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Urheberrechtsschutz in der Bildenden Kunst in Österreich. Die Historie und aktuelle Herausforderungen

Título: Urheberrechtsschutz in der Bildenden Kunst in Österreich. Die Historie und aktuelle Herausforderungen

Tesis , 2018 , 36 Páginas , Calificación: 2

Autor:in: Katharina Dorfi (Autor)

Derecho - Medios, Derecho Multimedia, Derechos de Autor
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Resumen Extracto de texto Detalles

Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit dem Urheberrecht von Werken der bildenden Künste und den Schutzmöglichkeiten, die dieses zur Verfügung stellt. Um einen Überblick zu vermitteln, woher der Gedanke stammt, Kunst und die damit verbundene Rechte des Urhebers zu schützen, werden anfangs ein historischer Überblick zur Entwicklung des Urheberrechts gegeben und seine Wurzeln erläutert. Danach folgt eine Zusammenfassung über Sinn und Zweck des Urheberrechts.

Für die gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung eines Landes ist es von großer Bedeutung, seine Künstler zu schützen und ihnen „freies“ künstlerisches Schaffen zu ermöglichen. Nicht nur der Gedanke, dass Künstler durch ihr Wirken zum kulturellen Leben und zur Weiterentwicklung der Gesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten, sondern auch der finanzielle Aspekt der Regelungen des Urheberrechts wird beleuchtet. Künstler sollen sich einerseits von ihrem Schaffen selbst erhalten können, andererseits sind Kunstwerke gerade dazu da, von der Gesellschaft interpretiert und rezipiert zu werden. Daher steht ein
Interessensausgleich zwischen jenen des Künstlers und jenen der Allgemeinheit im ständigen Fokus des Urheberrechts.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entwicklung und Gegenstand des Urheberrechts

2.1. Historische Entwicklung

2.2. Sinn und Zweck des Urheberrechts

2.2.1. Kunstfreiheit als Ausgangspunkt

2.2.2. Die Kunst und das Werk

3. Der Werkbegriff des Urheberrechts

3.1. Tatbestandselemente

3.1.1. Schöpfung

3.1.2. Geistige Schöpfung

3.1.3. Eigentümlichkeit

3.2. Werke der bildenden Künste

3.3. Bearbeitungen

4. Der Urheber

4.1. Begriff

4.2. Vermutung der Urheberschaft und Anonymer Urheber

4.3. Rechte des Urhebers

4.3.1. Verwertungsrechte

4.3.2. Urheberpersönlichkeitsrecht

4.4. Schutz des Urhebers

5. Grenzen des Urheberrechts

5.1. Schutzdauer des Urheberrechts

5.2. „Freie Werknutzung“

5.3. Grundrechtliche Schranken

5.3.1. Exkurs: Parodie

6. Besondere Herausforderungen an das Urheberrecht

6.1. Zerstörung von Kunstwerken

6.1.1. Zerstörung durch Erhaltung/Restaurierung von Kunstwerken

6.2. Fälschung und Verfälschung von Kunstwerken

6.2.1. Urheberrechtliche Betrachtung

6.2.2. Schutz nach allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Strafrecht

7. Conclusio

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Urheberrecht im Kontext der bildenden Künste. Ziel ist es, den Schutzzweck und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf den Werkbegriff und die Schutzmöglichkeiten für Urheber bei Verletzungen, Zerstörungen oder Fälschungen von Kunstwerken.

  • Historische Entwicklung und philosophische Grundlagen des Urheberrechts
  • Kompetenz und Definition des Werkbegriffs sowie dessen Tatbestandselemente
  • Die Rechte des Urhebers (Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte)
  • Herausforderungen durch Zerstörung, Fälschung und Verfälschung von Kunstwerken
  • Rechtliche Abwägung zwischen Urheberrechten und den Interessen der Allgemeinheit oder Eigentümer

Auszug aus dem Buch

3. Der Werkbegriff des Urheberrechts

§ 1 Abs. 1 UrhG definiert das Werk wie folgt: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst“. Der Schutzgegenstand des Urheberrechts, das „Werk“ wird durch diese Kernbestimmung nur allgemein beschrieben und bedarf weiterer Auslegung. Der Nachteil der eingeschränkten Rechtssicherheit – den diese Beschreibung mit sich bringt – wird vom Vorteil der Dehnbarkeit des Begriffs ausgeglichen.37 Folge ist eine Vielzahl an einzelfallbezogener Gerichtsentscheidungen.

Man könnte das Werk als „Bindeglied“ zwischen Urheber und Urheberrecht bezeichnen. Der Werkbegriff definiert, was im urheberrechtlichen Sinn als „Literatur, Musik und Kunst“ gewertet wird.38 Urheberrechtlicher und künstlerischer Werkbegriff können daher auseinanderfallen:39

Die Schwierigkeit besteht darin, dass der Werkbegriff nicht zu viel umfassen darf, da sonst Werke urheberrechtlich geschützt werden würden, die nicht vom Schutzzweck umfasst werden sollen. Umgekehrt darf der Begriff auch nicht zu eng ausgelegt werden, da sonst manchen Werken der Schutz des Urheberrechts verwehrt werden würde.

Der Werkbegriff des UrhG ist objektiv und folglich auch nach objektiven Kriterien festzustellen.40 Das bedeutet einerseits, dass für die Beurteilung, ob ein Werk im Sinne des (iSd) UrhG vorliegt, ausschließlich die im Gesetz genannten Kriterien herangezogen werden dürfen. Unerheblich, ob der Schöpfer beabsichtigt Kunst zu schaffen. Andererseits kommt es nicht darauf an, ob das Werk gesellschaftlichen Vorstellungen von Kunst entspricht oder was im wissenschaftlichen Kontext als Kunstwerk angesehen wird.41 Auch auf den ästhetischen Aspekt kommt es nicht an. Geschmacklose, primitive sowie abstoßende Werke genießen ebenfalls urheberrechtlichen Schutz.42

Weiters ist der Werkbegriff zweckneutral. Selbst wenn eine Schöpfung ausschließlich zum Zweck des Gebrauchs geschaffen wurde, hindert dies nichts an der Zuerkennung des urheberrechtlichen Schutzes.43

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik des Urheberrechts bei Werken bildender Kunst ein und umreißt die Struktur sowie die zentrale Fragestellung der Arbeit.

2. Entwicklung und Gegenstand des Urheberrechts: Das Kapitel beleuchtet die historische Genese und den Zweck des Urheberrechts als Ausgleich zwischen den Interessen des Künstlers und der Gesellschaft.

3. Der Werkbegriff des Urheberrechts: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen und Kriterien für den urheberrechtlichen Schutzbegriff eines „Werkes“ sowie die Bedeutung von Schöpfung und Eigentümlichkeit definiert.

4. Der Urheber: Dieses Kapitel erläutert, wer als Urheber gilt, wie dieser definiert ist und welche konkreten Rechte (Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte) dem Schöpfer zustehen.

5. Grenzen des Urheberrechts: Eine Erläuterung der zeitlichen Schutzdauer und der zulässigen, freien Werknutzung sowie der grundrechtlichen Schranken und der Parodie.

6. Besondere Herausforderungen an das Urheberrecht: Untersuchung der rechtlichen Problematiken bei der Zerstörung, Erhaltung, Fälschung und Verfälschung von Kunstwerken.

7. Conclusio: Eine abschließende Zusammenfassung, die hervorhebt, wie stark das Urheberrecht auf Einzelfallentscheidungen angewiesen ist und wo derzeit regulatorische Lücken bestehen.

Schlüsselwörter

Urheberrecht, Bildende Kunst, Werkbegriff, Geistige Schöpfung, Eigentümlichkeit, Verwertungsrechte, Urheberpersönlichkeitsrecht, Werkschutz, Freie Werknutzung, Parodie, Kunstwerkfälschung, Zerstörung von Kunstwerken, Eigentumsrecht, Interessensausgleich, Sozialbindung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit dem Schutz von Werken der bildenden Künste durch das Urheberrecht und thematisiert die rechtlichen Herausforderungen in diesem Bereich.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den Kernbereichen zählen die Entwicklung des Urheberrechts, der geschützte Werkbegriff, die Rechte des Urhebers und die Schranken des Schutzes.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Hauptziel ist es, einen Überblick über den Schutz von Kunstwerken zu liefern und Schwächen des Urheberrechts bei speziellen Problemstellungen aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die Gesetze, Lehrmeinungen und eine Vielzahl an einschlägigen Gerichtsentscheidungen analysiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmung (Werkbegriff), die Rechteinhaberschaft, die Schrankenregelungen und spezifische Herausforderungen wie Zerstörung oder Fälschung.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?

Wichtige Begriffe sind Urheberrecht, Werkbegriff, Werkschutz, Eigentümlichkeit, Verwertungsrechte, Kunstfreiheit sowie Zerstörung und Fälschung von Kunstwerken.

Wie unterscheidet die Arbeit zwischen einer Bearbeitung und einer bloßen Änderung?

Eine Bearbeitung stellt eine selbstständige geistige Schöpfung dar, während bei einer bloßen Änderung die Integrität des ursprünglichen Werkes berührt wird, ohne zwingend eine neue schöpferische Leistung zu erbringen.

Ist der Eigentümer eines Kunstwerkes berechtigt, dieses zu zerstören?

Dies ist rechtlich umstritten. Während in Österreich das Verfügungsrecht des Eigentümers oft überwiegt, ist die Zerstörung aus urheberpersönlichkeitsrechtlicher Sicht als Eingriff in das Werk sensibel zu betrachten.

Bietet das Urheberrecht ausreichenden Schutz gegen Kunstwerkfälschungen?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass das Urheberrecht bei Falsifikaten an seine Grenzen stößt, weshalb oft auf andere Rechtsgebiete wie das allgemeine Zivil- und Strafrecht zurückgegriffen werden muss.

Wann ist eine Parodie zulässig?

Eine Parodie gilt meist als zulässige „Freischöpfung“, wenn sie ein eigenständiges Werk ist und eine kritische Auseinandersetzung mit dem Original sucht, ohne dessen Kernrechte zu verletzen.

Final del extracto de 36 páginas  - subir

Detalles

Título
Urheberrechtsschutz in der Bildenden Kunst in Österreich. Die Historie und aktuelle Herausforderungen
Universidad
University of Vienna  (Strafrecht und Kriminologie)
Curso
DiplomandInnenseminar
Calificación
2
Autor
Katharina Dorfi (Autor)
Año de publicación
2018
Páginas
36
No. de catálogo
V1438745
ISBN (PDF)
9783346997104
ISBN (Libro)
9783346997111
Idioma
Alemán
Etiqueta
Kunstwerk Schutz von Werken Urheberrecht Österreich Restaurierung von Werken Fälschung Verfälschung Parodie
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Katharina Dorfi (Autor), 2018, Urheberrechtsschutz in der Bildenden Kunst in Österreich. Die Historie und aktuelle Herausforderungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1438745
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