Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft können als juristische Personen nicht selbst handeln. Das übernimmt für sie ihr geschäftsführendes Organ, das für die Leitung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zuständig ist. Dieses kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Bildung des geschäftsführenden Organs sowie die Bestimmung der Anzahl dessen Mitglieder obliegt dem Obersten Leitungsorgan der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung bzw. Aktionärsversammlung) (Art. 99 BGB). Die Anzahl der Mitglieder des geschäftsführenden Organs kann von der Gesellschafter- bzw. Aktionärsversammlung geändert werden. In diesem Falle sind entsprechende Änderungen in die Satzung der Gesellschaft vorzunehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Abkürzungsverzeichnis
- 1. Begriff des Geschäftsführers
- 1.1. Geschäftsführer - geschäftsführendes Organ der Gesellschaft
- 1.2. Bestellung des Geschäftsführers
- 1.3. Befugnis des Geschäftsführers
- 1.4. Eintragung des Geschäftsführers bei zuständigen Behörden
- 1.5. Die Pflicht zur sorgfältigen Geschäftsführung
- 1.6. Die Pflicht zur Sicherstellung der Buchführung
- 1.7. Die Pflicht zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses
- 1.7.1. Begriff des Geschäftsgeheimnisses
- 1.7.2. Angaben, die nicht zum Geschäftsgeheimnis gehören
- 1.7.3. Haftung für die Verletzung der Pflicht zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
- 1.8. Das Vier-Augen-Prinzip
- 1.8.1. Umfang der Einschränkung
- 1.8.2. Abschluss von Insichgeschäften
- 1.8.3. Einschränkung der Vertretungsmacht des Repräsentanzleiters
- 1.9. Einschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers
- 2. Ausländerrechtliche Bestimmungen in Bezug auf den Geschäftsführer
- 2.1. Beantragung einer Arbeitserlaubnis
- 2.2. Beantragung einer Steuernummer
- 2.3. Beantragung von Dienstkarten für den Repräsentanzleiter
- 2.4. Beantragung eines ukrainischen Visums
- 2.5. Beantragung der Bescheinigung über die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung
- 2.6. Haftung für die Verletzung der ausländerrechtlichen Bestimmungen
- 2.7. Zwangsmäßige Abschiebung aus der Ukraine
- 3. Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Bezug auf den Geschäftsführer
- 3.1. Arbeitskontrakt mit dem Geschäftsführer
- 3.2. Arbeitsvertrag mit dem Repräsentanzleiter
- 3.3. Arbeitsvergütung des Geschäftsführers
- 3.4. Kontraktsprache und Inkrafttreten des Arbeitskontrakts
- 3.5. Das auf den Arbeitskontrakt anwendbare Recht
- 3.6. Anordnung über die Anstellung des Geschäftsführers
- 3.7. Festlegung einer Probezeit
- 3.8. Zulässigkeit bzw. Verbot einer Nebenbeschäftigung
- 3.9. Führung des Arbeitsbuchs
- 3.10. Anspruch auf Urlaub
- 3.11. Wettbewerbsverbot
- 4. Besteuerung der Einkünfte des Geschäftsführers
- 4.1. Einkommenssteuer
- 4.2. Sozialversicherungsbeiträge
- 5. Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers
- 5.1. Abberufung des Geschäftsführers
- 5.2. Amtenthebung als Geschäftsführer
- 5.3. Abberufung des Repräsentanzleiters
- 5.4. Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit dem Geschäftsführer
- 5.4.1. Gründe der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit dem Geschäftsführer
- 5.4.1.1. Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
- 5.4.1.2. Aufhebung des Arbeitskontrakts auf Initiative des Arbeitgebers
- 5.4.1.3. Aufhebung des Arbeitskontrakts auf Initiative des Geschäftsführers
- 5.4.1.4. Aufhebung des Arbeitskontrakts auf Initiative der Gewerkschaft
- 5.4.1.5. Aufhebung des Arbeitskontrakts bei Vorhandensein eines Grundes, der vom Arbeitskontrakt vorgesehen ist
- 5.4.1. Gründe der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit dem Geschäftsführer
- 6. Haftung des Geschäftsführers
- 6.1. Disziplinarische Haftung
- 6.2. Materielle Haftung
- 6.2.1. Begriff und Arten der materiellen Haftung
- 6.2.2. Eingeschränkte materielle Haftung
- 6.2.3. Volle materielle Haftung
- 6.2.4. Erhöhte materielle Haftung
- 6.2.5. Verfahren des Ersatzes des zugefügten materiellen Schadens
- 6.3. Zivilrechtliche Haftung
- 6.4. Verwaltungsrechtliche Haftung
- 6.5. Strafrechtliche Haftung
- Anlage 1: Konsularvertretungen der Ukraine in Deutschland
- Anlage 2: Verwaltungsrechtliche Haftung
- Anlage 3: Strafrechtliche Haftung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Handbuch „Geschäftsführer in der Ukraine" soll ausländischen Geschäftsführern ukrainischer Gesellschaften sowie Repräsentanzleitern ausländischer Unternehmen in der Ukraine einen umfassenden Überblick über die relevanten Gesetze und Regelungen in der Ukraine bieten. Der Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Aspekten der Bestellung, Abberufung, Haftung und Vertretungsmacht des Geschäftsführers.
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Rechte und Pflichten des Geschäftsführers
- Ausländerrechtliche Bestimmungen für Geschäftsführer
- Arbeitsrechtliche Regelungen für Geschäftsführer
- Haftung des Geschäftsführers
Zusammenfassung der Kapitel
Das Handbuch beginnt mit einer Definition des Begriffs des Geschäftsführers und erläutert dessen Rolle als geschäftsführendes Organ der Gesellschaft. Anschließend werden die rechtlichen Grundlagen der Bestellung und Befugnisse des Geschäftsführers sowie dessen Pflichten gegenüber der Gesellschaft dargestellt.
Im zweiten Kapitel werden die ausländerrechtlichen Bestimmungen für Geschäftsführer behandelt, insbesondere die Beantragung von Arbeitserlaubnis, Steuernummer und Visum.
Kapitel drei befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Regelungen für Geschäftsführer, einschließlich Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Probezeit und Nebenbeschäftigung.
Kapitel vier behandelt die Besteuerung der Einkünfte des Geschäftsführers, während Kapitel fünf die Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers erläutert.
Das Handbuch schließt mit einem Kapitel über die Haftung des Geschäftsführers, das sowohl die disziplinarische als auch die materielle, zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Haftung behandelt.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter des Handbuchs sind: Geschäftsführer, Bestellung, Abberufung, Haftung, Vertretungsmacht, Ausländerrecht, Arbeitsrecht, Besteuerung, Ukraine.
- Quote paper
- bnt und Partner Kiew (Author), 2010, Geschäftsführer in der Ukraine, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145467