Cicero als politischer Denker

Zur Schrift „De re publica“: Wesen und Zweck des Staates


Dossier / Travail, 2009

20 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wesen und Ursprung des Staates
2.1 Das Gemeinwesen – Der Versuch einer Definition

3. Die Verfassungsanalyse
3.1 Die Einzelverfassungen Monarchie, Aristokratie und Demokratie
3.2 Entartungen und Verfassungskreislauf

4. Die ideale Staatsform
4.1 Die beste Einzelverfassung – Der Übergang zur Mischverfassung
4.2 Die beste Verfassung - Die Mischverfassung
4.3 Der römische Staat

5. Der Staatslenker
5.1 Das Wesen des Staatslenkers
5.2 Die Aufgaben des Staatslenkers

6. Fazit

7. Bibliographie
7.1 Quellenverzeichnis
7.2 Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Obwohl Cicero durchaus politische Erfolge erzielt hat, geht er nicht als bedeutender Politiker in die Geschichte ein, sondern eher mit seiner Tätigkeit als Schriftsteller. Diese dient ihm wohl in den Jahren, in denen er nicht politisch tätig werden kann, als Ersatz.[1]

Angesichts der Tatsache, dass er sein Leben lang eher ein erfolgreicher Staatsmann als Schriftsteller sein will, verärgert ihn dies sicher stark.

So erfüllen ihn seine Schriften zur Theorie und Praxis der Rhetorik oder zur Rechtskunde zwar mit einem gewissen Stolz, befriedigen aber nicht sein Bedürfnis nach einer lenkenden politischen Rolle.

„Denn in Schriften gab ich mein Urteil ab, in ihnen sprach ich zum Volk; die Philosophie, so meinte ich, war mir an die Stelle der Staatsverwaltung getreten. Jetzt, da man begonnen hat, mich hinsichtlich der Politik zu konsultieren, muss ich dem Staat alle meine Kraft widmen oder vielmehr ihm alle Überlegung und Sorge zuwenden, und darf nur so viel für diese Studien erübrigen, wie mir die öffentliche Pflicht und Tätigkeit erlauben.“[2]

Offensichtlich befindet sich Cicero in einem ständigen Wechselspiel zwischen Resignation, die ihn stärker an seinen Studien arbeiten lässt und erneuter Hoffnung auf politische Wirksamkeit, die ihn wieder von diesen entfernt.[3]

Vor diesem Hintergrund ist auch die Entstehung seiner bedeutenden staatstheoretischen Schrift „De re publica“ zu sehen. Als er in den Jahren 54 v.Chr. bis 51 v.Chr. an dieser arbeitet, liegen seine politischen Erfolge bereits einige Zeit zurück.

Nach seinem Konsulat im Jahr 63 v.Chr. geht Cicero seinen politischen Gegnern durch einen Rückzug nach Thessaloniki aus dem Weg. Obwohl er im Jahr 57 v.Chr. aufgrund eines einstimmigen Senatsbeschlusses nach Rom zurückgeholt wird, bleiben die erwünschten politischen Erfolge aus.

Bereits im Jahr 61/60 v.Chr. lehnt Cicero das Erste Triumvirat ab, da er der Meinung ist, dieses gefährde das stabile und geordnete Fortbestehen der Republik. Nach seiner Rückkehr aus Thessaloniki muss er dann feststellen, dass sich der römische Staat weiterhin in einer Krise befindet.

Diese Krise ist wohl ein Anlass dafür, dass Cicero in „De re publica“ die Frage nach der besten Staatsform beantworten will, wozu er sich eines fiktiven Dialogs bedient, den er an drei Tagen im Jahr 129 v.Chr. stattfinden lässt. Die Hauptrolle nimmt Scipio Aemilianus ein.

Die vorliegende Arbeit möchte in erster Linie klären, welche Vorstellung Cicero von einem „guten Staat“ hat. Was für ein Staatsverständnis liegt diesem zugrunde und was für eine Machtverteilung ist vorgesehen?

Um angemessene Antworten auf diese Fragen geben zu können, werden zunächst einige Definitionen vorgenommen, bevor im Anschluss eine Verfassungsanalyse folgt, in der nicht nur die Einzelverfassungen, sondern auch deren Entartungen und letztendlich die Mischverfassung Berücksichtigung finden.

Um Ciceros Bild von einem „guten Staat“ abzurunden, schließt sich eine Darstellung des Staatslenkers an.

2. Wesen und Ursprung des Staates

„Est igitur, inquit Africanus, res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus. Eius autem prima causa coeundi est non tam inbecillitas quam naturalis quaedam hominum quasi congregatio; non est enim singulare nec solivagum genus hoc, sed ita generatum, ut ne in omnium quidem rerum affluen<tia>“[4]

2.1 Das Gemeinwesen – Der Versuch einer Definition

Das obige Zitat stellt zwar eine sehr enge Verbindung zwischen „res publica“ und „res populi“ her, liefert aber keine Definition im engeren Sinne. Dadurch, dass Cicero das Adjektivattribut „publicus“ durch das semantisch gleichbedeutende Genitivattribut ersetzt, wird eine Tautologie erzeugt, welche eine etymologisch begründete Gleichstellung von „res publica“ und „populus“ zulässt: „Es ist also [...] das Gemeinwesen [res publica] die Sache des Volkes [res populi]“[5].

Cicero benutzt dieses Wortspiel um deutlich zu machen, das res publica nicht einfach nur ein Staat ist, sondern vielmehr die Sache oder die Angelegenheit des Volkes[6]. Damit ergibt sich die Schlussfolgerung, dass alle Bürger verpflichtet sind, ihren Dienst für den Staat zu tun. Letztendlich ist das Gemeinwesen nämlich erst in der Gesamtheit des Volkes erkennbar.[7]

Infolgedessen ist die Übersetzung mit unserem modernen Wort „Staat“ nicht unbedingt zutreffend, da es den von Cicero beabsichtigten Bedeutungsinhalt nicht angemessen zum Ausdruck bringt. Während die Übersetzung „Staat“ eher einen Zustand kennzeichnet[8], schwebt Cicero wohl eher eine aktive Form des Gemeinwesens vor, in der das Volk Träger der Staatsgewalt ist. So kommt die Übersetzung „Gemeinde“ seiner beabsichtigten Bedeutung wohl etwas näher.

Des Weiteren kennzeichnet Cicero die res publica als eine größere Anzahl von Menschen, die sich aufgrund ihres natürlichen Verlangens nach sozialer Bindung und Gesellschaft[9] auf der Grundlage von Rechtsvereinbarungen zusammenschließen.[10] Hierbei ist jedoch nicht die bloße Existenz einer gemeinsamen Rechtsstruktur von Bedeutung, sondern vielmehr ihr gerechter Inhalt.[11]

Wie in den vorherigen Ausführungen bereits deutlich wird, stellt Cicero die durch politische Organisation verbundene Gesamtheit (populus) in den Vordergrund seiner Staatstheorie. Während der moderne Staat aus den Elementen Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet besteht, beschränkt sich Cicero lediglich auf das Element des Volkes. Die übrigen Elemente werden lediglich wie „eine Art Zubehör“[12] verstanden. Die zu Beginn angesprochene Problematik der Übersetzung von res publica mit „Staat“ wird an dieser Stelle erneut deutlich. Büchner stellt treffend fest, dass mit dieser Übersetzung Dinge an die res publica herangetragen werden, die ihr fremd sind.[13]

Abschließend ist zu sagen, dass das Volk den speziellen Charakter der res publica darstellt. Daher „findet sich die doppelte Bezeichnung des populus als Gesamtheit der Bürger und der res publica als [...] unsichtbare Einheit des gemeinen Wesens“[14]. Jedoch meinen personale Bürgerschaft und Gemeinwesen nicht das Gleiche. Im Gegensatz zur res privata, der Sache eines Einzelnen, ist die res publica die Gesamtheit des Volkes und somit ein abstrakter Begriff.[15]

3. Die Verfassungsanalyse

3.1 Die Einzelverfassungen Monarchie, Aristokratie und Demokratie

Cicero unterscheidet drei Verfassungsformen, die sich jeweils in der Anzahl der Regierenden voneinander differenzieren. Er trennt Monarchie, Aristokratie und Demokratie, die jeweils die einfachste Form der Herrschaft darstellen und vor deren kontrastierendem Hintergrund sich die Mischverfassung[16] leuchtend abhebt.[17]

Bevor näher auf die verschiedenen Verfassungsformen eingegangen wird, muss geklärt werden, was genau eine gute Staatsführung ausmacht. Diese kennzeichnet sich zum einen durch die Unterdrückung leidenschaftlicher Begierden und zum anderen durch Gerechtigkeit aus. Wenn man im Folgenden die Machtverhältnisse der drei Verfassungsformen betrachtet, sollte man sich diese beiden Elemente einer guten Verfassung in Erinnerung rufen.

Während in einer Monarchie ein Alleinherrscher sämtliche politischen Entscheidungen trifft, sind es in der Aristokratie mehrere Auserwählte, in einer Demokratie hingegen das gesamte Volk.[18] Eben diese Machtkonstellationen ergeben spezifische Vor- und Nachteile.

Im Bezug auf die Monarchie liegt ein großer Vorteil darin, dass der Herrscher nach eigenem Ermessen Entscheidungen zum Wohle des Volkes treffen kann. Die alleinige Entscheidungsgewalt erlaubt es ihm das Volk in Krisenzeiten sicher zu lenken.

Andererseits stellt aber gerade dieser enorme Machtzuspruch den Nachteil einer solchen Verfassungsform dar. Dadurch, dass lediglich ein Einzelner Entscheidungen treffen kann, besteht die Gefahr, dass Übrige in einem zu geringen Maße an der staatlichen Planung beteiligt werden, sodass nicht genügend libertas gewährleistet ist.

Um seine Ausführungen zu erhärten, führt Cicero das Beispiel des persischen Herrscher Cyrus an, dessen weise und gerechte Art einen guten Führungsstil zulassen, aber doch nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass er die alleinige Entscheidungsgewalt hat.[19]

Die Aristokratie zeichnet sich durch ein Volk aus, dass die führenden Staatsmänner frei wählen kann, wobei davon auszugehen ist, dass es nur die fähigsten Männer wählt. Da aber nur wenige die Eigenschaften und Tugenden besitzen, die Voraussetzung einer guten Staatsführung sind, wird der Staat lediglich von Optimaten geführt.

[...]


[1] Vgl. Chr. Habicht, Cicero der Politiker, München 1990, S.10

[2] Marcus Tullius Cicero, De inventione, II 6-7

[3] Vgl. Chr. Habicht, Cicero der Politiker, München 1990, S.11

[4] Marcus Tullius Cicero, De re publica, I 39

[5] Marcus Tullius Cicero, De re publica, I 39

[6] Etwa im Sinne von: Der Staat ist Besitz des Volkes; Das Volk ist Handlungsträger, seine Sache, Aufgabe ist auf den Staat gerichtet; Die Sache, die das Volk ist: Der Staat ist das Volk

[7] Vgl. Marcus Tullius Cicero, De officiis, Vom rechten Handeln, I 71 - 73

[8] Staat ist abgeleitet von „status“, was soviel wie „Zustand“ bedeutet

[9] Mit dieser Ansicht unterscheidet sich Cicero beispielsweise von Platon, für den nicht der Gesellschaftstrieb

im Vordergrund steht, sondern lediglich der Vorteil, dass in einer Gemeinschaft die Bedürfnisse des Einzelnen

durch Arbeitsteilung besser gestillt werden können.

[10] Cicero betrachtet den Menschen als „animale sociale“

[11] Vgl. Marcus Tullius Cicero, De re publica, III 43

Vgl. Karl Büchner, Die beste Verfassung, in: ders.: Studien zur römischen Literatur II, Wiesbaden 1962, S. 79

[12] Ulrich von Lübtow, Das römische Volk, Sein Senat und sein Recht, Frankfurt 1955, S. 470

[13] Vgl. Karl Büchner, De re publica, Kommentar, Heidelberg 1984, S. 14

[14] Ulrich von Lübtow, Das römische Volk, Sein Senat und sein Recht, Frankfurt 1955, S.474

[15] Vgl. Ernst Meyer, Römischer Staat und Staatsgedanke, Zürich 1975, S. 250 f.

[16] Vgl. dazu Punkt 4.2

[17] Vgl. Viktor Pöschl, Römischer Staat und griechisches Staatsdenken bei Cicero, Untersuchungen zu Ciceros Schrift De re publica, Darmstadt 1974, S. 17

[18] Vgl. Marcus Tullius Cicero, De re publica, I 24

[19] Vgl. Ebd. I 43-44

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Cicero als politischer Denker
Sous-titre
Zur Schrift „De re publica“: Wesen und Zweck des Staates
Université
University of Wuppertal
Note
1,7
Auteur
Année
2009
Pages
20
N° de catalogue
V144167
ISBN (ebook)
9783640547838
ISBN (Livre)
9783640553150
Taille d'un fichier
504 KB
Langue
allemand
Mots clés
Cicero, Denker, Schrift, Wesen, Zweck, Staates, Thema Cicero
Citation du texte
Anna Hillebrand (Auteur), 2009, Cicero als politischer Denker, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144167

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Cicero als politischer Denker



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur