Menschenwürde am Beginn des Lebens - Die aktuelle Debatte um den moralischen Status von Embryonen

In der deutschen evangelischen Ethik


Diploma Thesis, 2009

50 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhalt

Ausgangspunkt der evangelisch-theologischen Diskussion – Eine problemorientierte Hinführung anstelle einer Einleitung

I. Biblisch-theologische Vorbemerkung

II. Menschenwürde als Zuschreibung
1.1. Johannes Fischer – Personen, nicht Organismen
1.1.1. Die Begründung der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens
1.1.2. Bestimmung der Menschenwürde
1.1.3. Der Status des Embryos
2. Ulrich H.-J. Uörtner – Statuswechsel des Embryos
3. Reiner Anselm – Rechtfertigungstheologische Begründung
4. Zwischenbilanz.

III. Menschenwürde als Merkmal allen menschlichen Seins
1. Ausgangslage
2. Wilfried Härle: Menschenwürde und Speziezismus
3. Eilert Herms – Sein im Werden
4. Der moralische Status des Embryos
5. Zwischenbilanz.

IV. Zusammenschau

V. Stellungnahme und Abschluss
1. Die Begründung bei Uant
2. Theologische Stellungnahme hinsichtlich des moralischen Status von Embryonen
2.1. Was ist der Mensch?.
2.2. Haben Embryonen Würde?

Literaturverzeichnis

Ausgangspunkt der evangelisch-theologischen Diskussion – Eine problemorientierte Hinführung anstelle einer Einleitung

Der moralische Status von Embryonen ist ein relativ junges Thema der Ethik und ist daher auf den Dialog mit den Fachwissenschaften angewiesen.1 In der Beurteilung dieser Frage geht es darum, wem Menschenwürde warum (ab wann) eignet. Für den Zeitpunkt, von dem an von einem menschlichen Wesen gesprochen wird, welchem Menschenwürde zukommt, werden im ethischen Diskurs verschiedene Argumente vorgebracht. So werden entwe- der die Kernverschmelzung2, die Nidation3, der Ausschluss der Mehrlings- bildung, die Ausbildung des Gehirns, die Geburt oder die Fähigkeit der Äu- ßerung des Selbstbewusstseins in Anschlag gebracht.4 Andere vertreten die „SKIP-These“5 um die Schutzwürdigkeit des Embryos zu begründen. Unei- nigkeit herrscht in dieser Diskussion auch in der gegenwärtigen Diskussion in der deutschsprachigen evangelischen Ethik. Die Möglichkeiten der in den l970ern entwickelten künstlichen Erzeugung von Embryonen ließ in der EKD und in den theologischen Stellungnahmen den Blick von der bis dahin diskutierten Problematik des Schwangerschaftsabbruchs auf den morali- schen Status des Embryos gehen. Im Hintergrund stand die neue Situation, dass mit der Einführung der IVF6 das bis dahin Unverfügbare in Gestalt des Beginns des Lebens eines Menschen in den Bereich menschlicher Verfü- gung rückte.7 Die Klärung des moralischen Status des Embryos wurde um so dringlicher in der Frage, ob Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt bzw. ethisch vertretbar sei oder nicht. Genauer geht es dabei um die „ver- waisten“8 Embryonen. l989 veröffentlichte die EKD gemeinsam mit der ka- tholischen Bischofskonferenz die Erklärung „Gott ist ein Freund des Le- bens“9. Darin wurde übereinstimmend erklärt, dass die moderne Forschung erwiesen hätte, dass „von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an“ ein neues individuelles Lebewesen existiere. Es ist nicht bloß vegetatives Leben, sondern von vornherein menschliches Leben.10 Dies gilt sowohl für Embryonen in utero11 als auch in vitro. Eingriffe an in vitro entstandenen Embryonen sind zu ihrer Heilung zulässig, keinesfalls aber solche, die zu ih- rer Schädigung oder Tötung führen könnten.12 Die biblische Auffassung von der Gottebenbildlichkeit des Menschen wird in dieser Erklärung auf den ge- samten Bereich des ungeborenen menschlichen Lebens übertragen. Als Kon- sequenz daraus folgt, dass sämtliche, auch nicht eingenistete oder in vitro existierende Embryonen auf derselben moralischen Stufe zu stehen kommen und denselben Schutzanspruch haben wie ein geborener Mensch.13 Die Er- klärung fragt danach, wie das embryonale menschliche Leben einzustufen sei und kommt zu dem Ergebnis, dass bereits von einem Menschsein des Embryos gesprochen werden könne. Daraus wird gefolgert, dass auch die Prädikate der Gottebenbildlichkeit und Menschenwürde auf menschliche Embryonen zu beziehen seien.14

Den offensichtlichen Dissens in der Frage nach dem Beginn des mensch- lichen Lebens dokumentiert die 2002 veröffentlichte bioethische Argumen- tationshilfe der EKD „Im Geist der Liebe mit dem Leben umgehen“15. Grundsätzlich wird wiederholt, „[...] dass die Menschenwürde und der Le- bensschutz, der dem Menschen fraglos zukommt, bis in die allerersten An- fänge des Menschseins reicht und einen ethischen Schutzanspruch begrün- det. Uneinigkeit besteht jedoch darüber, ob alle menschlichen Embryonen als Menschen zu verstehen sind und ihnen deshalb Würde und Lebensschutz in vollem Umfang zukommt.“16 Der Kompromiss, den die verschiedenen Vertreter fanden, trug der daraus offensichtlichen Unklarheit über den Status von Embryonen Rechnung: „Aus der hier dargelegten Perspektive des christlichen Glaubens ist es am angemessensten, im Blick auf den Embryo von einem sich (zur Geburt hin) entwickelnden Menschen bzw., für den Fall der Mehrlingsbildung, von sich entwickelnden Menschen zu sprechen .17 Mit dieser Formulierung wollte man einerseits die Festlegung bezüglich des Zeitpunktes vermeiden, von dem an von der individuellen Existenz eines Menschen auszugehen ist, andererseits beabsichtigte man, die embryonale Entwicklung von der Befruchtung an unter Schutz zu stellen.18

Die jüngste Diskussion begann aufgrund einer Überarbeitung der Stich- tagsregelung zur Forschung an menschlichen Embryonen 2002 im Deut- schen Bundestag, in deren Vorfeld einige evangelische Ethiker mit einem Artikel in der FAZ für heftige Auseinandersetzungen in der Evangelischen Theologie und in der Evangelischen Kirche hervorriefen.19 Die Problematik entwickelt sich deutlich an verschiedenen Begründungen der Menschenwür- de, die zugrunde gelegt sind, um etwas über den moralischen Status von Embryonen sagen zu können, da ihnen je nach Begründungsweise Men- schenwürde zukommt oder nicht, verschärft in der Auseinandersetzung da- rum, ob sie auch durch IVF entstandenen Embryonen zukommt bzw. auch den so genannten „verwaisten“ Embryonen.20

Grob gesagt stehen sich in der Diskussion zwei Positionen gegenüber. Die eine vertritt einen uneingeschränkten Lebensschutz und Menschenwür- de, die andere einen Schutzgradualismus. Einig sind sie sich darin, dass Menschenwürde unabhängig von Fähigkeiten und Eigenschaften einem Menschen eignet und dass sie ihrem Träger nicht abgesprochen werden darf. Uneinigkeit herrscht in der Art der Begründung und daraus resultierend, ob dem Embryo diese Würde eignet oder nicht.

Ich werde der Problematik folgend nun so vorgehen, dass ich, nach einer biblisch-theologischen Vorbemerkung zu den einschlägig verwendeten Schriftverweisen, die Positionen mit ausgewählten Vertretern in je einem Abschnitt vorstellen werde, wobei je ein Vertreter exemplarisch ausführli- cher dargestellt wird und andere zum Verständnis der Denkrichtung hinzu- gezogen werden. Dabei gehen jeweils ein Abschnitt zur Begründung der Menschenwürde und eine Darstellung ihres christlichen Verständnisses der Gottebenbildlichkeit voran, um dann die Frage nach dem Lebensanfang und dem moralischen Status des Embryos zu beantworten. Jeder Abschnitt wird mit einer Zwischenbilanz abgeschlossen werden, die das Pro und Contra der jeweiligen Position abwiegen soll. In der anschließenden Zusammenschau soll auf wichtige Punkte, sofern sie noch nicht deutlich geworden sind, hin- gewiesen werden. Abschließend wird eine systematisch-theologische Stel- lungnahme versucht werden, der eine kurze Reflexion über Immanuel Kant vorangeht, die danach fragt, ob nach seiner Darstellung die Aussage der Menschenwürde für Embryonen möglich ist.

Wie in der Ethik Abwägungen notwendig sind, so ist auch in dieser Ar- beit eine Abwägung darüber notwendig, wie viele Positionen man aus dem Horizont der Möglichen darlegt. Ich beschränke mich auf mir wesentlich er- scheinende und beanspruche nicht, alle Positionen der deutschsprachigen evangelischen Ethik darlegen zu können.

I. Biblisch-theologische Vorbemerkung

Die i.d.R. in Anschlag gebrachten Schriftverweise zur Würde des Men- schen und den Anreden Gottes bezüglich des vorgeburtlichen Zustandes fin- den sich in Gen l,26f.; Jer l,5; Ps 8 und Ps l39,l3ff. Zusätzlich ist Ex 21,22 als Rechtstext zu nennen. Die Anrede Gottes vollzieht sich an einen Men- schen im geborenen Zustand. Im Fall Jeremias drückt sie das Bekenntnis JHWH's zu der Erwählung des Propheten vor der Geburt aus, im Fall des Psalms l39 die Gewissheit des Beters, seinen Anfang vorgeburtlich von JHWH zu haben. Diese Texte drücken aus, dass das Menschsein unabhängig von menschlicher Anerkennung durch die vorauslaufende Anerkennung durch seinen Schöpfer selbst gegeben ist, der den Menschen bildet und be- reits in seiner Keimgestalt erkennt. Ebenso wird in Ex 2l,22 die Leibes- frucht schlicht mit rNU U› (Kinder) bezeichnet21. Die Wurzel rN› (zeugen, gebä- ren) zeigt dabei die enge Verbindung von Zeugung und Geburt an. Das vor- geburtliche menschliche Leben wird also unabhängig davon, ob es geboren ist, als Mensch gesehen. Der Hinweis Utzschneiders, die Bibel, besonders das AT, rede „[...] vom Lebensbeginn nicht nur auf der Ebene theologischer Begründungen, sondern viel konkreter, auf der Ebene der Wahrnehmung und Erfahrung alltäglicher Phänomene, wie Zeugung, Schwangerschaft und Geburt“22, bekräftigt dies. Schließlich konstatiert er, dass das AT den Beginn des menschlichen Lebens mit der Zeugung sieht, und dass in dieser Existenz im Mutterleib der gemeinschaftlich soziale Bezug deutlich wird23, wenn gleich ein einheitliches atl Bild zum pränatalen Status nicht auszumachen ist, jedoch eine irgendwie geartete Kenntnis vom Embryo vorhanden ist.24 Über die Embryonalentwicklung geben die biblischen Texte keine Auskunft, „[...] betonen aber, die Geheimnishaftigkeit des Lebensbeginns, der, über seine immer zu berücksichtigenden sozialen und biologischen Dimensionen hinaus, in Gott liegt.“25 Im Falle von Psalm l39,l3 wird mit dem Verbum „weben“ verstärkt auf die Rolle JHWH's hierbei hingewiesen. Der Lebens- beginn ist eine Phase, in der „[...] der Mensch biologische Gestalt gewinnt, sich über seine Eltern einem sozialen Kontext einstiftet und durch Gottes Schöpferhand seine Personalität und Individualität, seine Würde empfängt.“26 Vorgeburtliches Leben ist vor Fremdeingriffen zu schützen27. Zur Aussage bezüglich der Gottebenbildlichkeit (Gen l,26f.) ist festzuhal- ten, dass sie nicht ein Wesensmerkmal des Menschen bezeichnet, sondern eine Funktion. Die Aussage geht der Erschaffung des Menschen voraus. Es ist eine Aussage JHWH's über den Menschen, also keine Anrede an den Menschen (Gen, l,26f; 5,l; 9,6).28 Die Anrede Gottes in Bezug auf die vor- geburtliche Erwählung ergeht individuell, die Aussage der Gottebenbildlich- keit ergeht „vorindividuell“ und betrifft die Menschheit als Ganzes. Die Aussage der Gottebenbildlichkeit über den Menschen, geht dessen irdischer Existenz bereits voraus. Demgegenüber hält Ps 8,5 die individuelle Anrede Gottes an den Menschen fest.

Die ntl Bezüge verstehen die Gottebenbildlichkeit als Frucht des Glau- bens an die Person und das Wirken Christi, der das wahre Bild Gottes ist. Während die pln Texte die Gottebenbildlichkeit als Folge der Auferstehung erst im Eschaton verwirklicht sehen (l Kor l5,29; Röm 8,29), verbinden spätere Texte die durch Christus wiederhergestellte Gottebenbildlichkeit un- mittelbar mit der Existenz des Gläubigen und der Aufforderung zu entspre- chendem Handeln (Eph 4,24; Kol 3,l0).

Der Ruf Gottes an den Menschen ergeht nicht aufgrund ihn auszeichnen- der Eigenschaften, sondern der Ruf selber stellt die Auszeichnung dar, wes- halb die Gottebenbildlichkeit als von Anfang an gedacht werden kann.29

Als evangelisch-theologische Ethiker skizzieren die hier referierten ihre relationsontologischen Ansätze in der geglaubten, verbindlichen, versöhnen- den und rechtfertigenden Selbstzusage Gottes an die Welt in Jesus Christus. Aus diesem rechtfertigenden Wort resultiert eine Anthropologie, ohne die eine Ethik nicht entwickelt werden kann.30

II. Menschenwürde als Zuschreibung

Unter dem Titel „Pluralismus als Markenzeichen“ traten am 23. Januar 2002 neun evangelische Ethiker in der FAZ mit der Position an die Öffent- lichkeit, in der sie für eine Einschränkung des Schutzes der Menschenwürde für überzählige Embryonen und deren begrenzte Freigabe zu Forschungs- zwecken votierten.31 Die darin in Frage gestellte Schutzwürdigkeit bestimm- ter Embryonen und die dort vorgestellte Position bezüglich der Menschen- würde, fanden wie die oben genannte Erklärung der EKD, nur geteilte Zu- stimmung, vielmehr harsche Ablehnung bis dahin, dass den Vertretern man- gelnde Rechtgläubigkeit vorgeworfen wurde.32 Die Begründung dessen und die der Menschenwürde soll hier an ausgewählten Beispielen nachgezeich- net werden.33

Menschenwürde und ihre „theologische Entsprechung der Gottebenbild- lichkeit“34 sind dem folgenden Ansatz nach Konsequenz einer Zuschreibung, weil Personalität eine solche ist, insofern sich der Mensch zu einer Person entwickelt. Entsprechend wird es als kritisch gesehen, von der Personalität einer befruchteten Eizelle zu sprechen, da die Personalität im Bereich der sozialen Welt beheimatet ist und nicht an genetischen, biologischen oder sonstigen äußeren Wesensmerkmalen festzumachen ist und jede biologische Beschreibbarkeit transzendiert.35

Anliegen der Vertreter ist es, die Menschenwürde unabhängig biologi- scher Eigenschaften oder natürlicher Grundlagen des Menschen allein auf der Personalität in der sozialen Welt zu begründen und daraus den morali- schen Status des Embryos abzuleiten. Da ich es nicht für sinnführend halte, die Konzeption von Menschenwürde jedes einzelnen Vertreters darzulegen, beschränke ich mich auf eine exemplarische. Ausführlicher werden dann die Positionen zum Status von Embryonen dargelegt.

1.1. Johannes Fischer – Personen, nicht Organismen

1.1.1. Die Begründung der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens

Vor der Frage, welchem Wesen Menschenwürde zukommt, steht zu- nächst eine Begriffsbestimmung. Sie komme erst einmal weder dem menschlichen Leben an sich, noch dem Organismus/ der Biologie bzw. ei- nem Wesen der Gattung Mensch zu, sondern nur menschlichen Personen.36 Das menschliche Leben ist zunächst Teil seiner biologischen Natur, das Prä- dikat der Menschenwürde bezeichnet aber Angehörige der sozialen Welt.37

Dem Menschen als Person, als Beziehungswesen, widmet sich die christli- che Nächstenliebe. Seine Lebensmöglichkeiten sind zu fördern. Darum ist menschliches Leben schützenswert, weil es um den Schutz des Menschen geht, um dessen Leben es sich handelt.38 Wird der Lebensschutz aus der Menschenwürde abgeleitet, dann ist menschliches Leben zu schützen, weil und insofern es sich um das Leben eines Menschen handelt. Es sei daher ir- reführend, wenn in theologischen Texten in Bezug auf Embryonen von menschlichem Leben39 gesprochen wird, um daraus abzuleiten, dass diesen Menschenwürde zukommt.40

1.1.2. Bestimmung der Menschenwürde

Kategorial wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Organismus des Menschen, der ein Fall für die Biologie ist, und seiner Person. Nur als Person tritt er als „jemand“ in Erscheinung zwischenmenschlicher Kommu- nikation. Dies ereignet sich in der sozialen Welt. Fundamental wichtig zur Lösung der Frage ist diese Unterscheidung. Biologisch gehört er zur Spezies Mensch, wovon sich das soziale Menschsein unterscheidet, das nicht unab hängig von sozialer Wahrnehmung, Anerkennung und Achtung gegeben ist.41 Eine Person ist ein unverwechselbares Individuum, das individuiert ist über eine Gemeinschaft von Personen, die sich wechselseitig anerkennen. In der Anerkennung und Achtung realisiert sich die Zugehörigkeit zu dieser Gemeinschaft.42 Der Begriff der Person sagt etwas über die Wirklichkeit des Menschen als Zugehörigen zu dieser Gemeinschaft aus, die normativ eine entsprechende Behandlung als Teil dieser Gemeinschaft fordert. Die Konse- quenz für die Rede von der Menschenwürde ist, dass sie sich nicht auf einen menschlichen Organismus beziehen kann. Personsein ist relational konstitu- iert über die Beziehung zu anderen Personen. Der Begriff der Würde macht deshalb nur in der Anwendung auf den Menschen Sinn, weil er mit der spe- zifischen Struktur menschlicher Sozialität zusammenhängt. Darum heißt Menschenwürde zu haben, „[...] ein Wesen zu sein, das als Mensch zu ach- ten und zu behandeln ist, und dies ist gleichbedeutend damit, ein Mensch im Sinne eines Mitglieds der Sphäre menschlicher Sozialität zu sein.“43 Die Würde hängt nicht von der faktischen Achtung als Mensch ab, sondern von der Geltung dieser Norm.44 Menschenwürde ist darum im Begriff der Person enthalten. Mensch ist deshalb eine Würdebezeichnung, die nicht einfach eine Klasse von Wesen bezeichnet, sondern zugleich eine bestimmte Ach- tung und Behandlung dieses Wesens einfordert, worin der kategoriale Unter- schied zwischen der biologischen Natur des Menschen und seinem sozialen Status besteht. Beachtet man diese Unterscheidung, muss man zu dem Schluss kommen, dass der Begriff Menschenwürde nicht einer organismi- schen Entität zukommt, was Fischer dem Speziezismus vorwirft. Die Veran- kerung der Menschenwürde in der sozialen Welt zeigt an, dass „die Würde eines Menschen achten“ heißt, „ ihn als Menschen achten“45. Die Person als Angehörige der sozialen Welt habe zwar eine menschliche Natur, aber ist nicht diese Natur, was analog für den Menschen im sozialen Sinne gelte. Daraus begründet sich für Fischer die Fragwürdigkeit der Gleichsetzung von Embryonen mit Menschen im Sinne des Menschenwürdegedankens.46 Men schenwürde ist nicht unabhängig von unserer Einstellung und Achtung gege- ben. Für die soziale Welt ist es daher wichtig, wie wir auf sie eingestellt sind und wen wir als ihre Mitglieder anerkennen und achten.47

Die Gottebenbildlichkeit sieht er im personalen Gegenüber von Gott und Mensch und zwar immer vom Geborenen her.48 Der Mensch ist als Person das von Gott angeredete und zur Antwort gerufene Wesen. Wie sich das Personsein relational konstitutiv über die Beziehungen zu anderen Personen begründet, ist es im theologischen Sinn die Beziehung, mit der Gott sich auf den Menschen bezieht.49 Weil sich diese personale Beziehung am geborenen Menschen orientiert, muss konsequenterweise „[...] der Status des vorge- burtlichen Lebens von der Beziehung abgeleitet werden, in der es zum gebo- renen Menschen steht.“50 Sie ist durch die Partnerschaft begründet, in die der Schöpfergott sein Geschöpf stellt. Diese beruhe also nicht auf einem ontolo- gischen Status aufgrund der Biologie.51 Wie der soziale Mensch ist der gott- ebenbildliche Mensch etwas kategorial anderes, als seine menschliche Na- tur52 und die Gottebenbildlichkeit gründet nicht in ihr.53

1.1.3. Der Status des Embryos

Der oben dargelegten Auffassung von der Schutzwürdigkeit menschli- chen Lebens um des Menschen willen folgt, dass es nicht genügt, die Schutzwürdigkeit des Embryos damit zu beschreiben, dass es sich bei ihm um menschliches Leben handelt. Vielmehr muss gefragt werden, ab wann vom Beginn des Lebens eines Menschen gesprochen werden kann. Der Be- griff Mensch im Sinn einer Person, lasse sich demnach nicht ohne weiteres auf Embryonen anwenden, da es sich hierbei zunächst einmal um organismi- sche Entitäten handelt, ein „etwas“. Kategorial sei es, zwischen dem Orga- nismus und dem Menschen zu unterscheiden, den dieser Embryo möglicher- weise verkörpern wird. Unter der Perspektive der Biologie ist er ein „etwas“, unter der des sozialen Aspekts ein „jemand“, der Mensch, zu dem er sich entwickelt.54 Der organismische Embryo als solcher kann nicht ohne weiteres mit einer Person identifiziert werden. Da Menschenwürde in den sozialen Bereich fällt und Personen zukommt, lässt sich bestimmen, dass dem vorgeburtlichen Leben der Status der Menschenwürde zukommt, inso- fern es mit dem Beginn bzw. dem Feststellen der Schwangerschaft in den Blick gerät und dadurch geprägt ist, dass es den Menschen vom Geborenen her begreift.55 Der Status des vorgeburtlichen Lebens leitet sich von der Be- ziehung ab, in der es zu einem geborenen Menschen steht.56 So gesprochen, kann vom vorgeburtlichen menschlichen Leben als einer menschlichen Per- son gesprochen werden57, anders nicht. Die Schwangerschaft stellt den Be- zug zur sozialen Sphäre her.

[...]


1 Vgl. Anselm, Menschenwürde, 22l.

2 D.i. die Verschmelzung der Zellkerne von Ei- und Samenzelle.

3 Nidation = Einnistung des Embryos in den Uterus.

4 Vgl. Huber, Der gemachte Mensch, 38-47.

5 Spezies-, Kontinuitäts-, Identitäts- und Potentialitätsargumente.

6 IVF = in-vitro-Fertilisation, Präimplantationsdiagnostik = PID, Pränataldiagnostik = PND.

7 Fischer, Menschenbild, l8.

8 Das sind solche Embryonen, die durch IVF entstanden sind, aber nicht mehr zur Ein- pflanzung vorgesehen sind.

9 http://www.ekd.de/EKD-Texte/44678.html.

10 http://www.ekd.de/EKD-Texte/gottistfreund_l989_freund4.html.

11 D.h. im Mutterleib.

12 Gegner dieser Position wenden ein, dass Befürworter des oben genannten Standpunktes eine gewisse Inkonsequenz vertreten, da der Schwangerschaftsabbruch (weiterhin) tole- riert bzw. akzeptiert wird. Auf den Fehler dieses Einwandes hat Wolfgang Huber auf- merksam gemacht (vgl. Huber, Embryonenschutzgesetz). Für eine evangelische Stel- lungnahme untypisch ist jedoch, dass die Erklärung mit Aussagen über den Beginn des Lebens mit der Ontologie der katholischen Moraltheologie bzw. dem katholischen Na- turrechtsansatz argumentiert (Heuser, Menschenwürde, l6l). Hier liegt ein Kritikpunkt evangelischer Ethiker (Fischer, Menschenbild,4; 20.). Siehe auch die Kritik Gerhardts, „[...] dass sich die EKD auch in der Kasuistik ihrer Argumentation älteren, ursprünglich gegen sie gerichteten jesuitischen Traditionen anschließt.“ (Gerhardt, Der Mensch wird geboren, l5).

13 Anselm/ Fischer, Nicht die Biologie entscheidet, in: zeitzeichen 3/2008, l4.

14 Die in dieser Erklärung festgestellte Einsicht, dass vom Zeitpunkt der Kernverschmel- zung an dem neuen Genom der Status des Menschseins und damit die Menschenwürde zukommt, hat innerhalb der evangelischen Theologie nur bedingten Rückhalt. Die Be- fürworter der These, der Mensch sei Mensch von diesem Zeitpunkt an, gehen i.d.R. da- von aus, dass schon die Tatsache der Abstammung vom Menschen das Kriterium dafür ist, dass diesem neugebildeten lebensfähigen Genom der Status des Menschen und damit die Menschenwürde zukommt, da von vornherein festgelegt ist, dass seine Entwicklung als Individuum, als Mensch (und nicht zum Menschen), festgelegt ist.

15 http://www.ekd.de/EKD-Texte/44633.html.

16 http://www.ekd.de/EKD-Texte/30653.html.

17 http://www.ekd.de/EKD-Texte/30653.html.

18 Auf der unbedingten Schutzwürdigkeit des Embryos und der ethischen Fragwürdigkeit der Einsetzung der PID und PND (s.u.) beruht auch die interkonfessionelle Ablehnung dieser Untersuchungen, sofern sie in der Konsequenz zur Vernichtung des Embryos oder zur Abtreibung führen. Vgl. Nüchtern, Konfliktfeld Bioethik, 220f.

19 Siehe II; Anm.3l.

20 Wenn in Folge von Embryonen die Rede ist, so bezieht sich das, wenn nicht anders angegeben, immer auf Embryonen, die durch IVF entstanden sind.

21 Vgl. Wolff, Anthropologie, l46f.

22 Utzschneider, Beginn, l36.

23 A.a.O., l38.

24 Vgl. Wolff, ebd.

25 Dabrock, Unbestimmbare, 78.

26 Vgl. Utzschneider, a.a.O., l38-l40.

27 Vgl. a.a.O., l4lf.

28 Vgl. Janowski, Statue Gottes, l40ff.

29 Vgl. Dabrock, Unbestimmbare, 78.

30 Vgl. Lohmann, Naturrecht, 39l-407.

31 Anselm, Fischer, Frey, Körtner, Kreß, T. Rendtorff, Rössler, Schwarke, Tanner, Pluralismus als Markenzeichen, 8.

32 Vgl. Herms, Menschenwürde, 79, Anm. 2; l20, Anm. 38.

33 Die in dem folgenden Kapitel dargestellten Ethiker vertreten im Grunde das so genannte Potentialitätsargument. Danach ist im Embryo ein Mensch angelegt, d.h. er hat unter den notwendigen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich zu einem geborenen Menschen zu entwickeln. Es steht im Kontrast zum Kontinuitätsargument, das auch von den Gegnern der hier dargelegten Position ins Feld geführt wird (s.u.), wonach es zwischen Zeugung und Geburt keine feststellbare Zäsur gibt, die darauf schließen lässt, im Embryo nicht schon den individuellen Menschen zu sehen. Damit verwandt ist das Identitätsargument, wonach der Embryo mit diesem Menschen identisch ist. Fischer weist darauf hin, dass alle drei Argumentationsweisen vom geborenen Menschen her denken. Vgl. Fischer, Schutzwürdigkeit, 3l.

34 Anselm u.a., Pluralismus, 8. Zur Kritik hierzu siehe Heuser, a.a.O., l59f.

35 Vgl. Körtner, Unverfügbarkeit, 3l-33.

36 Fischer, Menschenbild, 3.

37 A.a.O., 9.

38 Eine spezifische Heiligkeit oder Würde des menschlichen Lebens unabhängig davon, dass es das Leben eines Menschen ist, sei der christlichen Tradition fremd. Zu schützen sei demnach das Leben eines Menschen aufgrund seiner Würde, nicht das menschliche Leben an sich, das in den Bereich der Biologie fällt.

39 Fischer betont, dass die christliche Sicht des Menschen lediglich am geborenen Menschen orientiert. Vgl. Fischer, Schutzwürdigkeit, 44, Anm. ll. Andere kritisieren diese begriffliche Ausdifferenzierung von Menschsein (siehe Abschn. III.). Als analoges Beispiel wird das „Hirntodkriterium“ angeführt, das besagt, dass mit dem irreversiblen Ausfall des Gesamtgehirns die integrative Steuerkraft des physischen und psychischen Systems im menschlichen Organismus endgültig erloschen ist. Auf die Problematik dieses Konzeptes hat Dörner in Bezug auf die Organentnahme aufmerksam gemacht, da es einseitig defektmedizinisch, nicht aber beziehungsmedizinisch argumentiert, denn es widerspricht der lebensweltlich-kulturell-religiösen Deutungsmacht über Leben, Sterben und Tod. Insbesondere der Herzschlag lässt Angehörige einen Menschen als Sterbenden, aber mit normalen Vitalzeichen lebend empfinden – es widerspricht ihrer lebensweltlichen Wahrnehmung. Erst durch das Abklemmen der Herzgefäße, wird dann der natürliche Tod herbeigeführt. Vgl. Dörner, l-3. Sein Vortrag zeigt darum nicht nur die Fragwürdigkeit des Hirntodkriteriums auf, sondern auch die Problematik, auf wen der Begriff Person anzuwenden ist und ob man es auf (verwaiste) Embryonen anwenden kann. Sie als organismische Entität zu bezeichnen mag die Problematik erleichtern, aber lebensweltlich gesprochen klärt die Embryologie doch darüber auf, dass hier der Lebensanfang eines individuellen Menschen liegt, dessen Entwicklungschancen in den Händen des Menschen liegt. Er entscheidet über sein Wohl und Wehe. Der Schritt zur personalen Anerkennung ist nur noch ein kleiner, wenn nicht konsequenterweise zu machender. Die generelle Ablehnung Fischers der Naturwissenschaften in der Frage der Menschwerdung und daraus resultierenden Menschenwürde erscheint fraglich, aber nur so, scheint mir, kann sein Konzept funktionieren.

40 Ders., Menschenbild, ll.

41 A.a.O., 5.

42 Ders., Schutzwürdigkeit, 33.

43 Ders., Menschenbild, 7.

44 Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass nicht die faktische Anerkennung die Per- son zur Person macht. Der Akt der Anerkennung ist nicht dem Belieben und der Willkür unterworfen. Vielmehr stellt die Verweigerung dieser Norm eine Missachtung der Wür- de der Person des anderen dar. Vgl. Fischer, a.a.O. 6; l4.

45 Vgl. a.a.O., 7f., Hervorhebungen im Original.

46 Ders., a.a.O., 7.

47 Scharfe Ablehnung bringt er darum Konzepten entgegen, die die Menschenwürde von der biologischen Zugehörigkeit zur Spezies Mensch ableiten, da dies der durchgeführten Unterscheidung des sozialen und biologischen Begriffes Mensch widerspreche. Würde Menschenwürde in der Gattungszugehörigkeit begründet sein, gelte sie nicht dem Indivi- duum, sondern Exemplaren der Gattung Mensch, die als solche ein Fall des Allgemeinen sind. Der Kern des Begriffes der Menschenwürde liege aber darin, dass die Achtung der Person des anderen Menschen gilt. Die biologistische Anbindung des Begriffes Men- schenwürde an die Spezies Mensch, ziehe in der Konsequenz eine Aushöhlung jenes Be- griffes nach sich, da der biologistische Begriff das Menschsein an bestimmte Eigen- schaften binde und der Person die Individualität raube. Siehe a.a.O., 8; l3f.

48 Zur Kritik eines solchen Gedankens zur Gottebenbildlichkeit siehe Welker, Menschen- würde, 258-262.

49 Vgl. Fischer, Lebensverständnis, l43.

50 Vgl. a.a.O., l4l.

51 „So wie die Menschenwürde es mit sozialer Anerkennung und Achtung zu tun hat, so ist für die Gottebenbildlichkeit die Beziehung konstitutiv, die Gott mit dem Menschen ein- geht, indem er ihn zu seinem Partner in der Sphäre des Geschöpflichen macht.“ Ders., Menschenbild, l5, Hervorhebung im Original.

52 Ebd.

53 Den biologischen Eigenschaften rechnet er darin eine Relevanz zu, insofern die Wesen, auf die sich das Verständnis der Gottebenbildlichkeit bezieht, solche haben müssen. Bei geborenen Menschen sei dies das menschliche Antlitz oder die Abstammung vom Men- schen. Vgl. ders., a.a.O., l4f.

54 Dagegen Starck: Würde man der befruchteten Eizelle die Personwürde versagen und sie demgemäß als Sache betrachten, so müsste begründet werden können, dass aus einer Sa- che eine Person werden kann. Vgl. Starck, Forschungsfreiheit, 90f. Fischers „jemand“ ist im Falle des Embryos von der Beziehung her gegeben, in die er mit der Feststellung der Schwangerschaft tritt.

55 Fischer, Menschenbild, l6: „Das vorgeburtliche Leben hat daher insoweit am Status ge- borener Menschen teil, wie es sich auf einen geborenen Menschen zu entwickelt. [...] Werdende Eltern verbinden mit dem organismischen 'etwas' des Embryos oder Fötus, das man ihnen auf dem Schirm des Ultraschallgeräts zeigt, den an diesem selbst nicht aufweisbaren 'jemand', der mit der Geburt zum leiblichen Gegenüber in der Sphäre menschlicher Sozialität werden wird.“ Ähnlich ders., Lebensverständnis, l43f.

56 Die Nidation wird als der entscheidende biologische Bezugspunkt eines zugrunde lie- genden Verhältnisses verstanden, weil sich zu diesem Zeitpunkt die Beziehung zwischen Embryo und Mutter entwickelt. Warum Fischer die Beziehung, die die Schutzwürdigkeit begründet, lediglich in der stabilisierten Annahme durch die Mutter festmacht und nicht zumindest in der Beziehung Gottes, die alle menschlichen Beziehungen begründet, nochmals umfasst und verheißungsvoll aufbricht, wenn diese eine Lebensfeindlichkeit entwickeln, ist nicht nachvollziehbar. Ebenso kann gefragt werden, ob nicht schon das Hindern einer befruchteten Eizelle zur Nidation eine Art der Beziehung ist. Vgl. Da- brock, Unbestimmbare, 84.

57 Menschenwürde sei vielmehr eine „transempirische Zuschreibung“. Der Begriff der „transempirischen Zuschreibung“ begründet die Unterscheidung von Menschen, die un- ter dem Schutz des Menschenwürdegebotes stehen und denen, für die dieser Schutz nicht gilt. Die Menschenwürde als Zuschreibungsbegriff verliert danach ihre Geltung und wird zur Frage einer Entscheidung auf der Grundlage verschiedener Indikatoren. Trotz der Überzeugung, dass sich ethische Probleme nicht auf dem Wege einer natura- listischen Argumentation beantworten lassen, wird weitgehend empirisch zwischen schutzwürdigem und verzweckbarem menschlichem Leben unterschieden.

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Details

Title
Menschenwürde am Beginn des Lebens - Die aktuelle Debatte um den moralischen Status von Embryonen
Subtitle
In der deutschen evangelischen Ethik
College
Humboldt-University of Berlin  (Theologische Fakultät)
Grade
1,7
Author
Year
2009
Pages
50
Catalog Number
V145770
ISBN (eBook)
9783640563623
ISBN (Book)
9783640563418
File size
636 KB
Language
German
Keywords
Menschenwürde, Beginn, Lebens, Debatte, Status, Embryonen, Ethik
Quote paper
Michael Schuft (Author), 2009, Menschenwürde am Beginn des Lebens - Die aktuelle Debatte um den moralischen Status von Embryonen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145770

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