Der Gerechtigkeitsbegriff im fünften Buch von Aristoteles’ Nikomachischer Ethik unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Gesetze


Term Paper, 2008

14 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung in den Untersuchungsgegenstand
1.1. Erörterung der Problemstellung
1.2. Aristoteles gesellschaftlicher Rahmen

2. Das fünfte Buch der Nikomachischen Ethik in seinem Umfeld

3. Die Gerechtigkeit in der Nikomachischen Ethik
3.1. Die Bedeutung der Gesetze für die allgemeine Gerechtigkeit
3.2. Die Gerechtigkeit im speziellen Sinn
3.2.1. Die Verteilungsgerechtigkeit
3.2.2. Die ausgleichende Gerechtigkeit

4. Die Bedeutung des eigenes Willens und der Affekte

5. Schlussbemerkung

6. Literaturverzeichnis
6.1. Primärliteratur
6.2. Sekundärliteratur

1. Einleitung in den Untersuchungsgegenstand

1.1. Erörterung der Problemstellung

Der Begriff der Gerechtigkeit ist bis heute nicht eindeutig definiert. Die Spannbreite der mit diesem Begriff assoziierten Inhalte deutet sich bereits in den verschiedenen Titeln beziehungsweise Schlagworten der zu diesem Thema verfassten Schriften an und reicht von John Rawls „Gerechtigkeit als Fairness“[1] über Martin Luthers „Sermon von der doppelten Gerechtigkeit“[2] bis zu Willi Hinks „Lohnender Lohn: Grundlagen einer leistungsgerechten Bezahlung“[3]. Die Titel der einzelnen Arbeiten verweisen bereits auf unterschiedliche inhaltliche Vorstellungen. Während der Philosoph John Rawls Gerechtigkeit mit Fairness in Verbindung bringt, kennt der Theologe Martin Luther zwei verschiedene Gerechtigkeitskonzeptionen und der Wirtschaftswissenschaftler Willi Hink geht von Leistungsgerechtigkeit aus. Auch in den meisten aktuellen Debatten und Arbeiten zu diesem Thema tauchen immer wieder Begriffe wie „Verteilungsgerechtigkeit“[4] oder „Gesetze“[5] auf. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass diese Begriffe bereits bei Aristoteles grundlegend diskutiert wurden, also im 5. vorchristlichen Jahrhundert. Somit wird deutlich, wie hilfreich und bedeutend es sein kann sich intensiver mit den antiken Philosophen zu befassen, will man die Argumente heutiger Debatten und deren unterschiedliche Anwendungen in Diskussionen richtig einordnen. In dieser Arbeit wird deshalb untersucht, wie sich der Begriff der Gerechtigkeit in Aristoteles Werk „Nikomachische Ethik“ darstellt, welche Bedingungen an ihn geknüpft sind und welche Rolle die Gesetze in dieser philosophischen Konstruktion des Begriffes spielen.

Dafür wird es nötig sein, sich in einem ersten Schritt das gesellschaftliche Umfeld gegenwärtig zu machen, das Aristoteles seinen Gedanken zugrunde legt um somit gesellschaftlich bedingte Motive in seiner Theorie zu identifizieren und entsprechend zu bewerten.

In einem zweiten Schritt wird die Nikomachische Ethik überblicksartig vorgestellt und das fünfte Buch derselbigen auf den Begriff der Gerechtigkeit hin untersucht.

1.2. Aristoteles gesellschaftlicher Rahmen

Aristoteles hat für sein Konzept der Gerechtigkeit kein klares politisches System vor Augen, wie er in seiner „Politik“[6] beschreibt. Hier soll auf diesen Umstand nur kurz eingegangen werden um zu zeigen, welche Faktoren bei seiner Bestimmung des Gerechtigkeitsbegriffes mit gedacht werden müssen.

Aristoteles erörtert, dass die Menschen aus zwei Gründen zusammen leben würden. Der erste Grund sei der Erhalt des Lebens an sich. „(…) Im Leben liegt, wie es scheint, (…) schon ein Teil des Guten(…)“[7]. Der Mensch strebe somit primär nach dem Guten, nach Glück. Hier deutet sich an, dass es sich bei Aristoteles’ Theorie um eine teleologische Theorie handelt, also um eine Theorie, die auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet ist. Dieses bestimmte Ziel menschlichen Handelns liege demnach im persönliche Glück.

Die zweite Begründung für das menschliche Zusammenleben sieht Aristoteles in dem gemeinsamen Nutzen, der jedem Individuum in einer Gesellschaft zukomme, indem jeder Mensch einen Vorteil für sein eigenes Leben erreiche durch das Leben in der Gesellschaft. Für diese Vorteile des Zusammenlebens nähmen die Menschen sogar Belastungen auf sich, die ihnen außerhalb der Gesellschaft nicht auferlegt würden.[8]

Auf dem Streben nach dem Guten basiert auch seine Bewertung der verschiedenen Regierungsformen. Aristoteles kennt sechs verschiedene Verfassungsformen[9]. Er unterscheidet einerseits nach der Anzahl der Regierenden und andererseits nach der Qualität der Regierung. Strebt diese nach dem Allgemeinwohl, ist sie gut, strebt sie nur nach dem eigenen Wohl, ist sie schlecht. Regiert eine Person allein, so handele es sich somit entweder um eine Monarchie (gute Regierung) oder um eine Tyrannis (schlechte Regierung). Herrscht dagegen ein Teil der Gesellschaft, sei die Staatsform eine Aristokratie (gute Herrschaft) oder eine Oligarchie (schlechte Herrschaft). Hat das gesamte Volk die Staatsmacht, läge eine Politeía (gute Regierungsform) oder eine Demokratie[10] (schlechte Regierungsform) vor.[11]

Hier sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass Aristoteles nicht gegen die Demokratie ist, wie sie heute verstanden wird. Eine Regierung des Volkes zu Gunsten aller, was heute allgemein als eine der Voraussetzungen für Demokratie verstanden wird, benennt Aristoteles lediglich anders, nämlich Politeía. Von Demokratie spricht er abwertend, wenn sie nur zu Gunsten der Armen dient.[12]

In der “Politik III“[13] beschreibt Aristoteles nicht die reale gesellschaftliche Situation seiner Zeit, sondern vielmehr seine eigenen Vorstellungen von verschiedenen Ver-fassungsformen. Er bevorzugt eine Mischform der verschiedenen Verfassungen, um die gerechte Staatsverfassung wehrhaft zu etablieren. Dies deutet darauf hin, dass er jede Verfassungsform gefährdet sieht ins Negative zu tendieren.

Aristoteles unterstellt den Menschen, dass sie grundsätzlich danach streben würden zu leben, oder besser noch, glücklich oder gut zu leben. Dies sei nur in der Gesellschaft möglich. Die Gesellschaft könne aber nur funktionieren, wenn alle Einzelglieder dieser Vereinigung dem gemeinsamen Nutzen folgten und nach-strebten. Hier wendet er sich von seinem Lehrer Platon ab, der den Schwerpunkt seiner Ethik nicht auf das Funktionieren der Gemeinschaft legt, sondern auf das eigene Seelenheil, wofür das Umfeld nicht zwingend eine wichtige Rolle spielt. Vielmehr solle sich der weise und gerechte Mensch nach Platon aus Allem ihn Umgebenden möglichst heraushalten, sich auf sein eigenes Seelenheil konzentrieren und nach Weisheit streben. Bei Platon handelt es sich somit um eine auf das Individuum bezogene, egozentrische Ethik[14], bei Aristoteles um eine auf die Gesellschaft angelegte Gerechtigkeitstheorie.

[...]


[1] Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit; übers. V. Hermann Vetter; Frankfurt am Main; 1979; S. 21.

[2] Luther, Martin: Sermon von der doppelten Gerechtigkeit, in: ders.: Gesammelte Werke; Berlin; 2002, S. 944.

[3] Hink, Willi: Lohnender Lohn: Grundfragen einer leistungsgerechten Bezahlung; Marburg; 2007.

[4] So zum Beispiel bereits indirekt im Titel „Die demokratische Ordnung der Verteilung“ bzw. in der Kapitelüberschrift zu Kapitel I. 4. „Gesellschaft als Kontext der Verteilungsgerechtigkeit“ S. 85 von Matthias Möhring-Hesse, Frankfurt u.a., 2004.

[5] Hier verweise ich exemplarisch auf Friedrich A. von Hayek: Recht, Gesetz und Freiheit: eine Neufassung der liberalen Grundsätze der Gerechtigkeit und der politischen Ökonomie; Tübingen; 2003.

[6] Aristoteles: Politik (hrsg. von Ursula Wolf); Reinbeck bei Hamburg; 20032.

[7] Aristoteles: Politik III, 1278 b 6 – 1279 b 10; in: Massing, Peter; Breit, Gotthard (Hrsg.): Demokratietheorien. Von der Antike bis zur Gegenwart; Schwalbach/Ts.; 2003; S. 37.

[8] Vgl., ebd.

[9] Aristoteles verwendet die Begriffe Staatsverfassung und Staatsregierung synonym.

[10] Platon nennt sie noch Ochlokratie, was diese Form noch stärker abwertet als der Begriff Demokratie, da

[11] Vgl., Roth, Klaus: Aristoteles; in: : Massing, Peter; Breit, Gotthard (Hrsg.): Demokratietheorien. Von der Antike bis zur Gegenwart; Schwalbach/Ts.; 2003; S. 43.

[12] Vgl., Aristoteles: Politik III, 1278 b 6 – 1279 b 10; in: Massing, Peter; Breit, Gotthard (Hrsg.): Demokratietheorien. Von der Antike bis zur Gegenwart; Schwalbach/Ts.; 2003; S. 39.

[13] Ebd.

[14] Vgl. dazu zum Beispiel die Strafpraxis in Platon: Gorgias; in: Eigler, Gunther (Hrsg.): Platon. Werke in acht Bänden; Bd. 2; Darmstadt; 1988; S. 495. Unheilbare Seelen werden in der Unterwelt für jeden sichtbar gepeinigt und dienen somit als negatives, abschreckendes Beispiel. Die Menschen sollen also schlechte Handlungen unterlassen, damit sie selber keine oder wenigstens möglichst wenig Schmerzen in der Unterwelt zu erleiden haben.

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Details

Title
Der Gerechtigkeitsbegriff im fünften Buch von Aristoteles’ Nikomachischer Ethik unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Gesetze
College
University of Frankfurt (Main)  (Evangelische Theologie – Systematische Theologie)
Course
Konzeptionen der Gerechtigkeit
Grade
1,7
Author
Year
2008
Pages
14
Catalog Number
V144811
ISBN (eBook)
9783640538157
ISBN (Book)
9783640537914
File size
438 KB
Language
German
Keywords
Gerechtigkeit, Aristoteles, Nikomachische Ethik, Gesetze, Platon, Gerechtigkeitsbegriff, Antike
Quote paper
Mario Westphal (Author), 2008, Der Gerechtigkeitsbegriff im fünften Buch von Aristoteles’ Nikomachischer Ethik unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Gesetze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144811

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