Traditionell ist das deutsche Recht gekennzeichnet durch den Grundsatz des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit der Verwaltung. Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht generell nur innerhalb eines Verwaltungsverfahrens und auch nur dann, wenn die Akteneinsicht zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen erforderlich ist. Voraussetzung ist stets eine eigene Betroffenheit des Antragstellers. Anders verhält es sich in dem auf die gemeinschaftsrechtliche Umweltinformationsrichtlinie (UIRL) zurückgehenden Umweltinformationsgesetz (UIG). Das Umweltinformationsgesetz ist am 16.07.1994 in Kraft getreten. Es setzt eine entsprechende EG-Richtlinie von 1990 in das deutsche Recht um. Sein Zweck ist es, den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Prämissen festzulegen, unter denen derartige Auskünfte zugänglich gemacht werden sollen. Unter Informationen über die Umwelt sind alle in Schrift, Bild oder auf sonstigen Informationsträgern vorliegenden Daten über den Zustand der Umweltmedien sowie über umweltrelevante Tätigkeiten und Maßnahmen zu verstehen. Gemeint ist zum einen der Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume. Des Weiteren werden Tätigkeiten, einbegriffen solcher, von denen Belästigungen wie beispielsweise Lärm ausgehen, erfasst.
Schließlich fallen hierunter ebenso Tätigkeiten oder Handlungsweisen zum Schutz dieser Umweltbereiche einschließlich der verwaltungstechnischen Maßnahmen und Programme zum Umweltschutz.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwischenzeitlich einige Umsetzungsdefizite erkannt. Diese Problempunkte, die bei der Ausgestaltung des Umweltinformationsanspruchs entstehen können, werden in der weiteren Arbeit näher erläutert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Problempunkte der Ausgestaltung des Umweltinformationsanspruchs
I. Ausschluss des Umweltinformationszugangs während verwaltungsbehördlicher Verfahren
1. Europarechtliche Grundlage für den Ausschluss des Umweltinformationsanspruchs
2. Kritik in Literatur und Rechtsprechung
II. Wahl der für die Bearbeitung des UIG- Antrags zuständigen Behörde
1. Gesetzliche Regelung in §§ 4 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 S. 1 UIG
2. Europarechtliche Grundlagen in der UIRL
3. Gründe für die Beschränkung des Zugangsrechts auf die bei den Behörden vorhandenen Informationen
4. Kritik an den bestehenden Zuständigkeitsregelungen im UIG und in der UIRL
III. Form des Informationszugangs
1. Vor- und Nachteile der verschiedenen Informationsmittel für die Umweltbehörde
2. Vor- und Nachteile der verschiedenen Informationsmittel für die UIG- Anfrager
3. Form des Informationszugangs steht im Ermessen der informationsbesitzenden Behörde
4. Vereinbarkeit des behördlichen Auswahlermessens über die Form des Informationszugangs mit der EG- Umweltinformationsrichtlinie
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtliche Ausgestaltung und die damit verbundenen praktischen Problempunkte des Umweltinformationsanspruchs in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) und dessen europarechtliche Grundlagen durch die Umweltinformationsrichtlinie (UIRL).
- Die Vereinbarkeit von Ausschlussgründen (z.B. bei laufenden Verfahren) mit EU-Recht.
- Die Problematik der Identifikation der zuständigen Behörde bei komplexen Verwaltungsstrukturen.
- Das Spannungsfeld zwischen Behördenermessen bei der Wahl der Zugangsform und den Interessen der Bürger.
- Die Transparenz staatlichen Handelns als Voraussetzung für die Wahrnehmung von Bürgerrechten im Umweltschutz.
Auszug aus dem Buch
2. Kritik in Literatur und Rechtsprechung
Der Bundesgesetzgeber erntete heftige Kritik aufgrund der unzurei chenden Umsetzung des Richtlinienbegriffs „Vorverfahren“ durch § 7 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 3 UIG, da er wegen dem Ausschluss sämtlicher Informationen aus laufenden Verwaltungsverfahren das Regel Ausnahmeverhältnis zwischen dem § 4 Abs. 1 UIG und den §§ 7, 8 UIG verkannt hat. UIRL und UIG wollen zur Förderung des Umwelt schutzes ein überwiegendes Recht auf Informationszugang gewäh ren. Der uneingeschränkte Informationszugang solle daher der Grundsatz sein, die Ablehnung von Information dagegen ein Son derfall bleiben.
Dementsprechend sind auch die Ausnahmen vom Umweltinformati onsanspruch weitestgehend eng auszulegen15. Aufgrund des Aus schlusses des Umweltinformationszugangs aller Informationen aus laufenden verwaltungsbehördlichen Verfahren gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 3 UIG, werden fälschlicherweise im Gegensatz zum ursprüng lichen Regel- Ausnahmeverhältnis alle Umweltinformationen weiter unter Verschluss gehalten.
Die Problematik des Ausschlusses wird am ehesten deutlich, wenn man es an dem Beispiel des Genehmigungsverfahrens für Indust rieanlagen näher betrachtet. Gerade diese Verfahren interessieren die Öffentlichkeit am meisten, da sie direkt beziehungsweise indirekt betroffen ist. Im Verlauf solcher Verfahren hätten die Bürger und Umweltverbände am ehesten die Gelegenheit, auf das Verfahrens ergebnis Geltung zu nehmen und Verbesserungen für den Umwelt schutz zu erreichen. Wenn das Verfahren erst einmal abgeschlos sen ist und die Anlage errichtet ist, wird die Möglichkeit des Einflus ses erheblich schwieriger, da in den meisten Fällen unwiderrufbare Fakten geschaffen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Darstellung der traditionellen Vertraulichkeit der deutschen Verwaltung und die Einführung des Umweltinformationsgesetzes zur Umsetzung der europäischen Richtlinie.
B. Problempunkte der Ausgestaltung des Umweltinformationsanspruchs: Untersuchung der rechtlichen Hürden, wie Ausschlussgründe, Zuständigkeitsfragen bei Behörden sowie die behördliche Ermessensausübung bei der Form des Informationszugangs.
C. Fazit: Einschätzung der Bedeutung des Rechts auf Umweltinformation als Instrument für einen transparenten Staat und die Stärkung der Bürgerbeteiligung.
Schlüsselwörter
Umweltinformationsgesetz, UIG, Umweltinformationsrichtlinie, UIRL, Umweltinformationsanspruch, Behördenermessen, Akteneinsicht, Informationszugang, Verwaltungsbehördliches Verfahren, Umweltschutz, Transparenz, Bürgerrechte, Rechtsauslegung, Europäischer Gerichtshof, Zuständigkeitsregelung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen in Deutschland und analysiert dabei bestehende Konfliktfelder zwischen Bürgerrechten und behördlicher Praxis.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Schwerpunkte sind die Ausschlussgründe für Informationen, die Bestimmung der zuständigen Behörde und die Frage, in welcher Form Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Problempunkte aufzuzeigen, die bei der praktischen Anwendung des Umweltinformationsgesetzes entstehen, und zu prüfen, ob diese mit den europäischen Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie vereinbar sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Richtlinien, Fachliteratur und der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Verfahrensausschlüssen, die Problematik der behördlichen Zuständigkeitswahl sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Informationsmittel wie Akteneinsicht oder Auskunftserteilung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Umweltinformationsgesetz (UIG), Transparenz, Behördenermessen, Akteneinsicht, Umweltschutz und die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit europarechtlichen Richtlinien.
Warum ist der Ausschluss von Informationen aus laufenden Verfahren problematisch?
Der Autor argumentiert, dass durch den Ausschluss der Öffentlichkeit von Informationen in laufenden Verfahren, wie bei Industrieanlagen, die Chance verpasst wird, frühzeitig Einfluss auf umweltrelevante Entscheidungen zu nehmen.
Wie bewertet der Autor die behördliche Wahl der Zugangsform?
Der Autor zeigt auf, dass Behörden oft versuchen, durch die Wahl der Zugangsform ihren eigenen Arbeitsaufwand zu minimieren, und betont, dass das BVerwG die Behörden hier an die Zielsetzung der Richtlinie bindet.
- Quote paper
- Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Christopher Fey (Author), 2005, Problempunkte der Ausgestaltung des Umweltinformationsanspruchs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145099