Traditionell ist das deutsche Recht gekennzeichnet durch den Grundsatz des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit der Verwaltung. Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht generell nur innerhalb eines Verwaltungsverfahrens und auch nur dann, wenn die Akteneinsicht zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen erforderlich ist. Voraussetzung ist stets eine eigene Betroffenheit des Antragstellers. Anders verhält es sich in dem auf die gemeinschaftsrechtliche Umweltinformationsrichtlinie (UIRL) zurückgehenden Umweltinformationsgesetz (UIG). Das Umweltinformationsgesetz ist am 16.07.1994 in Kraft getreten. Es setzt eine entsprechende EG-Richtlinie von 1990 in das deutsche Recht um. Sein Zweck ist es, den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Prämissen festzulegen, unter denen derartige Auskünfte zugänglich gemacht werden sollen. Unter Informationen über die Umwelt sind alle in Schrift, Bild oder auf sonstigen Informationsträgern vorliegenden Daten über den Zustand der Umweltmedien sowie über umweltrelevante Tätigkeiten und Maßnahmen zu verstehen. Gemeint ist zum einen der Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume. Des Weiteren werden Tätigkeiten, einbegriffen solcher, von denen Belästigungen wie beispielsweise Lärm ausgehen, erfasst.
Schließlich fallen hierunter ebenso Tätigkeiten oder Handlungsweisen zum Schutz dieser Umweltbereiche einschließlich der verwaltungstechnischen Maßnahmen und Programme zum Umweltschutz.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwischenzeitlich einige Umsetzungsdefizite erkannt. Diese Problempunkte, die bei der Ausgestaltung des Umweltinformationsanspruchs entstehen können, werden in der weiteren Arbeit näher erläutert.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Problempunkte der Ausgestaltung des Umweltinformationsanspruchs
- I. Ausschluss des Umweltinformationszugangs während verwaltungsbehördlicher Verfahren
- 1. Europarechtliche Grundlage für den Ausschluss des Umweltinformationsanspruchs
- 2. Kritik in Literatur und Rechtsprechung
- II. Wahl der für die Bearbeitung des UIG- Antrags zuständigen Behörde
- 1. Gesetzliche Regelung in §§ 4 Abs. 1 S. 1, 9 Abs. 1 S. 1 UIG
- 2. Europarechtliche Grundlagen in der UIRL
- 3. Gründe für die Beschränkung des Zugangsrechts auf die bei den Behörden vorhandenen Informationen
- 4. Kritik an den bestehenden Zuständigkeitsregelungen im UIG und in der UIRL
- III. Form des Informationszugangs
- 1. Vor- und Nachteile der verschiedenen Informationsmittel für die Umweltbehörde
- 2. Vor- und Nachteile der verschiedenen Informationsmittel für die UIG- Anfrager
- 3. Form des Informationszugangs steht im Ermessen der informationsbesitzenden Behörde
- 4. Vereinbarkeit des behördlichen Auswahlermessens über die Form des Informationszugangs mit der EG- Umweltinformationsrichtlinie
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Referat beleuchtet die Problematik der Ausgestaltung des Umweltinformationsanspruchs im Kontext des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie (UIRL). Es untersucht die Herausforderungen, die sich aus der Anwendung des UIG in verschiedenen Bereichen ergeben, insbesondere die Frage des Zugangs zu Informationen während laufender Verwaltungsverfahren, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen und die Wahl der Form des Informationszugangs.
- Ausschluss des Informationszugangs während Verwaltungsverfahren
- Zuständigkeitsregelungen für die Bearbeitung von Anträgen
- Wahl der Form des Informationszugangs
- Kritik an der Umsetzung des UIG und der UIRL
- Vereinbarkeit des behördlichen Ermessens mit dem EU-Recht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Umweltinformationsanspruch im deutschen Recht dar und erläutert die geschichtliche Entwicklung des UIG und dessen Bedeutung für den freien Zugang zu Umweltinformationen. Das Kapitel B befasst sich mit den Herausforderungen, die sich bei der Ausgestaltung des Umweltinformationsanspruchs ergeben. Es analysiert die rechtlichen Grundlagen für den Ausschluss des Informationszugangs während laufender Verwaltungsverfahren, die Kritik an dieser Regelung und die europarechtlichen Vorgaben. Weiterhin werden die Zuständigkeitsregelungen für die Bearbeitung von Anträgen auf Umweltinformationen im UIG und in der UIRL beleuchtet, und es wird untersucht, ob die Behörden den Informationszugang auf bestimmte Zugangsarten beschränken können. Das Kapitel C enthält die Ergebnisse und Erkenntnisse des Referats.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Problemfeldern des Umweltinformationsanspruchs, insbesondere im Kontext des UIG und der UIRL. Im Zentrum stehen die rechtlichen Grundlagen, die Kritik an der Umsetzung des UIG und der UIRL, sowie die Frage der Vereinbarkeit des behördlichen Ermessens mit dem EU-Recht. Die Analyse fokussiert auf die relevanten europarechtlichen Vorgaben, die Praxis der Anwendung des UIG und die verschiedenen Zugangsarten zu Umweltinformationen.
- Citation du texte
- Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Christopher Fey (Auteur), 2005, Problempunkte der Ausgestaltung des Umweltinformationsanspruchs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145099