Die Debatte zwischen Kommunitarismus und Liberalismus im Hinblick auf Zivilgesellschaft


Dossier / Travail de Séminaire, 2008

22 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhalt

1. Einleitung (S.3)

2. Historische Entwicklung und Arbeitsdefinition von Zivilgesellschaft
a. Antike Ursprünge von Zivilgesellschaft
b. Umprägungsphase im 17./18. Jahrhundert
c. Radikalisierungsphase im 19. Jahrhundert
d. Neuentdeckung der Zivilgesellschaft Ende des 20. Jahrhunderts
e. Arbeitsdefinition (S.6)

3. Liberalismus und Zivilgesellschaft
a. Der Liberalismus und seine Vertreter
b. Liberale Konzepte von Zivilgesellschaft: Rawls und Dahrendorf (S.8)

4. Kommunitaristische Kritik
a. Der Kommunitarismus und seine Vertreter
b. Kommunitaristische Gegenkonzepte von Zivilgesellschaft: Taylor, Walzer und Shils

5. Fazit

6. Quellen

1. Einleitung

Mit dem Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocks Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts, wurde der Begriff „Zivilgesellschaft“ (engl.: civil society) verstärkt zum Mittelpunkt einer politischen und philosophischen Diskussion. Vor allem die Rolle von Gewerkschaften (wie zum Beispiel von Solidarnosc in Polen) und Kirchen beim Kampf gegen autoritäre Regime und beim Aufbau demokratischer Systeme inspirierte diese Diskussion.

Nach dem Scheitern des „real existierenden Sozialismus“, verblieb die Demokratie als letzte Form legitimer Herrschaft - in welcher Form auch immer, von Dänemark bis zur Demokrati- schen Volksrepublik Korea1. Also richtete man auch in den älteren Demokratien des Westens den Blick auf die eigenen Zivilgesellschaften: Welche Rolle spielt die Zivilgesellschaft in einer etablierten Demokratie? Welche Funktionen erfüllt sie in einer Gesellschaft, die bereits über ein demokratisches Regierungssystem und ausgedehnte Freiheitsrechte für ihre Bürger verfügt?

Unter anderem mit diesen Fragen beschäftigte sich (vor allem in den 90ern, aber auch schon davor2 ) die Diskussion zwischen zwei Denkströmungen: den Vertretern des Liberalismus (zum Beispiel John Rawls oder Ralf Dahrendorf), und denen des Kommunitarismus (zum Beispiel Edward Shils, Michael Walzer und Charles Taylor). Sollte die Zivilgesellschaft in erster Linie die individuellen Freiheiten der Bürger verteidigen? Oder sollte sie das Streben nach einer gemeinsamen Vorstellung vom „guten Leben“ aller Bürger unterstützen, und die Position der Gemeinschaft gegenüber Staat und Wirtschaft stärken? Diese stark vereinfachte Darstellung wird der Komplexität dieser Diskussion natürlich nicht gerecht.

Im Folgenden werde ich daher versuchen, die Argumentationslinien der Diskussion nachzuzeichnen und ihre Vertreter sowie deren Aussagen vorzustellen. Zuvor werde ich noch auf die historische Entwicklung des Begriffs „Zivilgesellschaft“ eingehen und versuchen, eine sinnvolle Definition des Begriffes zu geben. Dabei werde ich mich vor allem an den Ausführungen Jürgen Kockas und Klaus von Beymes orientieren.

Obwohl die Diskussion zwischen Liberalen und Kommunitaristen schon vor fast 30 Jahren begann, scheinen mir ihre Argumente und Ergebnisse auch im Rahmen der derzeitigen Dis- kussion um soziale Reformen (wie zum Beispiel die „Hartz-Reformen“ in Deutschland) oder die staatliche Förderung von Zivilgesellschaft (wie zum Beispiel die „Faith-Based and Com- munity Initiatives“ der Regierung des amerikanischen Präsidenten George W. Bush3 ) eine große Relevanz für westliche, demokratische Gesellschaften zu besitzen. Auch das schon in den 90ern vorhanden Gefühl eines Wertezerfalls in den europäischen Gesellschaften macht die Diskussion für uns heute noch interessant. Darauf werde ich im abschließenden Fazit zu- rückkommen.

2. Historische Entwicklung und Arbeitsdefinition von Zivilgesellschaft

a. Antike Ursprünge von Zivilgesellschaft

Der Begriff Zivilgesellschaft (oder „bürgerliche Gesellschaft“) ist eine wörtliche Übersetzung des lateinischen Begriffs „ societas civilis “, der von Cicero stammt. Dieser lateinische Aus- druck ist wiederum eine Übersetzung der griechischen „ koinonia politike “, welche auf Aristo- teles zurückgeht4. Damals bezeichneten diese Begriffe eine „Gemeinschaft von Freien und Gleichen“, nämlich die öffentliche Gesellschaft in Abgrenzung zur häuslichen Gemeinschaft (griech. Eukos). Man unterschied also nicht zwischen Staat, Gesellschaft und Privatem, wie wir das heute tun. Vielmehr unterschied man lediglich zwischen Privatem und dem gesell- schaftlich-politischen Raum5. Eine Umdeutung des Begriffes erfolgte erst zur Zeit der Aufklä- rung.

b. Umprägungsphase im 17./18. Jahrhundert

Im 17. und 18. Jahrhundert erfuhr der Begriff dann eine schrittweise Umprägung, weshalb Kocka diese Zeit als eine Umprägungsphase bezeichnet6.

Vertragstheoretiker wie John Locke unterschieden nun zwischen einem Gesellschaftsvertrag (pactum unionis) und einem Herrschaftsvertrag (pactum subjectionis). Da der Herrschaftsver- trag jedoch dem Zusammenschluss zu einer Gesellschaft und der Einrichtung staatlicher Insti- tutionen folgt, sind political society und civil society bei Locke gleichbedeutend. Beides war in den Augen Lockes jedoch unvereinbar mit einem absolutistischen Obrigkeitsstaat7. Im 18. Jahrhundert wurde der Begriff der Zivilgesellschaft dann vor allem in den absolutistisch re- gierten Ländern Kontinentaleuropas als anti-absolutistischer Kampfbegriff definiert. Das Ziel der „Bürgerlichen Gesellschaft“ war es, die Untertanen in mündige Bürger zu verwandeln. Ein wichtiger Vertreter dieser Definition war Immanuel Kant, dem der utopische Entwurf ei- ner futuristischen Gesellschaft vorschwebte, „in der die Menschen als mündige Bürger fried- lich zusammenleben würden, als Privatpersonen in ihren Familien und als Bürger (Citizens) in der Öffentlichkeit, selbstständig und frei, in Assoziationen kooperierend, unter der Herrschaft des Rechts, aber ohne Gängelung durch den Obrigkeitsstaat, mit Toleranz für kulturelle, religiöse und ethnische Vielfalt, aber ohne allzu große soziale Ungleichheit, jedenfalls ohne ständische Ungleichheit herkömmlicher Art“8. Diese Definition enthält schon viele Elemente unseres modernen Zivilgesellschaftbegriffes.

Zu dieser emanzipatorischen Bedeutung der Zivilgesellschaft trat bei Montesquieu noch die Unterscheidung zwischen dem état civil und dem état politique. Mit Ersterem ist bei Montesquieu eine „Sphäre des Zivilen“ gemeint, in Abgrenzung zum militärischen Charakter des absolutistischen Staates9. Adam Smith und Adam Ferguson betonten hingegen die ökonomische Bedeutung der civil society: Politik und Wirtschaft waren in einer Art Nationalökonomie verbunden, die Zivilgesellschaft zeichnet sich durch die Interdependenz ihrer Mitglieder und ihre arbeitsteilige Organisation aus10.

c. Radikalisierungsphase im 19. Jahrhundert

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die begriffliche Entgegensetzung von Staat und bürgerlicher Gesellschaft (welche dem Selbstverständnis der Französischen Revolution entsprang) dann weiter verschärft. Vor allem Hegel verengte den Begriff Gesellschaft auf den privatisierten, sozialen Bereich, welcher dem politischen Machtsstaat gegenübersteht11. Dieser Bereich war vom Staat getrennt, diesem jedoch gleichzeitig untergeordnet und von ihm ab- hängig12.

Diese Ansicht wurde von Karl Marx noch weiter radikalisiert: Für ihn gab es keine Zivilge- sellschaft mit mündigen Bürgern. In seinen Augen war die bürgerliche Gesellschaft eine „ Bourgeois-Gesellschaft “, deren Basis und Kern die kapitalistische Ökonomie darstellte. Auf diese Sozialkritik geht auch die spätere Diskreditierung des deutschen Begriffs „bürgerliche Gesellschaft“ zurück. Heute behilft man sich mit dem Neologismus Zivilgesellschaft. Einen wichtigen Beitrag zur Diskussion leistete auch Alexis de Tocqueville mit seinem Werk „ De la d é mocratie en Am é rique “, dessen zwei Bände in den Jahren 1835 und 1840 erschienen. Er betonte unter anderem die Bedeutung von Assoziationen als Schutzmittel gegen die staatli- che Despotie13 und formulierte damit einen weiteren zentralen Gedanken des modernen Kon- zeptes von Zivilgesellschaft.

d. Neuentdeckung der Zivilgesellschaft Ende des 20. Jahrhunderts

Die jüngste Phase der Entwicklung des Zivilgesellschaftsbegriffes (und sein „Comeback“) begann ungefähr 1980. Zivilgesellschaft wurde zu einem Schlüsselwort der Dissidenten in den autoritären Staaten Südamerikas und vor allem Osteuropas. Sie stand im Gegensatz zu Parteidiktatur, der sowjetischen Vorherrschaft und der Zerstörung traditioneller, lokaler Struk- turen durch totalitäre Herrschaftsgebilde. Zentrale Elemente des damals entstandenen Zivil- gesellschaftsbegriffes sind der Schutz des Individuums vor dem Staat, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung sowie bürgerliche Rechte und Pflichten14. Es entwickelte sich aber auch eine Diskussion um Fragen von Moral und Solidarität, zu der auch die Debatte zwischen Libera- lismus und Kommunitarismus gehört, die ich in den folgenden Kapiteln behandeln möchte. Zuvor werde ich jedoch noch versuchen, dem Begriff Zivilgesellschaft eine moderne, neutrale Definition zu geben.

e. Arbeitsdefinition

Wie man schon aus der Entstehungsgeschichte sehen kann, handelt es sich bei der Zivilgesellschaft um ein komplexes und wandlungsfähiges Konzept. Es ist daher schwer, eine „universelle“ und gleichzeitig ideologisch neutrale Definition von Zivilgesellschaft zu erstellen. Kocka sieht folgende Voraussetzungen für eine moderne Zivilgesellschaft:

- Ein hohes Maß an gesellschaftlicher Selbstorganisation: Hierunter versteht er zum Beispiel den Zusammenschluss in Vereinen, Assoziationen und gesellschaftlichen Bewegungen. Dazu gehören Ressourcen wie Vertrauen und Bildung.
- Die Legitimität der Vielfalt und des geregelten Konflikts, also eine pluralistische Ge- sellschaft in der Konflikte gewaltfrei und nach bestimmten Regeln ausgetragen wer- den.
- Eine Kultur der Zivilität, in der Werte wie Selbstständigkeit, Toleranz und Leistung
ebenso geschätzt und akzeptiert werden, wie die Bereitschaft zum individuellen und gemeinschaftlichen Engagement für das Wohl der Allgemeinheit (also ein gewisses Maß an Solidarität).
- Eine dezentralisierte, marktwirtschaftlich organisierte Ökonomie.
- Die Einhaltung und Achtung von Menschen- und Bürgerrechten, sowie eine an den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie orientierte Staatsform.
- Eine Trennung von Privatem und Öffentlichem, wobei Öffentlichkeit zum Kern von Zivilgesellschaft gehört15.

Manfred G. Schmidt definiert Zivilgesellschaft als „das auf gesellschaftlicher Selbstorganisa- tion, Interessenfindung, Interessenartikulation und gemeinwohlorientierte Mitwirkung zielen- de und in den Bereichen zwischen Staat, Markt und Familie verankerte Netzwerk von Initiati- ven, Zirkeln, Vereinen, Organisationen und Arenen, die weder dem Staat, noch dem Markt, noch der Privatsphäre zuzurechnen sind, und in denen die Beteiligten zur Förderung ihrer ge- meinsamen Interessen freiwillig mitwirken.“ Als Beispiele für Zivilgesellschaft nennt er unter anderem Nachbarschaftshilfen, Stadtteilinitiativen, Vereine, Stiftungen und Nichtregierungs- organisationen (NGOs).16 Dies ist keineswegs die einzige Definition von Zivilgesellschaft, aber sie scheint mir als Grundlage für meine Arbeit sehr gut geeignet zu sein. Umstritten ist unter anderem, in wieweit politische Parteien (z.B. Regierungsparteien) oder Kirchen (z.B. Staatskirchen) zur Zivilgesellschaft gehören. Es handelt sich also um ein komplexes Konzept, von dem unterschiedliche Definitionen existieren.

Was aber sollen die Ziele von Zivilgesellschaft sein? Mit dieser Frage werden sich die nachfolgenden Kapitel beschäftigen, in denen ich versuchen werde, die Diskussion zwischen den Vertretern des Liberalismus und des Kommunitarismus nachzuzeichnen.

3. Liberalismus und Zivilgesellschaft

a. Der Liberalismus und seine Vertreter

Der Liberalismus ist eine politikphilosophische Denkströmung, welche die Freiheit und die Autonomie des Individuums in den Vordergrund rückt. Diese Autonomie des Individuums bildet den Kern des Liberalismus. Sie hat Vorrang vor Gemeinschaft, Gesellschaft und Staat. Der Liberalismus möchte zudem den Bereich des Politischen stark einschränken, wobei dem Recht (in Form von Verfassung und Rechtsstaat) eine zentrale Rolle zukommt. In der Gesell- schaft soll möglichst viel Freiheit herrschen, nur so kann diese funktionieren und Wohlstand und Gerechtigkeit für ihre Mitglieder schaffen.17 Der Liberalismus geht auf die Überlegungen der Moralphilosophen Adam Smith (1723-90) und John Stuart Mill (1806-73) zurück, die vor allem wirtschaftsliberalistische Ideen entwickelten18. Vertreter des Liberalismus in der Zivilgesellschaftsdebatte berufen sich aber auch schon auf John Locke (1623-1704), der bereits ein Kapitel zum Thema „Über die politische oder die Bürgergesellschaft“ geschrieben hatte. Darin stellte er fest, dass die Bürgergesellschaft eine „normierte Gesellschaft“ ist, in der Regeln das friedliche Zusammenleben ermöglichen.19 Hier war die zentrale Bedeutung des Rechts für die liberale Konzeption von Zivilgesellschaft bereits angelegt.

Moderne Vertreter des Liberalismus sind unter anderem John Rawls und Ralf Dahrendorf. Mit ihren Vorstellungen von Zivilgesellschaft wird sich der folgende Abschnitt befassen.

[...]


1 Taylor, 2001: S.11

2 Gutman, 1995: S.68

3 http://www.whitehouse.gov/government/fbci/ (aufgerufen am 02.03.08); Galston, 2000: S.65 3

4 Beyme, 2005: S.52

5 Kocka, 2000: S.14 f.

6 ebd., S.15

7 Beyme, 2005: S.52 f.

8 Kocka, 2000: S.16

9 Beyme, 2005: S.53

10 ebd., S.55

11 ebd., S.55 f.

12 Kocka, 2000: S.16. f.

13 Tocqueville, 2000: S.686

14 Kocka, 2000: S.18

15 Kocka, 2000: S.26

16 Schmidt, 2004: S.817 f.

17 Schmidt, 2004: S.416 f.

18 vgl. Kapitel 2 c.

19 Dahrendorf, 1993: S.75

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Die Debatte zwischen Kommunitarismus und Liberalismus im Hinblick auf Zivilgesellschaft
Université
University of Heidelberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Cours
Zivilgesellschaft und Demokratie
Note
2,0
Auteur
Année
2008
Pages
22
N° de catalogue
V144242
ISBN (ebook)
9783640534524
ISBN (Livre)
9783640534562
Taille d'un fichier
465 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zivilgesellschaft, Liberalismus, Kommunitarismus, John Rawls, Ralf Dahrendorf, Charles Taylor, Michael Walzer, Edward Shils
Citation du texte
Oliver Bräuner (Auteur), 2008, Die Debatte zwischen Kommunitarismus und Liberalismus im Hinblick auf Zivilgesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144242

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