Seit Beginn des Prozesses zu einem geeinten Europa mit der Ratifizierung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Jahr 1951 und Entstehen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) durch Abschluss der so genannten „Römischen Verträge“ (1957) hat die komplexe Vernetzung der Wirtschaft und Politik der Mitgliedsländer stetig zugenommen. Stand anfangs noch die Schaffung eines geordneten europäischen Marktes im Vordergrund, lässt sich nicht zuletzt durch einen Vergleich der Präambeln des EWGV und des EUV das Bestreben feststellen, das innereuropäische Zusammenwachsen über eine gemeinsame Wirtschaftspolitik hinaus auf beinahe jeden Bereich des täglichen Lebens auszuweiten. Ihren Höhepunkt fand diese Entwicklung in der gescheiterten gemeinsamen EU-Verfassung, welche nun über die Verträge von Lissabon (13.12.2007) in abgemilderter Form trotzdem Ihren Einzug in Europa erhält – der Begriff der Verfassung schien doch zu sehr zu verdeutlichen, was längst an der Tagesordnung ist: die EU als supranationales Organ der Staaten hat durch zahlreiche übertragene Kompetenzen schon lange intensiven Einfluss auf die Politik der Nationalstaaten, welche sich diesem maximal durch Vertragsbruch entziehen können. Faktisch resultiert daraus ein Über-Unterordnungsverhältnis; im Spezialfall Deutschland verdeutlichte das BVerfG dies mit der Entscheidung „Solange II“, wonach der EuGH geeignet ist, den Grundrechtsschutz der Bundesbürger sicherzustellen – was der Bedeutung einer Legitimation der damit kontrollierten EU-Politik und ihres Einflusses auf Deutsches Recht gleichkommt. Bekräftigt wurde dies in der „Bananenmarktentscheidung“ des BVerfG, welche präzisiert, dass jedweder Ausbruch aus geltendem Europarecht mit Berufung auf die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland nur erfolgen kann, wenn im gleichen Zug nachgewiesen werden kann, dass die „europäische Rechtsentwicklung […] unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken sei“. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Legitimation der europäischen Organe, ihrer Arbeit untereinander, sowie den verschiedenen Einflussmöglichkeiten der EU auf die Nationalstaaten. Die Definition des Demokratiebegriffs soll dafür im Zusammenhang mit dem „Widerspruch zwischen einem Demokratiedefizit der EU und der sehr engen Verbindung der EU mit der größten Blütezeit der Demokratie in Europa“ erörtert werden, besonderes Augenmerk liegt dabei auf der BRD.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Grundlagen
A. Der Demokratiebegriff
B. Organe und Kompetenzen der Europäischen Union
1. Europäischer Rat
2. Rat der Europäischen Union – „Ministerrat“
3. Europäische Kommission
4. Europäisches Parlament
5. Europäischer Gerichtshof
III. Hauptteil
A. Probleme der Legitimation
1. Gleichheit der Wahlen
2. Gleichheit der Länder
3. Eskalierte Kompetenzen
B. Arbeit der Organe bei Entscheidung & Durchsetzbarkeit
1. Europäischer Rat
2. Rat der Europäischen Union – „Ministerrat“
3. Europäische Kommission
4. Europäisches Parlament
5. Europäischer Gerichtshof
IV. Zusammenfassung
A. Aktuelle Situation
B. Ein Ausblick und mögliche Lösung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der demokratischen Legitimation der Organe der Europäischen Union und deren praktischem Einfluss auf die Souveränität der Nationalstaaten, insbesondere im Hinblick auf das deutsche Verfassungsrecht.
- Grundlagen des Demokratiebegriffs in der europäischen Politik
- Strukturanalyse der EU-Organe und deren Kompetenzverteilung
- Problematik der demokratischen Legitimation und Repräsentation
- Wirkungsweise der EU-Organe bei Gesetzgebung und Durchsetzbarkeit
- Konfliktlinien zwischen europäischer Rechtsetzung und nationaler Souveränität
Auszug aus dem Buch
A. Probleme der Legitimation
Als wesentlicher Streitpunkt eines Demokratischen Prinzips innerhalb der EU muss die teilweise Ungleichheit der Wahlen beim Zustandekommen ihrer Organe genannt werden. Der Europäische Rat, der Ministerrat die Europäische Kommission und der EuGH bleiben frei von dieser Problematik, da jeder MS zum jetzigen Zeitpunkt einen Vertreter je Organ entsenden darf. Die Europäische Kommission, welche nach der Ratifizierung des Vertrags vom Lissabon nur noch aus 2/3 der Mitgliedsstaaten zusammengesetzt sein wird (s. o.), begegnet dann dem Problem der Ungleichheit durch ein Prinzip der anteilsgleichen Rotation.
Es bleibt also das Europäische Parlament, welches seit 1979 direkt durch die Bürger der Europäischen Union gewählt wird. Laut der Theorie der „Input-Legitimität“ muss „eine wie auch immer hergestellte Kongruenz zwischen den an der Entscheidung Beteiligten und den von Entscheidungen Betroffenen“ vorhanden sein. Am Beispiel für das Jahr 2006 erläutert, würde das bedeuten, dass bei einer momentanen Gesamtbevölkerung von rund 493 Millionen EU Bürgern und einem relativen Anteil von 16,7 % der Bevölkerung der Bundesrepublik (82,3 Mio.) daran, etwa 125 der 750 Sitze im EP auf Deutschland fallen müssten, auf die Republik Malta (0,082 %) entfiele nach dieser Rechnung 1 Sitz. Tatsächlich werden es bis 2009 99 bzw. 5 Sitze sein. Dieses Ungleichgewicht setzt sich auch auf die anderen MS fort, so dass leicht zu erkennen ist, dass im Rahmen des EGV keine gleiche Abstimmung, nach Anteilen der Länder, im EP gewährleistet ist.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung skizziert den Prozess der europäischen Einigung von den Römischen Verträgen bis zum Vertrag von Lissabon und führt in das zentrale Problemfeld des demokratischen Defizits der EU ein.
II. Grundlagen: Das Kapitel definiert den Demokratiebegriff und erläutert die Rollen, Zusammensetzungen und Kompetenzen der fünf wichtigsten Organe der Europäischen Union.
III. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert detailliert die Legitimationsprobleme bei Wahlen und Abstimmungen sowie die Arbeitsprozesse der EU-Organe hinsichtlich ihrer Entscheidungsgewalt und Rechtsdurchsetzung.
IV. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung reflektiert die aktuelle Situation des Staatenverbundes und bietet einen Ausblick auf mögliche Lösungen zur Stärkung der europäischen Demokratie durch den Reformvertrag.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Demokratie, Demokratiedefizit, Legitimation, Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof, Ministerrat, Nationalstaaten, Gewaltenteilung, Europarecht, Reformvertrag, Input-Legitimität, Output-Legitimität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung des demokratischen Defizits innerhalb der Europäischen Union und der Frage, wie die EU-Organe legitimiert sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Struktur und Funktionsweise der EU-Organe, das Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und europäischer Integration sowie der Einfluss auf das deutsche Recht.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, den Widerspruch zwischen einem vermeintlichen Demokratiedefizit der EU und der engen Bindung der Mitgliedsstaaten an diese überstaatliche Struktur kritisch zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechts- und politikwissenschaftliche Analyse auf Basis von Verträgen, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und politikwissenschaftlicher Fachliteratur durchgeführt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Probleme der Legitimation, insbesondere bei Wahlen und der Stimmgewichtung, sowie die Arbeit der Organe bei der Entscheidungsfindung und der Durchsetzung von EU-Recht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie EU-Demokratie, Legitimationsprobleme, Gewaltenteilung und nationalstaatliche Souveränität beschreiben.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Europäischen Parlaments?
Das Parlament wird als einzige direkte Bürgervertretung hervorgehoben, jedoch weist der Autor auf signifikante Schwächen in seinen legislativen Kompetenzen und seinem Initiativrecht hin.
Welche Lösungsvorschläge werden für die Zukunft der EU diskutiert?
Der Autor schlägt eine Stärkung des Europäischen Parlaments, eine klarere Gewaltenteilung und eine verbesserte Information der Bürger vor, um die demokratische Qualität des europäischen Gefüges zu erhöhen.
- Arbeit zitieren
- Maximilian Strauch (Autor:in), 2008, Die EU - Demokratie zwischen Defizit und Beschränkungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145180