Islamischer Religionsunterricht in Deutschland

Eine Bestandsaufnahme mit besonderer Berücksichtigung des Alevitischen Bekenntnisunterrichts nach Art 7,3 GG


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2009

17 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsübersicht

1. Einleitung

2. Aleviten in Deutschland - Aktuelle Zahlen und Glaubenslehre

3. Entwicklung des islamischen Religionsunterrichts
3.1 Rechtliche Bedingungen für einen Bekenntnisunterrichts nach Art. 7,3 GG
3.2 Gründe für einen islamischen Religionsunterricht
3.3 Weitere Vorgaben an einen islamischen Religionsunterricht
3.4 Verschiedene Unterrichtsmodelle

4. Die Einführung des alevitischen Religionsunterrichts

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Nach einem langjährigen Anerkennungsverfahren als ordentliche Religionsgemeinschaft, erhalten alevitische Schüler seit dem 18. August 2008 in mehreren Grundschulen des Landes einen eigenen Religionsunterricht, der auch als Bekenntnisunterricht anerkennt wurde indem die alevitische Glaubenslehre verkündet werden darf. Wohingegen Sie in ihrem Ursprungsland immer noch nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, verfügen sie in Deutschland mittlerweile einen eigenen rechtlichen Status mit der Befugnis Gebrauch ihrer Grundrechte nehmen zu können. Wie kam es nun dazu dass sich gerade diese Gemeinschaft, die nach den Sunniten als zweitgrößte islamische Gruppierung in Deutschland bezeichnet werden kann das erreicht haben wovon andere Muslime noch träumen. In dieser Seminararbeit soll ein Überblick über den momentanen Stand des islamischen Religionsunterrichtes in Deutschland gegeben werden. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Entwicklung des alevitischen Religionsunterrichtes gelegt werden, der bisher als einziger islamisch-orientierter Bekenntnisunterricht in der Bundesrepublik Deutschlands gilt. Um aufzuzeigen wie es dazu kam, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Religionsunterricht nach Art. 3,7 GG durchleuchtet und vergleichend aktuelle Schulversuche islamischen Religionsunterrichtes mitberücksichtigt.

2. Aleviten in Deutschland - Aktuelle Zahlen und Glaubenslehre

Von den rund 3,5 Millionen in Deutschland lebenden Muslime schätzt man den Anteil der Aleviten zwischen 400.000 und 700.000 ein. Somit entspricht der prozentuale Anteil der in Deutschland existierenden Aleviten höher als dem in ihrem Ursprungsland, der Türkei. 1 Mit dem Beginn der Arbeitsmigration vor mittlerweile 40 Jahren begann auch die Einwanderung der Aleviten in Deutschland. Bekannt wurden sie jedoch vor allem durch ihre Großdemonstration im Dezember 2007, an der mehr als 10.000 Mitglieder der alevitischen Glaubensgemeinschaft in Köln gegen den "Tatort"- Krimi „Wem Ehre gebührt" demonstriert hatten um sich gegen die verleumderischen Vorwürfe zur Wehr zu setzen die dieser Film reproduzierte.2 Aleviten, die einen strikten Gegensatz zu den anderen in Deutschland vorherrschenden muslimischen Gruppierungen bilden, zeichnen sich durch eine hohe Toleranz aus und bemühen sich nicht als eine besondere Gruppe unter den türkischen Einwandern aufzufallen. So gehört auch das Tragen Kopftuchs und somit die Verhüllung des Hauptes nicht zur allgemein gültigen Anwendung unter Alevitinnen und wird nicht zur religiösen Pflichterfüllung gewertet. Wie die Schiiten glauben die Aleviten, dass die rechtmäßige Nachfolge des Propheten Mohammeds auf Ali, den Schwiegersohn und Cousin zurückgeht und nicht wie bei den Sunniten Abu Bakr, ein von den Anhängern Mohammeds ausgewählter Kalif und Nachfolger. Von Ali, stammt auch die Bezeichnung der Aleviten, die auf den Namen „Alevi“ zurückgeht. Abgesehen von der rechtmäßigen Nachfolge teilen sich die Aleviten jedoch auch die Ursprungsgeschichte und mehrere Glaubensvorstellungen mit ihren muslimischen Anhängern. Die größten Unterschiede liegen jedoch in der praktischen Auslebung der „fünf Säulen des Islams“: Das Glaubensbekenntnis, das einmonatige Fasten, die Almosensteuer, das fünfmalige Beten, sowie die Pilgerfahrt die ein Muslim mindestens einmal in seinem Leben vollzogen haben muss, sind keine notwendigen Voraussetzungen für die religiöse Pflichterfüllung eines jeden Gläubigen. Vielmehr gelten die Bedingungen „Beherrsche deine Hände, deine Lende und deine Zunge, was als stehle nicht, begehe keinen Ehebruch und lüge nicht, übersetzt werden kann.“3 Zu den weiteren Grundlagen des alevitischen Glaubens zählt desweitern der Glaube an die heilige Kraft, nach welchem der Mensch als Widerspiegelung Gottes betrachtet wird. Der Glaube an den Weg zur Vervollkommnung des Menschen, nach dem jeder Mensch mit Gottes Hilfe diese heilige Kraft in sich selbst entdecken kann, sowie der Glaube an die Unsterblichkeit der Seelen, welches besagt, das die Seele eines Menschen nicht stirbt, sondern zunächst zu Gott zurückkehrt um dann in einen neuen Körper so lange überzugehen, bis die Seele die Vervollkommnung erreicht und dieser Kreislauf zerbricht.4 Ein weiterer Unterschied besteht außerdem in den Gebetshäusern die Aleviten aufsuchen. Wohingegen sich nämlich andere Muslime in Moscheen oder Vereinshäusern begeben, so treffen sich alevitisch-Gläubige regelmäßig in sogenannten Cem-Häusern, in denen es auch Gang und Gebe ist dass Frauen und Männer anders als in den Moscheen nicht getrennt sondern gemeinsam beten.5

3. Die Entwicklung des islamischen Religionsunterrichts

3.1 Rechtliche Bedingungen für einen Bekenntnisunterrichts nach Art. 7,3 GG

Der Islam ist mit seinen ca. 3,5 Millionen Anhängern in Deutschland die drittgrößte Religionsgemeinschaft. Ihm gehen nur der katholische Glauben mit 26,5 und der evangelische mit 26,2 Millionen Gläubigen voran.6 Es ist also kein Wunder das der Ruf nach einem eigenen Religionsunterricht immer größer wird, der auch als ein Bekenntnisunterricht gelten kann, das heißt nicht nur ein Unterricht der auf landeskundlicher Übermittlung muslimischer Länder und ihren religiösen Gepflogenheiten fungiert, sondern auch als Glaubenslehre verkündet wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein solches Unterfangen gibt der Staat Deutschland selbst vor, so heißt es im Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich, Absatz 2 setzt sogar noch an dass die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Die Erziehungsberechtigten eines jeden Kindes haben sogar die Möglichkeit über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen denn der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahmen der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Ein ordentliches Lehrfach für das also Noten verteilt werden dürfen, für das Unterrichtsmaterial erstellt und immer auf den neuesten Stand gebracht werden muss, sowie Lehrkräfte ausgebildet und schließlich zur Verfügung gestellt werden sollten. Was in der Theorie so einfach klingt, scheint in der Praxis aber nicht immer so leicht durchzuführen zu sein. Das kann mehrere Gründe haben. Schätzungsweise 700.000 Kinder mit muslimischen Glauben besuchen eine deutsche öffentliche Schule, was nur „etwa sechs Prozent der gesamten Schülerschaft“7 ausmacht. Bedenkt man hierbei jedoch noch dass von den 3,5 Millionen Muslimen nur etwa ein Drittel die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und somit nur diese Gebrauch ihrer staatsbürgerlichen Rechte nehmen können, so verringert sich die Zahl der Muslimen die ein Recht auf einen ordentlichen Religionsunterricht haben abermals. Hinzu kommt außerdem dass die Frage nach einen islamischen Religionsunterricht in manchen Regionen des Landes gar nicht erst auftaucht, da die Nachfrage aufgrund geringer muslimischer Schüler fehlt. Anders sieht dies jedoch vor allem in den Großstädten und ihren Ballungsräumen aus, wo der Schrei nach staatlicher Unterstützung immer lauter wird. Das der erste alevitische Religionsunterricht seinen Durchbruch in Nordrhein-Westfalen hatte, liegt nämlich vor allem an der Tatsache, dass in diesem Bundesland ca. 33,1 %8 aller in Deutschland lebenden Muslimen ihren Wohnsitz haben und die Notwendigkeit eines eigenen Religionsunterrichts sehr hoch war, das selbe gilt wohl auch für die weiteren Einführungen in Baden-Württemberg mit 16,6 %, Bayern mit 13,2 % und Hessen mit 10,3 % lebenden Muslimen.9

[...]


1 Vgl. URL 1.

2 Sökefeld, Aleviten in Deutschland, 2008, 7.

3 Vgl. ebd., 220.

4 Vgl. URL 2.

5 Vgl. URL 3.

6 Vgl. URL 4.

7 Anselm, Islam in der Schule, 200 7, 120.

8 Roll, Muslime, 2009, 4.

9 Vgl. ebd.,4

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Islamischer Religionsunterricht in Deutschland
Sous-titre
Eine Bestandsaufnahme mit besonderer Berücksichtigung des Alevitischen Bekenntnisunterrichts nach Art 7,3 GG
Université
University of Augsburg  (Lehrstuhl für Christliche Sozialethik)
Cours
Der Islam als ethische, politische, theologische und kulturelle Herausforderung
Note
1,7
Auteur
Année
2009
Pages
17
N° de catalogue
V143686
ISBN (ebook)
9783640527984
ISBN (Livre)
9783640528219
Taille d'un fichier
493 KB
Langue
allemand
Mots clés
Islamischer, Religionsunterricht, Deutschland, Eine, Bestandsaufnahme, Berücksichtigung, Alevitischen, Bekenntnisunterrichts
Citation du texte
Alexander Häuser (Auteur), 2009, Islamischer Religionsunterricht in Deutschland , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143686

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