Die Kriterien, die ein Stammesherzogtum ausmachen, sind bis heute noch nicht alle festgelegt und werden stetig diskutiert. Die Energie, die benötigt wurde, um sich als selbstständiges Herzogtum zu behaupten, erhielt man aus der Kraft des Stammes. Dennoch „wurde immer wieder betont, dass die Stämme auch in karolingischer Zeit ihre spezifischen Eigenarten beibehielten. Sie galten ihrer gemeinsamen Sprache wegen, als ethnische, um ihres eigenen Stammesrechts willen als rechtliche, aufgrund ihrer Heeresgliederung und Stammesversammlungen als militär-politische und von ihrer gemeinsamen Tradition her als kulturelle Einheiten.“ Dies sind nur einige von vielen Aspekten, welche die Eigenschaft eines Stammesherzogtums beschreiben. Die ständige Bedrohung durch Normannen, Slawen und Ungarn erforderte ein militärisches Eingreifen der Grenzgrafen und förderte so die Ausbildung starker Gewalten, besonders in den Grenzgebieten. Vor allem in der Zeit, in der das Königtum schwach war, musste man in diesen Gebieten selbstständig handeln. Die Heeresführung, die schon immer eines der wichtigsten Kriterien eines Stammesherzogtums darstellte, schuf nun einen Weg, der eine Erweiterung der Macht auf den Stamm ermöglichte. Stingl sieht im Niedergang des Königtums und in der Bedrohung von Außen, welche die Führer eines Stammes zu mehr Anerkennung aufstiegen ließ, die Grundlage für die Entstehung der Stammesherzogtümer.
Auf der einen Seite war das Herzogtum eine selbstständige und unabhängige Einrichtung und auf der anderen Seite war es nötig, die Stammeszugehörigkeit, die Macht und auch die Machtergreifung zu festigen. Ein Herzog regierte zwar nahezu unbeeinflusst und selbstständig, doch er war immer noch ein Untertan des Königs, der im Zweifelsfall das Entscheidungsrecht über das Herzogtum besaß.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1) Kriterien für ein Stammesherzogtum
2) Die Bedeutung des Titels „dux“ für ein Stammesherzogtum
3) Gab es in Franken ein Stammesherzogtum?
3.1) Eberhard und Konrad als Herzöge Frankens?
3.2) Ein Königsland ohne Chancen zum Herzogtum
3.3) Königliche Anerkennung für Franken?
4) Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Existenz eines Stammesherzogtums im mittelalterlichen Franken. Ziel ist es, anhand der Kriterien für ein Stammesherzogtum sowie der Bedeutung des Titels „dux“ zu erörtern, ob Franken im 10. Jahrhundert tatsächlich als solches fungierte oder ob die Entwicklung durch die enge Bindung an das Königtum blockiert wurde.
- Kriterien und Merkmale eines Stammesherzogtums im Frühmittelalter
- Die Funktion und willkürliche Verwendung des Herzogstitels „dux“
- Die Rolle der Konradiner (Konrad und Eberhard) in Franken
- Der Einfluss der strategischen Lage Frankens als „Königsland“
- Der Vergleich Frankens mit anderen Stammesherzogtümern
Auszug aus dem Buch
3) Gab es in Franken ein Stammesherzogtum?
„In Schwaben und Bayern, in Sachsen und Lothringen setzte es sich durch. Sollte nicht auch das neufränkische Stammland ein solches Herzogtum hervorgebracht haben? Die Frage ist mit Nein und Ja beantwortet worden.“ Eine eindeutige Antwort auf diese Frage konnte man noch nicht finden, da es viele Gründe gibt, die für ein fränkisches Stammesherzogtum sprechen und ebenso überzeugende Argumente, die ein solches ausschließen würden. In der Forschung stützt man sich zumeist auf die Schrift des Mönches Widukind von Corvey, wenn man belegen möchte, dass Franken in Form eines Stammesherzogtums existiert habe.
Widukind war ein Geschichtsschreiber, welcher seine Texte während der sächsischen Dynastie verfasste. Er schildert in einem sehr berühmten Bericht recht anschaulich den Prozess der Wahl und der Krönung Ottos des Großen im Jahre 936 in Aachen. In dieser Königspfalz folgte nach der Krönung das Krönungsfestmahl, bei welchem die Herzöge den König bewirteten. Unter ihnen zählt Widukind auch Eberhard als Truchsess auf, der zu dieser Zeit den mächtigsten Mann in Franken darstellte. Daraus lässt sich schließen, dass man in ottonischer Zeit glaubte, dass zur Zeit Eberhards ein fränkisches Stammesherzogtum vorhanden gewesen sein muss. Offiziell wurde Deutschland damals in fünf große und geschlossene Stammesherzogtümer eingeteilt, deren Bund vom Reich getragen und gefördert wurde. Nach außen hin erschien Franken im zehnten Jahrhundert wohl als Herzogtum, doch die innere politische Lage wurde bei dieser Betrachtungsweise völlig außer Acht gelassen. Eigentlich sah die Entwicklung Frankens zu einem Herzogtum gar nicht schlecht aus, da die Fortschritte mit den anderen Stämmen übereinstimmten, aber in Franken entwickelte sich die Umwandlung wesentlich zurückhaltender und hindernisreicher.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit thematisiert die umstrittene historische Existenz des fränkischen Stammesherzogtums und stellt die Forschungsfrage nach dessen tatsächlicher Ausprägung.
1) Kriterien für ein Stammesherzogtum: Es werden die essenziellen Merkmale eines Stammesherzogtums definiert, wobei insbesondere militärische Führung und Stammesautonomie hervorgehoben werden.
2) Die Bedeutung des Titels „dux“ für ein Stammesherzogtum: Dieses Kapitel untersucht die Titulatur als Indikator für Machtbefugnisse und verdeutlicht die Problematik einer zu starken Gleichsetzung des Titels mit einer festen Herzogswürde.
3) Gab es in Franken ein Stammesherzogtum?: Das zentrale Kapitel analysiert die Forschungslage und den historischen Kontext, insbesondere das Verhältnis zwischen Franken und dem Königtum.
3.1) Eberhard und Konrad als Herzöge Frankens?: Der Fokus liegt auf der Rolle der Konradiner und der kritischen Bewertung der Quellen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Stellung als Herzöge.
3.2) Ein Königsland ohne Chancen zum Herzogtum: Es wird erörtert, warum die strategische Lage und die Nähe zum Königshof die Entwicklung eines autonomen Herzogtums in Franken verhinderten.
3.3) Königliche Anerkennung für Franken?: Anhand königlicher Urkunden wird untersucht, ob und wie das Königtum die fränkischen Potentaten offiziell anerkannte.
4) Schlussbetrachtung: Die Arbeit resümiert, dass es ein „faktisches“ Stammesherzogtum zwar in Ansätzen gab, dieses jedoch unter den Einschränkungen der königlichen Dominanz stand.
Schlüsselwörter
Stammesherzogtum, Franken, Konradiner, Eberhard, Konrad der Jüngere, dux, Stammesherzogtümer, Mittelalter, Geschichtsforschung, Widukind von Corvey, Königsland, Ottonen, Karolinger, Stammesrecht, Territorialherzogtum
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die historische Existenz des Stammesherzogtums Franken im 10. Jahrhundert und hinterfragt, ob Franken zu Recht als eines der fünf „jüngeren Stammesherzogtümer“ des ostfränkischen Reiches bezeichnet wird.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Untersuchung umfasst die Definition von Stammesherzogtümern, die Bedeutung des Titels „dux“, die Rolle der Familie der Konradiner sowie den Einfluss der königlichen Zentralmacht auf die Entwicklung fränkischer Autonomie.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der Darstellung in historischen Atlanten und der tatsächlichen verfassungsgeschichtlichen Situation Frankens als „Königsland“ aufzuklären.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine quellenkritische Analyse historischer Dokumente (insbesondere Urkunden und zeitgenössischer Chroniken wie die von Widukind von Corvey) sowie eine Auswertung existierender Forschungsmeinungen durchgeführt.
Was steht im Hauptteil der Untersuchung im Vordergrund?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Titulierung der Brüder Konrad und Eberhard sowie der Frage, inwieweit das fränkische Gebiet durch die enge Bindung an das Königtum in seiner Entwicklung gehemmt wurde.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Stammesherzogtum, Franken, Konradiner, dux und königliche Anerkennung sind die zentralen Begriffe, die den Kern der Fragestellung und der Analyse abbilden.
Warum wird die Rolle der Konradiner so betont?
Da Eberhard und Konrad die einzigen Akteure in Franken waren, deren Stellung annähernd mit einem Herzogsamt vergleichbar war, sind sie die entscheidenden Bezugspunkte für die Beantwortung der Forschungsfrage.
Inwieweit spielt die Kanzlei des Königs eine Rolle?
Die Praxis der königlichen Kanzlei bei der Titelvergabe („dux“ vs. „comes“) dient als wichtiger Indikator für die fehlende offizielle Anerkennung Frankens als eigenständiges Herzogtum durch die ottonischen Herrscher.
- Citation du texte
- Christin Köhne (Auteur), 2006, Franken im 10. Jahrhundert - ein Stammesherzogtum?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144320