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Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch

Title: Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch

Scientific Essay , 2010 , 11 Pages , Grade: "-"

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author)

Law - Penology
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Trotz “Musterformulierung” in den Polizeiverordnungen, die auf die Entscheidung des VGH B-W im Jahr 1998 zurückgehen, darf die Ordnungsverwaltung/Polizei erst dann einschreiten, wenn die Personen, die sich zum Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen treffen, durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen indem sie strafrechtlich in Erscheinung treten (z. B. Körperverletzungsdelikte). Das friedliche Verweilen kann nicht zum Anlass von verordnungsrechtlicher Verbote genommen werden, vgl. VGH B-W, die Regelung in einer Polizeiverordnung, die auf öffentlichen Straßen und Gehwegen und in Grün- und Erholungsanlagen das Niederlassen außerhalb von Freiausschankflächen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses untersagt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Eine Regelung in einer Polizeiverordnung, wonach es im zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich der Verordnung auf den öffentlich zugänglichen Flächen verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren oder in Konsumabsicht mit sich zu führen, ist nur dann durch die Ermächtigungsgrundlage des § 10 i.V. mit § 1 PolG gedeckt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das verbotene Verhalten regelmäßig und typischerweise Gewaltdelikte zur Folge hat.

2. Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld werden durch die Ermächtigungsgrundlage in § 10 i.V. mit § 1 PolG nicht gedeckt.

§ 2 Alkoholverbot: Im Geltungsbereich der Verordnung ist es auf den öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb konzessionierter Freisitzflächen verboten:

Alkoholische Getränke jeglicher Art zu konsumieren

Alkoholische Getränke jeglicher Art mit sich zu führen, wenn auf Grund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich der Verordnung konsumieren zu wollen.

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die Rechtmäßigkeit von kommunalen Polizeiverordnungen, die ein örtlich und zeitlich begrenztes Alkoholverbot im öffentlichen Raum zum Ziel haben. Zentrale Forschungsfrage ist hierbei, ob derartige Verbote zur Gefahrenabwehr durch die allgemeine Ermächtigungsgrundlage in § 10 i.V. mit § 1 PolG gedeckt sind oder lediglich eine unzulässige Gefahrenvorsorge darstellen.

  • Anforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz bei polizeirechtlichen Verboten.
  • Differenzierung zwischen konkreter Gefahr, abstrakter Gefahr und Gefahrenverdacht.
  • Die polizeiliche Einschätzungsprärogative bei der Gefahrenprognose.
  • Wirkungszusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gewaltkriminalität in öffentlichen Räumen.
  • Abgrenzung von gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen zu gaststättenrechtlichen Regulierungen.

Auszug aus dem Buch

Die abstrakte Gefahr als Voraussetzung polizeilichen Handelns

Maßgebliches Kriterium zur Feststellung einer Gefahr ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts. Die abstrakte Gefahr unterscheidet sich dabei von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose oder, so das BVerwG, durch die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen.

Auch die Feststellung einer abstrakten Gefahr verlangt mithin eine in tatsächlicher Hinsicht genügend abgesicherte Prognose: es müssen – bei abstrakt-genereller Betrachtung – hinreichende Anhaltspunkte vorhanden sein, die den Schluss auf den drohenden Eintritt von Schäden rechtfertigen. Der Schaden muss regelmäßig und typischerweise, wenn auch nicht ausnahmslos zu erwarten sein. Denn es liegt im Wesen von Prognosen, dass die vorhergesagten Ereignisse wegen anderer als der erwarteten Geschehensabläufe ausbleiben können. Von dieser mit jeder Prognose verbundenen Unsicherheit ist die Ungewissheit zu unterscheiden, die bereits die tatsächlichen Grundlagen der Gefahrenprognose betrifft. Ist die Behörde mangels genügender Erkenntnisse über die Einzelheiten der zu regelnden Sachverhalte und/oder über die maßgeblichen Kausalverläufe zu der erforderlichen Gefahrenprognose nicht im Stande, so liegt keine Gefahr, sondern – allenfalls – eine mögliche Gefahr oder ein Gefahrenverdacht vor.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Eine Regelung in einer Polizeiverordnung...: Dieses Kapitel erläutert die Grundvoraussetzungen für Alkoholverbote im öffentlichen Raum, insbesondere die Notwendigkeit einer soliden Gefahrenprognose hinsichtlich Gewaltdelikten.

2. Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen...: Hier wird dargelegt, dass reine Vorsorgemaßnahmen im Gefahrenvorfeld die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage überschreiten.

§ 2 Alkoholverbot: Im Geltungsbereich der Verordnung...: Dieser Abschnitt definiert den konkreten Inhalt des Verbots und die Bestimmungen zu Konsum und Mitführen von Alkohol in der Innenstadt.

Schlüsselwörter

Alkoholverbot, Polizeiverordnung, Gefahrenabwehr, Gefahrenvorsorge, abstrakte Gefahr, konkrete Gefahr, Gefahrenprognose, Bestimmtheitsgebot, Gewaltkriminalität, öffentliche Sicherheit, Normenkontrolle, polizeiliche Ermächtigungsgrundlage, Alkoholkonsum, Kausalzusammenhang, polizeiliche Schutzgüter.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit von kommunalen Alkoholverboten im öffentlichen Raum auf Basis des Polizeirechts.

Welche Themenfelder stehen im Zentrum?

Im Fokus stehen das Polizeirecht, die Grenzen der Gefahrenabwehr, das Bestimmtheitsgebot von Normen und die kriminologische Bewertung von Alkoholkonsum als Gewaltursache.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, ob die Stadt F. mit ihrer Polizeiverordnung die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage überschritten hat, indem sie Maßnahmen ergriff, die eher der Gefahrenvorsorge als der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Normenkontrolle und die dogmatische Analyse polizeirechtlicher Begriffe und Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil setzt sich intensiv mit der Abgrenzung von Gefahrenbegriffen auseinander und prüft die empirische Belastbarkeit polizeilicher Statistiken zur Rechtfertigung der Verordnung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?

Die zentralen Begriffe sind Gefahrenabwehr, abstrakte Gefahr, Polizeiverordnung und Bestimmtheitsgebot.

Wie unterscheidet der Autor zwischen einer abstrakten Gefahr und einem Gefahrenverdacht?

Eine abstrakte Gefahr erfordert eine abgesicherte Prognose, nach der ein Schaden regelmäßig und typischerweise eintritt. Fehlen solche Erkenntnisse über Kausalverläufe, liegt lediglich ein Gefahrenverdacht oder ein bloßes Besorgnispotenzial vor.

Welche Rolle spielt die „Einschätzungsprärogative“ der Exekutive?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Kommune bei der Beurteilung, ob die vorliegenden Erkenntnisse eine abstrakte Gefahr belegen, kein Erprobungsspielraum zukommt, der die gesetzlichen Vorgaben aushebeln würde.

Warum wird das Alkoholverbot im vorliegenden Fall als unwirksam angesehen?

Die Verordnung ist unwirksam, da die dargelegten polizeilichen Erkenntnisse den Schluss nicht zulassen, dass das verbotene Verhalten regelmäßig und typischerweise zu Gewaltdelikten führt; es handelt sich nicht um Gefahrenabwehr, sondern um unzulässige Gefahrenvorsorge.

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Details

Title
Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch
College
University of Cooperative Education Mannheim
Grade
"-"
Author
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author)
Publication Year
2010
Pages
11
Catalog Number
V144658
ISBN (eBook)
9783640529605
ISBN (Book)
9783640529674
Language
German
Tags
Konkrete Gefahr Abstrakte Gefahr Flaterate-Party Gefahrenverdacht Ermessen Zuverlässigkeit Störer
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2010, Gefahrenabwehr und Alkoholmissbrauch, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144658
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