(Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum – Der Leipziger Disko-Krieg

Eine Diskursanalyse der Leipziger Volkszeitung


Diploma Thesis, 2009

133 Pages, Grade: 2,1


Excerpt


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einführung

2 (Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum
2.1 Der städtische öffentliche Raum - Funktion, Bedeutung und Wandel
2.2 Verhalten im öffentlichen Raum
2.3 Öffentlicher Raum und (Un-)Sicherheit
2.3.1 Zum Entstehen von Unsicherheit
2.3.2 Zur medialen Konstruktion
2.3.3 Zu Prozessen der Verräumlichung
2.3.4 Kriminalität und Gewalt in Deutschland
2.4 Der staatliche Umgang mit Unsicherheit im öffentlichen Raum
2.4.1 Kriminalpolitik und soziale Kontrolle
2.4.2 Kriminalpolitische Raumideologien
2.4.3 Kommunale Sicherheitspolitiken
2.4.4 Räumliche Methoden der Kriminalpolitik - Videoüberwachung und Raumverbote als neue Sicherheitsstrategien
2.5 Zur diskursiven Konstruktion von (Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum
2.6 (Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig
2.6.1 Die Stadt Leipzig - Eine Einführung
2.6.2 Kriminalität in der Messestadt
2.6.3 Überwachung und soziale Kontrolle
2.6.4 Der „Leipziger Disko-Krieg“

3 Forschungsdesign und methodisches Vorgehen
3.1 Motivation, Zielstellung und Forschungsfragen
3.2 Die Diskursanalyse
3.2.1 Was ist ein Text und was ist ein Diskurs?
3.2.2 Die Macht der Diskurse
3.2.3 Zur allgemeinen Methode
3.3 Die Diskursanalyse nach Siegfried Jäger
3.3.1 Besonderheiten und Begriffe
3.3.2 Reduzierung der Materialfülle
3.3.3 Materialcorpus und Dossier - Von der Strukturanalyse zum typischen Artikel
3.3.4 Die Feinanalyse und ihre Schritte

4 Die Diskursanalyse der Leipziger Volkszeitung
4.1 Zur Generierung der Forschungsergebnisse
4.1.1 Strukturanalyse
4.1.2 Feinanalyse
4.2 Die kommunikative Konstruktion von (Un-)Sicherheit in der LVZ am Beispiel des „Disko-Krieges“
4.2.1 Die Leipziger Volkszeitung
4.2.2 Die deskriptive Darstellung der Inhalte
4.2.3 Das produzierte Wissen
4.2.4 Die Mittel der Konstruktion
4.2.5 Die Diskursposition der Leipziger Volkszeitung
4.3 Raumauswirkung der Berichterstattung über den „Leipziger Disko-Krieg“
4.3.1 Für die Leipziger Innenstadt und ihre Diskotheken
4.3.2 Für andere Leipziger Stadtteile
4.3.3 Für die Stadt Leipzig als Ganzes
4.3.4 Für andere Orte und Räume
4.4 Konklusion der Analyseergebnisse und Einordnung in den gesamtgesellschaftlichen Diskurs

5 Fazit und Ausblick

6 Literaturverzeichnis

7 Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 und 2 Überwachungskamera direkt vor dem Fenster meines Arbeitsplatzes in der Universitätsbibliothek Leipzig

Abb. 3 Polizeikontrollen in der Leipziger Innenstadt nach Ausschreitungen

Abb. 4 und 5 Diskursstränge und ihre Verschränkungen

Abb. 6 Verteilung der LVZ Artikel zum „Disko-Krieg“ im Untersuchungszeitraum

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Die historische Entwicklung des Gegenstandes der Kriminalisierung

Tab. 2 Systematisierung von Ansätzen und Fragestellungen, die unter dem Titel ‚Kriminalgeographie’ firmieren

Tab. 3 Dossier

Tab. 4 Inhaltsübersicht der Dossierartikel

1 Einführung

In den letzten Jahren hat das Interesse für das Thema Sicherheit und Unsicherheit, sprich (Un-)Sicherheit, in der bundesdeutschen Bevölkerung deutlich zugenommen (vgl. Glasze, Pütz, Rolfes 2005, S. 13). Dafür gibt es viele Gründe: Die Schnelllebigkeit des öffentlichen Lebens, die zunehmende Technisierung des Alltags, die Pluralisierung der Lebensstile, die drohende Arbeitslosigkeit aufgrund weltweiter Wirtschaftskrisen, der Abbau des Sozialstaates, der Bedeutungsverlust der Familie und nicht zuletzt die Angst vor Terrorismus und Kriminalität.

Besonderes letzteres führt dazu, dass sich viele Menschen in öffentlichen Räumen zunehmend unsicher fühlen. Die Bedrohung durch eine vermeintlich hohe Kriminalitätsrate mit immer brutaler werdenden Verbrechern entsteht dabei zumeist aus der Berichterstattung der Medien, deren Thematisierung von Sicherheit und Unsicherheit in Bezug auf Verbrechen und Gewalt omnipräsent ist. In nahezu jeder Zeitung finden sich Berichte, die in zunehmend sensationeller Form über Kriminalität berichten, obwohl weder Berichterstattung noch Kriminalitätsangst durch eine gestiegene Verbrechensrate erklärt werden können (vgl. Rolfes 2003b, S. 329). Der mediale Diskurs über (Un-)Sicherheit beeinflusst Mensch und Raum. Orte werden kriminalisiert und als „No-Go-Areas“ oder Angsträume stigmatisiert. Ein Großteil dieser gesellschaftlichen Prägung von (Un-)Sicherheit findet heute über die Medien statt (vgl. Bonß 1997, S. 21).

Aus diesem Grund beschäftigt sich die vorliegende Diplomarbeit mit den Auswirkungen der Medienberichterstattung über Sicherheit und Unsicherheit auf den öffentlichen Raum. Spannend ist dabei das Beispiel der Stadt Leipzig, die vor genau einem Jahr schwere Ausschreitungen zwischen Türstehern von Innenstadtdiskotheken und den ausländischen Mitgliedern von Drogenbanden auf ihren Straßen miterleben musste. Diese Revierkämpfe im Disko-Milieu forderten einen Toten und mehrere Schwerverletzte, sowie starke Sachbeschädigungen. Bekannt wurden diese Geschehnisse als „Disko-Krieg“.

Anhand einer Diskursanalyse exemplarischer Artikel der Leipziger Volkszeitung (LVZ) zu den Auseinandersetzungen in der Leipziger Disko-Szene, werden die durch Sprache konstruierte Realität und daraus entstehende Folgen für den öffentlichen Raum aufgezeigt.

Im ersten Teil der Arbeit wird einleitend ein Überblick über die Hintergründe und die aktuelle Situation der Thematik ‚(Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum’ gegeben. Dabei wird näher auf den öffentlichen Raum eingegangen, die Entstehung von Unsicherheit geklärt, die Rolle der Medien betrachtet, sowie etwas zur Verräumlichung von Sicherheit und Unsicherheit gesagt. Darüber hinaus wird die aktuelle Kriminalpolitik, als staatlicher Umgang mit der Unsicherheit im öffentlichen Raum betrachtet.

Der zweite Teil der vorliegenden Untersuchung ist dem Forschungsdesign und der Methodendarstellung gewidmet. Hier werden dem Leser die Motivation zum Verfassen dieser

1 Einführung

Arbeit, sowie die Zielstellung und die Forschungsfragen näher erläutert. Die anschließende detaillierte Erklärung der Diskursanalyse und des methodischen Vorgehens dienen der Vorstellung der in der Geographie noch nicht weit verbreiteten Methode und helfen, eine für das qualitative Vorgehen notwendige, Transparenz zu schaffen.

Im letzten Abschnitt wird die Analyse der empirisch gewonnenen Ergebnisse durchgeführt. Dieser ist in drei Unterkapitel gegliedert und soll die im zweiten Teil der Arbeit vorgestellten Forschungsfragen beantworten. Das erste Kapitel der Analyse beschreibt die Generierung der Forschungsergebnisse und dient der Nachvollziehbarkeit der Untersuchung und seiner Resultate. Im nächsten Schritt wird das in den untersuchten LVZ-Berichten generierte Wissen und dessen Mittel zur Konstruktion aufgezeigt. Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit den Auswirkungen auf den Raum durch die Berichterstattung der LVZ. Die Analyse endet mit einer Konklusion über die Untersuchungsergebnisse und einer qualitativen Aussage über den medialen Diskurs zu (Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum.

Zum Abschluss der Arbeit wird ein kurzes Fazit über die Methode der Diskursanalyse gezogen und ein Ausblick auf eine mögliche weiterführende Forschung gegeben.

2 (Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum

2.1 Der städtische öffentliche Raum - Funktion, Bedeutung und Wandel

Wie Henri Lefebvre (1976, S. 165) bereits postulierte, wird Raum sozial produziert und bildet eine sozial-physikalische Struktur (vgl. Klauser 2005, S. 191). Daraus leitet Mark Gottdiener (1985, S. 267ff ) das Paradigma der sozialen Produktion von urbanen Räumen ab. Dieses basiert darauf, dass städtische Raummuster vom System der sozialen und gesellschaftlichen Organisation generiert werden (ebd.).

Folglich können Städte als Raum gewordene soziale Strukturen verstanden werden. Nach Bahrdt (1998, S. 83f) ist „eine Stadt eine Ansiedlung, in der das gesamte [...] Leben die Tendenz zeigt, sich zu polarisieren. [...] Es bilden sich eine öffentliche und eine private Sphäre, die in engem Wechselverhältnis stehen, ohne das die Polarität verloren geht,[...] je stärker Polarität und Wechselbeziehung zwischen öffentlicher und privater Sphäre sich ausprägen, desto städtischer ist [...] das Leben einer Ansiedlung“. Die Grenzen zwischen Privatem und Öffentlichem verschieben sich kontinuierlich, da beide Sphären diskursiv hergestellt sind und unterschiedlichen Interessen entsprechen, wie in diesem Kapitel noch gezeigt wird (vgl. Belina 2005, S. 317). Das enge Wechselverhältnis zwischen sozialer und physischer Realität ist dafür verantwortlich, dass die Qualität öffentlicher und privater Räume nicht von der Qualität der gesellschaftlichen Verhältnisse zu trennen ist (vgl. Breuer 2003, S. 8).

Öffentliche Räume sind deshalb keine eigenständig existierenden Begebenheiten, die unabhängig von Menschen bestehen (vgl. Schubert 2000, S. 7). Man versteht darunter Orte, die kommunal verwaltet und für die öffentliche Nutzung durch alle Mitglieder einer Gesellschaft bestimmt sind. Dazu zählen alle Arten von Stadtplätzen, wie Markt-, Straßen-, Rathaus- und Bahnhofsplätze. Ebenso fallen unter diese Beschreibung öffentliche Grünanlagen, wie Volksparks und Stadtgärten. Aber auch bedingt öffentliche Räume1, wie Friedhöfe, Spiel- und Sportplätze, Kindergärten, Schul- und Krankenhauskomplexe, sowie Tierparks zählen zum öffentlichen Raum (vgl. Breuer 2003, S. 5f). Es existieren viele verschiedene Arten von öffentlichen Räumen, die je nach sozialem Kontext unterschiedlich konstruiert sind (vgl. Glasze, Pütz, Rolfes 2005, S. 26; Klamt 2007, S. 43).

a.) Funktion des öffentlichen Raumes

Die grundlegende Polarität von öffentlichen und privaten Räumen, die zur physischen Struktur von Städten entscheidend beiträgt, entsteht durch die Vermischung von funktionalen, juristischen, sozialen, baulichen und normativen Elementen (vgl. Siebel 2004, S. 14f; Siebel und Wehrheim 2003b, S. 251).

Der öffentliche Raum verfügt über gesellschaftliche Austausch- und Integrationsfunktionen (z.B. Warentausch und Politik). Er dient auch der Repräsentation, Demonstration, Orientierung und Identifikation auf Märkten sowie Plätzen und Straßen. Juristisch gilt in öffentlichen Räumen öffentliches Recht, welches von der politischen Kommune, als Exekutive, umgesetzt wird (vgl. Klamt 2007, S. 50). Im sozialpsychologischen Sinn ist der öffentliche Raum ein Ort der Begegnung von Fremden. Er ist bestimmt durch Anonymität und stilisiertes sowie distanziertes Verhalten. Normativ steht der öffentliche Raum für die Hoffnung auf Chancengleichheit am Markt, für eine durchgesetzte Demokratie und eine Teilhabe an der Gesellschaft. Mit anderen Worten symbolisiert er ökonomische, politische und soziale Integration ohne der Verhandlung von Unterschieden (vgl. Gleichmann 1976, S. 321).

Der private Raum hingegen ist mit Betrieben und Wohnungen ein Ort der Produktion von Erzeugnissen und der Reproduktion der Menschen. Es gilt das jeweilige Hausrecht und die Verfügungsgewalt des Eigentümers oder der nutzungsberechtigten Mieter oder Pächter. Bei privaten Räumen, wie der eigenen Wohnung, handelt es sich um Orte der Intimität, Emotionalität und der Körperlichkeit, das heißt, sie sind genau gegensätzlich zu öffentlichen Räumen (ebd.).

Im baulichen Sinn lassen sich die juristischen, funktionalen und sozialpsychologischen Abgrenzungen von privaten und öffentlichen Räumen in der Regel einfach erkennen. Verwendete Materialien, symbolische Elemente und die Nutzung des Ortes erlauben eine Differenzierung. Durch das Zusammenwirken der funktionalen, juristischen, sozialen, baulichen und normativen Elemente, ergibt sich die qualitative Differenz von öffentlichen und privaten Räumen (vgl. Siebel 2004, S. 14f; Siebel und Wehrheim 2003a, S. 4).

Öffentlichkeit und Privatheit als soziale Tatsachen sind nicht zwangsläufig an bestimmte Orte und Räume gebunden. Nicht nur Privates kann in der Öffentlichkeit stattfinden, sondern auch Öffentliches im Privaten (vgl. Glasauer 2003, S. 2f). Eine Vermischung der beiden Sphären bieten z.B. halböffentliche Räume, wie Shoppingcenter, Passagen und Parkhäuser (vgl. Bahrdt 1998, S. 83). Diese Einrichtungen verfügen gewöhnlich über bestimmte Funktionen des öffentlichen Raumes, wie den Warentausch, mit den Regeln und Bedingungen des privaten Raumes (vgl. Breuer 2003, S. 6). Darüber hinaus bieten sie meist keine Funktionen des öffentlichen Raumes und können ihn aus diesem Grund auch nicht komplett ersetzen. Sie vermitteln lediglich durch bau- und erscheinungstechnische Umstände den Eindruck von Öffentlichkeit, um dessen Vorteile zu nutzen (vgl. Siebel 2008, S. 3;

Siebel und Wehrheim 2003a, S. 5). Sowohl Öffentlichkeit als auch Privatheit existieren nur durch das jeweilige Pendant.

Zu einer städtischen Öffentlichkeit gehören nicht nur öffentliche Orte, sondern auch eine niemanden ausschließende politische Öffentlichkeit. ‚Öffentlich’ bezeichnete ursprünglich ein politisches Geschehen, dass sich potentiell vor den Augen aller abspielte. Heute wird die Herstellung einer politischen Öffentlichkeit von modernen Massenmedien übernommen (vgl. Häussermann und Siebel 1987, S. 225; Bahrdt 1998, S. 97ff). Die politische Öffentlichkeit, als Merkmal einer modernen Demokratie, hat die Aufgabe die Regierenden zu kontrollieren, bzw. kontrollierbar zu machen, was aber nur gelingt, wenn die Massenmedien nicht von Politik und Staat kontrolliert werden (vgl. Schaefer 2003, S. 15).

Vor allem in den Planungswissenschaften wird öffentlicher Raum noch als geschlossener „Container“ betrachtet, in dem soziales Leben stattfindet (vgl. Glasauer 2003, S. 1). Die Annahme, dass man lediglich die richtigen Anlässe und attraktiven Örtlichkeiten vorgeben muss, um auf der „Straße“ ein lokales Gemeinschaftsleben in Form von urbaner Öffentlichkeit zu schaffen, ist falsch. In der Realität entsteht Öffentlichkeit als gesellschaftlich-sozialer Tatbestand des städtischen Raumes erst durch agierende Menschen. Öffentlichkeit kann demnach nicht baulich erzeugt werden (vgl. Schubert 1999, S. 18f).

b.) Bedeutung des öffentlichen Raumes

Der Grundsatz der demokratischen (Stadt-)Gesellschaft baut auf dem Prinzip des öffentlichen Raumes auf. Er besagt, dass die Öffentlichkeit als Transparenz von Angelegenheiten des allgemeinen, also öffentlichen Interesses, gegeben sein muss, um die Freiheit der Mitglieder einer Gesellschaft zu schützen. Öffentlichkeit ist in einer Demokratie aber nicht ausschließlich auf Staat, Verwaltung, Rechtsordnung und Rechtssprechung, soziale Kontrolle und Herrschaft allgemein beschränkt, sondern gilt auch als Strukturprinzip für Wissenschaft, Künste und andere Bereiche der Gesellschaft (vgl. Schaefer 2003, S. 15). Der Stellenwert von Öffentlichkeit ist somit in einer Gesellschaft sehr hoch und für den Bürger von großem Interesse. Veränderungen in diesem Raum wirken sich direkt auf die gesamte (Stadt-)Gesellschaft aus. Auch Veränderungen der Gesellschaft wirken sich auf den öffentlichen Raum aus. Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss hat der öffentliche Raum auf das Empfinden von (Un-)Sicherheit (vgl. Schaefer 2003, S. 17).

c.) Wandel des öffentlichen Raumes

Der öffentliche Raum, so wie er heute existiert, ist dem Zusammenhang von räumlicher und sozialer Entwicklung zu verdanken (vgl. Elias 1970, S. 173). Er ist keine konstante Einrichtung. Die Herstellung, Verfügung, Nutzung und Gestaltung öffentlicher Räume sind fortwährende Prozesse (vgl. Breuer 2003, S. 8). Eine maßgebende Umgestaltung des öffentlichen Raumes wurde durch die Charta von Athen2in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts in Bewegung gesetzt. In dieser Zeit begann eine Entmischung der Stadt. Arbeit, Wohnen, Erholung und Verkehr trennten sich räumlich voneinander, wodurch die bisherige kleinräumige Funktionsmischung verschwand. Mit der Funktionstrennung zerfiel das öffentliche Verhalten in funktionsgeprägte Muster. Öffentlicher Raum kam begrifflich nicht mehr vor, er wurde den einzelnen Abschnitten der Stadt zugeordnet. Durch die räumliche Trennung der städtischen Funktionen stieg zudem die Mobilität der Bewohner erheblich an und führte zu einer häufigeren Begegnung von Fremden im Alltag. Das Verhalten im öffentlichen Raum blieb davon nicht unberührt. Es entwickelte sich eine „Oberflächlichkeit“, die einem Mittelweg aus Praxis und Nutzen entspricht (vgl. Sennett 1995, S. 421f).

Die heutige städtische Öffentlichkeit ist vor allem durch Besucher aus dem suburbanen Raum, Touristen und Menschen aus anderen Teilen der Stadt geprägt. Hauptziel der Personen sind Ämter, touristische Attraktionen und zu einem überwiegenden Teil der Einzelhandel (vgl. Schubert 2000, S. 41). Politik hingegen, welche ursprünglich ein Hauptbestandteil von Öffentlichkeit darstellte, ist heute fast vollständig von der Straße verschwunden und hat sich, bis auf wenige Ausnahmen, in die ParteiLobbies und Massenmedien zurückgezogen (ebd.). Neue Formen von Öffentlichkeit entstehen durch Internet und Fernsehen, welche die bisherige Abgegrenztheit des Privaten öffnen und viele juristische Grenzen zwischen dem Öffentlichen und Privaten verschwimmen lassen (z.B. Business Improvement Districts und Public Private Partnerships3) (ebd., S. 42).

Auch der eigentumsrechtliche Status von Teilen des öffentlichen Raumes ändert sich, denkt man an Bahnhofsvorplätze und Straßenrandbebauungen (vgl. Breuer 2003, S. 5; Schaefer 2003, S. 20). Die Regeln des gesitteten Verhaltens in der Öffentlichkeit scheinen, im Zuge der Individualisierung der Lebensweisen4, zu verfallen und öffentliche Räume werden mit architektonischen und ästhetischen Zeichen der Exklusivität ausgestattet, um unerwünschte soziale Gruppen fern zu halten.

Von vielen Autoren wird behauptet, dass der Wandel des öffentlichen Raumes auf sein baldiges Verschwinden hindeutet. Andere stehen dem kritisch gegenüber und argumentieren, dass bereits im 19. Jahrhundert öffentlicher Raum durch die Eröffnung von Kaufhäusern und Passagen privatisiert wurde. Dieser Prozess der Einhausung5des Marktes setzt sich heute zwar mit großen Einkaufszentren in einer neuen Dimension fort, führt aber nicht zwangsläufig zum Verschwinden des öffentlichen Raumes (vgl. Schubert 2000, S. 38; Siebel 2008, S. 3).

Thesen von Verlust, Entleerung und Privatisierung öffentlicher Räume entsprechen nach neueren Erkenntnissen nicht der Realität. Gegen sie spricht die Bilanz von privatisierten, zuvor öffentlichen Räumen und geöffneten, zuvor privaten Räumen. Die Übertragung von öffentlichen Räumen in Privathand ist die Ausnahme. Umgekehrte Fälle hingegen sind wesentlich häufiger zu finden. Im Zuge der Deindustrialisierung wurden so zahlreiche Betriebsflächen für die Allgemeinheit geöffnet und an die öffentliche Hand übertragen (vgl. Breuer 2003, S. 10). Berichte vom Verlust öffentlicher Qualitäten beziehen sich am ehesten auf traditionelle Funktionen, wie Aufenthalt und Kontakt (vgl. Klamt 2007, S. 50). Die Ursachen dafür sind laut Schubert (2000, S. 34) im sozialräumlichen Prozess unserer Gesellschaft zu suchen. Durch die soziale Entmischung, welche durch die Polarisierung von Arm und Reich in unserer Gesellschaft angetrieben wird, kommt es zur Verinselung öffentlicher Räume, in Form voneinander isolierter Erfahrungsräume. Damit verbunden sind auch unterschiedliche Bewertungen dieser Orte, basierend auf Milieuzugehörigkeit und Lebensstil. Vor allem etablierte Milieus verbinden den öffentlichen Raum der Straße eher mit Gefahr, Anonymität, Unkontrollierbarkeit und Unsicherheit als andere (vgl. Schubert 2000, S. 45ff; Ronneberger, Lanz, Jahn 1999, S. 318).

Eine Stadtkultur mit liberalen Grundrechten ist auf die Offenhaltung des öffentlichen Raumes für politische Demonstrationen und kulturelle Manifestationen angewiesen, dazu gehört auch deren angstfreie Nutzung und Durchquerung.

2.2 Verhalten im öffentlichen Raum

Das Verhalten im öffentlichen Raum verlangt einen Balanceakt von jedem Gesellschaftsmitglied, da Distanzierung und Annäherung gleichzeitig stattfinden müssen, um urbanes Leben als ein Spannungsverhältnis zwischen physischer Nähe und sozialer Distanz zu ermöglichen (vgl. Simmel 1992, S. 765). Der öffentliche Raum ist ein Grundelement des sozialen Lebens, ohne den Interaktion und Begegnung nur im „Privaten“ möglich und somit sehr kompliziert wären (vgl. Glasauer 2003, S. 2; Bahrdt 1998, S. 93f).

Jedes Individuum muss das Verhalten im öffentlichen Raum erst erlernen. Verschiedene Gesellschaften haben dabei unterschiedliche kulturspezifische Verhaltensweisen. Besonders wichtig ist die öffentliche Kommunikation, welche ein bestimmtes Werte- und Normenwissen sowie eine eigene Sprache, Gestik, Mimik und Symbolik verlangt. Diese Aneignung ist ein konstanter Prozess des Übens, Lernens und Verstehens, das heißt der gesellschaftlichen Sozialisation mittels Interaktion (vgl. Bonß 1997, S. 12; Bahrdt 1998, S. 89f; Klamt 2007, S. 84).

Über Jahrhunderte der Zivilisierung entwickelte sich ein repräsentatives Verhalten, das nach ritualisierten Regeln verläuft. Persönliches und privates Auftreten war häufig zu kompliziert und für geschäftliche Beziehungen nicht geeignet. Neue Normen der Höflichkeit, Verantwortlichkeit, Achtung und Rücksichtnahme sollten den Umgang vereinfachen (vgl. Bahrdt 1974, S. 64f; Siebel und Wehrheim 2003a, S. 7). Mit Beginn der bürgerlichen Gesellschaft gewann der öffentliche Raum schnell an Bedeutung. Anstelle eines einheitlichen Verhaltensstandards entwickelten sich viele verschiedene, den unterschiedlichen öffentlichen Räumen angepasste, Formen (vgl. Schubert 2000, S. 44ff). Bis heute sind diese Verhaltensstandards ständig in Verhandlung. Veränderte Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzer an den Raum sowie damit verbundene Verhaltensweisen werden durch neue gesellschaftliche und technologische Rahmenbedingungen hervorgerufen (vgl. Klamt 2007, S. 59). Daraus lässt sich schließen, dass Verhalten sich mit der Entwicklung der Gesellschaft differenziert und individualisiert.

Bourdieu beschrieb in Die feinen Unterschiede (1991b, S. 121ff), dass der öffentliche Raum zunehmend durch Milieus und Lebensstilgruppen bestimmt ist und nicht mehr durch die gesellschaftlichen Großgruppen der Klassen. Der Gebrauch traditioneller Höflichkeitsfloskeln ist dadurch vielerorts informellen Formen gewichen. Z.B. kam es zu einer Erweiterung der Toleranzgrenze bei bestehenden Normen durch ein freizügigeres Verständnis von Sexualität und ein häufigeres Ignorieren des allgemeingültigen „Guten Geschmacks“ im öffentlichen Raum. Dies mündete in einem Rückgang anerkannter Regeln für die Benutzung öffentlicher Räume und führte dazu, dass viele Verhaltensweisen mittlerweile erlaubt sind, die vor einigen Jahrzehnten noch verboten waren (vgl. Schubert 2000, S. 53ff).

Soziale Normen sind eine Art Verhaltensrichtschnur und dienen der Absicherung von Konformität. Diese Konformität garantiert eine größtmögliche Nutzbarkeit von öffentlichen aber auch privaten Räumen durch verschiedene Menschen (vgl. Goffman 1982, S. 138). Neuartiges Verhalten im öffentlichen Raum entspricht häufig nicht der geltenden Norm und wird daher als Verfall kultureller Werte interpretiert. Durch individualisiertes und informelles Verhalten entstehen Widersprüchlichkeiten, die zu Irritationen, Verängstigungen und Unsicherheiten im öffentlichen Raum führen können (vgl. Schubert 2000, S. 61f; Glasauer 2003, S. 4). Nach Klamt (2007, S. 84) besteht somit ein Zusammenhang zwischen Norm, Raum und Verhalten. Räume und Normen sind untrennbar miteinander verbunden, da letztere immer in einem bestimmten räumlichen Kontext verortet werden können und umgekehrt auch Orte ihre spezifischen Normen haben, an das sich wiederum Verhalten koppelt. Normen sind in ihrer Existenz und Eigenart dem Anspruch und tatsächlichen Charakter des Raumes geschuldet. Dieser wird durch Zuweisung und durch die Praxis der Nutzer und Eigentümer gebildet. Ändern sich die Normen, die Räume oder beides, dann ändert sich auch der Charakter, der Anspruch, die Erscheinungs- und Nutzungsform des Raumes insgesamt, sowie das Verhalten der Personen in ihm (vgl. Klamt 2007, S. 85). Wir befolgen Normen, da sie für uns moralisch legitimiert, also inhaltlich richtig sind und weil Nichtbefolgen sanktioniert werden kann (vgl. Klamt 2007, S. 90).

2.3 Öffentlicher Raum und (Un-)Sicherheit

2.3.1 Zum Entstehen von Unsicherheit

Sicherheit kann als Gewissheit und Zuverlässigkeit von Unbedrohtheit beschrieben werden. Eine vollständige Abschaffung von Unsicherheit ist nicht erreichbar, weswegen Sicherheit auch nicht als absolut zu betrachten ist. Unsicherheit kann mit der Anwesenheit einer Bedrohung beschrieben werden (vgl. Bonß 1997, S. 9 und 86f; Breckner 2003, S. 220). Unsicherheit und Sicherheit sind keine tatsächlichen Begebenheiten oder Zustände. Sie sind subjektive soziale Beschreibungs- und Wahrnehmungskategorien (vgl. Glasze 2007, S. 880; Althoff und Leppelt 1995, S. 12) und wie Raum gesellschaftlich konstruiert. Aus diesem Grund sind Sicherheitsverständnis und Sicherheitsgefühl, entsprechend der Gesellschaft, Veränderungen unterworfen (vgl. Bonß 1997, S. 21). Dieses Unterkapitel dient dem Verständnis vom Entstehen von Unsicherheit, um die Raumwirksamkeit bewusst produzierter Unsicherheit nachvollziehen zu können.

Es existieren viele Ursachen von Unsicherheit. Die Bedrohungen von Besitz, Gesundheit und Leben, wie sie z.B. durch Kriminalität, Gewalt, Phobien und Krankheiten ausgelöst werden, sind weit verbreitete Ursachen von Unsicherheit. Neben den genannten sind es heute aber in einem großen Umfang die Irritationen des Alltags, welche im Rahmen einer sich schnell modernisierenden Gesellschaft auftreten und Ausgangspunkt von Unsicherheiten in einer Gesellschaft sind (vgl. Siebel und Wehrheim 2003a, S. 10f). Jenseits von Kriminalität sorgt somit ein ganzes Bündel von Ursachen für allgemeine Unsicherheit. Unter anderem gehören dazu die zunehmende Technisierung des Alltags, die Globalisierung mit all ihren Fremdheitserscheinungen, wie der Migration, dem Wandel des Arbeitsmarktes, der Erosion des Wohlfahrtsstaates, der Privatisierung der Medien, die Individualisierung sowie die Fragmentierung der Stadt (ebd.). Daraus entsteht eine soziale Unsicherheit, die mit der Position in der Gesellschaft und dem Zugang zu bestimmten Ressourcen, wie dem Arbeitsmarkt und der Gesundheitsversorgung sowie Möglichkeiten des Konsums verbunden ist. Sie ist geprägt von der Angst vor Armut und Ausgrenzung (Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 334).

Die verbreitete Unsicherheit in der Bevölkerung, vor allem im öffentlichen Raum, und deren ausgedehnte Thematisierung in den Medien, kann im Allgemeinen nicht mit einer gestiegenen Kriminalität erklärt werden, denn in den letzten Jahren ist diese rückläufig (vgl. Bösebeck 2002, S. 119; Schreiber 2006, S. 47; Rolfes 2003b, S. 329). Der öffentliche Raum war somit noch nie sicherer als heute. Unsicherheiten und Ängste beruhen bei den wenigsten Menschen auf persönlichen Erfahrungen mit Kriminalität. In erster Linie sind es Erzählungen und Berichte aus dem eigenen Umfeld oder den Medien, die kombiniert mit Alltagsirritationen6und Vorurteilen eine allgemeine Kriminalitätsfurcht7auslösen (Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 332; Glasauer 2005, S. 205; Bonß 1997, S. 7f; Kasper und Glasauer 1998, S. 1; Mokros 2005, S. 4f; Glasze 2007, S. 881). Kriminalität und Gewalt im öffentlichen Raum spielen dank der Medien dennoch eine besondere Rolle und werden daher im Kapitel 2.3.4 Kriminalität und Gewalt in Deutschland genauer betrachtet.

Für Kriminalitätsfurcht gibt es, wie bereits kurz erwähnt, verschiedene Ansätze. Eigene oder persönlich berichtete Erfahrungen mit der Opferwerdung werden in der Viktimisierungsperspektive herangezogen. Die soziale Problemperspektive beschäftigt sich mit der Konstruktion von Kriminalität als soziales Problem durch gesteigerte Berichterstattungen der Massenmedien. Der dritte Ansatz ist die soziale Kontrollperspektive. Sie beschäftigt sich mit der Wahrnehmung mangelnder sozialer Kontrolle, die z.B. durch sichtbare Zeichen des Verfalls erkennbar ist (vgl. Boers 1991, S. 45ff). Andere Theorien sehen in der Kriminalitätsfurcht eine Metapher und verweisen auf die oben angesprochenen Unsicherheiten, die lediglich auf die persönliche Sicherheit reduziert werden (vgl. Bauman 1998, S. 19).

Das bereits im Kapitel 2.2 Verhalten im öffentlichen Raum angesprochene normenbestimmte Verhalten im öffentlichen Raum ist für einen Großteil der Unsicherheit und damit auch der Kriminalitätsfurcht auslösenden Irritationen im Alltag verantwortlich. Einhergehend mit dem sich entwickelnden Normen- und Wertepluralismus des 20. Jahrhunderts, hauptsächlich ausgelöst durch die Charta von Athen, entwickelten sich alternative Verhaltensstandards. Die Zahl derer, die im öffentlichen Raum somit unangepasst waren, stieg daraufhin. Alltagsirritationen treten somit durch die verschiedenen Lebensstile und Milieuzugehörigkeiten der Nutzer öffentlicher Räume auf. Jede soziale Gruppe bewertet diese Räume unterschiedlich und verbindet andere Ansprüche und Regeln der Nutzung mit ihnen. Diese abweichenden Nutzungsregeln, in Form von der Norm abweichenden Verhaltens8, treten in Widerspruch zueinander und können Bedrohungsszenarien auslösen. Zum

Beispiel verursacht die Zuwanderung von Menschen mit anderen kulturellen Hintergründen als der deutschen nach wie vor diverse Fremdheitsgefühle und damit Verunsicherungen im öffentlichen Raum der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Schubert 2000, S.47 und 61f; Breckner 2003, S. 218).

Durch die vielfältige Weiterentwicklung der Gesellschaft entlang milieuspezifischer Orientierungsmuster und Lebensstilgruppen gibt es allerdings Unterschiede im Empfinden abweichenden Verhaltens. Durch ihre gesellschaftliche Konstruktion gehört Unsicherheit zum Leben eines jeden Menschen (vgl. Bonß 1997, S. 21 und 43; Sessar 2003, S. 216). Unterschiede gibt es lediglich bei Anlässen und Intensitäten. Sie sind ein wichtiger Faktor im Entwicklungs- und Zivilisierungsprozess des Menschen (vgl. Bauman 1997, S. 171). Wildavsky (1989) äußerte sich wie folgt dazu: „Unsicherheit ist neben existenzieller Vielfalt ein wichtiger Strukturfaktor gesellschaftlicher Entwicklung. Eine allgemeine Garantie permanenter Sicherheit bedeutet Stillstand, Stagnation, Erstarrung“ (zitiert in Bonß 1995, S. 38). Unsicherheit kommt demnach eine wichtige Aufgabe bei der gesellschaftlichen Entwicklung zu. Ohne sie gäbe es unsere Gesellschaft heute nicht in der gegenwärtigen Form.

Eine besondere Rolle bei der Entstehung von Unsicherheit spielt die Stadt. Sie gilt seit dem Niedergang des Absolutismus und Feudalismus als Ort des kulturellen Verfalls, der Krankheit, der Künstlichkeit und der Kriminalität. Besonders der öffentliche Stadtraum wird als unsicher wahrgenommen, da hier eine permanente Irritation und Konfrontation mit dem „Fremden“ vorherrscht (vgl. Gottdiener und Hutchison 2006, S. 200; Bonß 1997, S. 17; Schubert 2000, S. 48; Sessar 2003, S. 200; Bauman 1997, S. 223; Glasauer 2005, S. 212f; Glasauer 2003, S. 7; Kasper und Glasauer 1998, S. 3).

Bis in die 1970er Jahre ging man davon aus, dass sich die städtischen Strukturen negativ auf das Leben der Bewohner auswirken. Sozialwissenschaftliche Studien zeigten jedoch, dass die Stadt nur vorhandene soziale Effekte verstärken oder abschwächen kann, sie aber nicht selbständig erzeugt (vgl. Gottdiener und Hutchison 2006, S. 200ff). Um so erstaunlicher ist es, dass heute im Rahmen der Kriminalpolitik immer noch von kriminellen Räumen ausgegangen wird und Kriminalitätsbekämpfung auf dieser Annahme aufbaut (siehe dazu Kapitel 2.3.3 Zu Prozessen der Verräumlichung und Kapitel 2.4 Der staatliche Umgang mit der Unsicherheit im öffentlichen Raum). Es ist jedoch richtig, dass die Stadt und insbesondere das Stadtleben eng mit Unsicherheit verbunden sind. Bauman (1997, S. 206) beschreibt es als „fragile Ambivalenz zwischen Freiheit und

übermäßiges in Anspruch nehmen von öffentlichen Raum, Herumlungern, die Nutzung von Umgangssprache in Unterhaltungen, rücksichtsloses Verhalten, aggressives, vulgäres, übermäßig sexualisiertes und lautes Auftreten, schreien, spucken, rülpsen, der Konsum von Alkohol und Drogen und vieles Andere (vgl. Schubert 2000, S.61f).

Unsicherheit“. Beide Zustände sind ihm zufolge untrennbar miteinander verbunden und bedingen sich gegenseitig. Freiheit basiert auf Unbestimmtheit und Offenheit für das Fremde. Sie ist die Ursache permanenter Unsicherheit. „Die Schwierigkeit besteht darin, von der Freiheit gerade so viel zu opfern, wie nötig ist, um die Qual der Unsicherheit erträglich zu machen.“(ebd.)

Unsicherheit entsteht somit nicht durch Raum, sondern durch die Akteure in ihm und deren spezifische Raumwahrnehmung, die permanenten Veränderungen und Einflüssen unterworfen ist. Der ‚Space of Places’ wechselt durch Fortschritte in Technik und Verkehr zum ‚Space of Flows’ (vgl. Castells 1996, S. 378). Vor allem Stadtmenschen kennen viele Orte ihres Alltags nicht mehr, da sie sich nur noch „beschleunigt“ durch sie hindurch bewegen. Die Akteure in diesen Räumen und ihr Verhalten werden ihnen fremd und sie fühlen sich unsicher in ihrer Gegenwart.

Nach Elias (1976b, S.312ff) hat jede Epoche und jede Gesellschaft durch den Zivilisationsprozess ihre eigenen Ängste und Unsicherheiten entwickelt. Sie reproduziert sich aus gravierenden gesellschaftlichen Umbrüchen. Je stärker die Veränderungen in einer Gesellschaft sind, desto größer sind die Unsicherheiten (vgl. Schlör 1994, S. 1339).

Das Wegbrechen urbaner Zivilität, der Bedeutungsverlust von Moral, Gewissen, Schuld und Scham, Irritationen und Fremdheit durch Globalisierung und Medien sowie der Verlust von existenziellen Sicherheiten, wie Familie und Arbeitsplatz, bestimmen im 21. Jahrhundert die Angst vor dem sozialen Abstieg sowie der daraus folgende Exklusion aus der Gesellschaft (vgl. Bonß 1997, S. 21; Glasze 2007, S. 881). Risiken, welche als besondere Form der Wahrnehmung und Verarbeitung von Unsicherheiten verstanden werden können, sind typisch für die Gegenwart (vgl. Bonß 1995, S. 18). Dabei ist nicht zu vergessen, dass Ängste und Unsicherheiten nicht Ausdruck realer Gewaltantizipation oder eine Reaktion auf eine tatsächliche Opferwerdungserfahrung sind. Die Beurteilung der angenommenen Gefahr im öffentlichen Stadtraum ist eingebunden in einen Wahrnehmungs- und Interpretationsprozess, der die gesellschaftliche Konstruktion von Sicherheit und Unsicherheit verdeutlicht (vgl. Glasauer 2003, S. 5 sowie 2005, S. 206). Was wir persönlich als unsicher oder sicher empfinden und wie wir damit umgehen, ist vor allem gesellschaftlich geprägt (vgl. Bonß 1997, S. 21).

Heute bedarf es keiner tatsächlichen Bedrohung mehr, um Angst oder Unsicherheit bei Menschen auszulösen, denn oft reicht schon medial produziertes Wissen, welches als Wahrheit aufgenommen wird. Als Beispiel können hier die Trinker vor dem Supermarkt angeführt werden. In ihrem Fall ist es nicht der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum, der die Menschen verunsichert, sondern eher die uns medial vermittelte Angst, dass jemand, der den Konsum von Alkohol nicht kontrollieren kann, sich auch sonst nicht im Griff hat. Eine weitere Angst, die in vielen Menschen existiert, ist die vor dem möglichen eigenen Versagen, also z.B. selber dem Alkohol zu verfallen und damit den verinnerlichten gesellschaftlichen Normen und Regeln nicht mehr gerecht zu werden (vgl. Glasauer 2005, S. 211).

Die Medien nutzen diese Ängste zur Stärkung ihrer Position am Markt und werden vor allem durch die Politik zur Generierung von Wissen genutzt. Als gesellschaftliche Diskursgeber gewinnen alle auf diese Weise Beteiligten an Einfluss und Macht (vgl. Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 329).

2.3.2 Zur medialen Konstruktion

Unser (Un-)Sicherheitsempfinden wird ganz erheblich durch sekundäres Wissen, also nicht selbst gemachte Erfahrungen beeinflusst. Dazu gehören Kenntnisse vom Hörensagen sowie aus den Medien (vgl. Döring 2007, S. 97 und 259).

Der Staat und die Politik sowie die Medien nutzen für sich den Umstand, dass besonders das durch den medialen Diskurs generierte Wissen von der Gesellschaft als Wahrheit anerkannt wird. Sie sind in der Lage, mit Verweis aufeinander, ein Thema in die öffentliche Debatte zu tragen9(vgl. Belina 2006,S. 101; Rolfes 2003b, S. 329). Mit häufigen und ausführlichen Berichterstattungen von Kriminalität und Gewalt werden Bedrohungsszenarien und Kriminalitätsangst in der Bevölkerung erzeugt (vgl. Freund 2006, S. 44; Döring 2007, S. 257; Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 329; Sailer 2003, S. 10; Glasze 2007, S. 881 und 886), die oft ein falsches (Un-)Sicherheitsbild eines Raumes als real erscheinen lassen (vgl. Gottdiener und Budd 2005, S. 180).

Dieser Art von Berichterstattung können sich heute nur wenige Medien in Deutschland entziehen, denn Gewalt und Kriminalität fungieren als ein mediales Schlüsselthema. Die Berichterstattungen der meisten Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehsender, Internetseiten und Radioanstalten folgen dem Interesse der Auflagenstärke und Einschaltquoten. Berichtet wird häufig selektiv, so dass vermehrt sensationelle Themen in den Vordergrund gerückt werden (vgl. Belina 2006, S. 100). Besonders die Etablierung konkurrierender privater Nachrichtensender in Deutschland und der Welt führte zu einer Skandalisierung der Berichterstattung (vgl. Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 332). Auf diese Weise findet fast durchweg eine politische Instrumentalisierung von (Un-)Sicherheit über die Medien statt (vgl. Rodriguez 2003, S. 234; Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 329). Dafür werden Gefahren aufgebauscht und die Unsicherheit so lange künstlich angestachelt, bis in der Bevölkerung das Verlangen nach mehr Sicherheit aufkommt. Besonders im Wahlkampf10erhofft sich die Politik auf diese Weise die ungeteilte Aufmerksamkeit der Bevölkerung und eine gewisse Handlungsfreiheit, die besonders in der aktuellen Kriminalpolitik zu sehen ist (vgl. Ronneberger 2000, S. 322; siehe auch 2.4

Der staatliche Umgang mit der Unsicherheit im öffentlichen Raum). Eine kollektive „Panik“ der Gesellschaft, ausgelöst durch eine vermeintliche Realität, welche existenzielle Ängste, wie Armut, Krankheit oder Tod tangiert, sind oft gute Augenblicke um strengere Verhaltensnormen, die soziale und private Lebensführung disziplinieren sollen, zu erlassen und damit Freiheiten und Rechte einzuschränken (vgl. Glasauer 2005, S. 212ff; Rodriguez 2003, S. 235).

Die in jeder Gesellschaft bestehenden Unsicherheitsgefühle werden durch das mediale Erschaffen von Bedrohungsszenarien und Kriminalitätsangst verstärkt in Zusammenhang mit Kriminalität gebracht (vgl. Breckner und Sessar 2003, S. 185; Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 329). Als Ursache von Kriminalität und Gewalt wird dabei die Stadt und ihre Räume genannt und eine Kriminalisierung von Räumen betrieben (vgl. Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 329). Die Wirklichkeit gerät auf diese Weise schnell in einen „Sog medialer und politischer Skandalisierung, eines aus dem Blickfeld der öffentlichen Auseinandersetzung verschwundenen, verallgemeinerten Bösen (Breckner 2003, S. 217).“

Die Medienberichterstattung, sei es durch Zeitungen, Fernsehen oder andere Quellen, ist in der Regel die wichtigste Quelle, die den Bürgern beim Thema Kriminalität zur Verfügung steht. Dem folgend sind Medien entscheidend an der Verräumlichung von (Un-)Sicherheit beteiligt (vgl. Althoff und Leppelt 1995, S.12). Die vorliegende Arbeit versucht über eine Diskursanalyse diese Aussage für die Leipziger Volkszeitung nachzuweisen.

2.3.3 Zu Prozessen der Verräumlichung

Durch den öffentlichen Diskurs in den Medien, der Politik und in Alltagsgesprächen findet eine Zuschreibung von Kriminalität und (Un-)Sicherheit auf bestimmte Räume statt (vgl. Ronneberger 2000, S. 322; Glasze 2007, S. 880f). (Un-)Sicherheitsdiskurse konstruieren dabei Grenzen zwischen sicheren und unsicheren Orten (vgl. Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 333). Auslöser dafür sind häufig Interessenskonflikte der Raumnutzer (vgl. Belina 2006, S. 101), welche Herrschaftsansprüche im öffentlichen Raum geltend machen wollen (vgl. Bourdieu 1991a, S. 27).

Als kriminell, gefährlich oder unsicher beschriebene Orte werden oft als „Angsträume“, „No Go Areas“ oder ähnliches beschrieben. „Angsträume können als Orte definiert werden, an denen einzelne oder mehrere Mitglieder bestimmter Bevölkerungsgruppen aus spezifischen Gründen, wie Geschlecht, Alter, Hautfarbe, sexuelle Orientierung oder der Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, sich vor einer möglichen gegen sie gerichteten Kriminalität fürchten (Döring 2007, S. 98).“

Angst und Unsicherheit verteilen sich nicht gleichmäßig über den Raum. Sie werden häufig mit öffentlichen Räumen assoziiert, in denen, bezogen auf eine bestimmte Zeit, eine soziale Gruppe, wie Jugendliche, Ausländer, Junkies oder gewaltbereite Menschen, wie Rechtsradikale oder Fußballfans, durch ihre Erscheinung, ihr Auftreten und ihr konkretes Verhalten versucht einen Raum zu besetzen und andere Individuen oder Gruppen auszuschließen (vgl. Döring 2007, S. 39). Orte können gewaltlos und mit Gewalt besetzt werden. Gewaltförmige Besetzungen öffentlicher und halböffentlicher Räume finden in erster Linie an prominenten Orten innerhalb des Stadtgebiets, wie Plätzen oder begehrten Orten der Freizeitgestaltung, statt. Ein Beispiel dafür ist der „Leipziger Disko-Krieg“ (siehe auch 2.6.4 Der „Leipziger Disko-Krieg“), bei dem Ausländergruppen versuchen sich bestimmte Räume, wie Diskotheken, Kneipen und Spieltheken anzueignen, um einen Vorteil am Drogenmarkt zu bekommen.

Neben den Personengruppen, die sich in einem Raum aufhalten, spielen auch räumlich Merkmale, Zustände oder bauliche Situationen, sowie mediale bzw. aus Konversationen entstandene Nachsagungen eine Rolle für das Empfinden von Unsicherheit. Räumliche Merkmale können dabei Abgeschiedenheit, Uneinsehbarkeit und Unübersichtlichkeit sein. Zustände sind u.a. Unbelebtheit, Dunkelheit, Verschmutzung und Verwahrlosung. Bauliche Situationen können Unterführungen, Tiefgaragen und Parkhäuser, Grünanlagen aber auch die Nähe zu bestimmten Orten, wie Diskotheken oder Kneipen, sein. Die Wahrnehmung von Räumen ist vor allem von Alter, Geschlecht und sozialer Gruppe abhängig, zudem hat jeder Mensch andere Angstmotive, beruhend auf persönlichen Erfahrungen sowie durch angeeignetes Wissen (vgl. Döring 2007, S. 97).

Oft werden solche Räume als unsicher beschrieben, die nicht die meisten Straftaten aufweisen, sondern die mit den meisten Alltagsirritationen (vgl. Belina und Rolfes 2006, S. 135). Vor allem die Angst vor Raub- und Gewaltdelikten, wie Körperverletzung und bei Frauen Vergewaltigung, steht bei Aufenthalten in Angstzonen im Vordergrund. Die antizipierte Gefahr an diesen Orten stimmt jedoch in der Regel nicht mit der Realität, in Form von tatsächlichen kriminellen oder gewalttätigen Vorkommnissen, überein (vgl. Döring 2007, S. 97; Glasauer 2005, S. 206).

Für die Kriminalpolitik ist die Kriminalisierung von Räumen eine Möglichkeit verschärfte Kontrollen durchzuführen und Vertreibungen unerwünschter Personengruppen zu legitimieren. Solche Raumideologien verfestigen sich im Gedächtnis der Bevölkerung und führen zu mehr kriminalisierten Räumen und somit zu verstärkten Forderungen nach staatlicher sozialer Kontrolle (vgl. Belina 2006,S. 82 und 132f).

Seit den 1980er Jahren beschäftigen sich Planer und Architekten mit der „sicheren Stadt“. Die Praxiserfahrung brachte zum Vorschein, dass Angst häufig nur auf einen Raum projiziert, nicht aber von ihm produziert wird. Bauliche Maßnahmen sind demnach nur dann sinnvoll, wenn sie bestimmte soziale Gruppen ausgrenzen. Vertreibungen oder Fernhalten bestimmter Menschen, vor allem aus Innenstadtbereichen, wird heute in fast jeder deutschen Stadt betrieben, um den Einzelhandel und Tourismus zu unterstützen (vgl. Sailer 2003, S. 12).

Einerseits gibt es Räume, die als unsicher deklariert werden, andererseits gibt es die, die als sicher gelten. Dabei ist Kriminalität und auch Gewalt nicht ortsgebunden (vgl. Döring 2007, S. 271). Die scheinbar sichere Definition gefährlicher Orte führt oft zu einer trügerischen Einschätzung sicherer Räume. Es ist jedoch nicht bewiesen, dass es von vornherein sichere oder unsichere Räume gibt.

Solche werden, als grundlegende Ordnungskonzepte für den öffentlichen Raum, sozial hergestellt (vgl. Glasze 2007, S. 886).

Die Kriminalisierung von Personengruppen und Räumen hat sich im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung herausgebildet. In Tabelle 1 ist nachvollziehbar, wie von einem Akt, auf einen Raum abstrahiert wird.

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Tab. 1: Die historische Entwicklung des Gegenstandes der Kriminalisierung (Quelle: Belina 2000, S. 105)

Dabei ist ein Akt als solcher sinnlich erfassbar, während ein krimineller Raum völlig abstrakt ist (vgl. Belina 2000, S. 105). Vom Akt, über das Individuum, über die Gruppe wird schließlich auf den Raum geschlossen. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf Räume, sondern vor allem auf Individuen und Gruppen, die sich in diesen Räumen aufhalten und so stigmatisiert werden. Ihnen droht aufgrund solcher oberflächlicher Zuschreibungen der gesellschaftliche Ausschluss (ebd., S. 106ff). Der Zweck der Kriminalisierung von Räumen, Gruppen und Individuen ist die Legitimierung und vereinfachte Anwendung von Kontrollmaßnahmen11(vgl. Belina 2006, S. 133).

Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind öffentliche Räume relativ sicher. Sogar die offiziellen Polizeistatistiken PKS (Polizeiliche Kriminalitätsstatistik) und BKS (Bundes Kriminalstatistik) stellen eine viel geringere Delikthäufigkeit im öffentlichen Raum als im privaten Raum fest. Nur ein Viertel der registrierten Gewaltdelikte findet laut PKS im öffentlichen Raum statt. Frauen sind dabei wesentlich seltener Opfer als Männer12(vgl. Sailer 2003, S. 11).

Auf kriminalpolitischer Ebene wird die Verbindung von Raum und Kriminalität über die Kriminalgeographie hergestellt (vgl. Belina 2000, S. 121). Sie ist keine wissenschaftliche Ausrichtung der Geographie, sondern wird mal als schlichte Kriminalitätsverteilungslehre und mal als Ansatz zur Ursachenforschung beschrieben. Bei der ersten Auffassung handelt es sich um eine rein deskriptive Aufarbeitung in Form von thematischen Karten. Bei der zweiten Version geht es um eine Erklärung von Kriminalität. Es lassen sich zwei Ansätze danach unterscheiden, ob Raum als Explanans (als Auslöser) oder Explanandum (als Austragungsort) fungiert (vgl. Belina 2000, S. 123ff; Tab. 2).

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Tab. 2: Systematisierung von Ansätzen und Fragestellungen, die unter dem Titel ‚Kriminalgeographie’ firmieren

(Quelle: Belina 2000, S. 124 in Anlehnung an Hard 1993, S.77)

In dieser Form existieren differenziertere Modelle, um Kriminalität zu erklären, deren Kontext entweder eine räumlich fixierte materielle Umwelt oder verräumlichte soziale Umwelt ist. Bei diesen Ansätzen wird immer eine Kriminalisierung von Räumen betrieben (vgl. Belina 2000, S. 125). Der Kriminalgeographie lassen sich verschiedene raumideologische Ansätze in der Kriminalpolitik, wie die Broken Windows Theory und die Zero Tolerance Startegy zuordnen (siehe dazu 2.4.2 Kriminalpolitische Raumideologien).

Die Kritische Kriminalgeographie analysiert hingegen die Verräumlichung von (Un-)Sicherheit in Zusammenhang mit der Etablierung von raumorientierten Sicherheitspolitiken. Sicherheit wird hier als soziales Konstrukt verstanden, welches über Zeichensysteme auf Karten, Graphiken, Filme, Printmedien und in Medien allgemein vermittelt wird und mit Hilfe von sozialwissenschaftlichen Methoden, wie der Diskursanalyse, untersucht werden kann (vgl. Glasze 2007, S. 888).

Die vorliegende Arbeit bewegt sich auf den Pfaden der Kritischen Kriminalgeographie und beschäftigt sich mit der sozialen Konstruktion von Wahrheit in Bezug auf (Un-)Sicherheit.

2.3.4 Kriminalität und Gewalt in Deutschland

Wenn Menschen von Kriminalität sprechen, meinen sie in den meisten Fällen Gewaltverbrechen in Form von Straßenkriminalität in den Städten (vgl. Gottdiener und Budd 2005, S. 179).

Kriminelles Verhalten wird allgemein als das Abweichen von gesellschaftlichen Normen beschrieben. Diese sind durch das Strafrecht gestützt (vgl. Belina 2000, S. 101; Breckner und Sessar 2003, S. 186). Ist die Norm, von der abgewichen wird, nicht vom Strafrecht gestützt, bezeichnet man das Verhalten als deviant (vgl. Belina und Rolfes 2006, S. 134). Ein Verhalten ist selber nie kriminell oder deviant, sondern wird erst über die normative Bewertung als kriminell oder nicht kriminell (deviant oder nicht deviant) eingestuft. Die Normen, über welche eine Bewertung statt findet, sind nicht als absolut und unveränderbar anzusehen. Sie befinden sich in ständiger Verhandlung. Kriminalität und Devianz können somit nicht objektiv gemessen werden, was bewirkt, dass Statistiken, als genaue Analyseinstrumente von Kriminalität, unbrauchbar sind. Ihre Aussagen sind verfälscht und können so nur als ungefähre Richtlinien angesehen werden (vgl. Belina 2006, S. 85 und 87; Glasze 2007, S. 886).

Kriminalität und Gewalt zählen nach wie vor zu den am meisten beachteten Verursachern von Unsicherheit im öffentlichen Raum. Dabei ist die Aufklärungsrate von Straftaten höher denn je, bei einer vielerorts gleich bleibenden Anzahl der registrierten Delikte (vgl. Freund 2006, S. 44). Den Statistiken ist zu entnehmen, dass Gewaltdelikte rückläufig sind, während Besitzdelikte in der Häufigkeit steigen. Die Mehrheit der Menschen sieht sich aber nach wie vor durch Gewaltverbrechen am stärksten bedroht (vgl. Gottdiener und Budd 2005, S. 182).

In Deutschland werden alle von der Polizei bearbeiteten Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Dies bezeichnet man als das ‚Hellfeld’. Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte kommen in ihr nicht vor (vgl. BKA 2004, S. 8; Freund 2006, S. 44). Die PKS bietet, wie eben angesprochen, nur eine Annäherung an die tatsächliche Quantität von Kriminalität in einem Gebiet, wie auch vom Bundeskriminalamt (BKA) eingeräumt wird. Das ‚Dunkelfeld’, alle nicht erfassten Straftaten, ist ebenfalls nicht enthalten. Die Anzahl der nicht erfassten Delikte liegt geschätzt um ein Vielfaches höher als jene der erfassten und wird durch Opfer- und Täterbefragungen im Rahmen der Dunkelfeldforschung untersucht (vgl. Reuband 1999, S. 16f; Van Elsbergen 2000, S. 153ff).

Medien und Politik hingegen verstehen das Hellfeld, also die PKS, häufig als objektives Maß der Kriminalitätsbelastung (vgl. Belina 2006, S. 85). Die überwiegende Mehrheit der Straftaten, wie Wirtschaftsvergehen, Diebstähle, Körperverletzungen, Missbrauch, Vernachlässigung alter und kranker Menschen sowie Gewalt in der Familie kommen darin nicht vor, da sie nicht entdeckt oder nicht angezeigt werden (vgl. Sessar 2003, S. 199).

Damit eine Handlung zu einer registrierten Akt in der PKS wird, muss er erst 5 Filter durchlaufen. Diese sind Erstens: Die Gesetzeslage - eine Handlung oder ein Verhalten muss gegen eine vom Strafrecht gestützte Norm verstoßen; Zweitens: Die Wahrnehmung einer Straftat - durch formelle oder informelle soziale Kontrolle; Drittens: Das Anzeigenverhalten; Viertens: Die Selektion durch die Polizei bei der Anzeigenaufnahme und Fünftens: Die Datensammlung durch die Kriminalämter. Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle muss somit nicht der tatsächlichen Kriminalität entsprechen. Belina, der durch seine politisch links stehende Diskursposition eine radikale Auffassung zum Thema ‚Kriminalität’ vertritt, spricht bewusst von einer ‚Produktion’ dieser, bei der es möglich ist, auf allen 5 genannten Ebenen einzugreifen, woraufhin der jeweilige Akt nicht in der Kriminalitätsstatistik erscheinen würde (vgl. Freund 2006, S. 44; Belina 2000, S. 102; Belina und Rolfes 2006, S. 135; Belina 2006, S. 86 und 89).

Wie viele Straftaten auf Grund von Eingriffen auf einer der fünf Ebenen nicht erfasst werden, ist unbekannt. Auch die Zahl der Tatverdächtigen weicht stark von jener der Verurteilten ab, da nicht jedem Verdächtigten auch etwas nachzuweisen ist. Durch diese Unzuverlässigkeit der Statistik bietet sich eine Darstellung der erfassten Kriminalität in Karten nicht an. Ein weiterer Umstand, der die Aussagekraft der PKS einschränkt, ist die unzureichende Nachvollziehbarkeit, ob eine gestiegene oder gefallen Kriminalitätsstatistik einer veränderten Wahrnehmung, Anzeigenbereitschaft oder wirklichen Deliktzahlen (oder alles zusammen) zu verdanken ist (vgl. Gottdiener und Budd 2005, S. 180; Dinges und Sack 2000, S. 43).

Belina (2000, S. 102) argumentiert diesbezüglich verschärft: „Die PKS zeigt nicht mehr oder weniger verzerrt die Quantität von Kriminalität an, sondern mehr oder weniger detailliert die Politiken der Nachfrage nach dem Strafrecht, Strategien des Anzeigens, der Überwachung und Ermittlung, der Anklage, der Verurteilung und der Bestrafung.“ Ihm folgend entsteht Kriminalität und Devianz erst durch formelle soziale Kontrolle, denn erst mit der Feststellung einer Normabweichung wird aus einer Verhaltensweise abweichendes Verhalten (vgl. Belina und Rolfes 2006, S. 134). Kriminalitätsstatistiken, als zu interpretierende Quellen und nicht als objektive Daten, werden demnach zum Zweck einer ideologischen Verwendung zusammengestellt und veröffentlicht (vgl. Belina 2006, S. 93). Diese Aussage Belinas steht politisch so weit links, dass dem nur unter Vorbehalt zugestimmt werden kann.

Wenn man somit über Kriminalitätszahlen spricht, sollte einem bewusst sein, dass damit nur ein bestimmter Anteil an Delikten gemeint ist. Aussagen über die tatsächliche Kriminalität können damit nicht getroffen werden. Auswirkungen auf das (Un-)Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sind Kriminalitätszahlen aber auch nicht nachzuweisen (vgl. Belina 2006, S. 85f; Dinges und Sack 2000, S. 47).

Verwendet man die gesammelten Daten, entsteht folgendes Bild: Der deutsche Mittelwert der bekannt gewordenen Straftaten liegt für das Jahr 2005 bei 7.900 pro 100.000 Einwohner. Er variiert zwischen 2.900 und 19.200. Die durchschnittliche Aufklärungsrate liegt bundesweit bei 50% der registrierten Fälle. Die Quote variiert allerdings je nach Deliktart. So werden Diebstähle zu 14% aufgeklärt und gemeldete Rauschgiftdelikte zu cirka 95%13. Auch die Verbreitungsarten unterscheiden sich je nach Deliktart. Während die Straßenkriminalität ein deutliches Nord-Südgefälle aufweist, ist dies bei Körperverletzung nicht festzustellen. Hier findet sich eine gleichmäßigere Verteilung (vgl. Freund 2006, S. 44f). Die Deliktstrukturen verändern sich mit dem Grad der Urbanität. Kleinere Gemeinden bis 10.000 Einwohner haben vermehrt mit Brandstiftung, Verstößen gegen das Umweltrecht, gegen Unterhaltspflichten sowie die persönliche Freiheit zu tun. Städte bis 100.000 Einwohner registrieren vermehrt Hehlerei. Mord und Totschlag sind hier ebenfalls gehäuft anzutreffen. In Großstädten bis 500.000 Einwohnern entdeckt man neben den anderen kriminellen Aktivitäten vor allem Betrug, Diebstahl und Raub. In Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern finden sich überproportional zu den anderen urbanen Räumen Korruption, Wirtschafts- und Amtsdelikte, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Raub vor. Die erhöhten Zahlen der Städte resultieren zum einen daraus, dass sich vor allem in den Städten verstärkt Möglichkeiten für Kriminalität bieten und zum anderen, dass die Zahl der potentiell Geschädigten auf Grund von Pendlerbewegungen weit größer ist, als die der Einwohner. Nimmt man die Zahl der Pendler heraus, so relativiert sich das Stadt-Land-Gefälle (vgl. Freund 2006, S. 55).

Allgemein kann gesagt werden, dass eine Überinterpretation der Sicherheitslage im öffentlichen Raum deutscher Städte vorliegt, denn selbst städtische Angsträume von Frauen sind keineswegs herausragende Orte der Gewalt gegen Frauen (vgl. Döring 2007, S. 248 und 259; Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 332; Glasauer 2005, S. 206) und auch zwischen Armut und Kriminalität existiert kein statistischer Zusammenhang (vgl. Belina 2000, S. 106).

Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit dem staatlichen Umgang von Unsicherheit im öffentlichen Raum, die wie die Medien und auch die Politik uns immer öfter darstellen, vor allem durch Kriminalität und Gewalt verursacht ist. Dabei wird näher auf die Kriminalpolitik, ihre Methoden und Auswirkungen auf den Raum eingegangen.

2.4 Der staatliche Umgang mit Unsicherheit im öffentlichen Raum

2.4.1 Kriminalpolitik und soziale Kontrolle

Soziale Kontrolle existiert in einer Gesellschaft, um abweichendes Verhalten zu verhindern und die körperliche und seelische Unversehrtheit aller Bürger sowie den Schutz deren Besitzes zu gewährleisten. Die soziale Kontrolle der Stadtgesellschaft erlebte im 20. Jahrhundert einen starken Bedeutungsverlust, so dass gegenwärtig soziale Kontrolle vorwiegend vom Staat, als formelle soziale Kontrolle, im Rahmen der Kriminalpolitik ausgeht (vgl. Belina und Rolfes 2006, S. 134; Glasauer 2005, S. 216ff; Schubert 2000, S. 7ff; Bahrdt 1998, S. 86ff; Siebel und Wehrheim 2003a, S. 7).

Da formelle soziale Kontrolle mit Hilfe des Strafrechts erst Kriminalität herstellt und Kriminalpolitik Kriminalität eigentlich verhindern soll, besteht ein Widerspruch in sich (vgl. Belina 2006, S. 12). Foucault (1978b, S. 64) stellte diesbezüglich fest, dass Kriminalpolitik nicht primär Politik zur Verhinderung von Kriminalität ist, sondern eine staatliche Kontrollpolitik, die hauptsächlich die Bevölkerung im Blick hat. Belina (2006, S. 12) stellt die These in den Raum, dass staatliche Kriminalpolitik eine Methode des Regierens ist - das so genannte governing through crime - indem sie direkte und indirekte Zugriffsmöglichkeiten auf die Bevölkerung schafft. Ihr Ziel ist der Schutz der staatlichen Macht und der wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. Glasauer 2005, S. 211; Mattissek 2005,S. 127f). Öffentliche Sicherheit wird demnach durch staatliche soziale Kontrolle nur bedingt beabsichtigt und erreicht (vgl. Schubert 2000, S. 70f). Dem könnte man kritisch gegenüberstehen, bedenkt man, dass ohne soziale Kontrolle in einer Gesellschaft die Regeln und Normen des friedlichen Zusammenlebens wahrscheinlich nicht eingehalten würden und Chaos, Kriminalität und Gewalt die Folgen währen. Im Zuge einer Kriminalpolitik des governing through crime hat sich die staatliche Kontrolle jedoch intensiviert und richtet sich mehr auf eine präventive Wirkung aus. Eine Verschärfungen der Gesetze und räumliche Kontrollmaßnahmen, wie die Videoüberwachung öffentlicher Räume sowie das Aussprechen von Betretungsverboten sind die häufigsten Maßnahmen, die gegenwärtig umgesetzt werden (vgl. Belina und Rolfes 2006, S. 135; Belina 2006, S. 132f; Belina 2000, S. 110; Schubert 2000, S. 67f).

Eine Erweiterung des governing through crime ist das governing through crime through space, bei dem eine indirekte Kriminalisierung von sozial ausgeschlossenen Gruppen durch Bezugnahme auf deren räumliche Konzentration erreicht wird. Demnach kann jeder, der sich an einem vermeintlich kriminellen Ort aufhält, aufgrund seines Erscheinungsbildes oder seines Verhaltens, als störend eingestuft werden, unabhängig davon, ob er wirklich etwas tut oder vor hat, was als kriminell angesehen wird (vgl. Belina 2006, S. 226f; Ronneberger 2000, S. 323).

Der Staat versucht durch seine Kriminalpolitik in einer pluralisierten Gesellschaft Ordnung und die gegebenen Herrschafts- und Machtverhältnisse beizubehalten und gerät dabei in einen Widerspruch.

Kriminalität und Devianz soll, zur Generierung von mehr Sicherheit, schon vor ihrer Entstehung entgegen gewirkt werden, was mit Raumideologien in Form von kriminellen Räumen und den daraus folgenden räumlichen Methoden verbunden ist. Verhaltensweisen werden dazu kriminalisiert, welches einen eindeutigen Verbrechensbegriff erschwert. Auf diese Weise entsteht Unsicherheit anstelle von mehr Sicherheit. Es entsteht aber auch mehr Kontrolle, was die bestehenden Machtverhältnisse wieder festigt und das eigentliche Ziel der aktuellen Kriminalpolitik darstellt (vgl. Belina 2000, S. 110f; Breckner 2003, S. 230; Mattissek 2005, S. 110).

2.4.2 Kriminalpolitische Raumideologien

In Deutschland werden kriminalpolitische Strategien immer stärker an Raumkonzepten, wie der Broken Windows Theory und den daraus folgenden Vorgehensweisen, wie der Zero Tolerance Strategie aus New York, ausgerichtet (vgl. Rolfes 2003, S. 331; Mokros 2005, S. 13).

Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in den Theorien der Chicagoer Schule ein Zusammenhang zwischen sozialer Desorganisation in einem Stadtviertel und normabweichenden, d.h. kriminellen Verhalten unterstellt (vgl. Glasze 2007, S. 881). Über die Jahrzehnte entwickelte sich diese Theorie weiter. Im Jahr 1982 veröffentlichten Wilson und Kelling die Broken Windows Theory (BWT). Sie besagt, dass das unordentliche Erscheinungsbild einer Gegend den Eindruck mangelnder sozialer Kontrolle vermittelt und zum Begehen von Straftaten führt (vgl. Belina und Rolfes 2006, S. 135; Belina 2000, S. 129ff; Rolfes 2003b, S. 342; Glasze 2007, S. 882). Zum Beispiel verleiten eingeschlagene Fenster dazu, weitere Fenster zu verwüsten. Daraufhin sinkt die Hemmschwelle und andere Objekte werden zerstört, bis hin zur körperlichen Gewalt und Mord. Der Raum produziert also in dieser Vorstellung normabweichendes Verhalten über seine Erscheinung, anstelle durch Individuen und deren soziales Handeln geformt und geprägt zu werden (Rolfes 2003b, S. 342; Wehrheim 2002, S. 66f; Hess 2000, S. 366f).

Die Befürworter der BWT fordern daher ein konsequentes polizeiliches Vorgehen bereits gegen geringste Ordnungsstörungen und kleinste Vergehen, wie Prostitution, Betteln, Herumlungern, Lärmen, Konsum von Alkohol, Obdachlosigkeit etc. (vgl. Wehrheim 2002, S. 67). Die BWT ist mittlerweile Grundlage der Polizeiarbeit in vielen Ländern, wie den USA, Australien und findet auch in Deutschland Zuspruch. Ihr entstammen polizeiliche Strategien, wie die Zero Tolerance Strategy, aber auch raumbezogene polizeiliche Methoden, wie die Videoüberwachung, Raumverbote (siehe Kapitel 2.4.4 Räumliche Methoden der Kriminalpolitik) und Community Policing (siehe Kapitel 2.4.3 Kommunale Sicherheitspolitiken) (vgl. Bässmann und Vogt 1997, S. 18ff; Wehrheim 2002, S. 67; Rolfes 2003b, S. 331; Glasze 2007, S. 882).

Die Zero Tolerance Strategy geht auf die New Yorker Police Strategy Number 5 von Giuliani und Bratton aus dem Jahr 1994 zurück. Darin ist ein extrem repressives Verhalten der Ordnungskräfte,selbst bei kleinsten Ordnungsverstößen, beschrieben. Ziel ist es möglichst viele Kleinkriminelle festzunehmen und somit deren „Heranwachsen zu Großen“ zu unterbinden und durch eine vehemente soziale Kontrolle Nachahmer abzuschrecken (vgl. Wehrheim 2002, S. 71).

Die Zero Tolerance Strategy steht für mehr Härte und ein gesteigertes sozial und räumlich selektives Vorgehen. Die Stadt New York fungiert dabei als kriminalpolitische Raumideologie, da sie den Erfolg von harter Gangart und sozialem Ausschluss zeigen soll (vgl. Belina 2006, S. 195). Die Ergebnisse der New Yorker Kriminalitätsentwicklung sind dabei umstritten, aber zumindest offizielle Statistiken zeigen einen starken Kriminalitätsrückgang in der Mitte der 1990er Jahre. Mit der Etablierung der Zero Tolerance Strategy in New York stiegen auch die Beschwerden über Anmaßungen und unnötige Härte der Polizei. Ein hartes Vorgehen legte die Polizei der Stadt jedoch schon immer an den Tag und so sind es wohl eher die genauere Beobachtung der Polizeiarbeit in den Medien, die zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung führten. Eindeutig feststellbar ist jedoch ein Verdrängungseffekt durch die teils schikanierenden Maßnahmen der Polizei, besonders bei generalverdächtigen Minderheiten. Obdachlose und Drogensüchtige zogen aus der Innenstadt in äußere Bezirke sowie Tunnel, Highwayauffahrten und Küstengebiete (vgl. Wehrheim 2002, S. 72).

Kriminalität wird heute auf wissenschaftlicher Ebene als ein raumwirksamer bzw. raumgestaltender Prozess verstanden. Kriminelle Aktivitäten und abweichendes Verhalten gestalten Räume. Diese Räume sind die Kulissen, die durch soziale Prozesse geformt werden (vgl. Rolfes 2003b, S. 342f). In der modernen Sozialgeographie wird aus diesem Grund die Tragfähigkeit der beschriebenen Ideologien kritisch betrachtet, da hier über die räumliche Ebene auf alle Menschen in diesem Raum geschlossen wird. In der Kriminologie, der Kriminalpolitik und damit auch in der kommunalen Kriminalprävention hat sich das Verständnis von Räumen, die abweichendes Verhalten produzieren, jedoch gehalten (vgl. Rolfes 2003a, S. 235). Das komplexe soziale Phänomen Kriminalität wird dort fast ausschließlich auf seine räumliche Komponente reduziert. Daraus entstehen stark vereinfachte Erklärungsansätze, die zu Kausalzusammenhängen und auch zu falschen Schlussfolgerungen führen und den Blick auf die sozialen, ökonomischen und psychischen Ursachen von abweichendem Verhalten und Kriminalität verstellen.

Anhand der Broken Windows Theory und der Zero Tolerance Strategy ist nachvollziehbar, wie durch das Reduzieren von Gesellschaft auf einen abstrakten Raum und Menschen auf ihre äußere Erscheinung, Ideologien von „kriminellen Räumen“ produziert werden (vgl. Belina 2000, S. 126). Sie fungieren als Raumideologien im Rahmen der governing through crime (through space), der gegenwärtigen Kriminalpolitik (vgl. Belina 2006, S. 196).

2.4.3 Kommunale Sicherheitspolitiken

Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen sind heute Städte und Gemeinden untereinander mehr denn je in einem Wettbewerb um den tertiären Sektor verstrickt. Die Sicherheit als „weicher“ Standortfaktor spielt dabei eine ausschlaggebende Rolle (vgl. Siebel und Wehrheim 2003b, S. 247; Ronneberger 2000, S. 313; Mattissek 2005, S. 111; Mokros 2005, S. 3). In diesem Zusammenhang hat sich die kommunale Kriminalprävention in vielen Gemeinden und Städten in Deutschland etabliert. Sie führt Akteure aus Verwaltung, Polizei, Wirtschaft, dem Sozialen und anderen Institutionen zum Zweck einer Kriminalitätsbekämpfung und Vorbeugung zusammen (vgl. Schreiber 2006, S. 46).

In diesen Ordnungspartnerschaften, Kriminalpräventionsräten oder kriminalpräventiven Gremien sollen vor allem durch mehr Kommunikation, Koordination und Kooperation Kräfte gebündelt und unter zurückgreifen auf Raumideologien, wie BWT, überzeugendere Ergebnisse in der Kriminalitätsbekämpfung geliefert werden (vgl. Mokros 2005, S. 8; BKA 2001, S. 137). Nach dem Vorbild der Community Policing aus Großbritannien soll im Rahmen der Zusammenarbeit ein Gewinn an Lebensqualität (in Form von einem größeren Sicherheitsgefühl) durch die Verhinderung oder zumindest Reduzierung von Kriminalität und Ordnungsstörungen erreicht werden (vgl. Bässmann und Vogt 1997, S. 12; Breckner und Sessar 2003, S. 191; Wehrheim 2002, S. 68f; Mokros 2005, S13f).

Das Neue an der kommunalen Kriminalprävention ist die ganzheitliche Betrachtung des Themas Sicherheit und die Verlagerung der eigentlich staatlichen Aufgabe der Kriminalitätsbekämpfung und Sicherheitsvorsorge auf die kommunale und teils privatwirtschaftlich organisierte Ebene (vgl. Schreiber 2006, S. 46; Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 329). Der Umstand, dass die Kommunen festlegen wann und in welchen Situationen die Polizei oder ihre eigenen uniformierten Kräfte des Ordnungsamtes eingreifen, ist jedoch bedenklich. Vielerorts wurde der polizeiliche Aufgabenbereich bereits in der Form erweitert, dass die Sicherheitskräfte häufig schon bei Ordnungsstörungen einschreiten, die keine direkte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Durch diese Kommunalisierung der Polizeiarbeit entstehen innerhalb eines Landes unterschiedliche Verhaltensrichtlinien, die in vielen Fällen nicht mit der Verfassung übereinstimmen und bestimmte Gruppen von Menschen aus der Gesellschaft ausschließen (vgl. Mokros 2005, S.4f; Wehrheim 2002,S. 70).

In einer Gesellschaft entsteht normalerweise aus einer effektiven Sozialpolitik Sicherheit in der Bevölkerung (siehe Kapitel 2.5 Zur diskursiven Konstruktion von (Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum). Der soziale Sektor ist aber für viele Kommunen und auch für den Staat zu teuer geworden, weshalb auf anderen Wegen für Sicherheit gesorgt werden soll. „Der kürzeste Weg zur ökonomischen Prosperität eines Landes und damit, wie gehofft zum Sicherheitsgefühl der Wähler führt über die öffentliche Darstellung von polizeilicher Kompetenz und Entschiedenheit des Staates (Bauman 1998,S. 17).“

Aus Kosten- und vermeintlichen Effektivitätsgründen greifen vor allem Kommunen auf die in den USA und anderen europäischen Ländern bereits angewendeten Konzepte zurück. Zwar werden polizeiliche Strategien, wie die Zero Tolerance Strategy, nicht eins zu eins umgesetzt, aber Raumideologien, wie die der Broken Windows Theory, kommen sehr wohl zum Einsatz. Die neuen Sicherheitspolitiken zielen nicht auf eine „teure“ Lösung der sozialen Ursachen von Unsicherheit und Kriminalität, sondern verfolgen „günstigere“, raumorientierte Strategien mit dem Ziel „sichere Räume“ zu schaffen (vgl. Schubert 2000, S. 72; Glasze 2007, S. 883; Siebel und Wehrheim 2003b, S. 250; Ronneberger 2000, S. 324f).

Eine solche räumliche Vorgehensweise ist die kriminologische Regionalanalyse, die häufig im Rahmen der kommunalen Kriminalitätsprävention eingesetzt wird. Sie ist eine kleinräumige Beschreibung bzw. Analyse der Kriminalitätsverteilung in Form des Hell- und Dunkelfeldes sowie der Ursache von Kriminalität und abweichendem Verhalten (vgl. Belina und Rolfes 2006, S. 135; Steffen 1993, S. 47ff). Die Analyse beschränkt sich jedoch in den meisten Fällen auf die Identifizierung „sozialer Brennpunkte“ und spiegelt auf diese Art das noch allgemein gültige Raumverständnis wider, nach dem es Räume gibt, die per se Kriminalität produzieren. Die gesammelten Informationen werden zur Planung von Maßnahmen der kommunalen Kriminalprävention und als Handlungsgrundlage für die Polizei genutzt (vgl. Rolfes 2003b, S. 331f; Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 335).

Auf Bundes- und Länderebene werden zudem im Rahmen von Öffentlichkeits- und Bürgerarbeit verschiedene Trainings angeboten, die der Prävention von Kriminalität dienen sollen. Diese werden häufig gemischt, von polizeilichen und außerpolizeilichen Institutionen durchgeführt und richten sich an potenzielle Täter und Opfer. Ziel ist eine Minderung der Tatmöglichkeiten, eine Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und der Kontakt, im Rahmen einer Prävention, zu potenziellen Tätern (vgl. BKA 2001, S. 25ff). Leider greifen solche Maßnahmen häufig zu kurz, da sie sich nicht umfassend genug mit den Ursprüngen von Kriminalität und Gewalt befassen.

Es ist also festzuhalten, dass kommunale Kriminalprävention im Rahmen der aktuellen Kriminalpolitik mit einer Intensivierung sozialer Kontrolle einher geht, die mit Hilfe von Ideologien einen räumlichen Ansatz zur Unsicherheitsbekämpfung verfolgt (vgl. Schreiber 2006, S. 46; Glasze, Pütz und Schreiber 2005, S. 329).

2.4.4 Räumliche Methoden der Kriminalpolitik - Videoüberwachung und Raumverbote als neue Sicherheitsstrategien

Als räumliche Methoden im Rahmen der aktuellen Kriminalpolitik werden u.a. die Videoüberwachung und Raumverbote verstanden. Sie stellen dar, was die in den bereits beschriebenen Raumideologien getätigten theoretischen Abstraktionen in der Realität bedeuten. Ziel ist es dabei die bereits im sozialen Sinne ausgeschlossenen Personengruppen mit räumlichen Methoden, wie der Videoüberwachung oder Raumverboten zu verdrängen (vgl. Belina 2006, S. 227).

a.) Die Videoüberwachung

Freiheit und Sicherheit sind zwei der elementarsten Grundbedürfnisse des Menschen und werden auch als Ansprüche an die Nutzbarkeit von öffentlichen Räumen gestellt. Dabei hat die subjektiv empfundene Sicherheit im öffentlichen Raum eine besondere Bedeutung. Mit der Intensivierung der informellen Kontrolle haben sich die gesellschaftlichen Ansprüche an Sicherheit im öffentlichen Raum geändert. Wir sprechen heute häufiger von einer Sicherheitsgesellschaft (vgl. Klamt 2007, S. 118; Hempel und Metelmann 2005, S. 9).

Mit den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 in New York, vom 11. März 2004 in Madrid und vom 07. Juli 2005 in London sowie dem gescheiterten Terrorversuch in Deutschland am 31. Juli 2006 steigt die Nachfrage nach mehr Sicherheit im öffentlichen Raum von Seiten der Politik und Teilen der Bevölkerung, an. Allen voran steht dabei die flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Orte (Klamt 2007, S. 118).

Umfang und Stand der Technik

Die Videoüberwachung ist raumbezogen und kommt bisher an Orten zum Einsatz, die als kriminell, gefährlich oder besonders schutzbedürftig gelten (vgl. Klauser 2005, S. 189).

Es existieren zwei Formen, die verdeckte und die offene Videoüberwachung. Mit den verschiedenen Formen werden unterschiedliche Ziele verfolgt, einmal die Repression, also die Verfolgung von Straftaten und zum anderen die Prävention, d.h. die Verhinderung von kriminellen Akten und Normabweichungen durch Abschreckung. Je nach Zweck werden Daten gespeichert oder es wird ohne Speicherung eine Echtzeitauswertung durch Menschen oder Computer vorgenommen (vgl. Belina 2006, S. 214).

In Deutschland hat sich die Technik der Videoüberwachung vergleichsweise spät etabliert und liegt um Jahre hinter der Entwicklung von z.B. Großbritannien und den Niederlanden zurück. Im Jahr 2000 waren cirka 400.000 staatliche und private Überwachungskameras installiert. Bis heute hat sich diese Zahl stark erhöht, denn besonders in privaten und halböffentlichen Räumen ist die Nachfrage nach visuellen Überwachungssystemen hoch (vgl. Klamt 2007, S. 123; Siebel und Wehrheim 2003b, S. 247).

Der Einzelhandel und die Kommunen sehen in der Videoüberwachungstechnik besondere Vorteile für sich, weshalb die städtischen Kernzonen verstärkt durch Videotechnik beobachtet werden (vgl. Klauser 2005, S. 189). Ihrer Meinung nach verschlechtern nicht der Norm entsprechende und damit unerwünschte Personen einen Standort. Die Videoüberwachung gibt ihnen zudem die Möglichkeit, der Konkurrenz auf der ‚Grünen Wiese’ stärker entgegen treten zu können, indem Innenstädte aufgewertet und als anziehende, saubere und sichere Orte des Konsums dargestellt werden können (vgl. Belina 2006, S. 219; Hempel und Metelmann 2005, S. 15).

[...]


1Bedingt öffentliche Räume sind in der Regel eingefriedet, haben Öffnungszeiten und/oder ihr Gebrauch ist gesellschaftlich eng definiert.

2Die Charta von Athen wurde auf dem 4. Congrès Internationaux d'Architecture Moderne (CIAM) 1933 in Athen verabschiedet. Die Themen funktionale Stadt und moderne Siedlungsentwicklung waren Hauptdiskussionspunkte der Stadtplaner und Architekten aus aller Welt (vgl. Sennett 1995, S. 419).

3Unter Public Private Partnerships versteht man eine enge Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Institutionen zur Verbesserung der lokalen Geschäftswelt (private Initiativen in öffentlichen Räumen). Business Improvement Districts sind eine spezielle Form des Managements öffentlicher Räume im Rahmen von Public Private Partnerships (vgl. Wehrheim 2002, S. 145).

4Individualisierte Lebensweisen entstehen durch das Abweichen von akzeptierten Normen, wie dem „Guten Geschmack“ oder dem angepassten Verhalten. Durch die ständige Neuverhandlung von gesellschaftlichen Normen kommt es zu Abweichungen von traditionellen Deutungsmustern und damit zur Pluralisierung von Werten (vgl. Schubert 2000, S. 53ff).

5Einhausung ist die Verlagern von Aktivitäten der Öffentlichkeit in Innenräume mit gleichzeitiger Privatisierung. Das typischste Beispiel ist der Markt, der größtenteils durch Kaufhäuser ersetzt wurde (vgl. Schubert 2000, S. 38).

6Alltagsirritationen sind Fremdheit, Lärm, Schmutz und Verwahrlosung, aber auch verdächtige Personenkreise wie Obdachlose, Junkies, Jugendliche etc. Irritationen können aber auch durch Handlungen und Verhalten ausgelöste werden (vgl. Glasauer 2005, S. 205).

7Kriminalitätsfurcht ist die affektive Angst, Opfer einer Straftat zu werden (vgl. Sailer 2003, S. 10).

8Als abweichendes Verhalten bezeichnet man allgemein das Tragen zwangloser oder fremdartiger Kleidung,

9auch publizistischer Verstärkerkreislauf genannt

10Ein Beispiel war hierfür der Landtagswahlkampf der CDU unter Roland Koch im Jahr 2007 in Hessen. Es wurde fast ausschließlich das Thema der kriminellen jugendlichen Ausländer angesprochen.

11Zur so genannten „governing through crime (through space)“ und bundesdeutschen Kriminalpolitik siehe Kapitel 2.4. Der staatliche Umgang mit der Unsicherheit im öffentlichen Raum.

12Im Kapitel 2.3.4 Kriminalität und Gewalt in Deutschland finden sich nähere Erläuterungen dazu.

13Rauschgiftdelikte werden fast ausschließlich durch die Polizei entdeckt und somit gleich verfolgt (vgl. Belina und Rolfes 2006, S. 135).

Excerpt out of 133 pages

Details

Title
(Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum – Der Leipziger Disko-Krieg
Subtitle
Eine Diskursanalyse der Leipziger Volkszeitung
College
University of Leipzig  (Geographie)
Grade
2,1
Author
Year
2009
Pages
133
Catalog Number
V145469
ISBN (eBook)
9783640561957
ISBN (Book)
9783640561902
File size
6683 KB
Language
German
Notes
Politische Geographie
Keywords
Geographie, Politik, Unsicherheit, Sicherheit, Diskurs, Diskursanalyse, öffentlicher Raum, (Un-)Sicherheit, Disko-Krieg, Kameraüberwachung, Diplomarbeit, Sozialgeographie, politische Geographie, Leipziger Volkszeitung, LVZ, Anthropogeographie, Humangeographie, Geisteswissenschaft
Quote paper
Thomas Beer (Author), 2009, (Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum – Der Leipziger Disko-Krieg, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145469

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