Gerechtigkeit als Fairness – reine Männersache?

Antworten auf feministische Kritik an John Rawls’ Urzustand und Liberalismus


Trabajo, 2009

33 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhalt

I. Einleitung

II. Die These von den zwei Moralen
1. Geschlechtsspezifische Moral und ihre Bedeutung für soziale Gemeinschaften
2. Kritische Einordnung der These von den zwei Moralen

III. Vernachlässigung der „weiblichen Stimme“ in Rawls’ Urzustand?
1. Eine hypothetische Versammlung vernünftiger, aneinander desinteressierter Wesen
2. Feministische Kritik an Rawls’ Konzeption des Urzustands
2.1 Helds Plädoyer für die Einbeziehung der weiblichen moralischen Erfahrungswelt
2.2 Benhabibs Plädoyer für die Einbeziehung der „konkreten Anderen“ im Urzustand
3. Replik auf die feministische Kritik auf epistemologischer Ebene
3.1 Der Urzustand als Gedankenexperiment
3.2 Gegen ein Lüften des Schleiers in Sachen Geschlecht
3.3 Rawls’ Urzustandsubjekte: egoistisch und altruistisch zugleich?
4. Replik auf die feministische Kritik auf normativer Ebene
4.1 Unterschiedliche Motivationen in Urzustand und wohlgeordneter Gesellschaft
4.2 Abgrenzung und Zusammenspiel von Rationalität und Vernunft

IV. Rawls’ Liberalismus - Atomismus pur plus Unterdrückung der Frau?
1. Politischer Liberalismus à la Rawls
2. Feministische Kritik an Rawls’ politischem Liberalismus
2.1 Ohne Fürsorgeethik keine Solidargemeinschaft
2.2 Gerechtigkeit innerhalb der sozialen Institution der Familie
3. Replik auf feministische Kritik am Rawlsschen Liberalismus
3.1 Autonomie als Selbstbestimmung, Individualismus als Chance
3.2 Vorzüge eines Vorrangs des Rechten vor dem Guten
3.3 Interdependenz, gegenseitige Achtung und Besorgnis - auch bei Rawls
3.4 Gerechtigkeit durch Rawls’ Prinzipien - auch innerhalb der Familie?

V. Fazit

Literaturangaben

I. Einleitung

Eine gerechte und für alle Mitglieder akzeptable Gesellschaftsform - wie ist sie möglich? Nach welchem Muster soll eine Gesellschaft allgemein strukturiert sein und wie sollen im Besonderen soziale Institutionen organisiert sein, damit es eine solche Gesellschaftsform ge- ben kann? Diese Grundfragen der politischen Philosophie versucht John Rawls in seiner The- orie der Gerechtigkeit (1975) und den darauf aufbauenden Werken zu lösen. Seine normativen Grundlagen sind der politische Liberalismus und eine demokratisch ver- fasste Gesellschaft. Gegenstand der Gerechtigkeit ist die Grundstruktur der Gesellschaft, wel- che definiert ist durch „die Art, wie die wichtigsten gesellschaftlichen Institutionen Grund- rechte und -pflichten und die Früchte der gesellschaftlichen Zusammenarbeit verteilen“ (Rawls 1975: 23). Als „hauptsächliche Grundgüter“, die es den Bürgern ermöglichen, ihre Konzeptionen des Guten umsetzen zu können, nennt Rawls „Rechte, Freiheiten und Chancen, [...] Einkommen [...], Vermögen [...] [und] Selbstachtung“ (1975: 142, Zusatz von C.D.). Die Basis einer politischen Gerechtigkeitskonzeption, wie er sie entwerfen will, muss laut Rawls ein Gesellschaftsvertrag sein. Dies begründet er damit, dass ein Unterwerfen unter bestimmte Mechanismen oder soziale Institutionen nur fair sein kann, wenn sich die Betroffenen theore- tisch auf die Prinzipien geeinigt hätten, nach denen sie handeln sollen (Rawls 1975: 28, 33). In dieser Arbeit sollen vor allem die weiblichen Betroffenen im Vordergrund stehen. Sie werden vertreten durch eine Vielzahl feministischer Autorinnen, die bezweifeln, ob die von Rawls konzipierte Gerechtigkeit als Fairness sowie die durch diese Gerechtigkeitskon-zeption wohlgeordnete Gesellschaft aus weiblicher Perspektive uneingeschränkt annehmbar ist. Ist diese Theorie annehmbar, wenn man von einer spezifisch männlichen und weiblichen Moral ausgeht? Gewährt Rawls einer weiblichen Moral, die angeblich mehr auf Gemein-schafts- als auf Gerechtigkeitswerten basiert, genügend Raum? Beachtet er in ausreichendem Maße konkrete weibliche moralische Erfahrungen und Dilemmata bei der Aufstellung von Prinzipien, die auf die Grundstruktur der Gesellschaft angewandt werden sollen? Spiegelt sich in der von einem Mann verfassten Konzeption von moralischen Subjekten eine typisch männ-liche Auffassung von Rationalität wider? Welchen Bezug nimmt Rawls’ Theorie zur realen Benachteiligung von Frauen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Sphären, besonders im privaten Bereich? Rechtfertigt der Rawlssche Liberalismus eine atomistische Gesellschaft ohne Solidarität, einhergehend mit Situationen der Abhängigkeit, Ungerechtigkeit und Un-gleichheit in Bezug auf die Geschlechter?

Um diese von feministischer Seite gestellten Fragen zu beantworten, ziehe ich Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit heran, deren Weiterentwicklung in Politischer Liberalismus (1998) und Gerechtigkeit als Fairness: Ein Neuentwurf (2003) sowie diverse Aufsätze, in denen sich Rawls auch mit feministischer Kritik beschäftigt. In Kapitel II stelle ich kurz und kritisch die Hauptthesen des viel diskutierten Werks In a different voice (1982) von Carol Gilligan dar, die mit ihrer These der geschlechtsspezifischen Moral den Grundstein legt für die am häufigsten geäußerte feministische Kritik an Rawls’ Theorie. In Kapitel III diskutiere ich kontrovers die angebliche Vernachlässigung der spezifisch weiblichen Moral in Rawls’ Konzeption des Urzustands und seiner Definition der moralischen Subjekte. In Kapitel IV beschäftige ich mich mit feministischer Kritik an Rawls’ Liberalismus und der durch diesen wohlgeordneten Gesellschaft. In einem abschließenden Fazit (V) versuche ich die Frage zu beantworten, die sich aus den oben genannten Fragen zusammenfassend ergibt: Kann der universale Anspruch der Rawlsschen Theorie feministischer Kritik standhalten?1

II. Die These von den zwei Moralen

1. Geschlechtsspezifische Moral und ihre Bedeutung für soziale Gemeinschaften

Carol Gilligan stieß mit ihrem Werk In a different voice 1982 eine weltweit geführte Diskus- sion an um die Existenz einer typisch weiblichen und typisch männlichen Moral. Zwar sind Gilligans Thesen heftig umstritten, jedoch bilden Teile ihrer Konzeption explizit oder implizit die Basis für feministische Kritik an Rawls’ Theorie. Gilligan erweitert eine Moral der Ge- rechtigkeit und der Pflichten, wie Kohlberg2 sie in seinem Stufenmodell beschreibt und für universal (und damit für beide Geschlechter) gültig erklärt. Sie führt eine nach ihrer Auffas- sung bisher sträflich vernachlässigte Moral der Fürsorge und Anteilnahme („ care “) ein, wel- che über Fragen der Gerechtigkeit und der Pflichten hinausgeht (Gilligan 1984: 201f.). Gilli- gan spricht zwar nicht von einer eindeutig zuweisbaren männlichen und weiblichen Moral, jedoch von starken geschlechtsspezifischen Tendenzen (Gilligan 1984: 202). So würden sich Frauen in ihrem moralischen Urteilen und Handeln überwiegend auf zwischenmenschliche Beziehungen konzentrieren, Männer eher auf unpersönliche, öffentliche und systematische Kategorien. Dies führe zu zwei unterschiedlichen Arten der moralischen Orientierung:

„Während eine Ethik der Gerechtigkeit von der Prämisse der Gleichberechtigung ausgeht, daß alle gleich behandelt werden sollen, basiert eine Ethik der Anteilnahme / Zuwendung / Fürsorge auf der Prämisse der Gewaltlosigkeit, daß niemand Schaden erleiden sollte“ (Gilligan 1984: 212).

Aus männlicher Perspektive ginge es eher um die Wahrung von Rechten und Erfüllung von Pflichten, aus weiblicher Perspektive darum Leid zu verhindern beziehungsweise zu mildern (Gilligan 1984: 30ff., 124). Beide Moralorientierungen werden laut Gilligan von beiden Ge- schlechtern benutzt, es besteht jedoch eine sehr starke Konzentration auf Kategorien der Ge- rechtigkeit bei Männern und auf Kategorien der Fürsorge bei Frauen (1984: 202). Gilligan sieht die Ursachen für die Entwicklung unterschiedlicher moralischer Stimmen im Bereich der Erziehung und Sozialisation (1984: 16f., 199). So bilde sich die Identität von Mädchen eher in Bindung an die erste Dauerpflegeperson, also in den meisten Fällen die Mutter, her- aus. Die Mutter sehe ihre Tochter als gleich an, die Tochter könne sich also mit ihrer Mutter als gleich identifizieren. Die Mutter-Sohn-Beziehung sei dagegen eher von Abgrenzung ge- prägt: Jungen würden von ihrer Mutter als nicht-gleich angesehen, deshalb anders behandelt und bildeten so eine Identität basierend auf Abgrenzung heraus. Die unterschiedliche Ent- wicklung der Identität sorge wiederum für die Herausbildung der unterschiedlichen Moralori- entierungen (ibid.).

Für das Zusammenleben in einer sozialen Gemeinschaft bedeuten unterschiedliche Moralorientierungen laut Andrea Maihofer (1998: 101) folgendes:

„So werden in der Entwicklung des «männlichen» Selbst [...] die Menschen als einzelne voneinander unabhängige und mit subjektiven Rechten ausgestattete Individuen gedacht. Der andere wird in erster Linie als eine Einschränkung der eigenen Willenssphäre und als ein möglicher Verletzer persönlicher Rechte gesehen, und das gesellschaftliche Zusammenleben wird entsprechend als Zusammentreffen verschiedener Individuen an ihren jeweiligen Bereichsgrenzen vorgestellt.“

Eine Gesellschaft entsteht demnach erst durch den Zusammenschluss von ursprünglich selbstständigen Individuen und wird vor allem durch gemeinsame Regeln aufrechterhalten. Moralische Dilemmata sind Konflikte aus männlicher Perspektive zwischen konkurrierenden Ansprüchen und Rechten, welche durch eine gemeinsame Norm abgewägt werden. Der Konflikt wird durch die deduktive Anwendung von Regeln und Prinzipien gelöst (Maihofer 1998: 102). Dem gegenüber stellt Maihofer die weibliche Perspektive (ibid.):

„In der Perspektive des «weiblichen» Selbst, die in der Entwicklung mit der Erfahrung der Verbundenheit und Identifizierung einhergeht, existiert der einzelne Mensch nur innerhalb und aufgrund eines sozialen Netzes von Beziehungen. Andere Menschen werden daher nicht in erster Linie als Beschränkung, sondern als Bedingung der Möglichkeit der eigenen Existenz gesehen.“

Gesellschaft besteht hier vornehmlich aus Beziehungen und wird durch zwischenmenschliche Bindungen aufrechterhalten. Daraus entsteht eine Erkenntnis der gegenseitigen Verantwortung und Notwendigkeit der Fürsorge. Moralische Dilemmata entstehen dadurch, dass Verantwortlichkeiten innerhalb des Geflechts von Beziehungen miteinander konkurrieren (Maihofer 1998: 103). Die Lösung der Dilemmata liegt in der Aufrechterhaltung der Beziehung bei Klärung der wechselseitigen Verantwortlichkeiten. Moralische Entscheidungen müssen daher individuelle Besonderheiten von Personen und Beziehungen mit einbeziehen, die Lösung des Dilemmas kann nicht einfach aus der Orientierung an öffentlichen Normen und Prinzipien erfolgen (ibid. und Gilligan 1984: 30ff., 43f.).

2. Kritische Einordnung der These von den zwei Moralen

Gilligans Thesen werden seit Jahrzehnten heftig diskutiert und auch aus den eigenen feminis- tischen Reihen kritisiert. So ist unter anderem Linda McClain (1992: 1186 ff.) der Auffas- sung, Gilligan zementiere mit ihrer Annahme einer typisch weiblichen Moral die gesell- schaftlichen Erwartungen an Männer und Frauen, die in einer ungleichen, nach Gender un- terteilten Gesellschaft bestehen. Die Forderung nach einer Anerkennung der Fürsorgeethik liefere geradezu die Rechtfertigung dafür, die soziale Rolle von Frauen auf das Feld der Er- ziehung und Pflege einzugrenzen. Das feministische Ziel, traditionelle Frauenrollen zu überdenken, werde somit von Gilligan weit verfehlt.

Die wichtigste Kritikerin aus dem deutschsprachigen Raum, Gertrud Nunner-Winkler, ist der Ansicht, Gilligans Theorie sei reduktionistisch, da sie eine Vielzahl möglicher moralischer Orientierungen auf zwei reduziere (1991: 16). Anstatt es einfach an der Variable des Ge- schlechts festzumachen, ob bei einem moralischen Urteil Fürsorge oder Gerechtigkeit schwe- rer wiegen, müssten Faktoren wie Situationsbedingungen, die Struktur der Gemeinschaft, dominante Rollendefinitionen, (sub)kulturelle Normen und Persönlichkeitsmerkmale mitein- bezogen werden. So kämen Zwischenpositionen zustande (Nunner-Winkler 1991: 13). Auch bei der Frage nach der Flexibilität beziehungsweise Rigidität im Umgang mit Rechten und Pflichten bieten sich laut Nunner-Winkler zum Geschlecht alternative beziehungsweise er- gänzende Variablen an: ein bestimmtes Weltbild, der Machtfaktor, die Wissensfülle über das zu Beurteilende und die persönliche Betroffenheit (1998: 128 ff.). Abseits davon hängen Nunner-Winkler zufolge Unterschiede in der moralischen Entwicklung und Orientierung nicht nur von der frühen Bindungsbeziehung zur Mutter ab, sondern auch von Faktoren wie der Teilhabe an Bildungssystemen, der Schicht- und Religionszugehörigkeit oder dem selbstgesteuerten Lernen der Individuen (1998: 14).

Zu Gilligans These der zwei Moralen gibt es noch eine Vielzahl weiterer Stimmen, welche die zentrale Frage diskutieren, wie viele Moralen es gibt: Eine? Zwei? Unendlich viele, da jeder Mensch aufgrund seiner spezifisch gewachsenen Identität unterschiedliche Werte be- tont? Im Rahmen dieser Arbeit kann ich diese Frage nicht beantworten. Ebenso wenig werde ich mich der Diskussion widmen, ob Gilligans Methoden und Vorgehensweisen im wissen- schaftlichen Sinne korrekt waren. Von Bedeutung ist hier der Fakt, dass durch Gilligans Ar- beiten ein Perspektivenwechsel innerhalb der wissenschaftlichen Diskussion um Moral erfolgt ist: Durch ihre Thesen gerieten und geraten Werte in den Blick, die aus feministischer Sicht auf der theoretischen Ebene bisher vernachlässigt wurden. So richtet sich feministische Kritik in den Geisteswissenschaften seit Anfang der 70er Jahre nicht nur gegen die Wirkungslosig- keit von formal bestehenden Menschen- und Bürgerrechten, sondern auch gegen den etab- lierten, bis dato stark von Männern geprägten wissenschaftlichen Diskurs. Dieser Diskurs zeichne sich aus durch die „schlechte Universalität einer rationalistischen und szientistischen Rhetorik, hinter der sich [...] die Parteilichkeit einer männlichen Subjektivität verbirgt“, wel- che es aufzudecken und zu widerlegen gelte (List/Studer 1989: Klappentext). Die Kritik, dass männliche Wissenschaftler spezifisch weibliche Denkweisen, Bedürfnisse und moralische Anliegen nicht in angemessener Weise in ihrer Theorie berücksichtigen, schließt auch Rawls mit ein.

III. Vernachlässigung der „weiblichen Stimme“ in Rawls’ Urzustand?

Rawls’ wird durch Feministinnen oft vorgeworfen, dass seine Theorie der Gerechtigkeit zwi- schenmenschliche Beziehungen, Situativität und Gefühle als konstituierende Elemente von Moral ausblendet und somit spezifisch weibliche Aspekte negiert. Kritisiert wird hierbei insbesondere Rawls’ Darstellung der Menschen im Urzustand, welche die Gerechtigkeitsgrundsätze wählen. Ich werde zunächst kurz auf Rawls’ Konzeption des Urzustands eingehen und anschließend die feministischen Kritik daran darstellen.

1. Eine hypothetische Versammlung vernünftiger, aneinander desinteressierter Wesen

Laut Rawls (1975: 149ff.) besteht ein gemeinsames Interesse aller an gesellschaftlicher Zu- sammenarbeit, weil durch diese ein besseres Leben für alle ermöglicht wird. Da die Individu- en einer Gesellschaft jedoch eigene Lebenspläne, also spezifische Konzeptionen ihres Wohls, verfolgen, kommt es zu konkurrierenden Ansprüchen auf die nur knapp vorhandenen Res- sourcen und zu bestimmten Ansprüchen, die jeder gegenüber den anderen anmeldet. Folglich besteht einerseits Interessenharmonie über die gesellschaftliche Zusammenarbeit an sich und andererseits ein Interessenkonflikt über die genaue Verteilung von Grundgütern, die es den Bürgern ermöglichen, eine Konzeption des Guten zu entwickeln und durchzusetzen. Die Art und Weise der Verteilung der Grundgüter wird im Urzustand festgelegt. Beim Urzustand handelt es sich nicht um ein reales Zusammentreffen von Menschen, sondern um ein Gedan- kenexperiment mit dem Ziel einer gemeinsamen Gerechtigkeitsvorstellung in Form von Grundsätzen (Rawls 1975: 29, 142). Um die Gerechtigkeit der Grundsätze zu garantieren, bedarf es im Sinne der reinen Verfahrensgerechtigkeit eines fairen Zustandes, in dem die Menschen ihre Entscheidung für diese Grundsätze treffen (Rawls 1975: 29). Ein fairer Zu- stand zeichnet sich für Rawls dadurch aus, dass in ihm alle Vertragspartner frei und gleich sind. Damit ein solcher Zustand erreicht werden kann, führt er den „Schleier des Nichtwis- sens“ ein. Der Schleier des Nichtwissens bedeutet für die Menschen im Urzustand, dass ihr Wissen beschränkt ist auf politische Fragen, Grundzüge der Wirtschaftstheorie, Grundfragen gesellschaftlicher Organisation, Gesetze der Psychologie und andere allgemeine Gesetze. Ein- zeltatsachen wie Klassenzugehörigkeit, Status, Intelligenz, körperliche Fähigkeiten, Vorstel- lungen vom Guten, bestimmte Lebenspläne, psychische Besonderheiten, Generationenzuge- hörigkeit, die wirtschaftliche und politische Lage sowie der Entwicklungsstand der Zivilisati- on und Kultur sind nicht bekannt (Rawls 1975: 160). In diesem Sinne entindividualisiert und über die gleichen Kenntnisse verfügend, müssen zwangsweise alle für die gleichen Gerech- tigkeitsgrundsätze stimmen. Diese sind Ergebnisse eines fairen Verfahrens, „[d]a sich alle in der gleichen Lage befinden und niemand Grundsätze ausdenken kann, die ihn aufgrund seiner besonderen Verhältnisse bevorzugen“ (Rawls 1975: 29).

Als zweites wichtiges Element neben dem Schleier des Nichtwissens legt Rawls bei der Wahl der Gerechtigkeitsgrundsätze fest, dass die Vertragspartner unter den wählbaren Gerechtigkeitsvorstellungen diejenigen auswählen, die ihnen am vernünftigsten erscheinen (1975: 146). Vernünftig sein bedeutet für die Vertragspartner nach Rawls folgendes:

„Von einem vernunftgeleiteten Menschen wird [...] angenommen, daß er ein wider- spruchsfreies System von Präferenzen bezüglich der ihm offenstehenden Möglichkeiten hat. Er bringt sie in eine Rangordnung nach ihrer Dienlichkeit für seine Zwecke; er folgt dem Plan, der möglichst viele von seinen Wünschen erfüllt und der eine möglichst gute Aussicht auf erfolgreiche Verwirklichung bietet“ (1975: 166f.).

Die vernünftigen Vertragspartner wählen die Gerechtigkeitsgrundsätze nach dem Kosten- Nutzen-Faktor: Sie wissen auf Grund des Schleiers des Nichtwissens zwar nicht, welche Ziele genau sie verfolgen, sie versuchen jedoch, die Grundsätze so zu wählen, dass sie das größt- mögliche Maß an gesellschaftlichen Grundgütern bekommen. Damit wollen sie gewährleis- ten, dass sie ihre Ziele so gut wie möglich erreichen können, dass sie also ihre Konzeption des Guten am besten umsetzen können (Rawls 1975: 168.). Trotzdem, so Rawls’ Zusatzannahme, ist ein vernunftgeleiteter Mensch nicht neidisch, wenn andere ein größeres Maß an gesell- schaftlichen Grundgütern besitzen. „Jedenfalls ist das so, solange die Unterschiede zwischen ihm und den anderen gewisse Grenzen nicht überschreiten“, schreibt er (1975: 166). Durch den Ausschluss des Neidgefühls als eine von mehreren „antisozialen Einstellungen“ soll die Stabilität der Gerechtigkeitsvorstellung gewährleistet werden. Die Menschen sind im Urzu- stand nicht nur frei von Neid, sondern sind allgemein von einem gegenseitigen Desinteresse geprägt. Sie achten bei der Wahl der Gerechtigkeitsgrundsätze nur auf ihren eigenen Lebens- plan und sind nicht bereit, ihre Interessen anderen aufzuopfern:

„Sie haben ein sicheres Selbstwertgefühl und deshalb kein Bedürfnis, irgendeines ihrer Ziele aufzugeben, falls die anderen weniger Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele haben. [...] Die Beteiligten versuchen nicht, einander Gutes oder Schlechtes anzutun; sie sind nicht von Liebe oder Haß bewegt“ (Rawls 1975: 168).

Zu diesem Faktor des gegenseitigen Desinteresses kommt im Urzustand jener hinzu, dass alle Beteiligten einen allgemeinen, „rein formalen“ Gerechtigkeitssinn haben und dieser Fakt un- ter allen bekannt ist (Rawls 1975: 169). Die Menschen können im Urzustand keine spezifi- sche Gerechtigkeitsvorstellung haben, dies ist auf Grund des Schleiers des Nichtwissens nicht möglich. Um sicherzustellen, dass die einmal beschlossenen Gerechtigkeitsgrundsätze ein- gehalten werden, ist lediglich das Wissen nötig, dass es überhaupt einen Gerechtigkeitssinn gibt (ibid.).

Die Gerechtigkeitsgrundsätze, über die die Subjekte im Urzustand übereinkommen, lauten:

„1. Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfrei- heiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.
2. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, daß a) vernünfti- gerweise zu erwarten ist, daß sie zu jedermanns Vorteil dienen, und b) sie mit Po- sitionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen“ (Rawls 1975: 81).

Die Grundsätze stehen in lexikalischer Ordnung: Eine Verletzung der Grundfreiheiten kann nicht durch Vorteile für die Gesellschaft insgesamt oder durch Vorteile wirtschaftlicher Art ausgeglichen oder gerechtfertigt werden (Rawls 1975: 82). Der erste Grundsatz gewährleistet für alle politische Freiheit, Rede- und Versammlungsfreiheit, Gewissens- und Gedankenfrei- heit, persönliche Freiheit, Recht auf persönliches Eigentum sowie Schutz vor willkürlicher Festnahme und Haft im Rechtsstaat. Der zweite Grundsatz, auch Differenzprinzip genannt, regelt die Verteilung von Macht und Verantwortung in gesellschaftlichen Organisationen so- wie die Verteilung von Einkommen und Vermögen (ibid.). Besserstellungen bezüglich dieser Verteilungen sieht Rawls nicht als gerecht oder ungerecht, sondern als natürliche Tatsache an, die sich aus den Anwendungsverhältnissen der Gerechtigkeit, unter anderem aus der Knapp- heit der Ressourcen, ergibt (Rawls 1975: 123). Da niemand seine bessere Startposition (durch Geburt in eine bestimmte Gesellschaftsschicht) oder seine besseren natürlichen Fähigkeiten durch besondere Anstrengungen verdient hat, sorgt das Differenzprinzip dafür, dass diese natürlichen Unterschiede auch den weniger Begünstigten zugute kommen (Rawls 1975: 122): „Wer von der Natur begünstigt ist, [...] darf sich der Früchte nur so weit erfreuen, wie das auch die Lage der Benachteiligten verbessert.“ Zwar haben die Begünstigten ein Recht auf die Nutzung ihrer natürlichen Fähigkeiten, dies regelt schon das erste Grundprinzip im Sinne der Unverletzlichkeit der Person. Die Grundprinzipien müssen jedoch so gestaltet sein, dass sie sowohl von den besser als auch von den schlechter Gestellten angenommen werden. Ansons- ten funktioniert das System der gesellschaftlichen Zusammenarbeit nicht und in diesem Falle hätten auch die von Natur aus Begünstigten keine Möglichkeit ihre Vorteile zu nutzen (Rawls 1975: 125).

Laut Pauer-Studer (1996: 70) bedient sich Rawls zur Herleitung und Rechtfertigung von mo- ralischen Grundsätzen einerseits einer universalistischen Vertragskonzeption à la Kant und Rousseau, andererseits kommt ihrzufolge aber auch ein individualistischer Ansatz à la Hobbes hinzu. Universelle Gültigkeit beanspruche Rawls für seine Zustimmungsfähigkeit unter dem Schleier des Nichtwissens und für die Gerechtigkeitsgrundsätze. Individualistisch, so Pauer- Studer, sei Rawls’ Ansatz, da er im Urzustand festlege, dass uns unser strategisches Eigenin- teresse zu einer Übereinkunft mit den anderen Menschen zwingt. Aus diesem Eigeninteresse heraus würden wir uns den Grundsätzen unterwerfen, wenn dies auch alle anderen tun (ibid.). Feministische Moraltheoretikerinnen kritisieren sowohl diese individualistische Art und Wei- se, wie die Grundsätze bei Rawls zustande kommen, als auch den Anspruch ihrer universalen Gültigkeit. Zudem steht Rawls’ Definition des moralischen Subjekts auf der Grundlage seines Sozialvertrags in der Kritik. Rawls’ Definition blende, so die Kritikerinnen, typisch weibliche moralische Dilemmata aus. Moralische Subjekte besitzen bei Rawls zwei Eigenschaften:

„[E]rstens sind sie einer Vorstellung von ihrem Wohle (im Sinne eines vernünftigen Lebensplanes) fähig (und haben sie auch); zweitens sind sie eines Gerechtigkeitssinns fähig (und haben ihn auch), eines im allgemeinen wirksamen Wunsches, die Gerechtigkeitsgrundsätze anzuwenden und nach ihnen zu handeln, jedenfalls in einem gewissen Mindestmaß“ (1975: 548).

Jedem moralischen Subjekt, so Rawls, steht die Achtung durch seine Mitmenschen zu, da dies unter die natürlichen Pflichten für alle fällt. Aus dieser Achtung heraus muss jeder den Stand- punkt anderer mit deren eigenen Konzeptionen des Guten einnehmen können sowie jeder sei- ne Handlungen vor anderen begründen, wenn durch diese Handlungen ihre Interessen berührt werden (Rawls 1975: 372f.). Die Gründe müssen „im Sinne einer beiderseitig annehmbaren Gerechtigkeitsvorstellung“ sein, „die das Wohl jedes Menschen berücksichtigt“ (Rawls 1975: 373). Moralische Subjekte unterwerfen ihr Verhalten Grundsätzen, denen auch alle anderen zustimmen könnten, nämlich den Grundsätzen der Gerechtigkeit, wie sie durch die Übereinkunft im Urzustand aufgestellt werden. Feministische Kritikerinnen setzen genau an diesem Punkt an. Sie betrachten die Rawlsschen Grundsätze als unvollständig, da ihre Basis „lediglich“ die Gerechtigkeit ist. Dies entspreche einer typisch männlichen Auffassung im Sinne einer Gerechtigkeitsethik, die Pflichten und Rechte in den Vordergrund stellt. Die typisch weibliche Fürsorgeethik würde ausgeklammert.

2. Feministische Kritik an Rawls’ Konzeption des Urzustands

2.1 Helds Plädoyer für die Einbeziehung der weiblichen moralischen Erfahrungswelt

Virginia Held betont in ihrem Werk Rights and Goods (1984) die Relevanz von Gefühlen beim Zustandekommen von moralischen Urteilen. Zu diesen zählt Held - ganz im Sinne Gil- ligans - Mitgefühl, Empathie und Sorge für Andere (Pauer-Studer 1996: 54). Diese morali- schen Gefühle seien Teil faktischer moralischer Erfahrungen von Frauen, die in eine Moral- theorie mit einfließen müssten (Pauer-Studer 1996: 52). Held will der hypothetischen Über- nahme des Standpunkts der anderen und moralischen Überlegungen, wie sie bei Rawls im Urzustand möglich sind, nicht den Vorrang vor diesen Erfahrungen geben (ibid.). Da Frauen laut Held andere moralische Erfahrungen machen als Männer, müssten auch „jene Bereiche zum Gegenstand ethischer Analyse [...] zählen, in denen sich das „moralische Leben“ von Frauen traditionell abspiele, (etwa die Sphäre der asymmetrischen Fürsorglichkeitsbeziehun- gen)“ (ibid.). Weiterhin, so Held, sei das gesellschaftliche Zusammenleben für Frauen nur zu einem kleinen Teil von Vertragsbeziehungen zwischen rationalen Egoisten geregelt: Einen weit größeren Teil nähmen Bindungsbeziehungen, wie zum Beispiel die Mutter-Kind- Beziehung, ein (Pauer-Studer 1996: 56). Das Verständnis moralischen Handelns im Sinne der rationalen Vertragspartner, die moralische Prinzipien verfolgen, weil sie sich davon langfris- tig gesehen Vorteile erhoffen, werde, so Held „gerade jenen Beziehungsformen nicht gerecht [...], die im Grunde die Basis des sozialen Lebens bilden“ (ibid.). Zwischenmenschliche Bin- dungen und „Beziehungen der Anteilnahme, der Einfühlung, der Sorge“ würden ausgegrenzt und damit die moralischen Verpflichtungen, die in solchen Beziehungen entstehen (ibid.). Diese seien nicht mit den Verpflichtungen, die durch einen Vertrag zustande kommen, ver- gleichbar (Pauer-Studer 1996: 57). Somit würden die unterschiedlichen Erfahrungsbereiche der Geschlechter, welche wiederum die Basis für unterschiedliche moralische Urteile bilde- ten, beim Zustandekommen der Prinzipien, die die Grundstruktur der Gesellschaft ordnen sollen, nicht genügend berücksichtigt. Außerdem mahnt Held die normativen Auswirkungen an, die eine auf der Entscheidung von rationalen Egoisten beruhende Moralkonzeption auf die reale Gesellschaft habe: die weibliche Form der Moral werde bei Annahme der Gültigkeit einer solchen Konzeption nicht mehr angehört beziehungsweise auf eine niedrigere morali- sche Stufe degradiert (Pauer-Studer 1996: 59).

[...]


1 Ich werde in dieser Arbeit auf Grund des Leseflusses bei sämtlichen Quellen die alte Rechtschreibung nicht als falsch markieren. Aus dem selben Grund werde ich Rawls’ Ausführungen als Basis der Diskussion im Indikativ darstellen, die seiner Kritikerinnen im Konjunktiv.

2 KOHLBERG, L. (1974): Zur kognitiven Entwicklung des Kindes: drei Aufs ä tze; KOHLBERG, L. (1996): Die Psychologie der Moralentwicklung.

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Detalles

Título
Gerechtigkeit als Fairness – reine Männersache?
Subtítulo
Antworten auf feministische Kritik an John Rawls’ Urzustand und Liberalismus
Universidad
University of Heidelberg  (Institut für Politikwissenschaft)
Curso
Oberseminar: John Rawls' Theorie der Gerechtigkeit
Calificación
1,0
Autor
Año
2009
Páginas
33
No. de catálogo
V145579
ISBN (Ebook)
9783640558384
ISBN (Libro)
9783640558933
Tamaño de fichero
540 KB
Idioma
Alemán
Notas
Diese Arbeit gibt einen nahezu vollständigen Überblick über die aus feministischer Sicht geübter Kritik an der Therie der Gerechtigkeit. Ich behandle ausführlich sowohl die Kritik an den Urzustandsubjekten als auch am Rawlsschen Liberalismus. Einige Kritik aus den feministischen Reihen basiert auf der Kritik der Kommunitarier. Ich lege nicht nur feministische Kritik dar, sondern weise diese anhand von Rawls`eigenen Werken – falls möglich – auch wieder zurück.
Palabras clave
Feminismus, Gerechtigkeit, John Rawls, Liberalismus, Theorie der Gerechtigkeit, Gerechtigkeit als Fairness, Kommunitarismus, Familie, Urzustand
Citar trabajo
Carolin Duss (Autor), 2009, Gerechtigkeit als Fairness – reine Männersache?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145579

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