Das Grundgesetz und der realpolitische Prozess sehen sich im Zuge der Wiedervereinigung mit einer extremen Problemlage konfrontiert. Und zwar mit der Frage nach der Adaption des „alten“ Grundgesetzes oder der Totalrevision und der damit verbundenen Schaffung einer neuen Verfassung für ein vereinigtes Deutschland. Kann und soll sich das deutsche Volk durch ein Referendum und ein plebiszitäres „Ja“ eine neue Verfassung geben oder hat sich das direktdemokratische Element in der repräsentativdemokratischen Realität in der Bundesrepublik Deutschland überholt? Zur Erörterung dieser Frage ist die fiktive Expertenkommission „Hauptseminar Verfassungspolitik“ durch Beschluss der Professur für Politikwissenschaft an der Universität Augsburg einberufen worden. Im Folgenden sollen aus der Perspektive der „kursbewahrenden“ Repräsentanten des Gremiums die Gründe für die Notwendigkeit der Adaption des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und die Ablehnung der plebiszitären Verfassungsneugebung der kursumsteuernden Position dargelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Die rein deklaratorische Bedeutung des Artikel 146 GG
- Der Einigungsvertrag deckt die Totalrevision des Grundgesetzes nicht
- Das Grundgesetz ist kein Provisorium mehr
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Essay analysiert die Position der ,,kursbewahrenden" Position für eine Adaption des Grundgesetzes im Zuge der deutschen Wiedervereinigung. Der Essay argumentiert, dass die Adaption des bestehenden Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die beste Lösung für die Herausforderungen der Vereinigung ist.
- Die rein deklaratorische Bedeutung des Artikels 146 GG
- Die Rolle des Einigungsvertrages in der Verfassungsdebatte
- Die Bewährtheit des Grundgesetzes und seine Fähigkeit, sich an neue Herausforderungen anzupassen
- Die Relevanz der historischen Kontexte und die Kritik an der Vorstellung eines Referendums als Ausdruck der demokratischen Legitimation
- Die Notwendigkeit einer Verfassungsreform unter Berücksichtigung der europäischen Integration und der seit den 60er Jahren bestehenden Reformbestrebungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die rein deklaratorische Bedeutung des Artikel 146 GG
Der Essay argumentiert, dass Artikel 146 GG rein deklaratorisch ist und eine Verfassungsneugebung nicht impliziert. Die Autoren betonen die Wichtigkeit der repräsentativen Demokratie und kritisieren die direkte Demokratie in Form eines Referendums als zu reduzierend.
Der Einigungsvertrag deckt die Totalrevision des Grundgesetzes nicht
Die Autoren interpretieren den Einigungsvertrag als klare Vorentscheidung für eine Verfassungsreform statt einer Neugebung. Sie argumentieren, dass die Empfehlungen im Artikel 5 des Einigungsvertrages zeitlich und inhaltlich begrenzt sind und somit keine Verfassungsneugebung zulassen.
Das Grundgesetz ist kein Provisorium mehr
Die Autoren argumentieren, dass das Grundgesetz mit dem Beitritt der DDR seinen Provisoriumscharakter verloren hat und nun als gesamtdeutsche Verfassung gilt. Sie betonen die Bewährtheit und Anpassungsfähigkeit des Grundgesetzes und kritisieren die Ansicht der Reformer, dass das Grundgesetz in den vergangenen Jahrzehnten nur wenigen Herausforderungen begegnet ist.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter des Textes umfassen: Adaption, Grundgesetz, deutsche Wiedervereinigung, Artikel 146 GG, Einigungsvertrag, repräsentative Demokratie, Verfassungsreform, Verfassungsneugebung, Bewährtheit, Provisorium, Plebiszit, historische Kontexte.
- Citation du texte
- Sebastian Schweizer (Auteur), 2008, Positionspapier der „kursbewahrenden“ Position für eine Adaption des Grundgesetzes im Zuge der deutschen Wiedervereinigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145197