Das in der Öffentlichkeit recht bekannte Dreiklassenwahlrecht Preußens beruhte auf einer Verordnung Friedrich Wilhelms IV. von 1849, die bis 1918 in Kraft blieb und massive gesellschaftliche, territoriale und politische Umstrukturierungen Deutschlands
und Europas überdauerte. Während ihrer gesamten Geltungszeit war diese Ausführungsvorschrift des preußischen Wahlrechts umstritten und galt bei vielen Kritikern schon im 19. Jahrhundert als rückständig. Sie betraf nur die Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer, dem preußischen Abgeordnetenhaus während die
erste Kammer nicht aus vom Volk gewählten Mitgliedern bestand. Auch erfolgte die Reichstagswahl im Deutschen Reich nach geheimen und gleichen Wahlen und nicht nach dem Dreiklassenwahlrecht.
In dieser Arbeit soll auf die Entstehungsgeschichte des Dreiklassenwahlrechts, die stark mit der Revolution von 1848 verknüpft ist, eingegangen werden. Auch bei der
Verfassungsrevision durch die beiden preußischen Kammern wurde die Verordnung für gültig befunden. Auf die Gründe dafür soll hier ebenfalls eingegangen werden. Schließlich sollen die Umsetzung des preußischen Wahlrechts behandelt und die
Auswirkungen aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entstehung
2.1 Das preußische Wahlrecht während der oktroyierten Verfassung
2.2 Die revidierte Verfassung und das Dreiklassenwahlrecht
3. Struktur und Ausgestaltung des Dreiklassenwahlrechts
3.1 Wahlrechtsanspruch und Realität bei der Umsetzung
3.2 Politische und soziale Auswirkungen
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Genese, die funktionale Ausgestaltung sowie die gesellschaftlichen und politischen Folgen des preußischen Dreiklassenwahlrechts. Ziel ist es, den Transformationsprozess von der Revolution 1848 bis zur Etablierung dieses Wahlsystems im Kontext der preußischen Verfassungsgeschichte nachzuvollziehen und dessen Auswirkungen auf das politische System und die Wählerschaft kritisch zu bewerten.
- Historische Entstehungsgeschichte und revolutionärer Kontext
- Strukturelle Merkmale und Funktionsweise des Dreiklassenwahlrechts
- Diskrepanz zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und politischer Realität
- Sozioökonomische Einflüsse auf die Wahlbeteiligung und das Stimmgewicht
- Langfristige politische Auswirkungen auf die preußische Staatsstruktur
Auszug aus dem Buch
Struktur und Ausgestaltung des Dreiklassenwahlrechts
Durch das Dreiklassenwahlrecht war das preußische Abgeordnetenhaus, welches die zweite Kammer in Preußen darstellte, keine echte Volkskammer mit Volksrepräsentation sondern vielmehr eine Vertretung der besitzenden Klassen (siehe Frotscher 1999: 189).
Die Wahl war nach Frotscher nicht allgemein da Frauen und Fürsorgeempfänger von der Wahl ausgeschlossen waren, jedoch war die ständische Zugehörigkeit unerheblich für die Einteilung in die drei Abteilungen. Vielmehr zählte die Steuerleistung des Wählers zum Zeitpunkt der Wahl (vgl. Frotscher 1999: 189). Nach der Meinung Hubers ist das Dreiklassenwahlrecht jedoch als allgemein zu bezeichnen wenn man von den oben genannten Einschränkungen absieht. Aus der Perspektive des 19. Jahrhunderts stellte das Dreiklassenwahlrecht in Preußen im Vergleich zu den frühkonstitutionellen Systemen, in Bezug auf die Allgemeinheit der Wahl einen Fortschritt dar. Ausschlüsse von Nicht-Grundeigentümern, Nicht-Steuerzahlern, Tagelöhnern und Dienstboten gab es nicht wenn man davon absieht, dass der geringe Verdienst letzterer ihr Stimmgewicht stark minderte (siehe Huber 1978: 86).
Die Wahl war auch nicht direkt oder unmittelbar, da die Urwähler erst die Wahlmänner bestimmten die dann die Abgeordneten der Kammer wählten (vgl. Frotscher 1999: 189). Die Aufteilung der Urwähler erfolgte je nach Wahlbezirk in drei Abteilungen und zwar auf so eine Art, dass auf jede Abteilung ein Drittel des gesamten Steueraufkommens fiel. Personen die keine Steuern zahlten, wurden in die dritte Abteilung eingeteilt. Dies verstärkte die Benachteiligung von Minderbesteuerten gegenüber den Hochbesteuerten. Jede der drei Abteilungen wählte ein Drittel der Wahlmänner des Bezirks nach absoluter Stimmenmehrheit. Auch die Wahlmänner wählten die Abgeordneten nach absoluter Stimmenmehrheit. Wenn sich keine Stimmenmehrheit ergab, erfolgte ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden erfolgreichsten Kandidaten des ersten Wahlgangs (vgl. Frotscher 1999: 189, Huber 1978: 86). Der Erfolgswert einer Stimme aus der ersten Abteilung war höher als der aus einer der niedrigeren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Bedeutung des Dreiklassenwahlrechts in Preußen ein und benennt die Schwerpunkte der Untersuchung, insbesondere den Zusammenhang mit der Revolution von 1848.
2. Entstehung: Dieses Kapitel erläutert die Genese des Wahlrechts im Umfeld der oktroyierten Verfassung von 1848 und den darauffolgenden verfassungsrechtlichen Anpassungen.
2.1 Das preußische Wahlrecht während der oktroyierten Verfassung: Hier wird der Prozess der Einführung unter dem Druck der royalen Interessen und des Scheiterns der Frankfurter Reichsverfassung beleuchtet.
2.2 Die revidierte Verfassung und das Dreiklassenwahlrecht: Dieser Abschnitt beschreibt die formale Verankerung des Dreiklassenwahlrechts in der revidierten Verfassung von 1850 und dessen dauerhafte Geltung.
3. Struktur und Ausgestaltung des Dreiklassenwahlrechts: Es erfolgt eine Analyse der Funktionsweise, der Einteilung der Wähler in Steuerklassen und der indirekten Wahlform.
3.1 Wahlrechtsanspruch und Realität bei der Umsetzung: Dieser Teil deckt Diskrepanzen zwischen dem theoretischen Anspruch des Wahlrechts und den praktischen Defiziten bei der Durchführung vor Ort auf.
3.2 Politische und soziale Auswirkungen: Das Kapitel analysiert die Machtverhältnisse, die durch das System zementiert wurden, sowie die daraus resultierende Wahlpassivität weiter Bevölkerungsteile.
4. Fazit: Das Fazit bewertet das Dreiklassenwahlrecht abschließend als Instrument der konservativen Machtwahrung und als historisch illegitimes System.
Schlüsselwörter
Preußen, Dreiklassenwahlrecht, Verfassungsgeschichte, 1848er Revolution, Abgeordnetenhaus, Wahlrecht, Urwähler, Wahlmänner, Steuerleistung, Wahlbeteiligung, Konservatismus, Parlamentarismus, politisches System, Stimmgewicht, Zensus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das preußische Dreiklassenwahlrecht, ein Wahlsystem, das von 1849 bis 1918 existierte und die politische Landschaft Preußens maßgeblich prägte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Entstehungsgeschichte des Wahlrechts, dessen formale Struktur, die praktische Umsetzung bei Wahlen und die daraus resultierenden sozialen sowie politischen Konsequenzen für die Bevölkerung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, den Ursprung des Systems in der Verfassungsgeschichte zu verorten und zu untersuchen, wie die Konstruktion des Wahlrechts die politische Macht zugunsten besitzender Klassen beeinflusste.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Verfasser nutzt eine historisch-analytische Methode, basierend auf der Auswertung von Fachliteratur und zeitgenössischen verfassungsrechtlichen Dokumenten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Entstehung des Wahlrechts, die technische Funktionsweise (Einteilung in Abteilungen nach Steueraufkommen) und eine kritische Auseinandersetzung mit der politischen Praxis und ihren Auswirkungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Dreiklassenwahlrecht, preußische Verfassung, Zensuswahlrecht, Wahlmanipulation und politische Partizipation.
Inwiefern hat die Steuerleistung das Wahlergebnis beeinflusst?
Da die Wähler in drei Abteilungen auf Basis ihres Steueraufkommens eingeteilt wurden, hatten finanzstarke Wähler in den ersten Abteilungen ein wesentlich höheres Gewicht bei der Bestimmung der Wahlmänner als die breite Masse in der dritten Abteilung.
Warum gab es eine so ausgeprägte Wahlpassivität?
Die Passivität, besonders in der dritten Abteilung, wird in der Arbeit als Ausdruck des Empfindens gedeutet, dass das System durch die Benachteiligung kleinerer Einkommen und die Beeinflussung der Wahlen durch Behörden ohnehin als ungerecht oder aussichtslos wahrgenommen wurde.
- Citation du texte
- Leon Keller (Auteur), 2009, Das Dreiklassenwahlrecht in Preußen: Entstehung, Funktionsweise und Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/143883