Soziale Gerechtigkeit in ökonomischer Perspektive: Alterssicherung


Seminar Paper, 2009

30 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretisch-konzeptionelle Grundlagen
2.1 Abgrenzende Begriffsbestimmung
2.1.1 Soziale Gerechtigkeit
2.1.2 Alterssicherung
2.2 Konzeption der Alterssicherung
2.2.1 Funktionen
2.2.2 Organisationsmerkmale

3. Analysegrundlagen
3.1 Messung von Gerechtigkeit
3.2 Beurteilungskriterien
3.2.1 Beitragsäquivalenzprinzip
3.2.2 Mindestbedarfsicherungsprinzip
3.2.3 Weitere Prinzipien

4. Kritische Analyse der kontextrelevanten Organisationsprinzipien vor dem Hintergrund der sozialen Gerechtigkeit

5. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: OLG-Modell in Grundform (2 Generationen)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Formen der Verteilungsanalyse und Gerechtigkeitsdimensionen

Tabelle 2: Gerechtigkeitsdimensionen im OLG-Modell

Tabelle 3: KDV und ULV im Vergleich auf Erreichen der Gerechtigkeitsdimensionen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Gerechtigkeit und Sicherheit gelten als institutionell eingebettete, normative Postulate einer westlichen Gesellschaft.1 Die Sozialpolitik hat dies insofern aufgegriffen, dass sie sie zu ihren Finalzielen erklärt und hieraus das Konzept der sozialen Sicherung entwickelt hat.2 Obwohl ein Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit und Verteilung als theoretisch unstrittig gilt3, hat die moderne Ökonomie diese Thematik in den Hintergrund gedrängt und sich stärker auf effi- zienzorientierte Analysen fokussiert4. Dass dies auch für die Alterssicherung gilt5, verwundert vor dem Hintergrund einer Vielzahl der durch die Gesellschaft an der Alterssicherungskon- zeption wahrgenommener Gerechtigkeitsprobleme6. Ziel dieser Arbeit ist die Herstellung ei- ner Verknüpfung zwischen diesen beiden Themenfeldern, indem anhand ökonomischer Ana- lysen geprüft wird, ob die Alterssicherung in ihrer konzeptionellen Ausgestaltung Raum für eine im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit stehende Ausgestaltung gibt.

Hierfür wird in Abschnitt 2.1 zunächst eine grundlegende Abgrenzung von relevanten Be- grifflichkeiten vorgenommen, woran sich in Abschnitt 2.2 die Darstellung der Alterssicherung in funktionaler und organisationaler Form anschließt. Auf diesem theoretisch-konzeptionellen Fundament aufbauend werden in Kapitel 3 die Grundlagen zur Analyse der Gerechtigkeit in der Alterssicherung vorgestellt, wozu die relevanten Dimensionen und Modelle zur Messung der Gerechtigkeit (Abschnitt 3.1) sowie die Beurteilungskriterien (Abschnitt 3.2) zählen. In Kapitel 4 werden rückgreifend auf die gelegten Grundlagen die kontextrelevanten Organisati- onsmerkmale der Alterssicherung vor dem Hintergrund der hergeleiteten Kriterien der sozia- len Gerechtigkeit theoretisch in Bezug auf die Vorziehenswürdigkeit einer Konzeption analy- siert.7 Die Arbeit schließt in Kapitel 5 mit einer Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse und einem Ausblick.

2. Theoretisch-konzeptionelle Grundlagen

2.1 Abgrenzende Begriffsbestimmung

2.1.1 Soziale Gerechtigkeit

Der Streit um die Semantik der Gerechtigkeit wird bis zu den Ursprüngen der griechischen Philosophie zurückgehend interdisziplinär auf normativer Ebene geführt.8 Da dem Begriff in seiner allgemeinen Form „ungeteilte Zustimmung“9 zuteil wird und er darüber hinaus vielfach als moralischer Deckmantel für die Rechtfertigung sozialstaatlicher Maßnahmen Verwendung findet10, ergibt sich das Bedürfnis nach einer einheitlichen und abgrenzungsfreien Definition um hieraus wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen oder wirtschaftspolitische Implika- tionen abzuleiten. Auf Basis dieser Definition gölte es zu überprüfen, ob die Zustimmung auf derselben normativen Leitvorstellung basierte und falls ja, ob die Begründung für die politi- schen Maßnahmen mit dieser konsistent und damit legitim wären. Dennoch ist es bisher nicht gelungen eine solche Definition zu erarbeiten11, wodurch eine zu starke Divergenz der inter- disziplinären Interpretationen nahegelegt wird12 und bei Ansätzen einer kriteriellen Konkreti- sierung werden damit zwangsweise wissenschaftliche Teilbereiche in den Hintergrund ge- drängt wodurch die allgemeine Zustimmung ggü. dem Begriff reduziert wird13.

Trotz der semantischen Ambiguität ist die Konkretisierung des Begriffs Gerechtigkeit als Ar- beitsgrundlage für eine ökonomische Analyse erforderlich.14 Einen ersten möglichen Ansatz stellt die Assoziation mit Gleichheit dar. Hierdurch wird eine Operationalisierung anhand von Gleichheitsmaßen ermöglicht, welche verhältnismäßig verlässliche Aussagen über die (intra- generationale) Verteilung zulassen15, jedoch selbst nicht ausreichen, Gerechtigkeit zu begrün- den16, sondern vielmehr der Wohlfahrtsökonomie Grundstein für die Modellierung verschie- denartiger gesellschaftlicher Wohlfahrtsfunktionen sind. Aus diesen wurden zahlreiche theo- riespezifische Lösungsvorschläge für die (gerechte) Verteilung der Produktionsergebnisse abgeleitet, welche indes erstens aufgrund der Vielzahl der der jeweiligen Theorie zugrunde liegenden restriktiven Annahmen17, welche die Lösung in ihrer Allgemeingültigkeit stark ein- zuschränken und zweitens aufgrund der durch die negativen Leistungsanreize ausgelösten Effizienzverlusten, die aus einer lösungsgerechten Umverteilung resultieren, vor dem Ziel einer möglichst großen zu verteilenden Ausgangsgröße kritisch zu sehen sind. Diesem Ansatz gilt es entgegen zu halten, dass zwischen den der Gleichheit und Gerechtigkeit zugrundelie- genden normativen Wertvorstellungen Zielkonflikte bestehen18, als auch, dass es um die Klä- rung der Frage „Gleichheit von was?“ eine wohlmöglich genauso intensive normative Diskus- sion zu führen gilt und damit im Ergebnis die Begriffsbestimmung von Gerechtigkeit damit nicht gelöst oder vereinfacht, sondern lediglich verschoben wird19. Im Ergebnis erlangt der erste Ansatz damit i.d.R. keine Brauchbarkeit für die praktische Sozialpolitik.20

Ein zweiter Ansatz rekurriert auf den nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Gerechtig- keit und Verteilung21 und wird aufgrund seiner Bedeutung in der praktischen Sozialpolitik22 in diesem Referat als Arbeitsgrundlage verwendet. Dieser Zusammenhang manifestiert sich in der Gleichsetzung von sozialer Gerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit23 und konkretisiert sich in den gesellschaftlich akzeptierten Kriterien der Bedarfs- und der Leistungsgerechtig- keit24. Die Bedarfsgerechtigkeit fordert eine Mindestbedarfssicherung25 und die Leistungsge- rechtigkeit die Entsprechung von Leistung und Gegenleistung26. Darüber hinaus hat sich kon- textspezifisch in den letzten Jahren die Generationengerechtigkeit als zentraler Begriff in der geführten Diskussion etabliert.27 Diese stellt kein zusätzliches Kriterium dar, sondern fordert vielmehr die vorhandenen Kriterien der Verteilungs- und Bedarfsgerechtigkeit neben einer zeitpunkt- auch einer zeitraumbezogenen Analyse zu unterziehen.28

2.1.2 Alterssicherung

In seiner allgemeinsten Form meint Alterssicherung die Versorgung von Wirtschaftssubjekten mit spezifischen monetären und nicht monetären Gütern und Leistungen im Alter.29 Da hier- bei der Geldleistung die herausragende Stellung zugeschrieben wird30, konzentriert sich diese Arbeit ausschließlich auf diesen Teilbereich des Leistungstransfers. Wird ein Lebenslauf aus der Perspektive der Erwerbseinkommenserzielungsfähigkeit chronologisch betrachtet, lässt er sich in eine Erwerbs- und eine Ruhestandsphase unterteilen, wobei diese Phasen durch den Wegfall dieser Fähigkeit - welcher durch die zunehmende physische Einschränkung natur- gemäß erzwungen und darüber hinaus durch sozialethische Gründe legitimiert wird - getrennt werden.31 Um dem Ruheständler weiterhin einen Gütererwerb zu ermöglichen, ergibt sich hieraus die zweckgebundene Notwendigkeit des phasenübergreifenden Mitteltransfers, wel- cher als Altersversorgung bezeichnet wird.32 Die Dauer der Phasen ist dabei naturgemäß mit Risiko behaftet, d.h. sie kann anhand objektiver oder zumindest subjektiver Wahrscheinlich- keiten geschätzt werden.33 Die Instrumente, die unter Berücksichtigung des Risikos durch eine regelmäßige Zahlung bis zum Lebensende für eine Verstetigung des Konsums in der Ru- hestandsphase sorgen, wie beispielsweise die Leibrente, werden als Alterssicherung bezeich- net.34

2.2 Konzeption der Alterssicherung

2.2.1 Funktionen

Es lassen sich drei zentrale Funktionen der Alterssicherung herausarbeiten.35 Aus dem bereits in Kapitel 2.1.2 skizzierten intertemporalen monetären Transferbedarf leitet sich die Funktion der Konsumentensouveränitätswahrung ab36, d.h. dem Konsumenten soll c.p. eine gleich blei- bende Konsumquote ermöglicht werden37. Da sowohl der Eintrittszeitpunkt in die Ruhe- standsphase als auch die Dauer derselben risikobehaftet sind, sollen sowohl eine Abweichung der individuellen von der durchschnittlichen Ruhestandsdauer einer Generation (interperso- neller Risikoausgleich) als auch eine Abweichung der durchschnittlichen Ruhestandsdauer einer Generation im Zeitvergleich (intergenerationaler Risikoausgleich) versichert werden.38 Diese beiden unmittelbar an die erste Funktion anknüpfenden Tatbestände werden unter dem Begriff der Versicherungsfunktion subsumiert.39 Darüber hinaus wird mit der Alterssicherung in der Regel eine Umverteilungsfunktion verfolgt40, wobei es hierbei die intergenerationale und die intragenerationale Dimension zu unterscheiden gilt.41

Zwar ist die Trennung der Versicherungs- und Umverteilungsfunktion bei perfekter Informa- tion theoretisch eindeutig möglich42, indes steht ihr bei empirischen Untersuchungen die Agg- regation der auszuwertenden Daten gegenüber. Dies ist insbesondere für den aus „unechten“ Umverteilungskomponenten43 resultierenden Strom problematisch, da dieser beiden Funktio- nen gemein ist und daher nicht eindeutig funktional zugeordnet werden kann, die von den „echten“ (z.B.) zu trennen sind, wodurch eine trennscharfe Abgrenzung nicht möglich ist (Schwierigkeit der Trennung bewusste vs. unbewusste Umverteilung)44. Denn während die durch die Risikoausgleichsfunktion ausgelöste Umverteilung auf einer Leistungs- Gegenleistungs-Beziehung beruht, hat sie bei der Umverteilungsfunktion den Charakter einer einseitigen Transaktion.45 Die Analyse der Umverteilungsfunktion wird zusätzlich durch die von den Umverteilungsströmen bei den Marktteilnehmern hervorgerufenen allokativen An- passungsreaktionen46 erschwert, da eine eindeutige Zuordnung aufgrund volkswirtschaftlicher Kreislaufeffekte nur schwer möglich ist (direkte vs. indirekte Umverteilung).47

2.2.2 Organisationsmerkmale

Für die Struktur einer Alterssicherung lassen sich je nach Abgrenzung drei48 bis fünf49 Unter- scheidungsmerkmale herausarbeiten, die sich unter Beachtung gegenseitig notwendigerweise bedingender und ausschließender Merkmale auf verschiedenartige Systeme kombinieren las- sen.50 Als für die Analyse der Verteilungsgerechtigkeit wichtigste Merkmale lassen sich die Finanzierungsform und der hierdurch teilweise bestimmte Umverteilungscharakter identifizie- ren.51

In Bezug auf die Finanzierungsform gilt es zwischen Umlageverfahren (ULV) und Kapitalde- ckungsverfahren (KDV)52 zu differenzieren.53 Die Unterschiede bestehen bei der Vermögens- ansammlung und manifestieren sich sowohl auf intertemporaler als auch interpersoneller Ebene. Im Kapitaldeckungsverfahrens werden die Beiträge eines jeden Erwerbstätigen in ei- nem durch Anlage verzinsten, individuellen Kapitalfonds akkumuliert (Vermögensansamm- lungseffekt), der an sie ab Erreichen der festgelegten Altersgrenze einmalig oder schrittweise bis zum Lebensende (Leibrente54 ) ausgezahlt wird.55 Hierdurch deckt jede Gruppe ihre An- sprüche durch die eigenen Beiträge56. Im Umlageverfahren werden die Beiträge aller Er- werbstätigen in jeder Periode voll an die Empfänger derselben Periode ausgeschüttet, wo- durch der Kapitalbestand jeder Generation zu jedem Zeitpunkt - abgesehen von einer Liquidi- tätsrücklage, die zum Ausgleich kurzfristiger Schwankungen dient und damit das Aufnehmen kurzfristiger Verbindlichkeiten am Kapitalmarkt verhindern soll57 - gleich Null beträgt.58 Während der Beitragszahler im KDV einen realen Gegenwert aufbaut, hat eben dieser im ULV nur hypothetisch Form, wodurch die Notwendigkeit eines Generationenvertrages ent- steht59, der den Beiträgen Leistungen mit verfassungsrechtlich zugestandenem Eigentumscha- rakter folgen lässt60.

In Bezug auf die Verteilungswirkungen61 gilt es eine generationale und eine zeitliche Dimension als relevante Bezugspunkte zu identifizieren und diese entsprechend in Subkategorien zu unterscheiden. Indes stellen sich die Analyse der Umverteilungsdimensionen und deren Auswirkungen auf die Untersuchung der Gerechtigkeit als komplexe Sachverhalte dar und werden daher nun detaillierter betrachtet.

[...]


1 Vgl. Klump (2006), S. 246-247.

2 Vgl. Schönig (2001), S. 41-42, insb. auch Fn. 119, S. 56-67 und Ott (2007), S. 561-563.

3 Vgl. u.a. Rürup (2004), S. 40.

4 Vgl. Musgrave (1994), S. 11.

5 Bei aktuellen ökonomischen Fragestellungen stehen Diskussionen um die Verteilung im Hintergrund. Vgl. Almsick/Köhler-Rama (2007), S. 1-20 und auch Barr (2006), S. 6-13.

6 Vgl. Mika (2007), S. 670-676.

7 Dabei werden die beiden noch vorzustellenden Konzeptionen des Umlageverfahrens und des Kapitaldeckungsverfahrens ausschließlich in ihrer jeweiligen Reinform analysiert. Für eine Analyse, die auch Mischformen berücksichtigt vlg. u.a Althammer (2001).

8 Vgl. Schönig (2001), S. 42-43. Grundlegend hierfür vgl. Kersting (2000), S. 9-67.

9 Schmähl (2005), S. 444.

10 Vgl. Bäcker (2004), S. 12; Bomsdorf (2004), S. 85; Hayek, von (1996), S. 181.

11 Vgl. u.a. Hayek, von (1996), S. 181-182.

12 Vgl. Sen (2007), S. 108.

13 Vgl. Schmähl (2005), S. 444.

14 Vgl. Schönig (2001), S. 41, 43; Schlotter (1981), S. 4.

15 Hierfür wird i.d.R. das Einkommen als Bezugsgröße verwendet. Vgl. Sen (1975), S. 36-58.

16 Vgl. Schmidt (2000), S. 383

17 Vgl. hierzu Ott (2007), S. 567-568.

18 Vgl. Breyer/Buchholz (2009), S. 30-32

19 Vgl. Sen (1979), S. 220

20 Vgl. Ott (2007), S. 568.

21 Vgl. u.a. Rürup (2004), S. 40.

22 Vgl. Ott (2007), S. 568.

23 Vgl. Kersting (2000), S. 1, von Hayek (1996), S. 182.

24 Vgl. Ott (2007), S. 568; Eine abweichende Auslegung findet sich bei Merkel (2001), S. 135-137.

25 Vgl. Ott (2007), S. 570-571.

26 Vgl. Rürup (2004), S. 40.

27 Auch die Begriffsbestimmung der Generationengerechtigkeit ist keineswegs eindeutig, sondern führt zu intensiv geführten Diskussionen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Ergebnisse. Vgl. hierfür u.a. Raffelhüschen et al (2007), S. 143-158, für die Auslegung in der Politik vgl. Rürup (2001), S. 131.

28 Vgl. Mika (2007), S. 668.

29 Vgl. Schmähl (1980), S. 126.

30 Vgl. Schmähl (1980), S. 129.

31 Vgl. Wagner (1984), S. 28.

32 Vgl. Breyer (1990), S. 1.

33 Dabei wird in dieser Arbeit auf die Definition von BAMBERG/COENENBERG zurückgegriffen, wonach Risiko und Unsicherheit zu trennen sind. Vgl. Bamberg/Coenenberg (2008), S. 18-19.

34 Vgl. Breyer/Buchholz (2009), S. 113.

35 Für die durch den deutschen Gesetzgeber verfolgten Ziele der Alterssicherung vgl. Enquête-Kommission„Demographischer Wandel“ (2002), S. 152-155.

36 Vgl. grundlegend bereits Samuelson (1958), S. 468; Wagner (1984), S. 28. Diese Funktion wird vereinzelt auch Sparbuchfunktion (vgl. Wagner (1985), S. 146) oder auch Lohnersatzfunktion genannt (vgl. Brümmerhoff (2007), S. 327).

37 Aus Komplexitätsgründen bleibt die Analyse einer möglichen Minderwertschätzung zukünftigen Konsums an dieser Stelle unberücksichtigt.

38 Vgl. Wagner (1984), S. 28

39 Vgl. Wagner (1985), S. 146. Auf etwaige Überschneidungen dieser Funktion zu der neben der Verteilungsgerechtigkeit bestehenden Prozesschancengerechtigkeit als Teil der Partizipationsgerechtigkeit wird in diesem Referat nicht weiter eingegangen.

40 Vgl. Wagner (1984), S. 20; Eisen (1988), S. 117.

41 Vgl. Wagner (1985), S. 146-148

42 Vgl. Eisen (1988), S. 126.

43 Für den Begriff der „echten“ Umverteilungskomponenten, wozu bspw. die beitragsfreie Absicherung von Familienangehörigen zählt vgl. Ott (2007), S. 573. Der hier kreierte Begriff der „unechten“ Komponenten ist als Negativabgrenzung hierzu zu verstehen; statt der unechten wird auch von immanenter Umverteilung gesprochen (Vgl. Homburg (1988), S. 7).

44 Vgl. Wagner (1984), S. 29, 44-48.

45 Vgl. Ott (2007), S. 562.

46 Vgl. Wagner (1984), S. 158-159; Sinn (1988), S. 67 mit anschließender modellbasierter Analyse.

47 Vgl. Wagner (1984), S. 22.

48 Vgl. u.a. Breyer/Buchholz (2009), S. 114; Breyer (1990), S. 1.

49 Vgl. Homburg (1988), S. 5.

50 Vgl. Homburg (1988), S. 5-10.

51 Für die anderen zentralen Merkmale werden in dieser Arbeit, insofern nicht explizit anders angegeben, staatliche Verfahren mit Versicherungszwang zugrunde gelegt.

52 SCHMÄHL identifiziert das Kapitaldeckungsverfahren als eine Form der kapitalfundierten Verfahren. Vgl. u.a. Schmähl (1992), S. 25-26. Das in anderen Beiträgen dargestellte Kapitaldeckungsverfahren entspricht dem von SCHMÄHL identifizierten Anwartschaftsverfahren. Hier wird der im Text verwendeten Terminologie gefolgt, da sich diese weitgehend durchgesetzt hat.

53 Vgl. u.a. Homburg (1988), S. 5-6.

54 Vgl. Breyer/Buchholz (2009), S. 113.

55 Vgl. Breyer (1990), S. 4-5, Homburg (1988), S. 5-6.

56 Vgl. Breyer (1990), S. 4-5, Homburg (1988), S. 5-6.

57 Vgl. Brümmerhoff (2007), S. 330, Fn. 1.

58 Vgl. Breyer (1990), S. 5, Homburg (1988), S. 6.

59 Vgl. Dinkel (1984), S. 165.

60 Vgl. Buttler (1997), S. 86.

61 Obwohl nur der Nutzen hoch relevante Auskunft über die Bedürfnisbefriedigung geben kann (Vgl. Musgrave (1994), S. 11-12), scheidet er als aufgrund der Subjektivität und damit verbundenen Mess- und Bewertungsproblemen von Nutzenfunktionen aus Gründen mangelnder Verlässlichkeit als Bezugsgröße aus, weshalb in dieser Arbeit auf die Alternativen Bezugsgrößen Einkommen oder Vermögen zurückgegriffen wird.

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Details

Title
Soziale Gerechtigkeit in ökonomischer Perspektive: Alterssicherung
College
University of Münster
Grade
1,7
Author
Year
2009
Pages
30
Catalog Number
V145963
ISBN (eBook)
9783640563111
ISBN (Book)
9783640563296
File size
542 KB
Language
German
Keywords
Soziale Gerechtigkeit, Alterssicherung, Rente, Sozialsystem, Soziale Sicherung, Gerechtigkeit, Beitragsäquivalenzprinzip, Mindestbedarfssicherungsprinzip, Mindestbedarf, Beitragsäquivalenz
Quote paper
Hendrik von der Brelie (Author), 2009, Soziale Gerechtigkeit in ökonomischer Perspektive: Alterssicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/145963

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