In jedem Staat gibt es Menschen, die durch ihr Verhalten die Rechtsordnung verletzen und Gesetze brechen. Handelt es sich dabei um einen strafrechtlichen Verstoß und der mutmaßliche Täter ist gefasst, wird ihm gemäß den Strafgesetzen und Verfahrensregeln des jeweiligen Landes der Prozess gemacht. Dabei gilt es zum einen zu erreichen, dass die Tat, sofern sie vom Angeklagten begangen wurde,angemessen abgestraft wird. Andererseits jedoch hat auch der Angeklagte das Recht auf einen fairen Prozess und ein gerechtes Urteil. In der BRD wurden die Regeln für ein Strafverfahren hauptsächlich in der gegenwärtig 477 Paragraphen umfassenden Strafprozessordnung verankert. Hinzu kommen die durch die Verfassung der BRD garantierten Grundrechte des Angeklagten, auch wenn zwangsläufig durch Strafverfolgung und Strafverfahren selbst grundrechtsrelevante Rechtspositionen des Beschuldigten berührt werden.
Wie jedoch verhält es sich mit den Rechten des Angeklagten im
internationalen Strafprozess? Diese Problemstellung soll nachfolgend dargestellt und erörtert werden. Zunächst wird geklärt, was man unter einem internationalen Strafprozess zu verstehen hat. Im Überblick sollen überdies die internationalen Straftribunale und die internationalen rechtlichen Grundlagen vorgestellt werden, um dann anhand einzelner Prozessmaximen die Rechte des Angeklagten zu untersuchen. Ein Vergleich zu den entsprechenden deutschen Vorschriften soll aufzeigen, inwieweit die internationalen Verfahrensregeln mit den Vorschriften der Strafprozessordnung übereinstimmen und worin die Unterschiede liegen.
Inhaltsverzeichnis
Die Rechte des Angeklagten im Internationalen Strafprozess 1
A. Einleitung 1
B. Der internationale Strafprozess 2
C. Die internationalen Strafgerichtshöfe 2
I. Bemühungen vor 1945 3
II. Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg / Deutschland 4
III. Das Internationale Militärtribunal für den Fernen Osten in Tokio / Japan 6
IV. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag / Niederlande 7
V. Das Internationale Strafgericht für Ruanda in Arusha / Tansania 9
VI. Der Ständige Internationale Strafgerichtshof 10
VII. Zwischen Nürnberg und Rom 10
VIII. Nationale Gerichte 11
D. Die internationalen rechtlichen Grundlagen 12
I. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte 13
II. Die Europäische Menschenrechtskonvention 14
III. Die Statuten des IMT und des IMTFE 15
IV. Die Statuten und Verfahrens- und Beweisregeln des ICTY und des ICTR 16
E. Die Prozessmaximen zur Wahrung der Rechte des Angeklagten 17
I. Fairnessgrundsatz 18
1. Recht auf einen gesetzlichen Richter / ordentliches Gericht 18
2. Anspruch auf rechtliches Gehör 20
a) Rechtliches Gehör 20
b) Mündliche Verhandlung 21
c) Anwesenheitsrecht 22
3. Beschleunigungsgebot 23
4. Recht auf verständliche Sprache und unentgeltlichen Dolmetscher 24
5. Recht auf ordentliche Verteidigung 24
a) Persönliche Verteidigung 25
b) Verteidigung durch einen Rechtsbeistand 27
6. Unschuldsvermutung 28
7. In dubio pro reo 29
II. Nemo tenetur se ipsum prodere 31
III. Öffentlichkeitsgrundsatz 33
IV. Nulla poena sine lege / Nullum crimen sine lege 33
1. Die strikte nationale Auslegung des Grundsatzes 34
2. Die völkerrechtliche Deutung und ihre Probleme 34
a) Nürnberg 36
aa) Argumente für die Rechtmäßigkeit 37
bb) Kritik 37
b) Verbotsnorm 38
c) Strafandrohung 40
d) Fehlen eines völkerrechtlichen Allgemeinen Teils 42
3. Lösung des Problems durch Gründung des ICC 42
V. Recht auf Leben 43
1. Die Todesstrafe international 44
2. Die Todesstrafe aus deutscher Sicht 45
VI. Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen ein Urteil 46
1. Bedingungslose Möglichkeit 46
2. Höhere Instanz 47
VII. Ne bis in idem 47
1. Einstellung des Verfahrens, rechtkräftiges Urteil und Freispruch 48
2. Kumulative Anklagevorwürfe vor ein und demselben Gericht 49
F. Schlussbetrachtung 49
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Rechte des Angeklagten im internationalen Strafprozess im Vergleich zu den deutschen strafprozessualen Standards. Das Ziel ist es, die völkerrechtlichen Grundlagen und Prozessmaximen zu erörtern, um aufzuzeigen, inwieweit internationale Verfahrensregeln die fundamentalen Schutzrechte des Beschuldigten wahren und wo Unterschiede zur nationalen Rechtsordnung bestehen.
- Internationale Strafgerichtshöfe (IMT, ICTY, ICTR, ICC)
- Prozessgrundsätze wie Fairness, Unschuldsvermutung und rechtliches Gehör
- Die völkerrechtliche Verankerung von "Nulla poena sine lege"
- Vergleich mit dem deutschen Strafprozessrecht
- Der Schutz vor Selbstbelastung (Nemo tenetur se ipsum prodere)
Auszug aus dem Buch
E. DIE VERFAHRENSMAXIMEN ZUR WAHRUNG DER RECHTE DES ANGEKLAGTEN
Um einem Angeklagten einen fairen Prozess zu gewährleisten, braucht es gewisser strafprozessualer Schutzbestimmungen. In diesen sind meist bestimmte Prozessmaximen, -grundsätze und -ge oder -verbote umgesetzt worden. Diese haben eine lange geschichtliche Entwicklung hinter sich. Waren früher schriftliche Geheimprozesse, inquisitorische Beweisführung und Einpersonengerichte (der Richter war sogleich Ermittlungsführer) üblich, so ist man heute in den meisten Ländern der Erde dem Ideal eines fairen Prozesses wesentlich näher gekommen. Es ist heute selbstverständlich, dass mit dem Be- oder Angeklagten neutral und ohne überflüssiges Eingreifen in seine (Freiheits-)Rechte umgegangen wird. Der Willkür auf Seiten des Staates soll Einhalt geboten werden. Dies ist nur möglich durch die Schaffung und Umsetzung von Rechten, denen sich ein Angeklagter bedienen darf und welche bei Verstoß auch Folgen auf den Prozess haben müssen.
Die wichtigsten der Prozessgrundsätze sollen nachstehend erörtert werden. Aufgrund des Umfanges der Verteidigungsrechte sei an dieser Stelle schon auf einen besonderen Punkt im Zusammenhang mit einem spektakulären Fall hingewiesen. Die zahlreiche Verletzung der Rechte des Angeklagten kann auch auf internationaler Ebene zur Einstellung des Verfahrens führen. So sah man sich im Fall Barayagwiza vor dem ICTR dazu gezwungen, das Verfahren aufgrund gravierender Mängel einzustellen. Es war insbesondere das Beschleunigungsgebot missachtet worden, das heißt, der Angeklagte musste länger als erlaubt in Untersuchungshaft verbringen und wurde zu spät angeklagt. Dem Angeklagten wurde der Vorwurf des Völkermordes, also eines der schwersten Verbrechen überhaupt gemacht. Nach der Einstellungsentscheidung wurden heftige Proteste von Opfer- und Bürgerrechtlerseite laut. Im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens (Art. 25 SICTR) wurde die Einstellungsentscheidung sodann von der Berufungskammer wieder aufgehoben, da der Vorwurf des Genozides doch zu schwerwiegend gewesen sei, als dass man ihn aufgrund von Verfahrensfehlern im Sinne eines Strafklageverbrauches einfach so fallen lassen könne. Die Beeinflussung des Gerichtes durch die erwähnten Aufstände (aufgrund der Einstellung des Verfahrens) wurde von Seiten der Richter auf das Entschiedendste zurückgewiesen und kritisiert.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des internationalen Strafprozesses ein und stellt die Relevanz der Grundrechte für ein faires Verfahren dar.
B. Der internationale Strafprozess: Dieses Kapitel definiert, was unter internationalen Strafverfahren zu verstehen ist und grenzt sie von nationalen Strafprozessen ab.
C. Die internationalen Strafgerichtshöfe: Der Abschnitt bietet einen Überblick über die historische Entwicklung von der Nachkriegszeit bis hin zum Ständigen Internationalen Strafgerichtshof.
D. Die internationalen rechtlichen Grundlagen: Hier werden die wichtigsten Vertragswerke und Statuten beleuchtet, die als Basis für den Schutz der Angeklagten dienen.
E. Die Prozessmaximen zur Wahrung der Rechte des Angeklagten: Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Verfahrensmaximen, von der Unschuldsvermutung bis hin zum Anspruch auf rechtliches Gehör.
F. Schlussbetrachtung: Dieses Kapitel zieht ein Fazit über die Fortschritte in der Umsetzung von Menschenrechten im internationalen Strafrecht.
Schlüsselwörter
Internationales Strafrecht, Menschenrechte, Angeklagtenrechte, Strafprozess, Faire Verfahren, Nullum crimen sine lege, Unschuldsvermutung, Völkerstrafrecht, Tribunale, Verteidigung, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrensmaximen, ICTY, ICTR, Internationaler Strafgerichtshof
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Rechte des Angeklagten im internationalen Strafprozess, insbesondere im Kontext internationaler Straftribunale und deren völkerrechtlicher Grundlagen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit, die Analyse wesentlicher Prozessmaximen und deren praktische Umsetzung bei Tribunalen wie dem ICTY oder ICTR.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die Erörterung, wie internationale Verfahrensstandards die Rechte der Angeklagten schützen und wo Parallelen oder Unterschiede zum deutschen Strafprozessrecht bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der einschlägigen internationalen Statuten, Abkommen und der dazugehörigen völkerrechtlichen Literatur unter Einbeziehung deutscher Rechtsquellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zentrale Prozessmaximen wie der Fairnessgrundsatz, die Unschuldsvermutung, das Recht auf Verteidigung und das Verbot der Selbstbelastung erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Internationaler Strafprozess, Menschenrechte, Verteidigungsrechte, Nulla poena sine lege und die Straftribunale für Ruanda und Jugoslawien.
Welche Rolle spielen die Nürnberger Prinzipien in der Argumentation?
Sie dienen als historischer Ausgangspunkt und als Referenz für die völkerrechtliche Rechtmäßigkeit der späteren Strafgerichtshöfe, trotz der teils kontroversen Diskussion über das Rückwirkungsverbot.
Wie bewertet die Autorin die Problematik des Rückwirkungsverbots?
Die Autorin diskutiert die Spannung zwischen dem völkerrechtlichen Bedürfnis, schwere Verbrechen nicht ungesühnt zu lassen, und dem rechtsstaatlichen Analogie- und Rückwirkungsverbot.
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- Nicole Beier (Autor), 2003, Die Rechte des Angeklagten im internationalen Strafprozess , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145410