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Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Verwirkung des Klagerechts

Title: Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Scientific Essay , 2010 , 15 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, so kann dieser das Fehlen der nach § 85 SGB IX erforderlichen Zustimmung bis zur Grenze der Verwirkung jederzeit geltend machen, wenn ihm eine entsprechende Entscheidung der zuständigen Behörde nicht bekannt gegeben worden ist (§ 4 Satz 4 KSchG). Ist dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers bzw. dessen Gleichstellung nicht bekannt und hatte der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts folglich auch nicht beantragt, so muss sich der Arbeitnehmer - zur Erhaltung seines Sonderkündigungsschutzes nach § 85 SGB IX - innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung auf diesen Sonderkündigungsschutz berufen. Der besondere Kündigungsschutz der §§ 85 ff SGB IX gilt für alle Arten von Kündigungen (Beendigungs-, Änderungskündigung, Kündigung im Insolvenzverfahren etc.) durch den Arbeitgeber.

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Inhaltsverzeichnis

1. Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Verwirkung des Klagerechts

2. Ist dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers bzw. dessen Gleichstellung nicht bekannt und hatte der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts folglich auch nicht beantragt, so muss sich der Arbeitnehmer - zur Erhaltung seines Sonderkündigungsschutzes nach § 85 SGB IX -

3. Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seinen Schwerbehindertenstatus bzw. seine Gleichstellung nicht innerhalb dieser drei Wochen mit, so kann sich der Arbeitnehmer auf den Sonderkündigungsschutz nicht mehr berufen und mit Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG ist der eigentlich gegebene Nichtigkeitsgrund nach § 134 BGB i. V. mit § 85 SGB IX wegen § 7 KSchG geheilt.

4. Nach § 1903 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. mit § 131 Abs. 2 Satz 1 BGB werden Willenserklärungen, die einer unter Einwilligungsvorbehalt stehenden betreuten Person gegenüber abzugeben sind, nicht wirksam, bevor sie dem Betreuer zugehen.

5. Die Maßgeblichkeit des Zugangs der Kündigungserklärung beim Betreuten selbst kann sich aber aus der in § 1903 Abs. 1 Satz 2 BGB ebenfalls angeordneten entsprechenden Anwendung des § 113 BGB ergeben.

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit analysiert die juristischen Voraussetzungen und prozessualen Konsequenzen des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf die Verwirkung des Klagerechts und die Bedeutung behördlicher Zustimmungsverfahren bei verspäteter Kenntnisnahme durch den Arbeitgeber.

  • Besonderer Kündigungsschutz gemäß §§ 85 ff. SGB IX
  • Prozessuale Klagefristen nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 4 KSchG)
  • Rechtsfolgen bei fehlender behördlicher Zustimmung
  • Auswirkungen eines Einwilligungsvorbehalts bei betreuten Personen auf Kündigungszugänge

Auszug aus dem Buch

Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Verwirkung des Klagerechts

1. Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, so kann dieser das Fehlen der nach § 85 SGB IX erforderlichen Zustimmung bis zur Grenze der Verwirkung jederzeit geltend machen.

Der besondere Kündigungsschutz der §§ 85 ff SGB IX gilt für alle Arten von Kündigungen (Beendigungs-, Änderungskündigung, Kündigung im Insolvenzverfahren etc.) durch den Arbeitgeber, Jabben, Beckscher Online-Kommentar, § 85 SGB IX, RN 13, und ist im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer nicht dispositiv. Der öffentlich-rechtliche Kündigungsschutz kann weder durch Tarifvertrag, noch durch Betriebsvereinbarung oder arbeitsvertragliche Vereinbarung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, BAG, BB 1987, 1670. Die Arbeitsvertragsparteien können aber einen wirksamen Aufhebungsvertrag oder Prozessvergleich abschließen. In der Erklärung, es bestünden keine Ansprüche mehr, ist kein wirksamer Verzicht auf den besonderen Kündigungsschutz zusehen, Neumann, in Neumann/Majerski/Pahlen/Neumann, § 85, RN 57. Bei Selbstkündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers, greift die Schutznorm nicht. Das gilt auch für den Fall eines Aufhebungsvertrages, einer Befristung des Arbeitsverhältnisses, Vossen, in A/P/S, SGB IX § 85 RN 25a, oder einen unter einer auflösenden Bedingung geschlossenen Arbeitsvertrag. Eine Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht erforderlich, wenn der Arbeitsvertrag wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) angefochten wird, da damit die Rechtswirkungen ex tunc bestritten werden, Neumann, a.a.O., RN 44.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Verwirkung des Klagerechts: Einführung in die Unabdingbarkeit des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX.

2. Ist dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers bzw. dessen Gleichstellung nicht bekannt und hatte der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts folglich auch nicht beantragt, so muss sich der Arbeitnehmer - zur Erhaltung seines Sonderkündigungsschutzes nach § 85 SGB IX -: Erläuterung der Pflichten des Arbeitnehmers zur Geltendmachung seines Schutzstatus bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers.

3. Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seinen Schwerbehindertenstatus bzw. seine Gleichstellung nicht innerhalb dieser drei Wochen mit, so kann sich der Arbeitnehmer auf den Sonderkündigungsschutz nicht mehr berufen und mit Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG ist der eigentlich gegebene Nichtigkeitsgrund nach § 134 BGB i. V. mit § 85 SGB IX wegen § 7 KSchG geheilt.: Darstellung der Heilungswirkung bei Versäumung der dreiwöchigen Mitteilungs- und Klagefrist.

4. Nach § 1903 Abs. 1 Satz 2 BGB i. V. mit § 131 Abs. 2 Satz 1 BGB werden Willenserklärungen, die einer unter Einwilligungsvorbehalt stehenden betreuten Person gegenüber abzugeben sind, nicht wirksam, bevor sie dem Betreuer zugehen.: Analyse der Wirksamkeitsvoraussetzungen für Kündigungen bei unter Betreuung stehenden Arbeitnehmern.

5. Die Maßgeblichkeit des Zugangs der Kündigungserklärung beim Betreuten selbst kann sich aber aus der in § 1903 Abs. 1 Satz 2 BGB ebenfalls angeordneten entsprechenden Anwendung des § 113 BGB ergeben.: Diskussion über die Analogie zu § 113 BGB bezüglich der Geschäftsfähigkeit bei Arbeitsverhältnissen von Betreuten.

Schlüsselwörter

Sonderkündigungsschutz, Schwerbehindertengesetz, SGB IX, Kündigungsschutzgesetz, Integrationsamt, Verwirkung, Klagerecht, Einwilligungsvorbehalt, Betreuung, Kündigungsfrist, § 85 SGB IX, § 4 KSchG, Rechtsunwirksamkeit, Arbeitnehmer, Behinderung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Problematik, wenn einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gekündigt wird, ohne dass das vorgeschriebene Zustimmungsverfahren des Integrationsamtes durchlaufen wurde.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Fokus stehen der besondere Kündigungsschutz, die prozessuale Behandlung von Klagefristen nach dem KSchG sowie die Besonderheiten bei rechtlich betreuten Personen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu klären, wie die Klagefrist des § 4 KSchG in Fällen greift, in denen der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung keine Kenntnis hatte oder das behördliche Zustimmungsverfahren unterlassen wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen Gesetzestexte (SGB IX, KSchG, BGB) und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Was wird im Hauptteil der Untersuchung behandelt?

Behandelt werden die Voraussetzungen der Verwirkung, die Heilung von Nichtigkeitsgründen durch Fristversäumnis und die Anwendung von § 113 BGB auf betreute Arbeitnehmer.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Sonderkündigungsschutz, Integrationsamt, § 85 SGB IX, Klagefrist, Verwirkung und Einwilligungsvorbehalt.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber nichts von der Behinderung weiß?

Wenn die Behinderung dem Arbeitgeber bei Kündigung nicht bekannt ist, muss sich der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist auf den Sonderkündigungsschutz berufen, um eine Heilung des Mangels nach § 7 KSchG zu verhindern.

Wie wirkt sich ein Einwilligungsvorbehalt auf eine Kündigung aus?

Bei einem bestehenden Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge müssen Willenserklärungen dem Betreuer zugehen, um wirksam zu sein, es sei denn, es liegt eine spezifische Ermächtigung zur Arbeitsaufnahme vor.

Kann eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes geheilt werden?

Ja, wenn der Arbeitnehmer die Klagefrist des § 4 KSchG versäumt, kann eine eigentlich unwirksame Kündigung gemäß § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam fingiert werden.

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Details

Title
Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Subtitle
Verwirkung des Klagerechts
College
University of Cooperative Education Mannheim
Grade
1,0
Author
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author)
Publication Year
2010
Pages
15
Catalog Number
V143848
ISBN (eBook)
9783640518128
ISBN (Book)
9783640517824
Language
German
Tags
Schwerbehinderung Außerordentliche Kündigung Ordentliche Kündigung Sonderkündigungsschutz Grad der Behinderung (GdB) Gleichgestellte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2010, Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143848
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