Die fair value-Bilanzierung als Katalysator und Beschleuniger der Krise


Dossier / Travail, 2009

30 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS

1 PROBLEMSTELLUNG

2 DER FAIR VALUE IM REGELWERK DER IFRS

3 DER FAIR VALUE ALS BESCHLEUNIGER DER FINANZKRISE
3.1 Unterschiedliche Erfolgsverbuchung im Rahmen des mixed model
3.2 Die Bilanz als Bemessungsbasis der Managemententlohnung
3.3 Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderungen
3.4 Position der Banken
3.5 Fair value accounting vs. historical cost accounting in der Finanzkrise

4 LÖSUNGSANSÄTZE
4.1 Economic cycle reserving
4.2 Korrektur der IFRS Werte für regulatorische Zwecke
4.3 Glättung der Marktpreise
4.4 Leverage ratio
4.5 Maßnahmen der deutschen Bundesregierung
4.6 Diskussion

5 THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG

ANHANG

LITERATURVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildungen

Abbildung 1: Ermittlungshierarchie des fair value

Abbildung 2: Anrechenbare Eigenmittel nach Basel II

Abbildung 3: Anknüpfungspunkt der Anwendung von Basel II

Abbildung 4: Kursverlauf der Stammaktie der Volkswagen AG

Abbildung 5: Selbsterfüllender Kreislauf beim leverage ratio

Abbildung 6: Bad-Bank-Modell

Tabellen

Tabelle 1: Anwendungsumfang des fair value

Tabelle 2: Rating Änderungen der Unternehmen durch Standard & Poor S.

Tabelle 3: Rating Änderungen der strukturierten Finanzprodukte durch die drei größten Rating Agenturen

1 Problemstellung

Bei der aktuellen Finanzkrise wurden viele Sündenböcke identifiziert. Das Versa- gen der Ratingagenturen, falsche Strukturen in der Managementvergütung, fehl- greifende aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen für Banken und die sich welt- weit verbreitende IFRS-Bilanzierung.1 Doch gerade letztgenannter Paradigmen- wechsel vom historical cost accounting2 (HCA) hin zum fair value accounting (FVA) hat diesen verstärkt in den Fokus der Kritik gerückt.3 Austrocknende Märkte für die weitverbreiteten und komplizierten Verbriefungsprodukte führten zu einer verstärkten Abwehrhaltung der Banken.4 Diese halten viele der toxischen Wertpapiere in den Bilanzen und sind von deren Wertverlusten verstärkt betrof- fen. Konjunkturell bedingte Marktschwankungen werden durch prozyklische Tendenzen der gemischten Wertkonzeption des mixed model Ansatzes und durch die Anknüpfung von rechnungslegungsfremden Zwecken an die IFRS- Berichterstattung verstärkt.5 Der Startpunkt einer verhängnisvollen Abwärtsspira- le ist gesetzt, in der der fair value als Brandbeschleunigers fungiert. Durch die Stellung der Kreditinstitute als Finanzintermediäre sind auch realwirtschaftliche Konsequenzen die Folge. Die Rolle der Banken muss daher besonders beleuchtet werden.

2 Der fair value im Regelwerk der IFRS

Eine Definition, wie der fair value zu verstehen ist, hat sich aus der Rechnungs- praxis heraus auf Ebene der Einzelstandards und nicht etwa im Rahmenwerk her- ausgebildet.6 Der Zwecksetzung7 der IFRS folgend, dem Kapitalmarktpublikum entscheidungsnützliche Informationen bereitzustellen, gilt der fair value als „der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte“8. Unter diesen idealisierten Bedingungen ist der fair

value als hypothetischer Marktpreis zu verstehen, dem das Potential zugesprochen wird, den Trade-off zwischen Relevanz und Verlässlichkeit lösen zu können.9

Im Rahmen des mixed model wird ein partieller fair value Ansatz verwirklicht, bei dem in Abhängigkeit der Verwendungsabsicht der Unternehmensleitung bzw. dem Einsatzbereiche des Finanzinstrumentes, dieses auch zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden kann.10 Hierzu werden diese in verschiedene Kategorien eingeteilt, die jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen hinsichtlich Erfolgsbewertung und Bilanzausweis entfalten.11

Während die Anschaffungskosten dem fair value bei Zugang der Vermögensposi- tion noch sehr nahekommen, treten Bewertungsprobleme v.a. auf Ebene der Fol- gebewertung zutage.12 Die Ermittlung des fair value folgt einem hierarchischen, dreistufigen Konzept.13 (Abb.1) Auf der ersten Stufe wird auf den beobachtbaren Marktpreis an einem aktiven Markt wie z.B. einer Börse zurückgegriffen (mark- to-market).14 Dadurch, dass die Marktteilnehmer ihr privates Wissen durch Han- delsaktivitäten am Markt verwerten wollen, spiegelt der Börsenpreis die Konsens- Erwartungen der Marktteilnehmer gut wider.15 Die zweite Stufe betrachtet, hin- sichtlich des zufließenden Zahlungsstromes, vergleichbare Positionen.16 Doch gerade das Kriterium der Gleichartigkeit impliziert, dass auch diese Vermögens- position vermutlich demselben Schicksal unterliegt. Der Schritt zur letzen und dritten Stufe ist somit nicht mehr weit.17 Auf dieser werden Surrogatpreise ver- wendet, die mittels investitions- und finanztheoretischen Bewertungsmodellen hergeleitet werden (mark-to-model). Im Zuge der Finanzmarktkrise wurde der restriktive Umgang mit diesen Methoden weitgehend aufgeweicht, so dass deren Anwendung in jüngster Vergangenheit zugenommen hat.18 Im Sinne der Ent- scheidungsnützlichkeit ist dieser Wert zwar immer noch in hohem Maße relevant, jedoch ist dessen Verlässlichkeit die offene Flanke für jedwede Kritik.19 Gerade Investoren als wichtigste Adressaten würden Transaktionen aus imperfekten Märkten der Modellberechnung vorziehen und titulieren diese Verfahren gar als „mark-to-myth“20. Die Nachfrage nach Unternehmenspublizität zeigt doch über- haupt erst auf, dass wir in einer imperfekten Welt leben und die Annahmen der Bewertungsmodelle von vollkommenen und vollständigen Märkten kritisch be- trachtet werden muss.21

3 Der fair value als Beschleuniger der Finanzkrise

Die Hinwendung zum FVA führt im Vergleich zum HCA zu einer Ausweitung der Tatbestände der Erfolgsbegründung. Nicht mehr nur getätigte Transaktionen, sondern alle bewertungsrelevanten Ereignisse, die auch außerhalb der Einfluss- sphäre des Unternehmens liegen können, werden betrachtet.22 Marktpreisschwan- kungen werden durch Anwendung des fair value zu einem wichtigen Bestandteil des betrieblichen Erfolgs und führen zu einer Ökonomisierung der Bilanzen.23 Dem Leitbild des ökonomischen Gewinnbegriffs kommen wir hierdurch zwar einen Schritt näher, die Volatilität des Ergebnisausweises wird jedoch stärker.24

3.1 Unterschiedliche Erfolgsverbuchung im Rahmen des mixed model

Die Anwendung der mixed model Bilanzierung führt durch eine unterschiedliche Bewertung und Erfolgsverbuchung der verschiedenen Bilanzkategorien zu einem Unterbleiben der Abbildung ökonomischer Kompensationsbeziehungen und im Ergebnis zu einer nicht sachgerechten Volatilität.25 Je ausgeprägter dieser mismatch, desto stärker ist dessen prozyklische Entfaltung.26 Dies mündet in dem widersprüchlichen Fall, dass bei einer Verschlechterung der Bonität, der Markt- preis der eigenen Anleihe sinkt und sich daher die Eigenkapitalquote verbessert.27 Selbst informierten Investoren fällt es schwer diese Ineffizienz zu separieren und zu interpretieren.28 Obwohl sich gegenüber der tatsächlichen wirtschaftlichen Si- tuation der Unternehmung keine Änderung ergibt, kann dieser Effekt nicht isoliert

werden und führt zu einem Risikoaufschlag bei der Finanzierung.29 Bei Banken ist die Unterscheidung zwischen der Anwendung des FVA und des HCA durch die Differenzierung zwischen Bank- und Handelsbuch zusätzlich erschwert und nicht immer trennscharf möglich. Durch Hedge-Geschäfte oder die Nutzung der fair value option kommt es zu Vermengungen.30

3.2 Die Bilanz als Bemessungsbasis der Managemententlohnung

Der frühere Gewinn- wie auch Verlustausweis in Verbindung mit der Kontrakt- funktion der Bilanz verkürzt den Horizont der Manager, da deren Gehaltsansprü- che oftmals eng mit bestimmten Erfolgskennziffern des Unternehmens gekoppelt sind. Der Anreiz durch aktionistisches Handeln Gewinne durch z.B. Investitionen in spekulative, blasenartig wachsende Vermögenswerte kurzfristig zu maximieren und somit prozyklische Tendenzen zu verstärken wird größer.31 Es liegt daher im Eigeninteresse des Managements, eine für seine Entlohnung ungünstige bilanziel- le Darstellung zu vermeiden und bilanzpolitische Spielräume opportunistisch zu seinen Gunsten zu nutzen. Der systematische Informationsvorsprung des Mana- gements konnte durch die Hinwendung zur Marktwertbilanzierung zwar einge- schränkt werden. Im Rahmen der Ermittlungshierarchie sowie der aktuellen Mög- lichkeiten der Umklassifizierung von Wertpapieren ist jedoch weiterhin Raum für Manipulationen. Durch Abkehr von objektiven Marktpreisen zugunsten subjekti- ver Bewertungsmethoden und deren Parametern kann eine Verschleierungstaktik verwirklicht werden und macht eine Vergleichbarkeit von Unternehmensab- schlüssen nur noch eingeschränkt möglich.32 Auch wenn dieser Modellwert durchaus von Relevanz ist, dessen Anfälligkeit für Manipulationen oder subjekti- ve Fehleinschätzungen seitens des Managements ist jedoch gegeben.33 Diese ge- hen daher ein nicht unerhebliches Risiko ein, bei den Eigenkapitalgebern Rechts- klagen zu bewirken, sollte sich eine Abschreibung infolge der Anwendung eines solchen Modells als fehlerhaft erweisen.34 Den Nachweis ob die getätigten Ab- schreibungen hierbei wesentlich unter dem Fundamentalwert liegen, haben aber selbst Finanzinstitute noch nicht erbracht, obwohl diese hieran aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein gesteigertes Interesse haben dürften.35

3.3 Aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderungen

Mit Umsetzung der Regularien von Basel II soll eine angemessene Eigenkapital- ausstattung der Kreditinstitute gewährleitstet werden. Als Weiterentwicklung von Basel I sollen nicht mehr nur verschiedene Kreditsegmente mit pauschalen Eigen- kapitalanforderungen unterschieden werden, sondern eine risikoadäquate Eigen- kapitalunterlegung erreicht werden. Die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditengagements kann dabei anhand interner Ratings erfolgen und auf Erfahrungswerten früherer Forderungsausfälle beruhen oder es wird auf externe Ratings zurückgegriffen.36 Nicht zuletzt deshalb stehen Ratingagenturen zurzeit stark in der Kritik. Galten deren Einschätzungen vor der Finanzkrise noch als be- lastbar, wurden deren offenkundige Fehleinschätzungen durch eine Häufung von Abwertungen deutlich und ein Vertrauensentzug setzte ein. (Tab. 2, 3) Eine Über- prüfung der Ratings erscheint hier geboten.37

Die Zusammensetzung des anrechenbaren Eigenkapitals ist Teil einer von den G- 20 Finanzministern geführten Diskussion. Um einer trügerischen Sicherheit des Eigenkapitals entgegenzuwirken drängen diese darauf die, gerade in Deutschland weit verbreiteten, hybriden Mischformen wie Nachranganleihen oder stille Einla- gen nicht mehr anzurechnen.38 Zukünftig soll nur noch belastbares Eigenkapital in Form von Aktien oder Gewinnrücklagen berücksichtigt werden und zudem noch für weitere Risiken wie dem der Rating-Herabstufung und Unwägbarkeiten aus intransparenten Verbriefungsgeschäfte vorbeugen.39 Anknüpfungspunkt ist je- weils der konsolidierte Konzernabschluss bzw. bei international Tätigen Finanzin- stituten auch der Einzelabschluss.(Abb.3)

Im Zuge eines typischen Konjunkturzyklus werden Marktpreissteigerungen durch die positive Korrelation der fair value Bewertungen in einem steigenden Eigenka- pitalausweis und einer höheren Kreditvergabe münden. Wird dies, wie im Vorfeld der aktuellen Krise, von zu geringen Risikoprämien und einem steigenden Ver- schuldungsgrad der Bank begleitet, nimmt der folgende Abschwung ernsthaftere Konsequenzen an und stellt den Beginn einer Abwärtsspirale dar.40 Sinkende Marktpreise werden durch erfolgsmindernde Abschreibungen in Jahresfehlbeträ- gen oder zumindest erheblichen Eigenkapitaleinschnitten abgebildet. Vornehm- lich schwach Kapitalisierte Banken sehen sich verstärkten Eigenkapitalnöten ge- genüber und haben ein gesteigertes Interesse verlustreiche Vermögenspositionen zu veräußern.41 Der auftretende Angebotsüberhang kann selbst von einem effizi- enten Markt wie der Börse nicht kompensiert werden und es folgt zumindest in der kurzen Frist ein erhöhter Druck auf die Marktpreise.42 Fallende Preise müssen durch die Marktwertorientierung des FVA auch von finanziell gesunden Finanzin- stituten ausgewiesen werden, selbst wenn sie die Wertpapiere bis zur Fälligkeit halten wollen. Um dies zu umgehen versuchen kurzfristig orientierte Manager ihre assets präventiv, d.h. falls möglich vor allen anderen Marktakteuren, zu bes- seren Konditionen zu veräußern.43 Immer illiquidere Märkte machen jedoch einen Verkauf zusehends schwerer und es kommt zu einer Ansteckung der Banken un- tereinander.44 Um den Eigenkapitalerfordernissen nach Basel II weiterhin gerecht zu werden kann die Bank sich entweder durch eine Kapitalerhöhung behelfen oder die Kreditvergabe einschränken.45 Aufgrund eines angespannten wirtschaftlichen Umfeldes wird letzteres wahrscheinlicher sein und der Eigenkapital- folgt eine Kreditvergabevolatilität. Die sich in einer wirtschaftlichen Rezession verschlech- ternden Bonitäten sowie steigende Kreditausfälle von Unternehmen wie auch von Verbrauchern führen zu weiteren Eigenkapitalerfordernissen und verschärfen den Druck auf die Kreditvergabekapazitäten. Das Zusammenspiel zwischen FVA und Basel II erweist sich daher als Brandbeschleuniger der prozyklischen Tendenzen und wirkt sich über die Einschränkungen der Kreditvergabe auch auf die Real- wirtschaft aus.46

Um sich diesen regulatorischen Auswirkungen zu entziehen und weiterhin Kre- ditvolumen generieren zu können, haben die Banken in der Vergangenheit Ihre Bilanzen durch strukturierte Kreditverbriefungen entlastet. Doch gerade diese Ausweichhandlungen unter dem Deckmantel der Risikominimierung haben die Stabilität des Finanzsystems auf die Probe gestellt.47 Zwar führten die Umklassifizierungsmöglicheiten48 durch die Änderungen vom Oktober 2008 zu einer spürbaren Beruhigung an den Finanzmärkten, jedoch sollte das Problem der regulatorischen Anknüpfung an das Eigenkapital eher durch ein überdenken aufsichtsrechtlicher Anforderungen gelöst werden. Die Bilanzierung jedenfalls hat ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise damit geleistet.49

[...]


1 Vgl. Pellens/Schmidt (2009), S. 12.

2 Vereint die beiden Grundsätze des Anschaffungskostenprinzips und der transaktionsbasierten Gewinnermittlung

3 Vgl. Penman (2007), S. 34; Hitz (2005a), S. 31-57; EZB (2004a), S. 89.

4 Vgl. Kap. 3.4; Laux/Leuz (2009), S. 826; Gilgenberg/Weiss (2009), S. 182; Véron (2008), S. 63f.

5 Vgl. Kuhner/Dobler (2009), S. 25; Pellens/Schmidt (2009), S. 12.

6 Vgl. Hitz (2005a), S. 81f.

7 Vgl. zu den qualitativen Anforderungen an den Abschluß das IASB-Framework Tz. 24-46.

8 IAS 39 Tz.9.

9 Vgl. Laux/Leuz (2009), S. 832.

10 Vgl. Gilgenberg/Weiss (2009), S. 183; FSA (2009b), S. 101; Novoa/Scarlata/Solé (2009), S. 4f; Schildbach (2008), S. 2381f; IMF (2008), S. 110f; Hitz (2005a), S. 114f; Hitz (2005b), S. 1018.

11 Vgl. Hitz (2005a), S. 104.

12 Vgl. Hitz (2005a), S. 103; Hitz (2005b), S. 1018.

13 Vgl. Hitz (2005a), S. 94-96; IAS 39.AG 71-81.

14 Vgl. Hitz (2005b), S. 1015; zum aktiven Markt siehe IAS 36 Tz. 6, IAS 38 Tz. 8, IAS 41 Tz. 8.

15 Vgl. Boyer (2007), S. 785; Hitz (2005b), S. 1021.

16 Vgl. Hitz (2005b), S. 1015; Hitz (2005b), S. 1025.

17 Vgl. Schildbach (2008), S. 2382.

18 Vgl. Kuhner/Dobler (2009), S. 30f; Schildbach (2008), S. 2384; o.V. (2008c), S. 19; IDW (2007), S. 6; IAS 39.AG 69.

19 Vgl. Hitz (2005b), S. 1017; IMF (2008), S. 109.

20 Buffet (2003), S. 13.

21 Vgl. Schildbach (2008), S. 2382; Plantin/Sapra/Shin (2007), S. 436; Hitz (2005b), S. 1021.

22 Vgl. Hitz (2005a), S. 130-133.

23 Vgl. Véron (2008), S. 64; Hitz (2005b), S.1017; Barth (2004), S. 323f.

24 Vgl. Hitz (2005a), S. 283f¸ Hitz (2005b), S. 1023.

25 Vgl. FSA (2009b), S. 103; Laux/Leuz (2009), S. 827; IMF (2008), S. 113; Hitz (2005b), S. 1023; Barth (2004), S. 326f; Poon (2004), S. 40.

26 Vgl. IMF (2008) S. 123f, Penman (2007), S. 40; Hitz (2005a), S. 276; Barth (2004), S.326f; zum Anwendungsumfang von fair value siehe Tab.1.

27 Vgl. IMF (2008), S. 124; EZB (2004a), S. 84.

28 Vgl. Zimmermann/Schymczyk (2009), S. 507.

29 Vgl. Barth (2004), S.324 u. 329.

30 Vgl. EZB (2004a), S. 78; EZB (2004b), S. 6.

31 Vgl. Zimmermann/Schymczyk (2009), S. 507; Khan (2009), S. 19; Plantin/Sapra/Shin (2007), S. 441-443; Schildbach (2008), S. 2385; Poon (2004), S. 40.

32 Vgl. Penman (2007), S. 41; Hitz (2005b), S. 1025; EZB (2004a), S. 84; EZB (2004b), S. 9.

33 Vgl. Hitz (2005a), S. 314-317.

34 Vgl. Laux/Leuz (2009), S. 830.

35 Vgl. Laux/Leuz (2009), S. 833.

36 Vgl. FSA (2009a), S. 59f; FSA (2009b), S. 64-66; Basel Committee on Banking Supervision (2004), S. 2f.

37 Vgl. Laux/Leuz (2009), S. 829; FSA (2009b), S. 161-172; FSA (2009a), S. 76-79.

38 Vgl. Giersberg (2009), S. 14; zur aktuellen Zusammensetzung der Eigenmittel vgl. Abb.2.

39 Vgl. Frühauf (2009), S. 23; Pellens/Schmidt (2009), S. 12; Sal. Oppenheim (2008), S. 2.

40 Vgl. FSA (2009a), S. 66; Laux/Leuz (2009), S. 829; IMF (2008), S. 110; Boyer (2007), S. 784.

41 Vgl. Schulz (2009), S. 23; Khan (2009), S. 4; Schildbach (2008), S. 2382.

42 Vgl. Khan (2009), S. 2.

43 Vgl. Khan (2009), S. 3; IMF (2008), S. 128; Plantin/Sapra/Shin (2007), S. 439.

44 Vgl. Khan (2009), S. 22; Laux/Leuz (2009), S. 829.

45 Vgl. Giersberg (2009), S. 14; Véron (2008), S. 64.

46 Vgl. Frühauf (2009), S. 23; FSA (2009a), S. 59; FSA (2009b), S. 74f; Pellens/Schmidt (2009),

S. 12; Sachverständigenrat (2008), S. 179; EZB (2004b), S. 8.

47 Vgl. Frühauf (2009), S. 23; FSA (2009a), S. 42

48 Vgl. Schildbach (2008), S. 2383-2385.

49 Vgl. Laux/Leuz (2009), S. 829; Schulz (2009), S. 23; Pellens/Schmidt (2009), S. 12.

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
Die fair value-Bilanzierung als Katalysator und Beschleuniger der Krise
Université
University of Cologne
Note
2,0
Auteur
Année
2009
Pages
30
N° de catalogue
V144203
ISBN (ebook)
9783640540396
ISBN (Livre)
9783640540327
Taille d'un fichier
1975 KB
Langue
allemand
Mots clés
Fair Value, Krise, Finanzkrise, Bilanzierung
Citation du texte
Holger Meyndt (Auteur), 2009, Die fair value-Bilanzierung als Katalysator und Beschleuniger der Krise, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144203

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