Den Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes kommt insoweit eine Doppelwirkung zu, als Schutzpflichten über § 618 Abs. 1 BGB in das einzelne Arbeitsverhältnis hineinwirken. Sie begründen dann zusätzlich zu einer öffentlich-rechtlichen Pflicht eine privatrechtliche Verpflichtung, die der Arbeitgeber gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer zu erfüllen hat.
Arbeitnehmer haben nach § 5 Abs. 1 ArbSchG in Verbindung mit § 618 Abs. 1 BGB Anspruch auf eine Beurteilung der mit ihrer Beschäftigung verbundenen Gefährdung. § 5 Abs. 1 ArbSchG räumt dem Arbeitgeber bei dieser Beurteilung einen Spielraum ein. Der Betriebsrat hat bei dessen Ausfüllung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen. Der einzelne Arbeitnehmer kann deshalb nicht verlangen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach bestimmten von ihm vorgegebenen Kriterien durchgeführt wird.
Inhaltsverzeichnis
- Arbeitsschutz Anspruch des Arbeitnehmers auf Gefährdungsbeurteilung
- Handlungsspielraum des Arbeitgebers hinsichtlich Art und Weise der Durchführung
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit dem Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Arbeitsschutzes. Er analysiert den Handlungsspielraum des Arbeitgebers bei der Durchführung der Beurteilung und beleuchtet das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in diesem Kontext.
- Rechtlicher Rahmen des Arbeitsschutzes und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
- Anspruch des Arbeitnehmers auf Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG
- Handlungsspielraum des Arbeitgebers bei der Gefährdungsbeurteilung
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung
- Transformation von öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen in das Arbeitsvertragsrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Der Text beginnt mit einer Einführung in die Doppelwirkung des Arbeitsschutzes, der sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Pflichten für den Arbeitgeber begründet. Anschließend wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG in Verbindung mit § 618 Abs. 1 BGB erläutert. Der Text beleuchtet den Handlungsspielraum des Arbeitgebers bei der Durchführung der Beurteilung und die Grenzen dieses Spielraums. Im weiteren Verlauf wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung im Detail analysiert, wobei die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine zentrale Rolle spielt. Der Text untersucht, ob der Arbeitnehmer einen individuellen Erfüllungsanspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung hat, die bestimmten Kriterien und Methoden entspricht. Schließlich werden die Voraussetzungen für die Transformation von öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen in das Arbeitsvertragsrecht beleuchtet.
Schlüsselwörter
Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, ArbSchG, § 618 BGB, Mitbestimmungsrecht, Betriebsrat, Handlungsspielraum, Transformation, öffentlich-rechtliche Pflichten, privatrechtliche Pflichten, individuelle Erfüllungsansprüche.
- Citar trabajo
- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor), 2010, Arbeitsschutz. Anspruch des Arbeitnehmers auf Gefährdungsbeurteilung, Handlungsspielraum des Arbeitgebers und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144655