Discussion Paper "Preliminary Views on Financial Statement Presentation"

Darstellung und konzeptionelle Analyse aus Investorensicht


Tesis, 2009

80 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Grundlagen des Zusammenhangs zwischen investororientierter Rechnungslegung und Kapitalmarkt
2.1 Stand der Forschung
2.1.1 Konzepte und Theorien zum Zusammenhang zwischen investororientierter Rechnungslegung und Kapitalmarkt
2.1.2 Evidenz zum Zusammenhang zwischen investororientierter Rechnungslegung und Kapitalmarkt
2.1.3 Evidenz zum Einfluss der Darstellungsart der Abschlüsse auf Investoren
2.2 Konzeptionelle Anforderungen von Investoren an Abschlüsse
2.2.1 Überblick über wissenschaftliche Methoden zur Ableitung von Anforderungen an Abschlüsse
2.2.2 Auswahl der deduktiv-logischen Methode zur Ableitung der konzeptionellen Anforderungen von Investoren an Abschlüsse

3 Darstellung des IASB/FASB-Diskussionspapiers „Preliminary Views on Financial Statement Presentation“
3.1 Entstehungsgeschichte des Diskussionspapiers
3.2 Anwendungsbereich des Diskussionspapiers
3.3 Zweck und Ziele des Diskussionspapiers
3.4 Prinzipien der Darstellung von Abschlüssen
3.4.1 Prinzip der zusammenhängenden Darstellung der Abschlussbestandteile
3.4.2 Prinzip der Aufgliederung von Informationen in einzelne Kategorien und Unterkategorien
3.5 Geplante Änderungen der einzelnen Abschlussbestandteile
3.5.1 Bilanz
3.5.2 Gesamtergebnisrechnung
3.5.3 Kapitalflussrechnung
3.5.4 Anhang

4 Konzeptionelle Analyse des IASB/FASB-Diskussionspapiers „Preliminary Views on Financial Statement Presentation“ aus Investorensicht
4.1 Überprüfung der Grundsätze für investororientierte Abschlüsse
4.1.1 Prognoseeignung
4.1.2 Disaggregation
4.1.3 Glaubwürdigkeit
4.1.4 Stetigkeit und Vergleichbarkeit
4.1.5 Verständlichkeit
4.1.6 Wesentlichkeit
4.2 Überprüfung der konkreten inhaltlichen Anforderungen an bewertungsrelevante investororientierte Abschlüsse
4.3 Kritische Würdigung des Diskussionspapiers

5 Schlussbetrachtung
5.1 Thesenförmige Zusammenfassung
5.2 Ausblick

Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und sonstigen Rechnungslegungsregeln

Internetquellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Darstellung des Zusammenhangs zwischen investororientierter Rechnungslegung und Kapitalmarkt

Abbildung 2: Konzeptionelle Anforderungen von Investoren an Abschlüsse

Abbildung 3: Gliederung der Abschlussbestandteile nach den Vorschlägen des IASB

Abbildung 4: Schematische Darstellung zur Aufspaltung der Posten der Gesamtergebnisrechnung und des Übergangs zur Überleitungsrechnung .

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Am 16. Oktober 2008 veröffentlichten der internationale Standardsetzer IASB (International Accounting Standards Board) und der amerikanische Standardsetzer FASB (Financial Accounting Standards Board) das Diskussionspapier (Discussi- on Paper) „Preliminary Views on Financial Statement Presentation“ (vgl. DP FSP (2008)). Die vorgeschlagenen Änderungen haben tief greifende Folgen für Erstel- ler und Nutzer von Abschlüssen1 (Financial Statements) nach IFRS. Wirtschafts- wissenschaftler und Praktiker sprechen von einem „grundlegende[n] Wandel in der Darstellung (Hervorhebungen im Original) der Jahresabschlusselemente“ (Zülch/Pronobis (2008), S. 302), von einem „must read“ (Pounder (2008), S. 19) des Diskussionspapiers und die vorgeschlagenen Änderungen werden als signifi- kant beschrieben (vgl. Henry/Holzmann (2008), S. 79).

Das Diskussionspapier ist innerhalb der Phase B der insgesamt drei Phasen des Konvergenzprojektes „Financial Statement Presentation Project“2 entstanden. Mit dem Diskussionspapier verfolgen die Standardsetzer das Ziel, die Darstellung der Abschlüsse so zu verändern, dass für die Investoren durch die Abschlüsse ent- scheidungsnützliche Informationen bereitgestellt werden (vgl. DP FSP (2008), Abschn. 1.6). Zu diesem Zweck sollen die Abschlussbestandteile3 Bilanz, Ge- samtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung nach den gleichen Kriterien Bu- siness, Financing, Income Taxes, Discontinued Operations und Equity4 struktu- riert werden. Die Kategorie Business soll darüber hinaus in die Unterkategorien Operating und Investing unterteilt werden. Hierdurch soll es Adressaten der Ab- schlüsse ermöglicht werden, leichter und schneller wertgenerierende Unterneh- mensaktivitäten erkennen zu können. Weitere drastische Änderungen sind für die Kapitalflussrechnung vorgesehen: In Zukunft soll nur noch die in der Praxis bis- her kaum verwendete direkte Darstellungsmethode der Cash-Flows erlaubt sein.

Des Weiteren ist eine Überleitungsrechnung von der Kapitalflussrechnung zur Gesamtergebnisrechnung vorgesehen. Hierbei sollen Differenzbeträge in den einzelnen Posten entsprechend ihres Prognosegehaltes aufgegliedert werden (vgl. DP FSP (2008), S. 13-18).

Ausschlaggebend für die Erstellung des Diskussionspapier war, dass Investoren die derzeitige Darstellung der Abschlüsse bemängeln (vgl. z.B. CFA Institute (2007), S. III). Es wurde kritisiert, dass es keinen Standard für eine einheitliche Darstellung der Abschlusselemente gebe. Außerdem sei eine Verknüpfung zwi- schen den Informationen der Bestandteile des Abschlusses schwer erkennbar und es erfolge an manchen Stellen eine aggregierte Darstellung von Posten, obwohl eine disaggregierte Darstellung entscheidungsnützlicher sei (vgl. DP FSP (2008), Abschn. 1.11-1.17).

Die Art, wie Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens darge- stellt werden, hat vermutlich einen Einfluss auf die Entscheidungen von Investo- ren, obwohl durch die Darstellung die zugrunde liegenden ökonomischen Aktivi- täten nicht beeinflusst werden.5 Inwieweit die Rechnungslegung für die Investoren eine Informationsfunktion erfüllt, wird in der Literatur kontrovers diskutiert.6 Das IASB hingegen unterstellt implizit, dass die Rechnungslegung eine Informations- funktion für die Kapitalmarktteilnehmer erfülle (vgl. Paarz (2007), S. 2). Eine Änderung der Darstellung der Abschlüsse, insbesondere mit dem Ziel den Inves- toren entscheidungsnützlichere Informationen bereit zu stellen, setzt voraus, dass Rechnungslegungsinformationen für Investoren überhaupt relevant sind. Außer- dem sollten die vorgenommenen Änderungen den Anforderungen der Investoren entsprechen. Nicht zuletzt setzt eine Änderung eines Rechnungslegungsstandards voraus, dass die Kosten für die bilanzierenden Unternehmen nicht den Nutzen, der durch die Änderung für die Investoren entsteht, übersteigen. Für die Akzeptanz der neuen Vorschriften sollten die Änderungen von einer Mehrheit der bilanzie- renden Unternehmen als ausgewogen wahrgenommen werden. Deshalb ist es er- forderlich bei der Einführung eines neuen Standards die Konsequenzen für die bilanzierenden Unternehmen zu untersuchen.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, das Diskussionspapier „Preliminary Views on Financial Statement Presentation” einer kritischen Würdigung unterziehen. Hierzu werden folgende Forschungsfragen behandelt: 1) Welche Anforderungen stellen Investoren an Rechnungslegungsinformationen? 2) Welche Änderungen sieht das Diskussionspapier für die Darstellung der Abschlüsse vor? 3) Erfüllen die vorge- schlagenen Änderungen die Anforderungen der Investoren? Antworten auf diese Fragen können helfen, mögliche Schwachpunkte in den Ausführungen des Dis- kussionspapiers zu finden. Dadurch könnten den Standardsetzern Verbesserungs- vorschläge für die geplanten Änderungen aufgezeigt werden.

1.2 Gang der Untersuchung

Die Untersuchung ist wie folgt aufgebaut: In Kapitel zwei wird betrachtet, inwie- weit Rechnungslegung eine Informationsfunktion für den Kapitalmarkt erfüllt. Hierzu werden theoretische, empirische und experimentelle Nachweise diskutiert. Des Weiteren werden auf deduktiver Basis die rechnungslegungsbezogenen In- formationsbedürfnisse der Investoren abgeleitet.7 In Kapitel drei werden die vor- geschlagenen Änderungen zur Darstellung der Abschlüsse präsentiert und aufbau- end auf den Erkenntnissen aus Kapitel zwei und drei werden in Kapitel vier die vorgeschlagenen Änderungen einer kritischen Analyse unterzogen. Es wird ge- prüft, inwieweit die vorgeschlagenen Änderungen den Anforderungen der Inves- toren entsprechen. Im Rahmen der kritischen Würdigung des Diskussionspapiers wird aufgezeigt welche Konsequenzen die vorgeschlagenen Änderungen für die bilanzierenden Unternehmen mit sich bringen. Eine thesenförmige Zusammenfas- sung und ein Ausblick auf weitere Untersuchungsmöglichkeiten bilden den Schluss dieser Arbeit.

2 Grundlagen des Zusammenhangs zwischen investor- orientierter Rechnungslegung und Kapitalmarkt

2.1 Stand der Forschung

2.1.1 Konzepte und Theorien zum Zusammenhang zwischen investor- orientierter Rechnungslegung und Kapitalmarkt

Die Existenz der Rechnungslegung auf Kapitalmärkten kann durch agency- theoretische Überlegungen begründet werden (vgl. Jensen/Meckling (1976), S. 306). Der Manager ( = Agent) im Unternehmen verfügt gegenüber dem Investor8 ( = Prinzipal) über einen Informationsvorsprung. Rechnungslegung soll dazu die- nen, diese Informationsasymmetrie zu vermindern (vgl. Hartmann-Wendels (1991), S. 132-133). Einer so verstandenen Rechnungslegung kommt eine Infor- mationsfunktion i.w.S. zu, die sich folgendermaßen interpretieren lässt: Zum ei- nen helfen die Rechnungslegungsinformationen den Investoren bei Investitions- entscheidungen (Informationsfunktion i.e.S.), zum anderen geben die Informatio- nen den Investoren Aufschluss darüber, wie die Unternehmensleitung gewirt- schaftet hat (Rechenschaftslegung) (vgl. Busse von Colbe (1993), S. 13-14; Ro- nen (1979)). In der weiteren Untersuchung wird ein Schwerpunkt auf die Informa- tionsfunktion i.e.S. (Decision Usefulness) gesetzt, da diese im Hinblick auf die Zwecksetzung des Diskussionspapiers von zentraler Bedeutung ist.

Die Rechnungslegung nach internationalen Regeln (International Financial Repor- ting Standards, IFRS) wird aufgrund ihres obersten Ziels - die Bereitstellung ent- scheidungsnützlicher Informationen für Investoren (vgl. IFRS-Framework F.12 i.V.m. F.10; Coenenberg (2005), S. 19) - teilweise als investororientierte Rech- nungslegung bezeichnet.9 Rechnungslegungsinformationen gelten dann als ent- scheidungsnützlich, wenn sie beim Investor zu einer Änderung der Entscheidung führen (vgl. Wagenhofer/Ewert (2007), S. 105). Dazu müssen die Informationen relevant und verlässlich sein (vgl. Wagenhofer/Ewert (2007), S. 105). Eine Opera- tionalisierung dieser beiden Faktoren wird im Rahmen der Forschung zur Kapi- talmarktrelevanz der Rechnungslegung angestrebt.10 Besteht ein signifikanter Zu- sammenhang zwischen Rechnungslegungsinformationen und kapitalmarktbezo- genen Daten wie z.B. Aktienpreisen oder -renditen, dann werden die Rechnungs- legungsinformationen als kapitalmarktrelevant bezeichnet (vgl. Beaver (2002), S. 459). Möller/Hüfner (2002) unterscheiden Prognoserelevanz, Entscheidungsrele- vanz und Bewertungsrelevanz der Rechnungslegung.11 Die Entscheidungsnütz- lichkeit der Rechnungslegung für Investoren wird durch alle drei Aspekte beein- flusst (vgl. Lindemann (2006), S. 969). Informationen der Rechnungslegung sind prognoserelevant, wenn sie die Prognose kapitalmarktrelevanter Ereignisse (Akti- enpreise, Insolvenzen, etc.) ermöglichen (vgl. Lindemann (2006), S. 970-971). Führen Rechnungslegungsinformationen zu besseren Entscheidungen der Kapi- talmarktteilnehmer, dann wird die Rechnungslegung als entscheidungsrelevant bezeichnet (vgl. Möller/Hüfner (2002), S. 413). Bewertungsrelevanz liegt vor, wenn die Rechnungslegung zur fundamentalen Bewertung von Aktien beiträgt (vgl. Lindemann (2006), S. 970). Ergebnisse der empirischen Studien zur Kapi- talmarktrelevanz der Rechnungslegung könnten von Standardsetzern wie dem IASB, aber auch von Investoren genutzt werden, um Rechnungslegungsregeln zu beurteilen (vgl. Barth et al. (2001a), S. 86-88).12

Neben den Arbeiten von Beaver (1968) und Ball/Brown (1968) führte die Theorie der Informationseffizienz von Fama (1970) zur rechnungslegungsorientierten Ka- pitalmarktforschung (vgl. Mölls/Strauß (2007), S. 79). Aus diesem Grund wird dieser wichtige Beitrag zur Informationsverarbeitung von Rechnungslegung auf Kapitalmärkten kurz dargestellt. Fama (1970) unterscheidet in seiner Theorie der Informationseffizienz des Kapitalmarktes drei Formen der Informationseffizienz, die sich hinsichtlich der verarbeiteten Informationen in den Wertpapierpreisen unterscheiden (vgl. Coenenberg (2005), S. 1225) und unterschiedliche Folgen für die Rechnungslegung haben (vgl. Wagenhofer/Ewert (2007), S. 87). Im Kontext der Rechnungslegung ist vor allem die mittelstrenge Form der Informationseffi- zienz von Bedeutung (vgl. Wagenhofer/Ewert (2007), S. 94; Coenenberg (2005), S. 1225). In diesem Fall werden alle öffentlich zugänglichen Informationen - also auch die externe Rechnungslegung - in den Wertpapierpreisen verarbeitet (vgl. Wagenhofer/Ewert (2007), S. 94). Somit kann ein Investor durch Rechnungsle- gungsinformationen keinen Vorteil mehr erzielen, denn alle öffentlich verfügba- ren Informationen sind bereits in den Preisen reflektiert (vgl. Coenenberg (2005), S. 1225). Lediglich durch Insiderwissen ließen sich noch überdurchschnittliche Renditen erzielen (vgl. Labhart (1999), S. 49). Im Hinblick auf das Diskussions- papier gibt es eine wichtige Interpretation der Theorie der mittelstrengen Informa- tionseffizienz, nämlich dass es nur darauf ankommt, „…dass eine Information öffentlich verfügbar ist, nicht aber auf die Form der Publikation.“ (Wagenho- fer/Ewert (2007), S. 94).13 Dieser Theorie folgend wäre der Vorschlag, die Dar- stellung der Abschlüsse zu ändern, hinfällig, da keine neuen Informationen für den Markt entstünden. Hinsichtlich der Gültigkeit der mittelstrengen Informati- onseffizienz gibt es jedoch seit einigen Jahren vermehrt Zweifel.14 Abbildung 1 stellt die erläuterten Zusammenhänge von Rechnungslegung und Kapitalmarkt grafisch dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Darstellung des Zusammenhangs zwischen investororientierter Rechnungslegung und Kapitalmarkt

(Quelle: Eigene Darstellung)

Einige Studien zeigen, dass die traditionelle Finanzberichterstattung (Financial Reporting) den Anforderungen des Kapitalmarktes nicht mehr gerecht wird.15 Insbesondere reichen die Informationen der Abschlüsse oftmals nicht für eine Unternehmensbewertung aus (vgl. Schultze et al. (2009), S. 13). Neben der tradi- tionellen Finanzberichterstattung nutzen deshalb vor allem größere Kapitalgesell- schaften zunehmend die wertorientierte Berichterstattung (Value Reporting) zur Kapitalmarktkommunikation (vgl. Schultze et al. (2009), S. 13; Pellens et al. (2000), S. 1825). Im Rahmen des Value Reporting werden unternehmenswerter- hebliche Daten an Unternehmensexterne kommuniziert. Die Berichterstattung geht dabei über die Pflichtpublizität hinaus (vgl. Ruhwedel/Schultze (2002), S. 609). Dadurch sollen Informationsasymmetrien zwischen Investoren und der Un- ternehmensleitung abgebaut und eine eventuell vorhandene Wertlücke zwischen dem aktuellen Aktienpreis und dem inneren Wert des Unternehmens vermindert werden (vgl. Ruhwedel/Schultze (2002), S. 609).

Nach dieser Darstellung von Theorien und Konzepten zum Zusammenhang zwischen Rechnungslegung und Kapitalmarkt sollen im folgenden Abschnitt verschiedene empirische und experimentelle Studien vorgestellt werden, die Aufschlüsse über den aktuellen Stand der Entscheidungsnützlichkeit von Rechnungslegungsinformationen geben können.

2.1.2 Evidenz zum Zusammenhang zwischen investororientierter Rechnungslegung und Kapitalmarkt

In empirischen Studien kann die Hypothese, Rechnungslegungsinformationen seien relevant für den Kapitalmarkt, nicht abgelehnt werden (vgl. Lindemann (2006), S. 976; Coenenberg (2005), S. 1236). Allerdings fanden Ball/Brown schon 1968 heraus, dass ein Großteil der Informationen der Rechnungslegung bereits vor der Veröffentlichung in Aktienpreisen eingepreist zu sein scheinen (vgl. Ball/Brown (1968)). Lindemann (2006) kommt in seinem state-of-the-art- Artikel zur Kapitalmarktrelevanz der Rechnungslegung nach Auswertung der Li- teratur zu dem Ergebnis, „…dass die Bewertungsrelevanz der untersuchten Grö- ßen Gewinn und Buchwert des Eigenkapitals sowohl in den USA als auch in Deutschland im Laufe der letzten Jahrzehnte…“ (Lindemann (2006), S. 988) wahrscheinlich abgenommen hat,16 wohingegen die Entwicklung der Entschei- dungsrelevanz17 von Rechnungslegungsgewinnen im Zeitablauf unklar ist (vgl. Lindemann (2006), S. 988). Die Vermutung, dass die IFRS kapitalmarktrelevanter sind als die deutschen Regeln nach HGB, wird empirisch nicht eindeutig beant- wortet (vgl. Lindemann (2006), S. 988).18 Empirische Studien belegen, dass von den Abschlüssen eine relativ geringe Informationswirkung für Investoren ausgeht. Vor Bekanntgabe des Abschlusses werden bereits Informationen aus der Rech- nungslegung - bspw. über Zwischenberichte oder Ad-hoc Mitteilungen - an den Kapitalmarkt kommuniziert. Diese Vorabinformationen führen wahrscheinlich dazu, dass von den Abschlussdaten eine geringe Informationswirkung ausgeht (vgl. Mölls/Strauß (2007), S. 85). Francis et al. (2002) weisen für die letzten bei- den Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts eine zunehmende indirekte Entscheidungsre- levanz von Einkommenszahlen der Rechnungslegung in den USA nach. Laut der Autoren steigt die Informationswirkung der Einkommenszahlen aufgrund zusätz- licher Angaben über die Entstehung des Einkommens (z.B. Pressemitteilungen mit detaillierten Angaben zum Betriebsergebnis) (vgl. Francis et al. (2002), S. 543). Während Francis et al. (2002) den zunehmenden Informationsgehalt vor allem mit detaillierteren Einkommensrechnungen erklären, sehen Collins et al. (2009) den Hauptgrund in der zusätzlichen Veröffentlichung von so genannten „Pro-Forma-Earnings“19 (vgl. Collins et al. (2009), S. 28). Beide Studien kommen demnach zu dem Ergebnis, dass detailliertere Informationen zu den Einkommens- zahlen die Entscheidungsrelevanz der Rechnungslegung erhöhen.

Hinsichtlich der Aussagekraft der Ergebnisse der empirischen Untersuchungen ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die methodische Vorgehensweise der Studien teilweise kritisch beurteilt wird (vgl. z.B. Mölls/Strauß (2007), S. 92; Wagenhofer/Ewert (2007), S. 117-122). Aus den Ergebnissen können Vorschläge für eine „optimale“ Rechnungslegung aufgrund der Kritik an der Methodik nur mit Einschränkungen gewonnen werden (vgl. Wagenhofer/Ewert (2007), S. 123). Holthausen/Watts (2001) weisen daraufhin, dass die Ergebnisse der empirischen Untersuchungen zur Kapitalmarkerelevanz für Standardsetzer nur hilfreich sein können, wenn der Kapitalmarkt über ein Mindestmaß an Informationseffizienz verfügt (vgl. Holthausen/Watts (2001), S. 18). Außerdem ist fraglich, inwieweit empirische Ergebnisse, die in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Zeit- punkten gewonnen wurden zur Beurteilung von Rechnungslegungsregeln heran- gezogen werden können (vgl. Thingaard et al. (2006), S. 49). Im Rahmen dieser Arbeit werden die Ergebnisse empirischer Untersuchungen trotz der Kritik als nützlich für die Beurteilung von Rechnungslegungsalternativen gesehen (so auch z.B. Barth et al. (2001a)).

2.1.3 Evidenz zum Einfluss der Darstellungsart der Abschlüsse auf Investoren

Im Hinblick auf das Diskussionspapier sind empirische und experimentelle Stu- dien, die sich mit der Art der Darstellung von Rechnungslegungsinformationen auseinander setzen, von besonderem Interesse. Insbesondere die Frage, ob und wie Investoren durch die Darstellung von Abschlüssen beeinflusst werden, kann hilfreiche Aufschlüsse für die Einschätzung des Diskussionspapiers geben. Die Auswertung der Literatur20 führt zu dem Ergebnis, dass die Darstellungsart von Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vermutlich einen Ein- fluss auf die Entscheidungen von Investoren hat. Beeinflusst werden Investoren z.B. durch das Format, das zur Präsentation der ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen (Other Comprehensive Income) verwendet wird.21 Weitere Studien belegen, dass die Kapitalflussrechnung je nach Darstel- lungsmethode einen unterschiedlichen Nutzen für Investoren hat. Krish- nan/Largay III. (2000) kommen für die USA, Clinch et al. (2002) für Australien zu dem Ergebnis, dass die direkte Methode geeigneter für die Prognose zukünfti- ger Cash-Flows ist als die indirekte Methode. Barth/Schipper (2008) stellen so- wohl theoretische als auch empirische Studien vor, die belegen, dass eine höhere Transparenz in der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen mit geringeren Kapitalkosten einhergeht. Das heißt ceteris paribus fordert ein In- vestor für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit transparenter Finanzberichter- stattung eine geringere Rendite als für ein Unternehmen mit weniger transparenter Finanzberichterstattung. Unter Transparenz in der Finanzberichterstattung verste- hen Barth/Schipper (2008) das Ausmaß, mit dem die Abschlüsse die zugrunde liegenden ökonomischen Aktivitäten in einer verständlichen Weise offen legen (vgl. Barth/Schipper (2008), S. 174).

2.2 Konzeptionelle Anforderungen von Investoren an Abschlüsse

2.2.1 Überblick über wissenschaftliche Methoden zur Ableitung von Anforderungen an Abschlüsse

Nach den Ausführungen in Kapitel 2.1 kann die Hypothese, dass Rechnungsle- gung für den Kapitalmarkt relevant sei, nicht abgelehnt werden. Allerdings exis- tieren auch keine Theorien und Konzepte, die präzise erläutern wie die Informati- onen am Kapitalmarkt ausgewertet werden. Ohne diese Erkenntnisse können je- doch keine konkreten Rechnungslegungsregeln, die dem Zweck der Entschei- dungsnützlichkeit folgen, abgeleitet werden (vgl. Moxter (2000), S. 2146-2147; Streim (2000), S. 120-127). Aus dem Nichtvorhandensein einer Theorie zur Ab- leitung konkreter, entscheidungsrelevanter Rechnungslegungsregeln folgt auch der Mangel einer Theorie zur Beurteilung von Rechnungslegungsregeln (vgl. Paarz (2007), S. 37).

Da eine solche Theorie nicht zur Verfügung steht, muss auf Alternativen zur Be- urteilung von Rechnungslegungsregeln zurückgegriffen werden. Die vorgeschla- genen Änderungen des Diskussionspapiers sollen in dieser Diplomarbeit aus der Sicht eines Investors beurteilt werden. Diese Vorgehensweise liegt nahe, weil das Ziel der Änderungen die Entwicklung eines Abschlusses ist, der Investoren zu- künftig entscheidungsnützliche Informationen liefern kann (vgl. DP FSP (2008), Abschn. 1.6). Zur Entwicklung der Anforderungen von Investoren an die Rech- nungslegung gibt es zwei Methoden in der Wissenschaft: Die Anforderungen können deduktiv-logisch oder empirisch-induktiv abgeleitet werden.22

Die Ermittlung der Anforderungen auf empirische Weise weist den Vorteil auf, dass die Anforderungen direkt aus Experimenten oder Befragungen mit Investo- ren sowie aus Beobachtungen von Kapitalmarktreaktionen abgeleitet werden kön- nen (vgl. Lange, C. (1989), S. 77-79). Demgegenüber stehen jedoch Nachteile wie die Abhängigkeit der Ergebnisse von der Repräsentativität der Untersuchung (vgl. Paarz (2007), S. 150). Außerdem können durch Untersuchungen zur Kapital- marktrelevanz der Rechnungslegung zwar Aussagen getroffen werden, wie Investoren auf Informationen der Rechnungslegung reagieren, aber „[v]on dem Sein lässt sich nicht auf das Sollen schließen.“ (Ballwieser (2005), S. 733).

Ebenso wie die empirisch-induktive Methode ist auch die deduktiv-logische Me- thode nicht frei von Kritik. Die Deduktion von Anforderungen der Investoren er- folgt durch Plausibilitätsüberlegungen, die auf Werturteilen fußen (vgl. Ballwieser (2005), S. 733). Durch die Werturteile verlieren die deduzierten Anforderungen jedoch ihre Allgemeingültigkeit (vgl. Zimmermann/Werner (2004), S. 140; Ball- wieser (1982), S. 782-783). Des Weiteren ist es unmöglich, Anforderungen zu deduzieren, die den heterogenen und komplexen Informationsbedürfnissen der Investoren gerecht werden (vgl. Demski (1973)). Investoren unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich der Risikoeinstellungen, des Vermögensstandes oder der Fähigkeiten Finanzinformationen zu interpretieren (vgl. Beaver (1998), S. 8).

Letztendlich ist es aber notwendig empirische Ergebnisse deduktiv-logisch nach- vollziehen zu können, denn sonst bleiben empirische Zusammenhänge fragwürdig (vgl. Zimmermann/Werner (2004), S. 145; Schneider (2001), S. 332). Um einen geschlossenen und vollständigen Anforderungskatalog von Investoren gewährleis- ten zu können, werden deshalb die Anforderungen im folgenden Kapitel dedu- ziert. Obige Ausführungen sollen den Blick auf die Tatsache schärfen, dass es unmöglich ist, die Anforderungen zu ermitteln, die allen Investoren gerecht wer- den.

2.2.2 Auswahl der deduktiv-logischen Methode zur Ableitung der konzeptionellen Anforderungen von Investoren an Abschlüsse

Die Ableitung der Anforderungen von Investoren an Abschlüsse baut in dieser Diplomarbeit vor allem auf die Arbeit von Hüfner (2007)23 auf. Hüfner (S. 60-64) konzeptionalisiert die Anforderungen von Investoren an die Finanzberichterstat- tung. Dazu stellt Hüfner allgemeine investororientierte Grundsätze auf und nennt zusätzlich konkrete inhaltliche Anforderungen an bewertungsrelevante investor- orientierte Abschlüsse. Während sich die einzelnen investororientierten Grundsät- ze vor allem an den Informations-Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung von Ballwieser (2002) und den Ausführungen von Moxter (2003) orientieren und diese ergänzen, stammen die Anforderungen an die konkreten Inhalte bewertungs- relevanter Abschlüsse aus der Arbeit von Ruhwedel/Schultze (2002)24. Durch die Verknüpfung der investororientierten Grundsätze mit den konkreten inhaltlichen Anforderungen an bewertungsrelevante investororientierte Abschlüsse entsteht ein Gerüst zur systematischen und konzeptionellen Beurteilung von Rechnungsle- gungsregeln.

Um die Anforderungen von Investoren an die Finanzberichterstattung zu ermit- teln, muss die Gruppe der Investoren zunächst genauer abgegrenzt werden (vgl. Ballwieser (2001), S. 160; Streim (2000), S. 128). Als Investoren werden in dieser Diplomarbeit aktuelle und potenzielle Eigenkapitalgeber verstanden, die sich über den Kapitalmarkt an einem Unternehmen bereits beteiligen oder dies zu tun beab- sichtigen. Typisches Ziel der Investoren ist es mit ihrem eingesetzten Kapital eine möglichst hohe Rendite zu erzielen (vgl. Baetge/Surrey (2004), S. 123). Um die- ses Ziel zu erreichen, benötigen die Investoren entscheidungsnützliche, d.h. ver- lässliche und entscheidungsrelevante Informationen,25 die den Vergleich ver- schiedener Kapitalanlagemöglichkeiten zulassen. Aus dem Ziel der Investoren und deren Informationsinteressen werden im Folgenden die rechnungslegungsbe- zogenen Grundsätze deduktiv abgeleitet.26

Wie bereits ausgeführt, benötigen Investoren entscheidungsnützliche Informatio- nen. Eine Voraussetzung für diese Entscheidungsnützlichkeit liegt in der Ent- scheidungsrelevanz der Informationen für den Investor. Entscheidungsrelevanz liegt für Investoren vor, wenn die Informationen prognosegeeignet sind, d.h. wenn sie dem Investor die Abschätzung von Höhe, Zeitpunkt und Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Cash-Flows ermöglichen (vgl. Hüfner, S. 62).27 Die Finanzbe- richterstattung muss hierzu entweder direkt Informationen über die zukünftigen erwarteten Cash-Flows liefern (direkte Prognoseeignung) oder Daten zur Verfügung stellen, die Investoren für Prognosemodelle nutzen können (indirekte Prognoseeignung) (vgl. Wüstemann (2002), S. 23-24; Moxter (2000), S. 2147).

Informationen werden für einen Investor nicht entscheidungsrelevant sein, wenn sie nicht verlässlich sind (vgl. Ballwieser (2002), S. 118). Das Vertrauen von Investoren in veröffentlichte Rechnungslegungsinformationen eines Unternehmens kann erhöht werden, wenn das Unternehmen Angaben über verwendete Methoden, Annahmen und/oder Prognosetechniken macht, d.h. die Verständlichkeit/Nachvollziehbarkeit verbessert. Die Prüfung der Rechnungslegungsinformationen durch externe Dritte erhöht die Glaubwürdigkeit und damit die Verlässlichkeit von Informationen (vgl. Hüfner (S. 62).

Zwischen Entscheidungsrelevanz und Verlässlichkeit kann ein Spannungsverhält- nis bestehen (vgl. Naumann (2006)). Entscheidungsrelevante Informationen müs- sen einen Zukunftsbezug aufweisen. Da die Zukunft jedoch mit Unsicherheit be- haftet ist, sinkt mit höherem Zukunftsbezug die Verlässlichkeit der Informationen. Umgekehrt gehen Informationen über die Vergangenheit mit einer höheren Ver- lässlichkeit einher. Der fehlende Zukunftsbezug wirkt sich aber negativ auf die Entscheidungsrelevanz aus. Dieses Spannungsverhältnis scheint unlösbar (vgl. Brinkmann (2007a), S. 231) und bisher kann in Ermangelung einer klaren Ent- scheidungsregel einem Merkmal nur einzelfallabhängig aufgrund von Plausibili- tätsüberlegungen Vorrang eingeräumt werden (vgl. Naumann (2006), S. 48).

Der Umfang der gesamten entscheidungsrelevanten Rechnungslegungsinformati- onen wird neben dem Kriterium der Verlässlichkeit durch die Anforderung der Wesentlichkeit und dem „Grundsatz der Informationszerlegung“ (Ballwieser (2002), S. 119) eingeschränkt (vgl. Hüfner, S. 62). Für Investoren sind Informati- onen wesentlich, wenn ein Fehlen der Information die Entscheidungen des Inves- tors beeinflusst (vgl. IFRS Framework F.30).28 Dieser Grundsatz ist für Investoren aufgrund von Kosten-Nutzen-Abwägungen relevant. Investoren wollen, dass der Nutzen von Informationen die Kosten, die ihnen durch die Informationserfassung und -verarbeitung entstehen, übersteigt (vgl. Hüfner, S. 62). Durch diesen Zu- sammenhang ist der Grundsatz der Wesentlichkeit begründet. Investoren wollen nicht über jede einzelne Buchung informiert werden, aber sie haben ein Interesse - in bestimmten Umfang - über Zustandekommen der einzelnen Berichtsgrößen informiert zu werden (vgl. Ballwieser (2002), S. 119; Ohlson (1987), S. 104-105). Hierzu ist eine hinreichende Zerlegung von Berichtsgrößen notwendig, die die Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge auf einer disaggregierten Ebene darstellt (vgl. Ballwieser (2002), S. 119).29 Dies erleichtert die Fähigkeit der Investoren, Prognosen über die zukünftige wirtschaftliche Lage des Unternehmens aufzustel- len (vgl. Hüfner, S. 62). Der Grundsatz der Wesentlichkeit und der Grundsatz der Informationszerlegung stehen zueinander in einem weiteren Spannungsverhältnis (vgl. Ballwieser (2002), S. 119).

Investoren wollen über Chancen und Risiken eines Unternehmens gleichwertig informiert werden. Folglich darf eine Finanzberichterstattung, die sich an den In- formationsbedürfnissen eines Investors befriedigen soll, sich nicht am Vorsichts- prinzip30 orientieren (vgl. Hüfner, S. 62; Ballwieser (2002), S. 118-119). Durch eine übervorsichtige Bilanzierung würde der Abschluss an Verlässlichkeit verlie- ren (vgl. Coenenberg (2005), S. 62). Um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen eines Unternehmens im Zeitablauf zu gewährleisten, sollte des Weiteren eine Dar- stellungsstetigkeit gewährleistet werden (vgl. Ballwieser (2002), S. 119). Im Ge- gensatz zu der Arbeit von Hüfner wird in dieser Arbeit neben der innerbetriebli- chen auch die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit von Rechnungslegungsin- formationen in den Anforderungskatalog der Investoren aufgenommen. Für die Entscheidungsunterstützung ist dieser Grundsatz von großer Bedeutung, (vgl. Ro- senfield (1974), S. 132) da Investoren zur bestmöglichen Allokation ihres Kapitals mehrere Kapitalanlagemöglichkeiten analysieren und miteinander vergleichen (vgl. Coenenberg/Straub (2008), S. 21). Investoren fordern außerdem klare und wahrheitsgemäße Abschlüsse (vgl. Hüfner, S. 63).

Verschiedene Spannungsverhältnisse der einzelnen Grundsätze wurden bereits aufgezeigt. Das Prinzip der Berücksichtigung der Interdependenzen zwischen den einzelnen Grundsätzen soll deshalb eine abschließende Anforderung an einen investororientierten Abschluss sein (vgl. Hüfner, S. 64). Demnach sollen die Grundsätze in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Neben diesen allgemeinen Grundsätzen für investororientierte Abschlüsse, nennt Hüfner konkretere Anforderungen der Investoren an die Inhalte bewertungsrele- vanter investororientierter Abschlüsse. Hierzu nutzt er das Rahmenkonzept wert- orientierter Berichterstattung von Ruhwedel/Schultze (2002). Ruhwedel/Schultze (2002, S. 609-614) leiten deduktiv ab, welche Informationen ein Unternehmen Investoren zur Verfügung stellen muss, damit diese das Unternehmen oder die Aktie bewerten können. Nach diesem Rahmenkonzept sollten Unternehmen fol- gende Informationen bereitstellen: Informationen zur (1) Substanzbewertung, (2) Kapitalmarktbewertung, (3) internen Wertgenerierung und zur (4) Ermittlung des inneren Wertes des Unternehmens.

Zu (1): Es gibt verschiedene Arten des Substanzwertes. Ein Substanzwert, das bilanzielle Eigenkapital eines Unternehmens, ermittelt sich als Differenz aus dem Wert der bilanzierten Vermögenswerte und den Schulden (vgl. Schultze (2003), S. 151-152). Darüber hinaus sollte ein Unternehmen zusätzliche Informationen zu den Marktwerten der bilanzierten und nicht bilanzierten Posten (z.B. selbst erstell- te immaterielle Vermögenswerte) angegeben, um die Buchwert-Marktwert-Lücke schließen zu können (vgl. Ruhwedel/Schultze (2002), S. 611-612).

Zu (2): Unternehmen sollten repräsentative Kennzahlen liefern, die einen Vergleich der Leistungsfähigkeit einer Aktie im Zeitablauf sowie einen Vergleich mit der Leistungsfähigkeit von Aktien vergleichbarer Unternehmen ermöglichen (vgl. Ruhwedel/Schultze (2002), S. 612).

Zu (3): Durch Finanz- und Liquiditätskennzahlen sowie Kennzahlen aus wertori-

entierten Steuerungssystemen der Unternehmen kann der Investor einschätzen, wie viel Wert in der Vergangenheit generiert wurde (vgl. Ruhwedel/Schultze (2002), S. 612).

Zu (4): Investoren benötigen Informationen zur Anwendung zukunftserfolgsorientierter Bewertungsmethoden. Hierzu sollten Unternehmen Informationen zur Unternehmensumwelt (globale, Branchen- und Kapitalmarktinformationen) bereitstellen sowie zum Unternehmen selbst (finanzielle, strategische und operative Informationen) (vgl. Ruhwedel/Schultze (2002), S. 612-613).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 stellt die konzeptionellen Anforderungen von Investoren an Abschlüsse grafisch dar.

[...]


1 Financial Statements werden im Einklang mit der amtlichen Übersetzung des IAS 1 (rev. 2007) im Folgenden als Abschlüsse bezeichnet (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1274/2008, S. 1).

2 Vgl. IASB (2008a) zur Übersicht über das Konvergenzprojekt.

3 Neben diesen drei Abschlussbestandteilen besteht ein vollständiger IFRS-Abschluss aus einer Eigenkapitalveränderungsrechnung und dem Anhang (vgl. IAS 1.10 (revised 2007)). Die Übersetzungen der Abschlussbestandteile sind im Einklang mit der amtlichen Übersetzung (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1274/2008, S. 1).

4 In der Gesamtergebnisrechnung wird es keine Kategorie Equity geben. 1

5 Vgl. für einen Überblick über den Einfluss der Darstellungsart von Rechnungslegungsinformati- onen auf Entscheidungen die Artikel von Ghani et al. (2009) und Dull et al. (2003, S. 187-189).

6 Vgl. für einen Überblick zur Informationswirkung der Rechnungslegung Vollmer (2008), Mölls/Strauß (2007) und Wagenhofer/Ewert (2007, S. 101-138).

7 Vgl. z.B. Paarz (2007), Hüfner (2007), Moxter (2003), Ruhwedel/Schultze (2002) und Ballwieser (2002; 2001) für deduzierte, investororientierte Rechnungslegungsprinzipien.

8 Als Investoren werden aktuelle oder potenzielle Eigenkapitalgeber verstanden, die sich über den Kapitalmarkt an einem Unternehmen bereits beteiligen oder dies beabsichtigen. Vgl. zur Definition der Investoren auch Kapitel 2.2.2.

9 Vgl. z.B. Weißenberger (2008), S. 427; Ernstberger et al. (2008), S. 30; Padberg (2007), S. 1; Paarz (2007), S. 1.

10 Ball/Brown (1968) und Beaver (1968) initiierten mit ihren Arbeiten die Forschung zur Kapitalmarktrelevanz von Rechnungslegung. Überblicke zu dem Stand der Literatur finden sich bspw. in Mölls/Strauß (2007), Lindemann (2006), Holthausen/Watts (2001) und Kothari (2001).

11 Eine Unterscheidung der unterschiedlichen Ansätze ist für die Interpretation der Ergebnisse empirischer Studien wichtig (vgl. Lo/Lys (2000), S. 1).

12 Holthausen/Watts (2001) hingegen gehen davon aus, dass die Forschung zur Kapitalmarktrele- vanz ohne Nutzen für Standardsetzer ist. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Ergebnisse empiri- scher Untersuchungen als nützlich für die Beurteilung von Rechnungslegungsalternativen gesehen.

13 Empirisch wird diese Aussage jedoch widerlegt. Vgl. hierzu Kapitel 2.1.3.

14 Vgl. zur Kritik z.B. Lee (2001) und Malkiel (2003).

15 Vgl. zur Kritik an der traditionellen Finanzberichterstattung z.B. Köthner (2005), S. 408-409. 7

16 Lo/Lys (2000) finden heraus, dass die Bewertungsrelevanz von Gewinnen in den USA für den Zeitraum 1972 bis 2000 abgenommen hat, während Lev/Zarowin (1999) für einen vergleichbaren Zeitraum zusätzlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Bewertungsrelevanz des Buchwertes des Eigenkapitals abgenommen hat. Vorstius (2004) zeigt auf, dass die Bewertungsrelevanz beider Rechnungslegungsgrößen für den deutschen Kapitalmarkt abgenommen hat. Brown et al. (1999) zeigen, dass bei Berücksichtigung von Größeneffekten, die Studien von Collins et al. (1999) und Francis/Schipper (1999) ebenfalls zu dem Ergebnis führen, dass die Bewertungsrelevanz von Ge- winnen und Buchwerten des Eigenkapitals in den USA in den letzten Jahrzehnten abgenommen hat. Ohne Berücksichtigung dieses Zusammenhangs kommen die Autoren der beiden Studien zu gegensätzlichem Ergebnis.

17 Nach der Studie von Landsmann/Maydew (2002) ist die Entscheidungsrelevanz von Gewinnen in den USA für den Zeitraum 1972 bis 1998 leicht gestiegen. Lo/Lys (2000) kommen zu dem differenzierteren Ergebnis, dass die Entscheidungsrelevanz von Gewinnen großer Unternehmen in den USA (das Sample von Landsmann/Maydew (2002) bestand aus größeren Unternehmen) zuge- nommen hat, wohingegen die Entscheidungsrelevanz von Gewinnen kleinerer Unternehmen abge- nommen hat.

18 Gemäß der Studie von Bartov et al. (2005) liefern die IFRS Investoren entscheidungsnützlichere Informationen als das HGB. Vorstius (2004) kommt zu dem gegensätzlichen Ergebnis und Hung/Subramanyam (2007) können keine höhere Kapitalmarkrelevanz bei einem der beiden Sys- teme ausmachen.

19 „Pro-Forma-Earnings“ sind Einkommenszahlen, die von allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung (GAAP) abweichen (vgl. Ciccone (2002), S. 1).

20 Auf diesem Forschungsgebiet wurden bisher kaum Studien veröffentlicht (vgl. Ding et al. (2008), S. 146).

21 Zu diesem Ergebnis kommen bspw. Tarca et al. (2008), Hunton et al. (2006), Beale/Davey (2001), Maines/McDaniel (2000) und Hirst/Hopkins (1998).

22 Vgl. für eine Diskussion der Unterschiede beider Vorgehensweisen die Beiträge von Zimmermann/Werner (2004), S. 135-145 und Lange (1989), S. 77-93.

23 Zur Erhöhung der Lesefreundlichkeit wird in diesem Kapitel bei der Zitierung der Arbeit von Hüfner (2007) auf die Angabe des Veröffentlichungsjahres verzichtet.

24 Vgl. auch die jüngste, erneute Darstellung des Rahmenkonzeptes wertorientierter Berichterstattung von Ruhwedel/Schultze (2002) in Schultze et al. (2009, S. 14-15).

25 Wagenhofer/Ewert (2007), S. 105 und Baetge (2004), S. 484 sehen bspw. diesen beiden Charakteristika als wesentliche Einflussfaktoren auf die Entscheidungsnützlichkeit.

26 Die folgenden Ausführungen orientieren sich an den Ausführungen von Hüfner (S. 60-64).

27 Zusätzlich müssen die Informationen zeitnah zu den zugrunde liegenden Ereignissen veröffentlicht werden, denn nur so können die Informationen für die Entscheidungen noch gebraucht werden (vgl. Wagenhofer/Ewert (2007), S. 105).

28 Informationsökonomisch lässt sich eine so definierte Wesentlichkeit nicht begründen, denn „… [e]ntscheidungsrelevantes ist immer wesentlich und Wesentliches ist stets entscheidungsrelevant.“ (Ballwieser (2002), S. 118).

29 Ein Beispiel für solch einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang ergibt sich aus der Gesamtergebnisrechnung. Hier errechnet sich das Bruttoergebnis vom Umsatz (Wirkung) als Differenz aus Umsatzerlösen und den Herstellungskosten (Ursache) (vgl. Ballwieser (2002), S. 119).

30 Die Definition für das Vorsichtsprinzip gibt es nicht. Das Vorsichtsprinzip nach HGB unterscheidet sich bspw. stark von dem nach IFRS (vgl. Küting/Weber (2006), S. 18-19 m.w.N.). Nach den Ausführungen von Schmalenbach aus dem Beginn des 20. Jhdt. besagt das Vorsichtsprinzip, dass sich der Kaufmann eher „arm“ als „reich“ rechnen solle (vgl. Baetge et al. (2005), S. 138; Schmalenbach (1962), S. 98-100).

Final del extracto de 80 páginas

Detalles

Título
Discussion Paper "Preliminary Views on Financial Statement Presentation"
Subtítulo
Darstellung und konzeptionelle Analyse aus Investorensicht
Universidad
http://www.uni-jena.de/
Calificación
1,0
Autor
Año
2009
Páginas
80
No. de catálogo
V144950
ISBN (Ebook)
9783640553952
ISBN (Libro)
9783640553419
Tamaño de fichero
950 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
DP Financial Statement Presentation, Darstellung von Abschlüssen, IAS 1, Investororientierte Rechnungslegung, IASB, FASB, Preliminary Views on Financial Statement Presentation, Discussion Paper, Exposure Draft, IFRS 8, IAS 12, IFRS 5, Informationsfunktion, Financial Statement Presentation Project, Phase B
Citar trabajo
Vincent Leinenbach (Autor), 2009, Discussion Paper "Preliminary Views on Financial Statement Presentation", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/144950

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Título: Discussion Paper "Preliminary Views on Financial Statement Presentation"



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