Die Autorin behandelt die Rolle des Strafverteidigers in der DDR anhand verschiedener Ansätze wie der gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten, der gesetzlichen Grundlagen des Ermittlungs- und Hauptverfahrens im Strafprozess sowie verschiedener Theorien zur Stellung des Strafverteidigers und bezieht hierzu Stellung.
Im Verlauf dieser Arbeit soll untersucht werden, ob und durch welche Institutionen eine politische Beeinflussung der Justiz stattfand. Dabei soll die Einflussnahme auf Strafverteidiger im Vordergrund stehen, weshalb der anwaltliche Spielraum im Ermittlungs- und Hauptverfahren beleuchtet und so ein tiefergehendes Verständnis für die moralischen und praktischen Herausforderungen der Juristenpraxis entwickelt werden soll. Da hierfür grundlegende Kenntnisse zur DDR unabdingbar sind, soll zu Beginn der Arbeit ein grober Überblick über die staatlichen und rechtlichen Umstände gewährt werden. Abschließend möchte ich Stellung zur Kontroverse über die Rolle des damaligen Strafverteidigers nehmen und herausarbeiten, ob eine unabhängige Strafverteidigung innerhalb dieses komplexen Justizsystems funktionieren konnte oder diese lediglich als Werkzeug politischer Machtausübung diente.
Inhaltsverzeichnis
Rolle der Strafverteidigung in der DDR – Bestandteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens oder Instrument politischer Repression?
A. Einleitung
B. Politische und rechtliche Grundlagen
I. Der marxistisch-leninistische Staat
II. Justiz
C. Die Anwaltschaft und ihre Entwicklung
I. Entnazifizierung
II. Kollegienbildung
III. Juristenausbildung
IV. Der sozialistische Rechtsanwalt
D. Die Strafverteidigung
I. Gesetzliche Grundlagen
II. Rechte und Pflichten des Verteidigers
1. Ermittlungsverfahren
a. Anwaltswahl
b. Korrespondenz
c. Akteneinsicht
d. Beschuldigtenvernehmung
2. Hauptverfahren
a. Fragerecht
b. (Beweis-)Antragsrecht
c. Plädoyer
III. Prozessrechtliche Beurteilung
E. Die Rolle des Strafverteidigers
I. Ansätze und Theorien
1. Der Verteidiger als Organ der Rechtspflege
2. Der Verteidiger als Vertreter
3. Der Verteidiger als Beistand
4. Doppelstellung des Verteidigers
II. Stellungnahme
F. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Forschungsthemen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Strafverteidigung in der DDR und geht der Frage nach, ob diese ein integraler Bestandteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens darstellte oder ob sie vielmehr als Instrument der politischen Repression fungierte. Dabei wird beleuchtet, wie politische Einflussnahme und ideologische Vorgaben den Handlungsspielraum der Anwälte in Ermittlungs- und Hauptverfahren faktisch einschränkten.
- Strukturelle Auswirkungen der SED-Herrschaft auf Justiz und Anwaltschaft.
- Gesetzliche Grundlagen und prozessuale Rechte vs. deren praktische Umsetzung im DDR-Strafrecht.
- Methoden der politischen Steuerung und Überwachung der Strafverteidigung.
- Theoretische Einordnung der Anwaltsrolle (Organ der Rechtspflege, Vertreter, Beistand).
- Kritische Analyse zur Wirksamkeit der Verteidigung in einem parteigesteuerten System.
Auszug aus dem Buch
Die Anwaltschaft und ihre Entwicklung
Um den ideologischen Anforderungen des Sozialismus gerecht zu werden, sollte mittels umfassender Maßnahmen nach und nach eine Gleichschaltung der gesamten Anwaltschaft erreicht werden.
Nach Kriegsende wurde die Justiz einer umfassenden Entnazifizierung unterzogen. Ehemalige Mitglieder der NSDAP sollten nach der 1946 in Kraft getretenen Provisorischen Zulassungsverordnung für die Rechtsanwaltschaft in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (ProvZuLO) von der Zulassung ausgeschlossen werden. Die anwaltliche Zulassungsvoraussetzung wurde weniger zur Frage der fachlichen Kompetenz, sondern galt nunmehr als Ausdruck der Entnazifizierung und diente dem Selbsterkenntnis der DDR als antifaschistischer Staat. Ihr tatsächliche Ausmaß war entgegen der Rhetorik jedoch vergleichbar gering. Insbesondere im Gegensatz zu den Staatsanwälten und Richtern, die im Zuge einer Personalrekrutierung durch kurzgeschulte sogenannte Volksrichter - staatsanwälte ersetzt wurden, zu kontrollieren und parteipolitisch zu erziehen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Vorstellung der Problemstellung und der Dialektik zwischen einer proklamierten effektiven Verteidigung und den parteipolitischen Interessen im DDR-Justizwesen.
B. Politische und rechtliche Grundlagen: Erläuterung des marxistisch-leninistischen Staatsverständnisses und der Rolle der Justiz als politisches Lenkungsinstrument.
C. Die Anwaltschaft und ihre Entwicklung: Darstellung der Gleichschaltung der Anwaltschaft von der Entnazifizierung über die Kollegienbildung bis zur ideologischen Ausbildung jüdischer Juristen.
D. Die Strafverteidigung: Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Einschränkungen anwaltlicher Befugnisse im Ermittlungs- und Hauptverfahren.
E. Die Rolle des Strafverteidigers: Theoretische Auseinandersetzung mit der spezifischen Stellung des Verteidigers unter Berücksichtigung von Organtheorie und Mandantenverhältnis.
F. Schlussbemerkung: Resümee zur Einordnung der Strafverteidigung in der DDR als Instrument politischer Repression.
Schlüsselwörter
DDR, Strafverteidigung, Sozialistische Gesetzlichkeit, Justiz, SED, Rechtsanwaltskollegien, politische Repression, Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, DDR-Strafprozessordnung, Mandanten, Unabhängigkeit, Indienstnahme der Justiz, Gleichschaltung, Verteidiger.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das zentrale Thema dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht die Funktion und den tatsächlichen Handlungsspielraum von Strafverteidigern in der DDR und hinterfragt, inwieweit sie unabhängig agieren konnten oder als Instrumente staatlicher Macht dienten.
Welche Themenfelder werden beleuchtet?
Dazu zählen vor allem die politische Ideologie der DDR-Justiz, die Entwicklung der Anwaltschaft und die prozessualen Hürden für Verteidiger in Ermittlungs- und Hauptverhandlungen.
Was ist das Primärziel der wissenschaftlichen Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung, ob die Strafverteidigung in der DDR ein rechtsstaatliches Element oder ein Werkzeug zur Unterdrückung von Oppositionellen darstellte.
Welche Methodik wurde angewandt?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die historische Quellen, gesetzliche Bestimmungen (StPO-DDR) und zeitgenössische sowie moderne Fachliteratur zur Rolle der Advokatur ausgewertet.
Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt im Hauptteil?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Diskrepanz zwischen den formal normierten Rechten des Verteidigers und der restriktiven Praxis, insbesondere bei der Akteneinsicht, der Anwaltswahl und der Korrespondenz.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Kernbegriffe sind: DDR-Strafjustiz, sozialistische Gesetzlichkeit, politische Steuerung der Justiz und die Instrumentalisierung der Verteidigerrolle.
Wie wirkte sich die Kollegienbildung auf die Verteidiger aus?
Die Kollegienbildung diente der staatlichen Kontrolle und der ideologischen Ausrichtung der Anwälte, was deren Unabhängigkeit weitgehend aushöhlte.
Warum konnte der Strafverteidiger in der DDR nicht als rein unabhängiger Organ der Rechtspflege handeln?
Durch die enge Bindung an das sozialistische System und die permanente politische Überwachung war der Verteidiger primär den staatlichen Zielen und der ideologischen Linie des DDR-Staates verpflichtet, statt ausschließlich seinem Mandanten.
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- Vanessa Großhardt (Author), 2024, Die Rolle der Strafverteidigung in der DDR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1444721