Das Thema "Klonen" in der modernen Jugendliteratur - Ein Vergleich zwischen Rabischs "Duplik Jonas 7" und Eschbachs "Perfect Copy"


Examination Thesis, 2003

90 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Thema „Klonen“ aus medizinischer Sicht
2.1 Biologische Grundlagen des Klonens
2.2 Erläuterungen des Klonvorgangs

3. Rechtliche Aspekte des Themas „Klonen“

4. Das Thema „Klonen“ in der öffentlichen Diskussion
4.1 Diskussion des Themas „Klonen“ in der Öffentlichkeit und Darstellung der öffentlichen Meinung
4.2 Diskussion des Themas „Klonen“ in der medizinischen Fachliteratur
4.3 Geschichte des Themas „Klonen“ in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenliteratur

5. Vergleich von Rabischs „Duplik Jonas 7“ mit Eschbachs „Perfect Copy“
5.1 Inhaltsangabe von Rabischs „Duplik Jonas 7“
5.2 Interpretation von Rabischs „Duplik Jonas 7“
5.3 Inhaltsangabe von Eschbachs „Perfect Copy“
5.4 Interpretation von Eschbachs „Perfect Copy“
5.5 Vergleich der Aussagen beider Werke

6. Didaktische Aspekte der beiden Werke
6.1 Vorstellung des vom dtv angebotenen Unterrichtsvorschlags zu Rabischs „Duplik Jonas 7“
6.2 Kritik am vorgestellten Unterrichtsvorschlag
6.3 Einige Verbesserungen und Ergänzungen bzw. Anpassungen an den Schleswig- Holsteinischen Lehrplan zum vorgestellten Unterrichtsvorschlag
6.4 Entwurf eines Unterrichtsvorschlags zu Eschbachs „Perfect Copy“
6.5 Kritik am erarbeiteten Unterrichtsvorschlag
6.6 Abschließende Bemerkungen zu der Verwendbarkeit beider Werke im Realschulunterricht

7. Zusammenfassung

8. Literaturnachweis

9. Grafiknachweis

10. Anhang

1. Einleitung

Im Sommersemester 2002 besuchte ich das Hauptseminar mit dem Titel „Science- Fiction“ unter der Leitung von Prof. Dr. Biesterfeld. Dort wurde von einer Kommilitonin der Klassiker „Brave New World“ der Autorin Aldous Huxley vorgestellt, der mich aufgrund der ebenso exakten wie menschenverachtenden Schilderung einer zukünftigen Gesellschaft, die ihren Bestand an Bewohnern durch Klonieren sicherstellt, fasziniert hat. Durch dieses Referat angeregt, fasste ich den Entschluss, das Thema „Klonen“ in das Zentrum meine Examensarbeit stellen zu wollen. Es kam mir deshalb gelegen, dass Prof. Biesterfeld im Laufe des Seminars mehrfach anbot, einen Vergleich zweier Romane, die das Thema „Klonen“ behandeln, als Thema einer Examensarbeit anzunehmen. In den auf das Seminar folgenden Semesterferien meldete ich mein Interesse an diesem Thema an und bekam eine Auswahl an Werken vorgestellt, aus denen ich mir zwei aussuchen sollte. Meine Wahl fiel auf Birgit Rabischs „Duplik Jonas 7“ und auf Andreas Eschbachs „Perfect Copy“. „Duplik Jonas 7“ wählte ich, weil dieses Werk, das 1996 erstmals erschien, das erste hochwertige Jugendbuch darstellt, dass sich ernsthaft mit dem Thema „Klonen“ auseinandersetzt. „Perfect Copy“ dagegen ist erst im Juli 2002 erschienen, so dass ich bei der Bearbeitung dieses Werkes relativ frei war, da bislang keine Sekundärliteratur zu diesem Werk erschienen ist.

Den Leser dieser Arbeit erwartet zunächst eine umfassende Darstellung der biologischen Grundlagen des Klonens, gefolgt von den Erläuterungen des Klonvorganges. Diesen Kapiteln habe ich bewusst viel Raum gegeben, da ich davon ausgehe, dass sich nicht jeder Leser dieser Arbeit bislang ausführlich mit dem Thema „Klonen“ beschäftigt hat. Ein weiteres Kapitel stellt die momentane rechtliche Situation des Klonens in Deutschland dar. Dieses Kapitel habe ich eingefügt, da mir aufgefallen ist, wie wenig die Öffentlichkeit über die Schlupflöcher in der deutschen Rechtssprechung weiß. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke, dass es mir gelungen ist, den Leser auf die recht verworrene Rechtslage aufmerksam zu machen. Nach diesem Kapitel stelle ich ausführlich die aktuelle öffentliche Diskussion über das Thema „Klonen“ dar. Dabei trenne ich zwischen der Diskussion in der Öffentlichkeit und der Diskussion innerhalb der medizinischen Fachliteratur, wobei ich letzteres nur kurz darstelle, da sich die ausgetauschten Argumente die moralisch- ethische Dimension des Klonens betreffend nur im Detail von den Argumenten, die die seriöse Presse publiziert, unterscheiden. Auch werde ich hier kurz auf die Geschichte des Themas „Klonen“ in der Literatur eingehen. Ich stelle mehrere Werke unterschiedlicher Autoren vor, die sich seriös mit dem Thema „Klonen“ und seinen Folgen auseinandersetzen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Werken liegt, die der Jugendliteratur zuzuordnen sind.

Danach beginne ich mit der Bearbeitung der beiden von mir ausgewählten Werke. Zuerst stelle ich den Inhalt von Rabischs „Duplik Jonas 7“ dar und interpretiere dieses Werk. Danach bearbeite ich Eschbachs „Perfect Copy“ in derselben Reihenfolge und stelle zum Schluss des Kapitels die Aussagen beider Werke gegenüber.

Im nächsten Abschnitt beschäftige ich mich dann mit den didaktischen Aspekten beider Romane. Zunächst stelle ich einen aus dem Internet unter www.dtv.de herunterladbaren Unterrichtsvorschlag zum Roman „Duplik Jonas 7“ vor, um dann seine Anwendbarkeit im schleswig-holsteinischen Realschulunterricht unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Lehrplans zu überprüfen. Danach entwickle ich Verbesserungsvorschläge, die die Handhabbarkeit des Romans im Unterricht weiter erleichtern sollen. Dann entwerfe ich einen eigenen detaillierten Unterrichtsvorschlag zu Eschbachs „Perfect Copy“. Bei dieser Entwicklung habe ich besonderen Wert auf die Berücksichtigung der Erfordernisse des Lehrplans gelegt. Trotzdem wird der erfahrene Lehrer spüren, dass meine Vorschläge von einem Studenten entwickelt worden sind, der bislang nur wenige Stunden praktische Unterrichtserfahrung vorweisen kann.

Das Kapitel beende ich mit einer Bewertung der Verwendbarkeit beider Werke für den Realschulunterricht.

Die gesamte Examensarbeit beende ich dann mit einer Zusammenfassung des erarbeiteten Materials. Hier versuche ich die wichtigsten Aspekte meiner Arbeit noch einmal kurz und prägnant herauszuarbeiten und ein persönliches Fazit zu ziehen.

Mein Ziel dieser Arbeit ist es, den Leser so detailliert wie nötig aber so knapp wie möglich mit der grundlegenden Bedeutung des Begriffes „Klonen“ vertraut zu machen, ihm die rechtliche Situation zu schildern und ihm zu zeigen, wie die Öffentlichkeit über das Klonen denkt. Auch hoffe ich, sowohl mit der inhaltlichen als auch mit der unterrichtsrelevanten Bearbeitung von Rabischs „Duplik Jonas 7“ und Eschbachs „Perfect Copy“ einige Leser zu ermutigen, das Thema „Klonen“ in ihren Klassen zu unterrichten.

2. Das Thema „Klonen“ aus medizinischer Sicht

Dieses Kapitel wird dem Leser in angemessener Weise, aber ohne die fachwissenschaftlichen Aspekte übermäßig in den Vordergrund zu rücken, sowohl die biologischen, als auch die medizinisch- technischen Grundlagen des Klonens bzw. des Klonierens näher bringen. Das halte ich für sinnvoll, da in der weiteren Arbeit das Hauptaugenmerk auf dem Thema „Klonen“ liegt, und da ich nicht davon ausgehe, dass sich jeder Leser schon intensiv mit diesem Thema befasst hat.

2.1 Biologische Grundlagen des Klonens

Als einen „Klon“ bezeichnet man ursprünglich „durch ungeschlechtliche Vermehrung aus einem pflanzlichen oder tierischen Individuum entstandene erbgleiche Nachkommenschaft“ (Meyers Taschenlexikon Biologie, S. 88). Unter „klonen“ bzw. „klonieren“ versteht man „die Bezeichnung für das Herstellen einer größeren Anzahl gleichartiger, genetisch identischer Nachkommen von einem Individuum“ (ebd., S. 88). Daher musste man den oben genannten ursprünglichen Begriff des „Klons“ um die „künstlich geschaffene, erbgleiche Nachkommenschaft“ erweitern.

Um zu verstehen, wie dieses Kopieren von Lebewesen funktioniert, muss man sich zunächst genauer mit dem Aufbau der Lebewesen beschäftigen. Jedes Lebewesen besteht aus einer großen Anzahl von Körperzellen. Allen Zellen ist trotz Unterschieden in Form, Größe und Funktion gemein, dass jede Einzelne das gesamte Erbgut, d.h. alle individuellen und somit einzigartigen Informationen des jeweiligen Organismus, in sich trägt. Diese Erbinformationen benötigt man, wie ich im nächsten Unterkapitel erläutern werde, um ein Lebewesen zu klonen. Dabei lässt sich das Erbgut, die Desoxyribonucleinsäure, bei mehrzelligen Lebewesen (Eukaryonten) im Zellkern finden.

Bei der DNA, so lautet die wissenschaftlich gebräuchliche, aus dem Englischen stammende Abkürzung für die Desoxyribonucleinsäure, handelt es sich um ein Makromolekül, dass die Form einer Doppelhelix aufweist und „aus zwei gegenläufig, gewendelten Fäden, die über Basenpaare miteinander verbunden sind“ (Gassen, S. 39), besteht. Auf Grund der Komplexität der Erbinformationen, teilt sich die DNA innerhalb der Zellkerne auf mehrere Erbgutträger, die Chromosomen, auf. Dabei hat man beobachtet, dass je höher ein Lebewesen entwickelt ist, desto höher die Zahl der Erbinformationen und desto höher auch die Zahl der Chromosomen ist. So konnte man beim Menschen 23 unterschiedliche Chromosomen feststellen (vgl. Hirsch- Kaufmann, S. 47).

Jedes Lebewesen trägt, abgesehen von den haploiden Samen- bzw. Eizellen mit nur einem Chromosomensatz, in jeder Zelle einen diploiden (= doppelten) Chromosomensatz.

Das die DNA ein sehr zartes und äußerst kompakt gefaltetes Molekül ist, erkennt man an folgenden Zahlen: Die gesamte DNA eines Zellkerns mit diploidem Chromosomensatz ist ungefähr zwei Meter lang, findet aber in einem Zellkern Platz, dessen „Kerndurchmesser aber nur ca. 0,000005 m (= 5 Pikometer) beträgt“(ebd., S. 47). Ein weiteres Zahlenbeispiel soll hier die Dimensionen verdeutlichen, mit denen Genetiker täglich arbeiten: So ist ein Milligramm DNA „in gestreckter Form ca. 300 000 km lang“ (Gassen, S. 39).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik 1: Darstellung eines Teilstranges der DNA

Momentan sind Wissenschaftler damit beschäftigt, die Erbinformationen des Menschen, die auf der DNA durch die unterschiedliche Anordnung der Basenpaare verschlüsselt vorliegen, zu dekodieren. Diese Arbeiten gehen nur langsam voran, da es sich bei der DNA um ein ebenso anfälliges wie komplexes Molekül handelt, und eine genaue Zuordnung bestimmter Merkmalsausprägungen eines Lebewesens zu einer bestimmten Basenpaarfolge auf seiner DNA sehr kompliziert ist. Eine genauere Darstellung dieser Arbeit möchte ich hier nicht geben, da diese den Umfang meiner Examensarbeit sprengen würde.

2.2 Erläuterung des Klonvorganges

Um ein Lebewesen zu klonen, gibt es mehrere Möglichkeiten. In der Tierzucht werden Tiere häufig durch „Vereinzelung embryonaler Stammzellen“ (www.wissen.de) geklont. Dieser Vorgang wird auch „reproduktives Klonen“ genannt. Dabei wird ein aus wenigen Zellen bestehender Embryo in seine einzelnen Zellen aufgeteilt, die sich auf Grund ihrer Entwicklungsfähigkeit, werden sie in unterschiedliche Muttertiere eingepflanzt, in eigenständige Lebewesen entwickeln können. Diese Lebewesen sind dann untereinander, nicht aber mit den Elterntieren, genidentisch. Ähnliches geschieht in der Natur, beispielsweise wenn eineiige Zwillinge entstehen. Auch dort teilt sich der Embryo in zwei unterschiedliche Lebewesen auf, die dann im Uterus der Mutter heranwachsen.

Um einen oder mehrere Klone eines bereits lebenden Tieres oder Menschen herzustellen, bedarf es größerer Anstrengungen. Im Folgenden werde ich das Klonen des Schafes „Dolly“ beschreiben, dass als erstes geklontes höhere Lebewesen 1997 in die Wissenschaftsgeschichte eingegangen ist. Dieser Vorgang des reproduktiven Klonens eignet sich ebenso für alle anderen Tiere, nicht zuletzt auch für das Klonen von Menschen.

Zunächst entnahm man einem beliebigen Mutterschaf eine Eizelle aus ihren Eierstöcken. Dieser Eizelle wurde der Zellkern mit den Erbinformationen entnommen, dieser wurde nicht mehr benötigt. Dem Schaf, das geklont werden sollte, entnahm man Zellen aus dem Euter und diese Euterzellen wurden mittels Bestrahlung in den Zustand einer totipotenten Embryonalzelle zurückgesetzt, um sicherzustellen, dass sich aus den Erbinformationen des Zellkerns ein vollständiges Schaf und nicht nur weitere Euterzellen entwickeln. Der Zellkern mit den entsprechenden Erbinformationen wurde entfernt und der zuvor entkernten Eizelle des Spenderschafes eingesetzt. In Dollys Fall wurde, wie in der Grafik dargestellt, gewartet, bis sich die behandelte Eizelle in einen mehrzelligen Embryo entwickelt hatte. Diesen hätte man theoretisch nach der zuvor beschriebenen Methode mehrmals teilen können, um mehrere, sowohl zum Schaf, dessen Euterzellen man entnommen hatte, als auch untereinander genidentische Schafe herzustellen. Darauf verzichteten die Wissenschaftler; das Warten auf die Zellteilung diente lediglich der Kontrolle, wie bzw. ob sich das geklonte Lebewesen entwickelte. Danach setzte man die Eizelle einem hormonell behandelten Mutterschaf ein und wartete, bis es geboren wurde, um es dann als erstes geklontes Lebewesen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Die geschilderten Vorgänge klingen simpel, doch angesichts der Empfindlichkeit der DNA benötigt man heute noch sehr viele Versuche, sowohl um das Erbgut ohne Schäden von einer Zelle zu einer anderen zu übertragen, als auch um die Erbgutspenderzellen so zu bestrahlen, dass sie in den Zustand einer Embryonalzelle zurückfallen aber keine weiteren Schäden erleiden. Auch nistet sich nicht jede Eizelle bei einem Mutterschaf ein. Diese Wahrscheinlichkeit lässt sich zwar durch eine entsprechende Hormontherapie erhöhen, aber dennoch ist „Dolly ein einziger Erfolg unter mehreren hundert Versuchen“(Campbell, S, 8).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Während ich an dieser Examensarbeit schrieb, wurde Dolly eingeschläfert, da es typische Alterserscheinungen von Schafen wie z. B. Arthritis schon in sehr jungem Alter zeigte. Eine Zellbiopsie ergab, dass Dollys Erbgut wesentlich schneller gealtert war, als es bei „normalen“ Schafen der Fall ist.

Da in der aktuellen Diskussion das Thema „Therapeutisches Klonen“ immer häufiger angesprochen wird, halte ich es für ratsam, diesen Vorgang ebenfalls zu erklären. Unter „Therapeutischem Klonen“ versteht man zunächst die Gewinnung von Erbgut aus gesunden Zellen eines Patienten. Dieses Erbgut wird einer entkernten Eizelle eingesetzt, die sich im Reagenzglas mehrfach teilt und somit ein frühes Embryonalstadium erreicht. Die einzelnen Zellen dieses Embryos, die embryonalen Stammzellen, haben die gleichen Erbinformationen wie der Patient und sie sind omnipotent. Sie könnten sich also zu jedem benötigten Organ entwickeln, und dieses Organ würde auf Grund der identischen Genstruktur nicht vom Spenderkörper abgestoßen werden. Da dieses Verfahren aber moralisch auf Grund der dazu notwendigen Tötung von Embryonen zumindest bedenklich ist, ist dieses vom deutschen Embryonenschutzgesetz verboten, zumal noch keine Möglichkeit gefunden wurde, die Zellen dazu zu bewegen, sich zu einem bestimmten Organ zu entwickeln.

Während ich an dieser Examensarbeit schrieb, wurde die Öffentlichkeit von neuen medizinischen Forschungsergebnissen informiert. So ist es an der Christian- Albrechts- Universität zu Kiel einer Forschergruppe unter der Leitung von Prof. Fändrich im Tierversuch an Ratten durch den Einsatz adulter Stammzellen gelungen, die Abstoßungsreaktion, die beim Implantieren fremder Organe im Empfängerkörper auftritt und die bislang mit lebenslang einzunehmenden Immunsuppressiva unterdrückt wurde vollständig zu eliminieren. Das Problem dabei war bislang, dass adulte Stammzellen, die man im Blut, im Knochenmark, in der Haut oder im Darm finden kann, nicht so flexibel wie embryonale Stammzellen sind, und dass sie sich „immer nur zu Zelltypen des Organes ausbilden, in dem sie spezialisiert wurden“ (Kieler Nachrichten Nr.38, S. 17) Den Forschern ist es gelungen, die DNA der Ratten so weit zu entschlüsseln, dass es ihnen möglich war, die Erbinformationen der adulten Stammzellen so weit zu verändern, dass eine Abstoßungsreaktion in Körpern mit implantierten Organen nicht auftrat. Diese Zelltherapie soll in mehreren Jahren so weit ausgereift sein, dass sie auf den Menschen übertragbar ist, und somit das Leben von Menschen mit transplantierten Organen erleichtern kann(vgl. ebd. , S. 17)

Leider war es mir nicht möglich, nähere Informationen zu den Entwicklungen der genannten Forschergruppe zu erhalten, da diese nur ausgewähltem Forschungspersonal zugänglich sind.

Da in der Öffentlichkeit zuletzt über die Präimplantationsdiagnostik PID diskutiert wurde, werde ich diese Vorgänge ebenfalls schildern. Bei der PID wird, wie die Grafik zeigt, einem Embryo eine Zelle entnommen und auf mögliche Genschäden untersucht. Erst wenn diese Untersuchungen ohne Befund abgeschlossen sind, wird der Embryo der Mutter eingesetzt. Dieses Verfahren soll Eltern erlauben selber zu entscheiden, ob sie beispielsweise ein Kind mit dem Down- Syndrom bekommen möchten oder nicht. Allerdings ist die gesamte DNA, wie bereits geschildert, noch nicht entschlüsselt, so dass hier, zumindest heute, noch keine zuverlässigen Aussagen getroffen werden können. Deshalb kann auch nicht jede genetisch bedingte Krankheit sicher ausgeschlossen werden. Außerdem ist auch dieses Verfahren, wie ich noch schildern werde, rechtlich umstritten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik 3

3. Rechtliche Aspekte des Themas „Klonen“

Die rechtlichen Aspekte des reproduktiven Klonens sind in Deutschland zunächst eindeutig. In §6 des Embryonenschutzgesetzes, im Folgenden nur noch ESchG, steht: „Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation entsteht wie ein anderer Embryo, ein Foetus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“(ESchG). Ebenso bestraft wird, wer Klone einer Frau einpflanzt oder es versucht. Das Problem daran ist, dass Klone nicht zu 100% das gleiche Erbgut wie der Erbgutspender haben, sondern dass eine verschwindend geringe Zahl an Erbinformationen in den Mitochondrien, weiteren Zellbestandteilen, gelagert sind. Da aber nur das Erbgut eines Zellkerns transferiert wird, haben Klone streng genommen nicht die gleiche Erbinformation, wie es im Gesetz gefordert wird.

An dieser Stelle könnte man den Analogieschluss ziehen, dass Klone auf Grund der minimalen Abweichungen im Erbgut doch als genetisch identische Lebewesen gelten können und dass deshalb das Klonen verboten ist. Dieser Analogieschluss ist aber, wie jeder andere auch, im Grundgesetz laut Artikel 103 II GG verboten. Dementsprechend ist das reproduktive Klonen momentan in Deutschland nicht verboten. Da allerdings bis heute in Deutschland kein Präzedenzfall zu verhandeln gewesen ist, ist es schwierig voraus zu sagen, wie Richter entscheiden würden, sollten sie einen entsprechenden Fall verhandeln müssen.

Die Sachlage beim therapeutischen Klonen ist eindeutig geregelt, da hier mit embryonalen Stammzellen gearbeitet wird, zu deren Schutz mehrere Gesetze verabschiedet wurden. Diese Gesetze dienen der Sicherung der Menschenwürde und des Lebensrechts des Embryos, stehen aber im Widerspruch zu dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Grundsätzlich gilt „die bereits befruchtete entwicklungsfähige, menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an“(ESchG, §8) als Embryo. Auch gilt jede dem „Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag“ (ebd, §8) als Embryo. Und da der §2 des ESchG sagt, dass die Gewinnung von embryonalen Stammzellen verboten ist, ist das therapeutische Klonen in Deutschland nicht möglich, es sei denn, man importiert die Stammzellen. Allerdings dürfen nur Stammzellen importiert werden, die während einer künstlichen Befruchtung nicht eingesetzt wurden. Die Stammzellen dürfen nicht zum Zweck des Exports hergestellt werden, da dieses wiederum nach §2 ESchG strafbar ist.

Da diese Regelung zum einen kompliziert, zum anderen die Einhaltung kaum kontrollierbar ist, wurde am 24.04.2002 das Stammzellgesetz in den Bundestag eingebracht. Es verbietet grundsätzlich „die Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen“ und bestimmt die Voraussetzungen „unter denen die Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen ausnahmsweise zu Forschungszwecken zugelassen sind“(StZG, §1). Wenn dieses Gesetz in Kraft getreten ist, dann ist es Wissenschaftlern in Deutschland möglich, mit Stammzellen zu forschen, sofern das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und der Ethikrat für Stammzellenforschung dem Antrag zustimmen. Dieser Antrag muss überzeugend darlegen, dass die beabsichtigten Versuche nur mit embryonalen Stammzellen durchgeführt werden können und dass vorher bereits umfangreiche Experimente im Tierversuch durchgeführt worden sind (vgl. StZG, §3).

Aufgrund dieser, meiner Ansicht nach notwendigen, bürokratischen Hemmnisse ist es nicht erstaunlich, dass viele renommierte deutsche Wissenschaftler bereits Lehrstühle im Ausland angenommen haben, um dort ihre Forschungen mit geringeren Einschränkungen fortzuführen.

Wie bereits erwähnt, wurde zuletzt in den Medien über die Präimplantationsdiagnostik diskutiert, die ein Zwischenglied zwischen dem reproduktiven Klonen, dem therapeutischen Klonen und der Entschlüsselung des Genoms darstellt. Die PID dient grundsätzlich dazu, mögliche genetische Schäden eines Embryos noch vor der Implantation zu erkennen. Man kann die PID entweder an totipotenten embryonalen Stammzellen durchführen, was nach §2 ESchG verboten ist, da man durch die Biopsie der Stammzelle diese zerstört, wodurch ein Embryo getötet wird. Auch klont man durch die Abspaltung einer genidentischen Zelle einen Menschen, was nach §6 ESchG strafbar ist. Wartet man allerdings mit der PID, bis die Zellen des Embryos nicht mehr totipotent sind, so ist die Strafbarkeit bis heute umstritten, da mehrere Paragraphen hier sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern der PID in ihrem Sinne gedeutet werden können. Die neueste Entwicklung in der Frage der Rechtmäßigkeit der PID wurde Ende Januar 2003 publiziert. Unter der Überschrift „Der Ethikrat sagt Ja zur PID“(Kieler Nachrichten Nr.20, S.4) wurde ausgeführt, dass der nationale Ethikrat, der die Bundesregierung in ethischen Fragen berät, dafür plädiert, die PID in Zukunft bei Risikoschwangerschaften zu erlauben.

Im Anhang findet sich eine Liste verschiedener Nationen und deren gesetzliche Regelungen zur PID, zur Stammzellenforschung und zum therapeutischen Klonen.

4. Das Thema „Klonen“ in der öffentlichen Diskussion

Das Thema „Klonen“ wird in fast schon regelmäßigen Abständen durch die Medien ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht. So berichtet die deutsche Boulevardpresse, allen voran die „Bild- Zeitung“, häufig und in recht drastischer Wortwahl von neuen „Erzeugnissen“ aus den Genlaboren dieser Erde. In den folgenden Unterkapiteln werde ich mich mit der Diskussion des Themas „Klonen“ sowohl in der Öffentlichkeit, als auch in der medizinischen Fachliteratur und der Geschichte des Klonens in der Literatur widmen.

4.1 Diskussion des Themas „Klonen“ in der Öffentlichkeit und Darstellung der öffentlichen Meinung

Einem jeden, der sich mit etwas abstraktem wie der öffentlichen Meinung auseinandersetzt, wird schnell deutlich, dass es so etwas wie eine einheitliche öffentliche Meinung nicht gibt. Was es aber in großer Anzahl gibt, sind Veröffentlichungen von meinungsbildenden Organen wie z. B. Zeitungen, Zeitschriften und Organisationen. Ich persönlich gehe davon aus, dass Tageszeitungen, hier vor allem die „Bild- Zeitung“, die Ansichten eines Großteils der Bevölkerung entscheidend beeinflussen. Ebenfalls Meinungsbildend wirken wöchentliche Zeitschriften wie „Der Spiegel“ und populärwissenschaftliche Magazine wie „P. M.“. Nicht vergessen sollte man, trotz abnehmender Bedeutung, die Rolle der Kirchen in Bezug auf die Bewertung des Klonens in der Öffentlichkeit, denn trotz sinkender Mitgliederzahlen wird durch Publikationen der Kirchen ein hoher Anteil der Bevölkerung beeinflusst. Und zuletzt findet man auch im Internet eine hohe Zahl an Artikeln zum Thema, die allerdings von höchst unterschiedlicher Qualität sind. Ich werde also im folgenden Text veröffentlichte Beiträge zum Thema „Klonen“ zitieren, um dadurch Rückschlüsse auf die öffentliche Meinung zu ziehen.

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Details

Title
Das Thema "Klonen" in der modernen Jugendliteratur - Ein Vergleich zwischen Rabischs "Duplik Jonas 7" und Eschbachs "Perfect Copy"
College
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Institut für Neuere Deutsche Literatur und Medien)
Course
Science- Fiction
Grade
2,0
Author
Year
2003
Pages
90
Catalog Number
V14539
ISBN (eBook)
9783638199131
ISBN (Book)
9783640736874
File size
981 KB
Language
German
Keywords
Thema, Klonen, Jugendliteratur, Vergleich, Rabischs, Duplik, Jonas, Eschbachs, Perfect, Copy, Science-, Fiction
Quote paper
Timo Sass (Author), 2003, Das Thema "Klonen" in der modernen Jugendliteratur - Ein Vergleich zwischen Rabischs "Duplik Jonas 7" und Eschbachs "Perfect Copy", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/14539

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