „Deutsche Presse im 19. Jahrhundert. Geschichte der deutschen Presse Teil II“ als auch Rudolf Stöbers „Deutsche Pressegeschichte“. Durch Wolfram Siemanns Aufsatz „Ideenschmuggel. Probleme der Meinungskontrolle und das Los deutscher Zensoren im 19. Jahrhundert“ in der Historischen Zeitschrift bekam ich einen umfassenden Einblick in die Techniken der Zensur und den Ideenschmuggel. Siemann geht nicht nur allgemein auf die verschiedenen Möglichkeiten der Zensurumgehung ein, sondern gibt auch konkrete Beispiele für die Arbeit der Zensoren.

I. Die Karlsbader Beschlüsse

Innerhalb des Deutschen Bundes war der führende Staat Österreich. Unter der Führung des Staatskanzlers Klemens Fürst von Metternich gelang es Österreich, die Karlsbader Beschlüsse vom 20. September 1819 durchzusetzen, die zum Bundespressegesetz 1819 führten. Sie gelten als Höhepunkt des Metternichschen bzw. Österreichischen Einflusses im Deutschen Bund.1

Lange Zeit schon plante Metternich, die politischen Äußerungen und Aktivitäten der nationalen und liberalern Opposition zu kontrollieren. Das Wartburgfest am 18./19. Oktober 1817, auf dem u.A. die nationale Einheit gefordert wurde, und die Ermordung des Schriftstellers August von Kotzebue durch den Studenten Karl Ludwig Sand am 23. März 1819, der in ihm einen russischen Spion vermutete, gaben dann den Anstoß für den Deutschen Bund, die Karlsbader Beschlüsse zu fassen.2 Die Regierung war nun auf die Kräfte aufmerksam geworden, die ihrer Politik gefährlich werden konnten.

1. Das Bundespressegesetz

Für die Zeit von 1819-1848 schaffen die Karlsbader Beschlüsse die Grundlage der Geschichte der Presse in Deutschland.3 Sie richteten sich vor allem gegen die akademische und literarische Freiheit und die Universitäten und bestanden insgesamt aus vier Gesetzen: dem Universitätsgesetz, dem Untersuchungsgesetz, der Exekutionsordnung und dem Pressegesetz, mit dem ich mich in dieser Hausarbeit näher befasse.4

Sie hatten das Ziel, das entstandene Freiheitsbedürfnis und nationale Ideen in Deutschland wieder zu verdrängen und politische Formierungen im Bürgertum zu verhindern.5 „Staatsrücksichten“ und das Erhalten des gesellschaftlichen und politischen Systems, das 1815 entstanden war, waren Hauptgründe für die Zensur.6 Heyck, der Historiker der AZ, beschreibt die Zeit des Karlsbader Pressegesetzes als „die schlimmsten Tage (...), die die Presse überhaupt gesehen hat.“7

Zunächst war das Bundespressegesetz zwar auf fünf Jahre befristet, doch 1824 wurde es durch die Bundesversammlung auf unbestimmte Zeit verlängert und bestand dann letztlich bis März 1848.8

1.1 Die Zensurbestimmungen

Vor den Karlsbader Beschlüssen existierten viele einzelstaatliche Zensurbestimmungen nebeneinander. Erst mit dem zehn Paragraphen umfassenden Bundespressgesetz, das die Bestimmungen vereinheitlichte, bekamen die Regierungen einen Überblick über die Zensurbestimmungen.9 Da das Gesetz den einzelnen Staaten allerdings die Entscheidung überließ, ob sie die präventive Vorzensur generell anwenden wollten oder nur bei Publikationen von weniger als 320 Seiten, erfuhr sie keine völlige Gleichschaltung. Die Staaten mussten allerdings über ihre Zensurvorschriften Rechenschaft ablegen und standen so in gegenseitiger Abhängigkeit. Schriften von geringerem Umfang wurden vorzensiert, wenn der Staat sie für politisch gefährlich hielt, wie es z.B. bei Tageszeitungen, Broschüren, Flug-, Wochen-, und Monatsschriften der Fall war. Jegliche Kritik am feudalen Partikularismus versuchte man zu unterbinden. Für die generelle Vorzensur entschieden sich z.B. Österreich, Preußen und Hannover; für die eingeschränkte Vorzensur, die Publikationen über 320 Seiten aussparte und die dafür einer Nachzensur unterlagen, entschieden sich z.B. Baden, Württemberg und Bayern.10

Von nun an mussten stets auch Name des Verlegers und Redakteurs angegeben werden, um eine Zurückverfolgung möglich zu machen.11

Bis auf die Klausel „Schutz der Sicherheit“ und „Würde des Bundes“, die jeder Staat unterschiedlich interpretieren konnte, gab es keine konkreten Zensurbestimmungen. Die Beschlüsse legten ein Mindestmaß fest, jedem einzelnen Staat war es allerdings freigestellt, schärfere Bestimmungen zu erlassen.12

Gerade, weil es verschiedene Regelungen für die Zensur gab, entstanden Lücken, die sich der Ideenschmuggel zunutze machte.13

1.2 Verschärfung und Erweiterung des Bundespressegesetzes

Im Jahr 1830 wurde das Bundespressegesetz aufgrund der französischen Julirevolution verschärft. Durch die Revolution angetrieben, wurden in den Nachbarländern Frankreichs wieder Forderungen nach allgemeiner Pressefreiheit und einer demokratischen Verfassung laut - in der Bevölkerung genauso wie in ihren publizistischen Organen. Oppositionelle Blätter als Plattform nutzend, wurden Reformen verlangt, die den deutschen Bund gefährdeten. Die Verhältnisse in Frankreich vor Augen, erneuerten und verschärften die Regierungen die Zensur.

Eine weitere Erweiterung und Verschärfung erfuhr das Pressegesetz im Juni 1832 nach dem Hambacher Fest.14 Die in den Jahren 1832/33 aufkommende Krise der Legitimität des Deutschen Bundes, zwang diesen zu einem umfassenden Ausbau des Zensur- und Überwachsungssystems. Dieses wurde kennzeichnet für den Vormärz.15 Publizistik und politische Öffentlichkeit wurde erneut unter Beschuss genommen. In den „Zehn Artikeln“ wurden u.A. die Zensurbestimmungen für Zeitschriften und andere Druckschriften, die nicht länger als 20 Bogen waren, wiederum erneuert.16 Außerdem wurde das Importieren deutscher Schriften, wie Zeitungen oder andere Literatur, aus dem Ausland verboten, da alles, was im Ausland gedruckt wurde, nach der Einfuhr nicht mehr durch die Zensur verändert werden konnte.17

Es bildete sich ein Graben zwischen Staat und Gesellschaft, da die staatlichen Organe eine möglichst umfassende Kontrolle und Zensur des politischen Lebens durchzusetzen suchten, während das Bürgertum nach Öffentlichkeit verlangte. Gerade in der Zeit des Vormärz wurde die Verwerflichkeit der Zensur und ihre Einschränkung des geistigen und politischen Lebens immer klarer.18 Im Jahr 1834 wurde das Karlsbader Pressegesetz mit den geheimen „Wiener Beschlüssen“ erneut erheblich verschärft. Vorschriften hinsichtlich des Amtes des Zensors wurden festgelegt und die Zensurlücken, die eine Zensur in der Zeitung kenntlich machten, wurden verboten. Um die Anzahl der politischen Zeitungen kontrollieren zu können, waren Neuerscheinungen von nun an konzessionspflichtig. Publikationen der literarischen Gruppe „Das Junge Deutschland“ waren nach der Verabschiedung der Bundesakte von 1835 jetzt auch verboten - bereits erschienene wie auch zukünftige.19

1.3 „Das Jahr der bedingten Pressefreiheit“ in Preußen und erneute Verschärfung der Zensur

Mit dem Thronwechsel in Preußen 1840 war eine weitere Stufe der Entwicklung erreicht. Das unter Friedrich Wilhelm IV. veranlasste Zensuredikt vom 24. Dezember 1841 ebnete den Weg für eine Liberalisierung der Zensurordnung. Zwei Jahre später, 1842, „das Jahr der bedingten Pressefreiheit“20, so Gert Hagelweide, machte sich diese Liberalisierung bei bereits bestehenden Zeitungen bemerkbar. Die Zensurlockerung von Preußen schuf den Rahmen für politisches Engagement und eine Wiederspiegelung der öffentlichen Meinung in der Zeitung. Ein neuer Freiraum war geschaffen - die Stilform des Leitartikels kam in diesem Jahr auf.

Obwohl die Zeitungen während dieser Zensurlockerung nicht den Staat oder die Monarchie kritisierten, führte der offenere Umgang mit politischen Themen und der wiederaufgekommene kommentierende Stil der Zeitungen 1843 zu einer weiteren Zensurverschärfung und einer Erneuerung der bereits bekannten Maßnahmen aus den Jahren 1819 und 1824.21

[...]


1 Kramer, Margarete: Die Zensur in Hamburg 1819 bis 1848. Ein Beitrag zur Frage staatlicher Lenkung der Öffentlichkeit während des Deutschen Vormärz, Hamburg 1975 (Hamburger Historische Studien 5), S. 40.

2 Heyck, Eduard: Die Allgemeine Zeitung 1798-1898. Beiträge zur Geschichte der deutschen Presse, München 1898, S. 206 (im Folgenden zitiert als: Heyck, Allgemeine Zeitung)

3 Gerstenberg, Heinrich: Die Hamburgische Zensur in den Jahren 1819-1848, Hamburg 1908, S.7.

4 Blumenauer, Elke: Journalismus zwischen Pressefreiheit und Zensur. Die Augsburger „Allgemeine Zeitung“ im Karlsbader System (1818-1848), Köln, Weimar, Wien 2000, S. 19-21 (im Folgenden zitiert als: Blumenauer, Journalismus).

5 Fischer, Heinz-Dietrich: Handbuch der politischen Presse in Deutschland 1480-1980, Düsseldorf 1981, S. 56 (im Folgenden zitiert als: Fischer, Handbuch).

6 Blumenauer, Journalismus, S. 166.

7 Heyck, Allgemeine Zeitung, S. 204.

8 Blumenauer, Journalismus, S. 24.

9 Koszyk, Kurt: Deutsche Presse im 19. Jahrhundert. Geschichte der deutschen Presse Teil II, Bd. 6, Berlin 1966, S. 55 (im Folgenden zitiert als: Koszyk, Deutsche Presse).

10 Siemann, Wolfram: Ideenschmuggel. Probleme der Meinungskontrolle und das Los deutscher Zensoren im 19. Jahrhundert, in: Historische Zeitschrift (245) 1987, S. 71-106, S. 85-86 (im Folgenden zitiert als: Siemann, Ideenschmuggel).

11 Koszyk, Deutsche Presse, S. 57.

12 Stöber, Rudolf: Deutsche Pressegeschichte. Einführung, Systematik, Glossar, Bd. 8, Konstanz 2000 (Reihe Uni-Papers), S. 134.

13 Koszyk, Deutsche Presse, S. 55.

14 Blumenauer, Journalismus, S. 28-29.

15 Deuchert, Norbert: Vom Hambacher Fest zur badischen Revolution. Politische Presse und Anfänge deutscher Demokratie 1832-1848/49, Stuttgart 1983 (Sonderveröffentlichung des Stadtarchivs Mannheim 5), S. 67-68 (im Folgenden zitiert als: Deuchert, Politische Presse).

16 Blumenauer, Journalismus, S. 29.

17 Lechner, Silvester: Gelehrte Kritik und Restauration, Tübigen, 1977 (Studien zur deutschen Literatur 49), S. 94 (im Folgenden zitiert als: Lechner, Kritik).

18 Deuchert, Politische Presse, S. 67-68.

19 Blumenauer, Journalismus, S. 30-31.

20 Zit. nach Blumenauer, Journalismus, S. 34-35

21 Ebd., S. 34

Excerpt out of 25 pages

Details

Title
Zensur zur Zeit der Karlsbader Beschlüsse 1819-1848 und ihre Auswirkung auf die Augsburger „Allgemeine Zeitung“ im 19. Jahrhundert
College
Ruhr-University of Bochum  (Geschichte)
Course
Bürgertum und Öffentlichkeit im 19. Jahrhundert
Grade
1
Author
Year
2004
Pages
25
Catalog Number
V143306
ISBN (eBook)
9783640526307
ISBN (Book)
9783640525997
File size
505 KB
Language
German
Keywords
Karlsbader Beschlüsse, Augsburger Allgemeine Zeitung, 19. Jahrhundert, Ideenschmuggel, Pressefreiheit, Zensur, Bundespressegesetz, Das Jahr der bedingten Pressefreiheit, Hambacher Fest, Allgemeine Zeitung, Zensurverordnung, Karlsbader System, Junges Deutschland, Hamburgische Zensur, Deutscher Vormärz, Deutsche Pressegeschichte
Quote paper
Anna Zafiris (Author), 2004, Zensur zur Zeit der Karlsbader Beschlüsse 1819-1848 und ihre Auswirkung auf die Augsburger „Allgemeine Zeitung“ im 19. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143306

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