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Grundfreiheiten als Steuerordnungsprinzipien im Binnenmarkt

Zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

Titre: Grundfreiheiten als Steuerordnungsprinzipien im Binnenmarkt

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2009 , 33 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Mag. Christina Pichler (Auteur)

Droit - Droit fiscal
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Résumé Extrait Résumé des informations

Im Gebiet der direkten Steuern konnten nur wenige Richtlinien das Einstimmigkeitserfordernis des Art 94 EGV überwinden. Daher verblieben die meisten Kompetenzen bei den einzelnen Mitgliedstaaten und damit auch das Recht auf nationaler Ebene unterschiedlichste Steuersätze, Steuerbemessungsgrundlagen,
Freibeträge etc festzusetzen. Dem EuGH blieb die Aufgabe überlassen, dafür zu sorgen, dass dabei auch die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten beachtet werden.

Seit der richtungweisenden Entscheidung Avoir Fiscal im Jahr 1986 hat der EuGH zahlreiche Hindernisse im grenzüberschreitenden Verkehr aus dem Weg geräumt und damit auch in gewisser Weise
die Kommission als Motor der Integration im Bereich der direkten Steuern abgelöst. Man denke in Österreich und Deutschland zB an die Einführung der Nettomethode für beschränkt Steuerpflichtige oder die Möglichkeit auch als Nichtansässiger die unbeschränkte Besteuerung zu beantragen, wenn der Großteil der Einkünfte aus diesem Land stammt.

Die folgende Arbeit erläutert das Prüfungsschema des EuGH bei direkten Steuern und geht dabei auch auf wichtige Urteile näher ein, um so einen besseren Einblick in die Entscheidungsfindung des EuGH zu gewähren.
Nach einer kurzen Erläuterung der einzelnen Grundfreiheiten und ihrer Bedeutung für die direkten Steuern werden die Vergleichbarkeitsprüfung und manche Besonderheiten dabei behandelt. Im Anschluss erfolgt eine Besprechung der möglichen Rechtfertigungsgründe und am Ende stehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Die Grundfreiheiten

2.1 Warenverkehrsfreiheit

2.2 Arbeitnehmerfreizügigkeit

2.3 Niederlassungsfreiheit

2.4 Dienstleistungsfreiheit

2.5 Kapitalverkehrsfreiheit und Zahlungsverkehrsfreiheit

2.6 Allgemeines Diskriminierungsverbot und Freizügigkeitsrecht

2.7 Konvergenz und Abgrenzung der Grundfreiheiten

2.8 Anwendungsvorrang und Rückwirkung

2.9 Prüfungsschema Grundfreiheiten

3. Vergleichbarkeitsprüfung

3.1 Das Vergleichspaar

3.2 Besondere Probleme bei inbound-Fällen

3.2.1 Betriebsausgabenabzug

3.2.2 Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse – Schumacker-Doktrin

3.3 Rechtsformneutralität

3.4 Meistbegünstigung

3.5 Abschließende Bemerkungen zur Vergleichbarkeit

4. Rechtfertigungsgründe

4.1 Kohärenz versus Vorteilsausgleich

4.2 Verhinderung von Steuerumgehung und Steuerflucht

4.3 Territorialitätsprinzip

4.4 Sicherung der Steueraufsicht und verwaltungstechnische Schwierigkeiten

4.5 Wahrung der Aufteilung des Steueraufkommens

4.6 Vermeidung einer doppelten Verlustnutzung

4.7 DBA – insbesondere Neutralisierung

4.8 Fehlende Harmonisierung

4.9 Förderung wirtschaftspolitischer Zielsetzungen

4.10 Entfall von Steuereinnahmen

4.11 Vermeidung der Ungleichbehandlung durch alternatives Verhalten des Steuerpflichtigen

4.12 Geringfügigkeit

5. Verhältnismäßigkeitsprüfung

6. Conclusio

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert das Prüfungsschema des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Bereich der direkten Steuern. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten die nationale Steuerhoheit der Mitgliedstaaten beeinflussen und welche Anforderungen an eine europarechtskonforme Rechtsprechung gestellt werden.

  • Bedeutung und Konvergenz der europäischen Grundfreiheiten im direkten Steuerrecht.
  • Durchführung und Methodik der Vergleichbarkeitsprüfung bei in- und ausländischen Sachverhalten.
  • Analyse anerkannter Rechtfertigungsgründe für Diskriminierungen im Steuerwesen.
  • Die Rolle von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die Grenzen der nationalen Steuergestaltung.
  • Anwendung der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der nationalen Steuergesetzgebung.

Auszug aus dem Buch

3.2.2 Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse – Schumacker-Doktrin

Normalerweise ist es Aufgabe des Wohnsitzstaates die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, was zB über einen Splittingtarif für Ehegatten,76 einen Grundfreibetrag77 oder die Absetzbarkeit einer Zuführung zu einer Altersrücklage78 erfolgen kann. Der Quellenstaat hingegen braucht beschränkt Steuerpflichtigen derartige Vergünstigungen nicht zu gewähren, da der Wohnsitzstaat dazu besser in der Lage ist, weil in diesem der Mittelpunkt der persönlichen Interessen des Steuerpflichtigen liegt.79 Es kann sich jedoch vor allem bei Grenzpendlern häufig die Situation ergeben, dass der beschränkt Steuerpflichtige den Großteil seines Einkommens im Quellenstaat erwirtschaftet und daher im Wohnsitzstaat mangels nennenswerten Einkommens keine Möglichkeit besteht, die persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. In Folge dessen sind Grenzpendler, die zB die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Anspruch nehmen, benachteiligt, weil kein Staat ihnen familiäre Vergünstigungen gewährt.

In der Rechtssache Schumacker entschied der EuGH, dass, wenn mehr als 90% des Welteinkommens im Quellenstaat erwirtschaftet werden, der eigentlich beschränkt Steuerpflichtige dort beantragen darf, wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden, um so in den Genuss der familiären Begünstigungen zu kommen. Denn ein beschränkt Steuerpflichtiger, der einen so großen Teil seines Einkommens aus dem Quellenstaat bezieht, befindet sich in einer einem unbeschränkt Steuerpflichtigem vergleichbaren Situation.80 Diese Möglichkeit wurde in Österreich mit § 1 Abs 4 öEStG eingeführt81 und in Deutschland mit § 1 Abs 3 dEStG und § 1a dEStG.82 Doch auch bei diesen Umsetzungen ist die Gemeinschaftsrechtskonformität strittig. Beispielsweise zählen Einkünfte, auf die Österreich oder Deutschland nur ein durch ein DBA beschränktes Quellensteuerrecht haben, nicht zu den 90%.83

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorwort: Erläutert die Ausgangslage der direkten Steuern im Europarecht und die Rolle des EuGH bei der Integration.

2. Die Grundfreiheiten: Gibt einen Überblick über die verschiedenen Grundfreiheiten und deren Prüfungsschritte im Kontext des Steuerrechts.

3. Vergleichbarkeitsprüfung: Analysiert die Kriterien für die Identifizierung vergleichbarer Situationen und die Behandlung von inbound-Fällen sowie die Rechtsformneutralität.

4. Rechtfertigungsgründe: Untersucht ungeschriebene zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die zur Rechtfertigung einer Diskriminierung im Steuerrecht angeführt werden können.

5. Verhältnismäßigkeitsprüfung: Beschreibt die Anforderungen an die Eignung und Erforderlichkeit nationaler Steuermaßnahmen nach Feststellung einer Diskriminierung.

6. Conclusio: Zieht ein Fazit über den Einfluss des EuGH auf das nationale Steuerrecht und die verbleibenden Herausforderungen für den europäischen Binnenmarkt.

Schlüsselwörter

Grundfreiheiten, Direkte Steuern, EuGH, Vergleichbarkeitsprüfung, Schumacker-Doktrin, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Rechtfertigungsgründe, Kohärenz des Steuersystems, Steuerumgehung, Territorialitätsprinzip, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Doppelbesteuerungsabkommen, Inbound-Fälle, Diskriminierungsverbot.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Seminararbeit untersucht den Einfluss der europäischen Grundfreiheiten auf die Rechtsprechung der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf der Vergleichbarkeitsprüfung, den zulässigen Rechtfertigungsgründen bei Diskriminierungen sowie den Auswirkungen auf nationale steuerliche Regelungen.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Es soll erläutert werden, wie der EuGH bei direkten Steuern prüft und welche Anforderungen er an die Mitgliedstaaten stellt, um EU-Recht konform zu agieren.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der EuGH-Rechtsprechung, unter Einbeziehung der einschlägigen Fachliteratur und der einschlägigen EU-Vertragsbestimmungen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundfreiheiten, die Durchführung der Vergleichbarkeitsprüfung, die Besprechung von Rechtfertigungsgründen sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere die Grundfreiheiten, die Vergleichbarkeitsprüfung, die Schumacker-Doktrin, die Kohärenz des Steuersystems und die Meistbegünstigung.

Was ist unter der Schumacker-Doktrin im Kontext der Arbeit zu verstehen?

Sie besagt, dass ein beschränkt Steuerpflichtiger, der mehr als 90% seines Welteinkommens im Quellenstaat erzielt, wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden muss, um persönliche Begünstigungen zu erhalten.

Warum wird in der Arbeit das Territorialitätsprinzip als Rechtfertigungsgrund kritisch betrachtet?

Weil der EuGH bei unbeschränkt Steuerpflichtigen die Berufung auf dieses Prinzip ablehnt, da diese mit ihrem gesamten Welteinkommen der Besteuerung unterliegen.

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Résumé des informations

Titre
Grundfreiheiten als Steuerordnungsprinzipien im Binnenmarkt
Sous-titre
Zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
Université
Vienna University of Economics and Business  (Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen)
Note
1,0
Auteur
Mag. Christina Pichler (Auteur)
Année de publication
2009
Pages
33
N° de catalogue
V144007
ISBN (ebook)
9783640547593
ISBN (Livre)
9783640551040
Langue
allemand
mots-clé
EuGH Steuerrecht Grundfreiheiten Gemeinschaftsrecht Kapitalverkehrsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Arbeitnehmerfreizügigkeit Niederlassungsfreiheit Binnenmarkt Rechtfertigungsgründe Verhältnismäßigkeit Bachmann Kohärenz Steuerflucht Territorialitätsprinzip unbeschränkte Steuerpflicht beschränkte Steuerpflicht Denkavit Amurta Fidium Finanz Lasertec Lankhorst-Hohorst Schumacker inbound outbound Lakebrink Rechtsformneutralität CLT-UFA Saint-Gobain Marks & Spencer Meistbegünstigung Steuerumgehung Futura Participations Avoir Fiscal Verkooijen
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Citation du texte
Mag. Christina Pichler (Auteur), 2009, Grundfreiheiten als Steuerordnungsprinzipien im Binnenmarkt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144007
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Extrait de  33  pages
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