Sozialklauseln und Kernarbeitsrechte - Sichtweisen und Problematiken


Term Paper, 2003

19 Pages, Grade: 2,7


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Inhaltsverzeichnis

0.Einleitung

1. Die Betrachtungsweisen des Marktes
1.1 Die marktliberalistische Sichtweise
1.2 Die (neo)institutionelle Sichtweise

2. Die Rolle der Kernarbeitsnormen und Sozialstandards
2.1 Die Frage nach Umwandlung von Kernarbeitsnormen in sanktionierbare Standards
2.2 Die Frage nach den Auswirkungen der Nicht-Respektierung von Kernarbeitsnormen und Sozialstandards

3. Fazit

Literatur

Anhang

0.Einleitung

Laut Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat jeder Mensch „das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken“.[1] Dieses Recht ist offensichtlich ein Menschenrecht und folglich jedermann zu gewähren.

Das Recht auf Vereinigungsfreiheit lässt sich jedoch nicht nur in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen finden. Der Anspruch auf dieses Recht wird in den Kernarbeitsnormen, die die Internationale Arbeitsorganisation ( ILO ) 1998 in der „ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work“ veröffentlichte, aufgegriffen. Neben diesem Menschenrecht, das hier explizit als Recht eines Arbeiters definiert wurde, setzte die ILO die Tarifautonomie, die Freiheit von Zwangsarbeit, ein ausführliches Diskriminierungsverbot sowie das Verbot von Kinderarbeit auf die Liste der Kernarbeitsnormen.

Es stellt sich die Frage, ob nun diese Sozialstandards im internationalen (ökonomischen) System der Welt als sanktionierbarer Standard, und somit als Steuerungsinstitution im Sinne des Institutionalismus, sinnvoll sind, oder nicht.

Die Rolle der Kernarbeitsnormen kann von der inhaltlichen Perspektive her und von der der Umsetzung in die Praxis her betrachtet werden. Die Pole, die sich bei der Beurteilung dieser Frage offenbaren, können einmal auf der Seite des Marktliberalismus gesehen werden. Der andere Pol bei der Betrachtung kann als Seite der (Neo)Institutionalisten beschrieben werden. Diese Betrachtung wird den Anfang der folgenden Ausführungen bilden und zeigen, dass inhaltliche Parallelen existent sind, die Wege zur praktischen Umsetzung jedoch unterschiedlich.

Der zweite Punkt der Überlegungen wird sich mit dem Aspekt beschäftigen, welche Folgen die Verbindung von Kernarbeitsnormen mit den WTO-Regeln, also mit einem handfesten Sanktionsmechanismus, nach sich ziehen kann.[2] Wäre eine solche Integration also gegenüber einem Kooperationsmodell von Organisationen vorteilhafter?

Es wird sich zeigen, ob es für die Entwicklung von Ökonomie und Gesellschaft sinnvoll ist, bereits bestehende Regime weitergehend in internationale Handelsregelungen, bspw. in das WTO-Regelwerk, zu integrieren, oder ob eine getrennte, parallele Existenz Entwicklung positiv beeinflusst. Die Betrachtung des Punktes der zeitlichen Perspektive in bezug auf den Status von Kernarbeitsnormen, wird sich dem anschließen.

Die Frage nach der Stellung der Sozialstandards wird schließlich zu beantworten sein.

1.Die Betrachtungsweisen des Marktes

1.1 Die marktliberalistische Sichtweise

Vorausgeschickt werden muss, dass bei der Diskussion, wie die Sozialstandards der ILO[3][4] zur Geltung und Umsetzung gelangen sollen, die Grundströmungen der neoklassischen und neoinstitutiellen Sicht zu berücksichtigen sind und die für die Diskussion wichtigen Punkte herausgestellt werden. Ich werde mich bei den marktliberalen und dem Wettbewerb Vorrang einräumenden Vertretern Deutschlands auf die parteipolitischen Vertreter der CDU/CSU und die FDP beschränken.

Betrachtet man die neoklassischen Theoreme und Grundkonzepte für eine Ökonomie, wird schnell deutlich, dass dem privaten Bereich eine große Entscheidungsfreiheit und Entscheidungsreife zugestanden wird. Das rational handelnde Individuum spielt eine zentrale Rolle in den neoklassischen Betrachtungen des Marktes.

Der Marktmechanismus funktioniert am besten, wenn er von Eingriffen von außerhalb des Marktes nicht gestört wird.[5] Die Smithsche invisible hand gilt als Steuerungsmechanismus und bestmögliche Variante der Allokation von Ressourcen und Faktoren sowie der Distribution von Einkommen. Der Markt gilt hier als effizientester Steuerungsmechanismus.

Ein Kernstück der neoklassischen Theorie ist der auf dem Rationalitätsaxiom fußende Begriff des Marktwettbewerbes, der die Entwicklung individueller Freiheit ermöglichen soll. Eingriffe in den Markt würden die Entwicklung dieser Freiheiten behindern.

In bezug auf das zu behandelnde Thema ist weiterhin zu bemerken, dass neben der Förderung der Freiheit und der Hebung des Wohlstandsniveaus auch eine Demokratisierung von Ländern eine Folge des freien Marktes und des Nicht-Eingriffs sei.[6] Der Markt soll also durch seinen eigenen Mechanismus die durch den selben Mechanismus erzeugten Unterschiede beheben können.

Weiterhin wichtig in bezug auf die Frage nach der Implementierung von Sozialstandards ist der marktliberalen Seite, dass Zwang zur Umsetzung nicht das geeignete Mittel sei. So sprechen sich die Gruppen der CDU/CSU und FDP in der Enquete-Kommission vehement dagegen aus, Entwicklungsländer zu zwingen, ILO-Standards umzusetzen.[7]

Weiterhin wird in der Diskussion das Argument verwendet, dass ILO-Standards, die bspw. in das Regelwerk der WTO eingefügt sind, zu protektionistischen Maßnahmen seitens der Industrieländer führen können. Die Entwicklung, die ein nicht regulierter Markt garantieren würde, könnte so also nicht erfolgen.

Weiterhin kann als ein Argument aus marktliberalistischer Sichtweise gelten, dass, mit einem strengen Sanktionsmechanismus flankierte, unbedingt einzuhaltende Sozialstandards den komparativen Kostenvorteil auflöst. Das Potential an gering qualifizierten und folglich gering zu entlohnenden Arbeitskräften in Entwicklungsländern, stellt jedoch oft den komparativen Kostenvorteil dieser dar.[8]

Eine Kritik an den Zielen der Normen der ILO lässt sich jedoch nicht feststellen. Weder die Arbeitsgruppe der CDU/CSU noch die der FDP äußern sich ablehnend zu den Zielen. Allein die Art ihrer Umsetzung steht zur Diskussion.

Wichtig festzuhalten bleibt also, dass der Mechanismus von Angebot und Nachfrage die zentrale Rolle einnimmt. Die Regelung und Einhaltung der ILO-Kernnormen soll nicht durch Institutionen erzwungen werden. Der Konsument soll die Entscheidung beim Kauf fällen. Entweder entscheidet er sich für oder gegen Produkte, die unter Beachtung der ILO-Normen produziert wurden. Der Mechanismus von Angebot und Nachfrage würde also die Einhaltung von Normen erzwingen. Wenn sich Verbraucher gegen, meist günstig oder billig angebotene, Waren entscheiden, ist die beschriebene positive Wirkung außer Kraft.

[...]


[1] Art. 20, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen., Bonn 1999

[2] Zwar ist es im Rahmen der ILO-Verfassung bereits jetzt möglich, Verstöße gegen ratifizierte Abkommen mit Verfahren vor dem Internationalem Gerichtshof zu beantworten. Nach Ansicht des Autors ist die Konsequenz jedoch nicht ernsthaft schwerwiegend. Ernsthafte Konsequenzen würden jedoch mit Hilfe der Anwendung WTO-Rechts, wahrscheinlicher. Die Frage stellt sich folglich, ob die ILO nicht ein „zahnloser Tiger“ ist; (Ahndungsverfahren bei Verstößen gegen Übereinkommen siehe ILO-Verfassung, Art. 24-34).

[3] Eine Beschreibung einer neoklassischen Theorie findet sich exemplarisch bei Vilks (1991). Die der Funktionsweise des Marktes als Allokationsplatz exemplarisch bei Sohmen (1975)

[4] Die Kernarbeitsnormen finden sich im Anhang 1. Weitere Informationen zur ILO unter www.ilo.org;

[5] So zweifelt bspw. die FDP, eine Partei die durchaus in marktliberaler Tradition steht ( siehe Wiesbadener Grundsätze von 1997), die Funktionsfähigkeit des Marktes nicht an, wohl aber die Unzulänglichkeit der in den Markt eingreifenden Instrumente.

[6] Die Haltung der Gruppe der CDU/CSU muss, wie die der FDP-Gruppe, als durchaus wettbewerbsfreundlich angesehen werden. D.h., dass Wettbewerb und Handel als treibende Kraft in puncto Schaffung und Implementierung von Kernarbeitsnormen, Demokratie und Menschenrechte gesehen wird; vgl.: Deutscher Bundestag (BT) (Hrsg.), Schlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten (EK), 14. Deutscher Bundestag, Drucksache 14/9200, 14.06.2002, S.464

[7] ebenda, S.465 (CDU/CSU); S.517 (FDP)

[8] vgl.: Nohlen, Dieter (Hrsg.), Lexikon Dritte Welt, 6.Auflage, Reinbek 1994, S.68ff., bes. S.69

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Details

Title
Sozialklauseln und Kernarbeitsrechte - Sichtweisen und Problematiken
College
Free University of Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften)
Course
Globalisierung
Grade
2,7
Author
Year
2003
Pages
19
Catalog Number
V14345
ISBN (eBook)
9783638197717
ISBN (Book)
9783638787734
File size
521 KB
Language
German
Keywords
Sozialklauseln, Kernarbeitsrechte, Sichtweisen, Problematiken, Globalisierung
Quote paper
Stefan Kägebein (Author), 2003, Sozialklauseln und Kernarbeitsrechte - Sichtweisen und Problematiken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14345

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